Hallo zusammen,
ich habe vom Jobcenter eine Ablehnung für meinen Antrag auf einen Laptop-Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget erhalten und wollte fragen, ob es sich lohnt, dagegen Einspruch einzulegen und mit welchen Argumenten ich das am besten begründen könnte.
Kurz zur Situation:
Ich habe am 01.10.2024 einen neuen Job begonnen, der komplett im Home-Office stattfindet. Erst um den 25.09.2024 habe ich festgestellt, dass mein alter Laptop die für die Arbeit benötigten Programme (Slack, Magento, Dixa, etc.) nicht installieren kann. Ohne einen funktionierenden Laptop hätte ich den Job gar nicht antreten können. Da der Job zunächst auf 3 Monate befristet war, musste ich schnell handeln (späterer Eintritt wäre nicht möglich gewesen) und habe mir direkt einen neuen Laptop (ca. 600 €) gekauft. Geld, dass ich mir leihen musste, weil ich die finanziellen Mittel dafür nicht hatte.
Danach habe ich den Antrag beim Jobcenter eingereicht und darin auch begründet, warum ich den Laptop dringend und kurzfristig benötigt habe.
Jetzt wurde mein Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass ich den Laptop schon vor der Antragstellung gekauft habe und es daher keine Möglichkeit mehr für das Jobcenter gab, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Anschaffung zu prüfen. Ich hätte mich wohl vorher mit dem Jobcenter absprechen müssen.
Mittlerweile wurde mein Vertrag übrigens um weitere 3 Monate verlängert.
Meine Frage:
Gibt es eine realistische Chance, dass ein Einspruch Erfolg hat? Falls ja, mit welchen Argumenten könnte ich ihn begründen? Ich hatte ja schon im Antrag geschrieben, dass ich den Laptop dringend brauchte, weil ich sonst den Job nicht hätte antreten können – also weiter Bürgergeld beziehen müsste.
Hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation? Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Bist Du denn weiterhin auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen?
Grundsätzlich ist ja der Arbeitgeber für Arbeitsmittel wie Laptop, Software etc. zuständig.
Bist Du lt. Arbeitsvertrag zur Beistellung der IT-Hardware verpflichtet?
Du kannst den Laptop, Dein Homeoffice etc. von der Steuer absetzen.
Dass es da nachträglich etwas vom Jobcenter gibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Der AG muss die Arbeitsmaterialien stellen! Das ist die Aufgabe des JC!
Danke für deine Antwort!
Seit Beginn des Jobs bin ich nicht mehr beim Jobcenter und erhalte keine Leistungen mehr. Erst wieder ab Mai, wenn mein Vertrag nicht verlängert wird.
Im Arbeitsvertrag ist bereits ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel wie einen Laptop zur Verfügung stellt – ich musste also selbst für die Ausstattung sorgen.
Aber danke für den Tipp mit der Steuer. Daran hab ich noch gar nicht gedacht. :)
Zitat von: Gregor_Samsa am 02. Februar 2025, 14:11:07Gibt es eine realistische Chance, dass ein Einspruch Erfolg hat?
Nein. Das war voreilig entschieden von dir und im Nachhinein gibt es nichts mehr vom Jobcenter.