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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 15:55:29

Titel: Wann Nachzahlung / wegen geringerem Lohn
Beitrag von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 15:55:29
Guten Tag

Im Bescheid zum Bürgergeld hat das Jobcenter im Okt 24 für meine Lebensgefährtin (Bedarfsgemeinschaft) ein berücksichtiges Einkommen (Netto) in Höhe von 1670€ angesetzt. An die 1670€ ist Sie jedoch nur einmal gekommen


-Okt 1620€
-Nov 2100€
-Dez 1620€
-Jan 1450€

Feb/Maerz wird ebenfalls vorrausichtlich mtl bei 1450€ liegen.

der geringere Verdienst ist auf einen Arbeitsunfall im Dezember zurückzuführen. Aufgrund dieses Unfalls war Sie vier Wochen krankgeschrieben. Nach der Rückkehr zur Arbeit wurden keine Überstunden mehr geleistet, da Sie aufgrund der Unfallfolgen erst wieder eingearbeiten werden muss.

Durch den Verdienstausfall fehlen uns nun monatlich 150-200 €. Da unser Bewilligungszeitraum erst im März erneut geprüft wird, möchte ich anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine entsprechende Nachzahlung bereits vorher zu erhalten, oder ob wir tatsächlich bis nach März darauf warten müssen.



Danke für eine baldmögliche Rückmeldung
Titel: Aw: Wann Nachzahlung / wegen geringerem Lohn
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 16:38:58
Zitat von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 15:55:29Im Bescheid zum Bürgergeld hat das Jobcenter im Okt 24 für meine Lebensgefährtin (Bedarfsgemeinschaft) ein berücksichtiges Einkommen (Netto) in Höhe von 1670€ angesetzt.

Bei nur 6 Monaten Bewilligungszeitraum gehe ich davon aus, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt?

Zitat von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 15:55:29Durch den Verdienstausfall fehlen uns nun monatlich 150-200 €

Im Durchschnitt nicht, da liegt das monatliche Einkommen deiner Frau bei 1615€, also keine wirklich große Differenz zu den vorläufig angesetzten 1670€. Ihr werdet also bis zur "Abrechnung" am Ende des Bewilligungszeitraumes warten müssen.
 
Titel: Aw: Wann Nachzahlung / wegen geringerem Lohn
Beitrag von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 16:46:07


Bei nur 6 Monaten Bewilligungszeitraum gehe ich davon aus, dass es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt?

Also Wir bekommen immer 6 Monate bewilligt


Im Durchschnitt nicht, da liegt das monatliche Einkommen deiner Frau bei 1615€, also keine wirklich große Differenz zu den vorläufig angesetzten 1670€. Ihr werdet also bis zur "Abrechnung" am Ende des Bewilligungszeitraumes warten müssen.

Ok, verstehe. ICh meinte ja auch die folgende Monate Feb/Maerz
 

Titel: Aw: Wann Nachzahlung / wegen geringerem Lohn
Beitrag von: Sheherazade am 02. Februar 2025, 17:03:11
Zitat von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 16:46:07Also Wir bekommen immer 6 Monate bewilligt

Das mit der Vorläufigkeit müsste im Bescheid gleich im ersten Satz stehen.

Zitat von: gentleman2112 am 02. Februar 2025, 16:46:07ICh meinte ja auch die folgende Monate Feb/Maerz

Gleicht sich in etwa mit dem Mehrverdienst von November aus. Du kannst es aber gerne monatlich nachrechnen, nur nicht einzelne Monate rauspicken.