Hallo zusammen,
ich bin vor ca. 2 Jahren in die andere Wohnung innerhalb desselben Hauses eingezogen (selbes Stockwerk gegenüber) ohne dem Amt Bescheid zu geben. Scheinbar hat es dies bemerkt, nachdem ich die Nebenkostenabrechnung eingereicht habe. Dort steht nämlich die Lage der Wohnung. Ich habe die Aufforderung zum Einreichen des Mietvertrages und die auszufüllende Mietbescheinigung bekommen.
Meine Sorge ist, dass das Jobcenter Zicken machen könnte, da die 3-Zimmer Wohnung mit ca. 70 m² für eine Person zu groß ist. Die Miete ist aber vergleichsweise billig (550 Euro warm in einer Großstadt).
Das Ding ist auch, dass der Vermieter das Haus vorhin aufgekauft hat, die Wohnungen scheinbar nie richtig gesehen hat, weit weg wohnt und sich um nichts kümmert und ich scheinbar von seinem Gehilfen (z.B. mit falscher Anrede) angeschrieben werde und wiedersprüchliche Angaben zu der Wohnung macht. Ich habe nämlich keinen neuen Mietvertrtag erhalten, aber auch keine Kündigung der alten Wohnung. Auf meiner Forderung hin erhilelt ich eine selbst erstellte Mietbescheinigung (kein ausgefülltes Formular), wo es jedoch 54 m² steht und sich die Angaben auf die alte Wohnung beziehen. Die alte Wohnung hat aber 40 m². Und vor kurzem erhielt ich die Ankündigung zur Mieterhöhung auf diese 550 €. Vorher waren es 440 Euro und 400 für die alte Wohnung. Beim Umzug sind aber diese 550 Euro und Zusendung eines neuen Mietvertrages mit dem Vermieter ausgehandelt worden. Bekommen habe ich den nicht und die Miete habe ich 2 Jahre lang schlicht soviel bezahlt, wie der verstorbene Vormieter. Habe seine Kontoauszüge, die Mietbescheinigung vom JC und den Mietvertrag.
Meine Sorge ist, dass ich schlafende Hunde wecke wenn ich den Vermieter schriftlich um einen Mietvertrag bitte, und dass er dabei die tatsächliche Wohnungsgröße und dass ich die Einzelgarage die ich heimlich beziehe ermittelt, was natürlich mehr kosten sollte. Eigentlich sollte ich die Unwissenheit und den Fehler anderer ausnutzen. Könnte ich das JB darum bitten, auf den Mietvertrag zu verzichten und ggf. sich nach dem Mietvertrag des Vormieters zu richten?
Viele Grüße
Zitat von: Fragesteller123 am 03. Februar 2025, 12:42:20Eigentlich sollte ich die Unwissenheit und den Fehler anderer ausnutzen.
Wieso "sollte"? Du hast die Unwissenheit und Fehler anderer bereits ausgenutzt und dich damit knietief in die Sch... geritten, sowohl beim Vermieter als auch beim Jobcenter.
Was ist denn mit der Wohnung, die du vorher bewohnt hast und für die du den Mietvertrag hast, ist die bereits anderweitig vermietet worden?
Ja ist anderweitig vermietet. Und soll ich das so verstehen, dass ich zum Umzug wieder zurück gezwungen werden könnte, und dass ich dem JC nachweisen müsste, die alte Wohnung sei bereits an jemand anders vermietet? Ist es dein Ernst dass ich dem Vermieter die tatsächliche Wohnungsgröße mitteilen und dass ich die Garage unter der Hand besetzt habe sodass er die Miete erhöhen sollte?
Eine Anleitung wie man lieber als Ehrlicher der Dumme dastehen sollte kann ich nicht gebrauchen.
Neider sollten hier lieber auf Abstand gehen.
Aber du hättest gerne eine Anleitung zum Betrug oder wie?
Betrug an Jobcenter, dass ich heimlich umgezogen bin???
Es gibt doch den Kostensenkungsprinzip dererseits.
Nein, sondern dass Du Miete für eine Wohnung kassiert hast, die Du nicht bewohnst.
Ich wohne doch da und habe die höheren Mieten immer bezahlt und kann es alles nachweisen, wie es das JC neulich von mir verlangt. Aber meine Sorge ist, dass der JC Mitarbeiter ein Neider ist und er es dem Vermieter heimlich melden könnte. Geh aber davon aus, dass es hierbei eine Schweigepflicht besteht.
Aber wenn dem JC Tatsachen bekannt werden, dass ich in einer Art Paradies lebe, dann wird es mit der Schweigepflicht wackelig nehme ich mal an.
Irgendwie müsste ich glaub ich es begründen warum ich es scheue mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, und dass er daduch wach wird und an allen Ecken und Enden ermitteln wird.
Es geht lediglich darum die Dummheit des Vermieters auszunutzen und nicht des JC Mitarbeiters.
Also überhaupt kein Grund hier den Löschpanzer einschreiten zu lassen.
Zitat von: Fragesteller123 am 03. Februar 2025, 22:02:09Es geht lediglich darum die Dummheit des Vermieters auszunutzen und nicht des JC Mitarbeiters.
Der einzige der dumm ist, bist wohl du. Du hast wohl einen Betrug begangen was strafrechtlich durchaus böse Konsequenzen für dich haben kann und auch Schadensersatzansprüche. Jetzt hast du zusätzlich Angst, dass es jemanden auffällt. Nun, wer ehrlich durch Leben geht, der schläft meist ruhiger.
Da lässt sich nichts zurechtdrehen. Eine Wohnung ist etwas Festes Nachweisbaren, da kann man nicht so einfach manipulieren, wie z.B. Kontoauszüge.
Das einzig gute daran: Du warst durchgehend an dieser Adresse postalisch erreichbar. Dem JC war die richtige Adresse gemeldet.
Die größe der Wohnung ist relativ egal. Das JC hat die Miete der alten Wohnung gezahlt und du die Differenz oder? Das ist vollkommen legal eine unangemessene Wohnung zu nehmen und die Differenz vom Regelsatz zu zahlen. Da hat das JC nichts zu melden.
Das einzige Problem sind die Nebenkosten. Da würde das JC die Heizkosten nur anteilig zahlen wegen der Unangemessenheit. Dadurch kann das JC leider behaupten, dass durch die Nichtmeldung ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Bei 2 Jahren ist der Schaden zum Glück nicht Groß. Nachzahlung und etwas Bußgeld dürften dich erwarten. Und in Zukunft zahlt das JC weniger von den Nebenkosten, aber du kannst da trotz Kostensenkungsaufforderung wohnen bleiben.
Wenn du für die Garage kein Schloss aufgebrochen hast, ist das nicht schlimm. Das hat der Vorbesitzer doch sicher mündlich erlaubt, dass du die nutzen kannst. Außer sofortiger Räumung und erhobener Zeigefinger passiert dann nichts.
Wenn du allerdings Pech hast und das JC der Meinung ist das Du die Wohnung für die bezahlt wurde x-Zeit
gar nicht bewohnt hast, könnte es schon sein das sie das ganze Geld wieder haben wollen.
Und es gibt keinen Mietvertrag für die neue Wohnung, offiziell wohnst du da nicht.
Dein Glück ist das es die gleiche Adresse ist, vielleicht gibt es dann Gnade vor Recht.
Es könnte schwierig werden das alles zu klären.
Zitat von: Ronald BW am 04. Februar 2025, 19:35:42Wenn du allerdings Pech hast und das JC der Meinung ist das Du die Wohnung für die bezahlt wurde x-Zeit
gar nicht bewohnt hast, könnte es schon sein das sie das ganze Geld wieder haben wollen.
Und es gibt keinen Mietvertrag für die neue Wohnung, offiziell wohnst du da nicht.
Dein Glück ist das es die gleiche Adresse ist, vielleicht gibt es dann Gnade vor Recht.
Es könnte schwierig werden das alles zu klären.
Das ist völliger Quatsch, zumal keine Kündigung von der alten Wohnung vorliegt und man im schlimmsten Fall davon ausgehen müsste, ich würde noch in der alten Wohnung leben und die alte Miete noch bezahlen. Ich hab doch zudem erwähnt, dass eine aktuelle Mietbescheinigung vorliegt, diese sich aber fälschlicherweise auf die alte Wohnung bezieht.
Zitat von: Hary am 03. Februar 2025, 23:42:59Der einzige der dumm ist, bist wohl du. Du hast wohl einen Betrug begangen was strafrechtlich durchaus böse Konsequenzen für dich haben kann und auch Schadensersatzansprüche. Jetzt hast du zusätzlich Angst, dass es jemanden auffällt. Nun, wer ehrlich durch Leben geht, der schläft meist ruhiger.
Provozierst du auch noch? Ich leg mal noch ne Schippe drauf, und sag die dass ich abseits meiner Wohnung auch noch ein leerstehendes Haus (lost place) heimlich besetzt und eigene Schlößer angebracht habe und damit null an Miete zahle.
Problem damit?
Ich denke, dass man zu diesem Beitrag nichts mehr zusteuern bzw. seine Zeit mit einer Antwort vergeuden sollte.
Fakt ist du hast Miete bekommen für eine Wohnung die du x-zeit nicht bewohnst.
Also ist das durchaus zu prüfen ob hier eine Rückzahlung fällig ist.
Fragesteller123
Zitat von: Fragesteller123 am 03. Februar 2025, 12:42:20ich bin vor ca. 2 Jahren in die andere Wohnung innerhalb desselben Hauses eingezogen (selbes Stockwerk gegenüber) ohne dem Amt Bescheid zu geben.
Also ein Umzug ohne Genehmigung innerhalb der Zuständigkeitsbereiches deines JC.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatWenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will
(weiterlesen...
Zitat von: Fragesteller123 am 03. Februar 2025, 12:42:20Meine Sorge ist, dass das Jobcenter Zicken machen könnte, da die 3-Zimmer Wohnung mit ca. 70 m² für eine Person zu groß ist. Die Miete ist aber vergleichsweise billig (550 Euro warm in einer Großstadt).
Mit Genehmigung wäre es wahrscheinlich kein Problem solange die Angemessenheit nicht überschritten wird. Aber eine Genehmigung/Zusicherung gibt es eh nur wenn die Angemessenheit (und anderes) eingehalten wird.
Zitat von: Fragesteller123 am 03. Februar 2025, 12:42:20Vorher waren es 440 Euro und 400 für die alte Wohnung. Beim Umzug sind aber diese 550 Euro und Zusendung eines neuen Mietvertrages mit dem Vermieter ausgehandelt worden.
Also eine Differenz von mtl. 150.- Euro.
Und die wird wohl das JC zurück wollen + evtl. anteilig Nachzahlungen die übernommen wurde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Februar 2025, 14:38:03Also eine Differenz von mtl. 150.- Euro. Und die wird wohl das JC zurück wollen
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das Jobcenter bislang nur die Miete für die vorherige (gegenüberliegende) günstigere Wohnung bezahlt. TE hat das Jobcenter nicht über den Wohnungswechsel informiert, weil er dachte, dass das nicht auffällt innerhalb des gleichen Wohnhauses. Offenbar hat er vor kurzem das erste Mal eine Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlung erhalten (siehe anderer Thread) und nach Einreichen beim Jobcenter ist wohl aufgefallen, dass in der Jahresabrechnung eine andere Wohnung vermerkt war als dem Jobcenter bislang bekannt.
TE hat darüberhinaus das organisatorische Durcheinander beim Eigentümerwechsel genutzt um einfach weiterhin die alte (niedrige) Miete des verstorbenen Vormieters (in dessen Wohnung er sich ungefragt einquartiert hat) zu zahlen, einen neuen Mietvertrag hat er offenbar auch nicht für die größere Wohnung, aber auch keine Kündigung für die andere Wohnung.
Sheherazade
Wenn es sich so verhält dann ist mein Beitrag falsch und überflüssig.
Zumindest hat er dann keine Rückforderungen zu tragen, außer für das JC fällt es unter:
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)
Mal schauen ob wir vom TE dahingehend besser informiert werden.
MfG FN