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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55

Titel: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55
Moin,
ich brauche gerade Eure Hilfe.

Ein paar Sachen vorweg: Ich zahle meinen Strom selber, es gibt keinen Durchlauferhitzer und keine Stromheizung.

Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Ich habe daraufhin eine geschwärzte Stromrechnung zu denen geschickt. Ich habe den Verbrauch und wie viel ich zahle geschwärzt, weil es das Jobcenter nichts angeht wie viel ich verbrauche. Mit dem Hinweis, dass es ja genüge, dass ich eine Stromrechnung bekomme und man kann auch einen Teil von einem Balkendiagramm sehen, dass ich Strom verbrauche.

Die Argumente des Jobcenter sind:
- Dass die Anschrift auf der Stromabrechnung nicht zur Feststellung des tatsächlichen Aufenthalts ausreichen würde,
- Dass wenn die Verbrauchswerte im Durchschnittsbereich von vergleichbaren Haushalten liegen würde, meine tatsächlichen Aufenthalt nachweisen würde,
- Dass wenn die Verbrauchswerte auffallend niedrig sein würden, meinen tatsächlichen Aufenthalt anzweifeln würde.


Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich bekomme jetzt in den nächsten Tagen eine Unterlagenanforderung, dass ich die ungeschwärzte Stromrechnung einreichen soll und mit der Drohung, dass ich für März keine Leistungen bekomme.


Kennt jemand die Rechtliche Lage diesbezüglich?
War jemand schon in dieser Situation und wie ist es ausgegangen?
Was haltet ihr von den Argumenten des Jobcenters?
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 16:52:38
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich denke nicht, dass du in dieser Hinsicht was zu befürchten hast, im Gegenteil, es beweist nur, dass du viel zu Hause warst.

MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen.
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: bassoon am 06. Februar 2025, 17:08:27
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 16:52:38MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen. Zitat von: bassoon am Heute um 16:47:55 Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise. Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?
Angefangen hat es, dass ich die Briefe die das Jobcenter schicken gerne per E-Mail hätte (mein Jobcenter hat ein verschlüsseltes E-Mail Postfach), weil Briefe in der Vergangenheit abhanden gekommen sind oder teilweise 5-7 Werktage brauchen und ich somit auch schon fast eine knapp terminierte Einladung nicht wahrnehmen konnte.

Das geht jetzt schon seit über ein Jahr so, dass ich das immer wieder wünsche und irgendeine Person kam darauf, dass ich das vielleicht möchte, weil ich eventuell nicht in der angegebenen Wohnung wohne :wand:
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 06. Februar 2025, 17:16:32
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Was haltet ihr von den Argumenten des Jobcenters?
Rein gar nichts, in deinem Fall geht die Stromrechnung das JC rein gar nichts an.

Was will es damit Beweisen wollen, über den Stromverbrauch schon mal gar nichts.

Auch nicht wie oft man in der Wohnung war bzw. wie viele Personen.

Wenn das JC Zweifel daran hat, ob du da wohnst, muss es andere Mittel anwenden.
Vor allem vorab auch begründen, warum es diesen Zweifel gibt.

Meine Stromrechnung würden sie jedenfalls nicht bekommen.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 17:26:12
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 17:08:27Das geht jetzt schon seit über ein Jahr so, dass ich das immer wieder wünsche und irgendeine Person kam darauf, dass ich das vielleicht möchte, weil ich eventuell nicht in der angegebenen Wohnung wohne

An sich ist die Vorlage der Stromrechnung aber ein ungeeignetes Mittel um deinen Aufenthalt festzustellen. Da muss noch mehr gewesen sein. Hast du denn keine Meldetermine gehabt in der ganzen Zeit?

Das Jobcenter darf meines Wissens nach nicht nur per Email mit den Leistungsbeziehern korrespondieren, hast du keinen Online-Zugang zum Jobcenter?
 
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Oberfrank am 06. Februar 2025, 18:00:04


DU bist Vertragspartner des Stromanbieters und nicht das JC - somit gehen Vertragsbestandteile (also auch Abrechnungen des Vertrags) dem JC nichts an!
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Harald53 am 06. Februar 2025, 19:02:51
Da merkt man, dass viele JC-Mitarbeiter, entschuldigung, einen am Helm haben und unter Verfolgungswahn leiden.
Was soll denn eine Stromrechnung aussagen?
Man könnte doch einfach alle technischen Geräte laufen lassen und dann für paar Wochen aus dem Haus/Wohnung verschwinden.  :wand:
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Davis am 06. Februar 2025, 22:32:14
@bassoon

Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 17:26:12An sich ist die Vorlage der Stromrechnung aber ein ungeeignetes Mittel um deinen Aufenthalt festzustellen. Da muss noch mehr gewesen sein. Hast du denn keine Meldetermine gehabt in der ganzen Zeit?
Ja es ist noch mehr passiert.
Es kam zwei mal unangekündigt ein Außenmitarbeiter und hat bei mir geklingelt. Da ich nichts und niemanden erwartet habe war ich einmal nicht da und das zweite mal unter der Dusche.
Daraufhin habe ich einen gelben Brief bekommen, mit einer Einladung "um eine leistungsrechtliche Angelegenheit klären zu können".
Dort hat mir man mir das dann erklärt, ich habe freiwillig meinen Ausweis vorgezeigt, wo auf der Rückseite meine Adresse steht, dazu auch noch ein Bus-Ticket, wo drauf stand wo ich dazu gestiegen bin. Das wurde zur Kenntnis genommen und im Protokoll vermerkt.
Auf die Frage hin, ob man jetzt direkt nach dem Termin eine Wohnungsbesichtigung durchführen kann, habe ich abgelehnt. "Dann muss nach Aktenlage entschieden werden."

Dass sämtliche Kontoauszüge, Briefe und sonstige Sachen die ich eingereicht habe meine Adresse enthalten und auch nie ein Brief von denen zurückgekommen ist (von dem ich weiß), zählt anscheinend nicht.
Auch, dass fleißig jeden Monat ein Posten in den Kontoauszügen ist für meinen Stromanbieter, wo in dem Verwendungszweck die gleiche Kundennummer vorkommt, wie auf der Rechnung, zählt anscheinend nicht.


Zitat von: Davis am 06. Februar 2025, 22:32:14@bassoon

Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Auf der Rechnung, wie ich schon oben erwähnt habe, höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.



Ich werde dieses Wochenende wohl damit verbringen alles zusammenzustellen für einen Anwalt. Vielleicht hat der Anwalt noch ein paar bessere Argumente.
Oder kann mich zumindest im Erstgespräche rechtlich aufklären.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Harald53 am 07. Februar 2025, 15:57:56
Zitat von: Davis am 06. Februar 2025, 22:32:14@bassoon
Wie hoch ist dein Stromverbrauch?
Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06Auf der Rechnung, wie ich schon oben erwähnt habe, höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.

Naja wenn du es schon selber ansprichst dann wird es wohl so sein.
Für einen Stromverbrauch über dem durchschnitt interessiert sich in der Regel kein Jobcenter da du es ja sowieso aus dem Regelsatz begleichen musst.
Du solltest zumindest uns hier reinen Wein einschenken, denn sonst kann man schlecht helfen.

Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 16:44:27
Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.

Dann müssen noch andere Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente vorliegen, nur ein überdurchschnittlicher Stromverbrauch reicht da nicht aus. Und der erhöhte Stromverbrauch ist eher ein Beweis zu deinen Gunsten hinsichtlich des Vorwurfs, du würdest dich nicht an deiner Meldeadresse aufhalten.

Ganz ehrlich: Die vom Jobcenter kommen nicht aus heiterem Himmel auf die Idee, nach dem Zufallsprinzip Leistungsbezieher rauszupicken und den dauerhaften Aufenthalt am gemeldeten Wohnsitz zu bezweifeln. Kann es sein, dass sich jemand anderes statt deiner Person (oder zusätzlich) in deiner Wohnung aufhält und du von netten Nachbarn angeschwärzt wurdest?
 
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Februar 2025, 17:47:39
Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06jetzt direkt nach dem Termin eine Wohnungsbesichtigung durchführen kann, habe ich abgelehnt

Schon seltsam, aber hätte ich auch abgelehnt.
Die müssen es doch begründet haben, warum diese "Besichtigung" sein muss?

Sie sollen dir einen klaren Grund nennen, warum diese Forderungen sein müssen.

Zitat von: bassoon am 07. Februar 2025, 15:47:06höher als der Durchschnitt. Womit die dann behaupten könnten, dass ich nicht alleine wohne.
Völlig egal welcher Verbrauch, das alles geht das JC nichts an.
Ob die hier auf Umwegen an andere Informationen kommen wollen, zu denen sie sonst nicht berechtigt sind?

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 16:44:27du von netten Nachbarn angeschwärzt wurdest?
War auch so meine Idee, womöglich völlig unberechtigt?
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Februar 2025, 16:42:14
bassoon

Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Ich bekomme jetzt in den nächsten Tagen eine Unterlagenanforderung, dass ich die ungeschwärzte Stromrechnung einreichen soll und mit der Drohung, dass ich für März keine Leistungen bekomme.
Genau das Schreiben ist ausschlaggebend denn so einfach darf das JC nicht Daten abgreifen.
Also wenn das da ist stellst du es in anonymisierter Form hier ein und wenn es nicht rechtlich korrekt ist kannst du dagegen einen Widerspruch/Stellungsnahme schreiben.

Im Anhang kannst du das für dich passende raus lesen.

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Ottokar am 09. Februar 2025, 10:00:23
Mal abgesehen davon, was das JC für Gründe haben mag, zu prüfen, wo du deinen Wohnsitz hast, ist eine Stromabrechnung dazu definitiv nicht geeignet.
Es gibt auch keine Residenzpflicht in der eigenen Wohnung, man kann sich also durchaus von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bei Freunden, Familie oder im Schrebergarten aufhalten. Der Stromverbrauch fällt dann ensprechend gering aus, was allerdings gar nichts beweist.
Dann soll es ja auch Leute geben, die aus Kostengründen nur ganz wenig Strom verbrauchen, auch das beweist also gar nichts.
Wenn das JC Zweifel an deinem Wohnsitz hat, muss es diese 1. nachvollziehbar begründen und 2. auf Mittel zurückgreifen, die wirklich geeignet sind, den Wohnsitz zu belegen. Die Stromrechnung gehört da aber definitiv nicht dazu.
Ob eine Wohnungsbesichtigung dazu geeignet ist, den Wohnsitz zu belegen, darüber kann man geteilter Meinung sein. Wenn die Wohnung nicht gerade leer ist, woran will man das festmachen? An der Zimmertemperatur? Ob das Bett gemacht ist? Ob Schmutzwäsche rumliegt oder dreckiges Geschirr herumsteht? Also auch eher grober Unfug.
Dass man 2x vom Außendienst unangekündigt nicht angetroffen wurde, rechtfertigt jedenfalls nicht mal einen Anfangsverdacht, da man als Leistungsbezieher keinem Hausarrest unterliegt.
Auch die Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung rechtfertigt keinen Anfangsverdacht, da man als Leistungsbezieher die freie Wahl hat, ob man dem JC Zutritt zur Wohnung erlaubt oder nicht.

In Verdacht kommen kann man heutzutage schnell, wo das Denunzieren unerwünschter Nachbarn Hochkonjunktur hat.
Unabhängig davon ob rechtlich zulässig, geeignet oder angemessen: Wenn man einen solchen Verdacht mit einer Stromabrechnung oder einer angemeldeten Wohnungsbesichtigung aus dem Weg räumen kann, wäre das sicher der einfache Weg.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: I bims am 10. Februar 2025, 17:50:09
Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2025, 16:52:38
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Meine Befürchtung ist, dass weil ich einen überdurchschnittlichen Verbrauch habe (Koche und Backe gerne, PC ist auch immer lange an), dass die mir dann in die andere Richtung einen Strick drehen und sagen, dass ich nicht alleine wohnen würde.

Ich denke nicht, dass du in dieser Hinsicht was zu befürchten hast, im Gegenteil, es beweist nur, dass du viel zu Hause warst.

MIch würde mehr interessieren, wie die hier drauf kommen.
Zitat von: bassoon am 06. Februar 2025, 16:47:55Mein Jobcenter möchte aktuell, dass ich meinen Aufenthalt mit einer Stromrechnung beweise.
Was wurde dir als Begründung für den Verdacht, dass du dich nicht oder wenig in deiner Wohnung aufhältst, genannt?

Warum dieser Satzteil? Man kann sich so wenig in seiner Wohnung aufhalten, wie es einem beliebt. Wichtig ist doch nur, dass man jeden Tag seinen Briefkasten checken kann.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Rotti am 10. Februar 2025, 20:46:42
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Februar 2025, 17:16:32Rein gar nichts, in deinem Fall geht die Stromrechnung das JC rein gar nichts an.
ich dachte nur englische Banken verlangen das zur Eröffnung eines Kontos.
Kontoeröffnung & Banking für Ihre UK PLC
ukplc.services
https://www.ukplc.services › leistungen › banking
Adressnachweis (Stromrechnung, Festnetztelefonrechnung, Kontoauszug Ihrer Privat-Bank). Geschäftsadresse und Kontaktdaten. Companies House Registrierung ...
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: tokmur am 14. Februar 2025, 19:06:58
Hi Leute,

keine Panik wegen den tatsächlichen Bewohnern einer Wohnung. Hauptsache die haben alle den gleichen Namen.
Bei meiner Bekannten halten sich immer mehrere Leute in einer Wohnung auf - vermietet sicher nicht an mehr als 2 Personen. Das sind nach Rückfrage alles Brüder (aus Syrien oder sonst wo aus dem Morgenland)
Bei regelmäßigen behördlichen (polizeilichen) Einsätzen wegen z.b. nächtlicher Ruhestörung kommt da keine Beanstandung.
Wir kommen eben mit dem arabischen Temperament schlecht klar, wenn die sturtz besoffen nachts vorm voll aufgedrehten Fernseher liegen und nicht mal die Polizei reinlassen.
Also nicht gleich verunsichern lassen.

Schönes Wochenende...
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. Februar 2025, 16:25:13
Zitat von: tokmur am 14. Februar 2025, 19:06:58Hi Leute,
Hä  :weisnich:
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Andy1989 am 26. Februar 2025, 19:59:47
Also ich hatte tatsächlich mal fast die gleiche Situation. Ich hatte damals auch einen Thread eröffnet.


Bei mir war es so, dass mich vermutlich irgendwelche Nachbarn gemeldet haben ich würde nicht in meiner Wohnung leben. Ich kann mir schon denken wer, da wir uns nicht ausstehen konnten  :grins:
Nunja anscheinend stand dann mal der Außendienst vor meiner Türe, aber ich war nicht zuhause. Dann wurde eine Stromabrechnung gefordert, bei mir war es aber ohne jegliche Begründung. Also bin ich zum Jobcenter und habe mich natürlich erstmal erkundigt was das soll. Da wurde mir dann erstmal mitgeteilt wieso weshalb warum und ich habe denen meine Stromabrechnung gegeben und bin wieder heim. Anscheinend war die Sache damit noch nicht erledigt bzw war denen wohl mein Verbrauch zu niedrig, denn es war Anfang des Jahres und bis dahin wurde mein WBA immer noch nicht bearbeitet, obwohl 3 Monate vorher eingereicht. Also bin ich kurz darauf wieder zum JC und dann wollten Sie auch gleich mit in meine Wohnung zur Wohnungsbesichtigung. Ich hatte es akzeptiert, da ich ja 1. Nichts zu verstecken habe und 2. Auch kein Geld mehr hatte.
Ein paar Tage später hatte ich dann schon mein Geld auf dem Konto und der Bescheid war kurz darauf auch im Briefkasten.
Manchmal ist es halt trotzdem besser wenn man kooperiert, denn das JC sitzt hier am längeren Hebel.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Davis am 27. Februar 2025, 01:38:02
Andy, wie hoch war denn dein Stromverbrauch laut Abrechnung? Andauernd lese ich dass die Verbräuche auffallend niedrig wären, aber niemand schreibt wie hoch. 
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Andy1989 am 27. Februar 2025, 09:03:24
Zitat von: Davis am 27. Februar 2025, 01:38:02Andy, wie hoch war denn dein Stromverbrauch laut Abrechnung? Andauernd lese ich dass die Verbräuche auffallend niedrig wären, aber niemand schreibt wie hoch.

700kw
Mein Verbrauch ist immer so um die 700kw  :weisnich:
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Ottokar am 27. Februar 2025, 09:13:39
Zitat von: Andy1989 am 26. Februar 2025, 19:59:47Da wurde mir dann erstmal mitgeteilt wieso weshalb warum
Und? Anzeige wegen Verleumdung erstattet?

Zitat von: Andy1989 am 27. Februar 2025, 09:03:24Mein Verbrauch ist immer so um die 700kw
Das ist nur halb so viel, wie ein ein Personen Haushalt statistisch verbraucht (1300 kWh).
Aber auch deutlich zuviel, wenn eine Wohnung nicht genutzt wird.
Allerdings ist die Statistik Unsinn, wir verbrauchen mit 2 Personen auch nur 1600 kWh im Jahr und das mit diverser UE, KGK, Küchengeräten und E-Herd, wo täglich gekocht wird.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Davis am 27. Februar 2025, 09:38:45
Zitat von: Andy1989 am 27. Februar 2025, 09:03:24700kw Mein Verbrauch ist immer so um die 700kw  :weisnich:

Eigentlich vorbildlich.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Andy1989 am 27. Februar 2025, 11:38:33
Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2025, 09:13:39
Zitat von: Andy1989 am 26. Februar 2025, 19:59:47Da wurde mir dann erstmal mitgeteilt wieso weshalb warum
Und? Anzeige wegen Verleumdung erstattet?

Zitat von: Andy1989 am 27. Februar 2025, 09:03:24Mein Verbrauch ist immer so um die 700kw
Das ist nur halb so viel, wie ein ein Personen Haushalt statistisch verbraucht (1300 kWh).
Aber auch deutlich zuviel, wenn eine Wohnung nicht genutzt wird.
Allerdings ist die Statistik Unsinn, wir verbrauchen mit 2 Personen auch nur 1600 kWh im Jahr und das mit diverser UE, KGK, Küchengeräten und E-Herd, wo täglich gekocht wird.

Nein, ich war einfach froh als die Sache erledigt war und ich meine Ruhe hatte.

Abgesehen von Kühlschrank, Fernseher, Ofen und Waschmaschine habe ich keine elektronischen Geräte, zumindest keine die regelmäßig genutzt werden (Wasserkocher usw.). Ich habe eig noch nie viel mehr Strom benötigt. Und ja, auf die Statistik kann man auch nicht immer gehen. Dafür habe ich höhere Heizkosten als andere, aber ich wohne eben in einer Dachgeschosswohnung. Das wurde natürlich damals nicht berücksichtigt. Aber gut, ich bin einfach froh dass es erledigt ist und ich seither auch keine weiteren Probleme mit den JC hatte.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: bassoon am 28. Februar 2025, 16:25:51
So ist der aktuelle Stand.

Sehe und verstehe ich das richtig, dass das Jobcenter, weil ich mich auf mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Absatz 1 iVm. Art. 1 Absatz 1 GG bestehe, es nach §36a SGB I, §3a VwVfG und das Verwaltungsgesetz meines Landes, elektronische Kommunikation erlaubt und es in letzter Zeit auch sehr gut funktioniert hat, des Sozialmittelbetrug Verdächtigt werde?

Das ist übrigens das erste mal, dass ich in Schriftform diese Anschuldigung bekommen habe.
Leider haben die 5 Anwälte die ich angeschrieben habe und eine Anfrage bei Sanktionsfrei e.V. leider zu noch keinem Gespräch geführt.
Die Existenzängste und Verzweiflung wurden aber jetzt zu groß und ich habe sämtliche Rechnungen eingeschickt :flag:

Wenn sich trotzdem noch ein Anwalt oder eine Anwältin dem annehmen möchte und einen Weg sehen das rückgängig zu machen und zu gewinnen, dann bin ich ganz Ohr :help:

Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Rotti am 28. Februar 2025, 18:17:37
ist ja etwas ganz neues die sparen schon am Personal eines aussen Mitarbeiters der die Wohnung in Augenschein nimmt ja die Deutschen werden schon wie die Ukrainer verdächtigt nicht in der Wohnung zu leben oder ständig abwesend zu sein denn eine andere Erklärung hierfür habe ich nicht.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Sheherazade am 28. Februar 2025, 19:00:26
Zitat von: Rotti am 28. Februar 2025, 18:17:37ist ja etwas ganz neues die sparen schon am Personal eines aussen Mitarbeiters der die Wohnung in Augenschein nimmt

Lies bitte richtig, der TE hat den Hausbesuch abgelehnt. Zu dem Rest deines Beitrages schreib ich lieber nix.
Titel: Aw: Jobcenter möchte ungeschwärzte Stromrechnung zur Aufenthalt Bestimmung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. März 2025, 15:13:13
bassoon

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Februar 2025, 16:42:14Genau das Schreiben ist ausschlaggebend denn so einfach darf das JC nicht Daten abgreifen. Also wenn das da ist stellst du es in anonymisierter Form hier ein und wenn es nicht rechtlich korrekt ist kannst du dagegen einen Widerspruch/Stellungsnahme schreiben.
Also ab jetzt ist es offiziell
und
daher bietet sich untenstehendes an.
Zitat von: bassoon am 28. Februar 2025, 16:25:51ich habe sämtliche Rechnungen eingeschickt
und damit kannst du abwarten was als nächstes vom JC kommt und danach die entsprechenden Schritte einleiten, falls es nötig wäre. Dazu dann später, wenn das JC bei seiner Meinung bleibt, mehr.

Zitat von: bassoon am 28. Februar 2025, 16:25:51Wenn sich trotzdem noch ein Anwalt oder eine Anwältin dem annehmen möchte und einen Weg sehen das rückgängig zu machen und zu gewinnen, dann bin ich ganz Ohr :help:
Den Aufruf hier kannst du dir sparen,... (Sollte sogar in gewisser Form, halt anders formuliert, in den Nutzungsbedingungen stehen.) ... da keine Rechtsberatung gemacht werden darf.
Das wäre verboten wenn sich da jemand dieser Berufssparte hier dazu äussert.

MfG FN