Guten Tag,
ich hätte am 3.2.25 einen Termin im Jobcenter gehabt. Am 30.1.25 hat meine Hausärztin ein Attest ausgestellt, dass ich ,,auf absehbare Zeit" aus gesundheitlichen Gründen keine Termine im Jobcenter wahrnehmen kann. Das Attest habe ich am 31.1.25 an das Jobcenter abgeschickt, am 3.2.25 wurde der Brief zugestellt. Ebenfalls am 3.2.25 schrieb mir das Jobcenter, dass kein wichtiger Grund erkennbar sei, warum ich zu dem Termin am 3.2.25 nicht gekommen sei und dass ich daher am 26.2.25 zu einem neuen Termin kommen müsse. Höchstwahrscheinlich bin ich auch am 26.2.25 gesundheitlich nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen. Bin ich bei Nichterscheinen rechtlich verpflichtet, für den Termin am 26.2.25 ein neues Attest meiner Hausärztin einzuholen und dem Jobcenter vorzulegen? Oder reicht dafür das alte Attest vom 30.1.25? Zweite Frage: Ich könnte dem Jobcenter den Sachverhalt in einem Einschreiben schildern und es bitten, mir mitzuteilen, ob der Folgetermin weiterhin gilt oder nicht. Aber ich vermute, dass ich keine Antwort erhalten würde. Gibt es eine bessere Möglichkeit, die Sache zu klären? Mit dem zuständigen Mitarbeiter möchte und kann ich jedoch kein direktes Gespräch führen.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Allen einen möglichst schönen Tag :cool:
Filip
Zitat von: Filip2610 am 07. Februar 2025, 10:34:29Am 30.1.25 hat meine Hausärztin ein Attest ausgestellt, dass ich ,,auf absehbare Zeit" aus gesundheitlichen Gründen keine Termine im Jobcenter wahrnehmen kann.
Was soll dieses Attest darstellen, eine AU oder eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung?
Zitat von: Filip2610 am 07. Februar 2025, 10:34:29Ebenfalls am 3.2.25 schrieb mir das Jobcenter, dass kein wichtiger Grund erkennbar sei, warum ich zu dem Termin am 3.2.25 nicht gekommen sei und dass ich daher am 26.2.25 zu einem neuen Termin kommen müsse.
Aufgrund des zeitlichen Ablaufs ist unklar, ob sich da nicht was überschnitten hat. Das gilt es erstmal mit dem Jobcenter zu klären.
Zitat von: Filip2610 am 07. Februar 2025, 10:34:29Höchstwahrscheinlich bin ich auch am 26.2.25 gesundheitlich nicht in der Lage, den Termin wahrzunehmen.
Sollte das Jobcenter auf der Wahrnehmung des Ersatztermines bestehen, weil das Attest so nicht anerkannt wurde, wirst du entweder hin müssen oder eine neue Bescheinigung von deinem Arzt einholen müssen. "Auf absehbare Zeit" kann nunmal alles zwischen 3 Tagen und 4 Wochen bedeuten, da sind zuviele Auslegungsmöglichkeiten enthalten.
"Was soll dieses Attest darstellen, eine AU oder eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung?"
In dem Attest steht, dass ich aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit keine Termine im Jobcenter wahrnehmen kann. In der ,,Einladung" des Jobcenters zu dem Termin stand, dass ich im Krankheitsfall eine solche Bescheinigung vorlegen solle. Das Wort Wegeunfähigkeitsbescheinigung fiel da nicht.
"Sollte das Jobcenter auf der Wahrnehmung des Ersatztermines bestehen, weil das Attest so nicht anerkannt wurde, wirst du entweder hin müssen oder eine neue Bescheinigung von deinem Arzt einholen müssen."
Das Attest ist einwandfrei und es gibt keinen Grund es nicht anzuerkennen. Deswegen hätte ich es für möglich gehalten, dass ich unter diesen Umständen nicht verpflichtet bin, für den Folgetermin ein neues Attest vorzulegen. Aber dann werde ich das wohl machen, sollte mir das Jobcenter nicht antworten.
Wäre es nicht möglich ein neues Attest so zu gestalten das dort ein konkretes Mindestens bis xx.xx.xxxx
steht.
absehbar klingt eher nach kann bald.
Also zum Beispiel:
Aus gesundheitlichen und therapeutischen Gründen ist es Herr x nicht möglich
derzeit Vorort oder Telefonische Termine bis xx.xx.xxxx des .......wahrzunehmen.
Die Ärztin kann ja nicht hellsehen, wann der Patient wieder gesund ist. Der Fehler liegt beim Jobcenter. Man könnte ja auch ein paar Tage warten und gucken, ob eine Krankschreibung eingereicht wird oder nicht. Jeder andere Umgang ist unmenschlich.
Oh mein Gott! Wie unmenschlich! :lachen: