Hallo, liebe Gemeinde!
Ich benötige wieder einmal Eure Hilfe, und hoffe sehr auf Meinungen und Ratschläge.
Folgendes :
Ich bewohne seit Ende 2020 eine knapp 52 m2 große Zweizimmerwohnung, deren Warmmiete zu Zeiten meines Einzugs 522 Euro betrug. Zur damaligen Zeit war ich noch erwerbstätig.
Im September 2021 wurde ich dann unverschuldet arbeitslos. Zunächst bezog ich ein Jahr Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, ein Jahr später, im September 2022 rutschte ich dann ins Bürgergeld. In der Zwischenzeit hat sich aufgrund der Energie-, und Wirtschaftskrise meine Miete auf 586 Euro erhöht, im Zuge der höheren Vorauszahlungen der Heizkosten, sowie der weiteren kalten Nebenkosten.
Jetzt habe ich vor wenigen Tagen einen Weiterbewilligungsantrag an mein zuständiges Jobcenter gestellt, da die aktuelle Bewilligung zum Ende Februar ausläuft.
Auch wenn es nicht wirklich wichtig ist, aber ich möchte noch erwähnen das ich einer der sparsamsten Miete in meiner Wohneinheit bin, was ich anhand des Verbrauchsspiegels in der Jahresendabrechnung immer ersehen kann.
Nun erreichte mich heute ein "gelber" Brief meines Jobcenters, in welchem ich aufgefordert werde meine Kosten für die Miete zu senken, da diese 85,69 Euro über dem üblichen liegt als welches mir zusteht.
Ich werde darin aufgefordert, innerhalb einer Frist von 6 Monaten, Nachweise zu erbringen aus welchen hervorgeht das ich mich um eine günstigere Unterkunft bemühe.
Im übrigen war in diesem Schreiben keine Rechtshilfebelehrung beigefügt. Ich weiß jetzt nicht ob und welche Relevanz dies hat, wollte es aber dennoch erwähnt haben.
Aber seht bitte selbst :
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Die anderen Seiten bekomme ich hier leider nicht hochgeladen.
Ich soll also nach einer Frist von 2 Monaten Nachweise über Eigenbemühungen erbringen. Nach 6 Monaten gedenkt die Dame dann darüber zu entscheiden. Klar, kann ich gerne machen, aber ich wohne mitten im Ruhrgebiet und glaube kaum eine günstigere Wohnung zu erhalten, es sei denn vielleicht in irgendwelche sehr unangenehmen Gegenden.
Was sagt Ihr dazu? Soll ich alles so machen, wie ich aufgefordert werde? Was ist wenn ich trotz aller Bemühungen keine günstigere Wohnung finde? Kann die Sachbeatbeiterin mir dann die Differenz von meinem Regelsatz abziehen?
Über Eure Meinungen und Einschätzungen wäre ich sehr dankbar!
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 17:15:11Soll ich alles so machen, wie ich aufgefordert werde?
Natürlich. Nur, wenn du nachweist, keinen anderen Wohnraum innerhalb der Angemessenheitsgrenzen zu bekommen, wird das Jobcenter von der Kostensenkung Abstand nehmen müssen. Tust du nichts, wird man dir spätestens nach Ablauf der 6 Monate nur noch die angemessene Miete zahlen und du musst den Rest aus deinem Regelsatz bestreiten.
Erstmal danke für Deine zeitnahe Antwort.
Und wie steht es um die fehlende Rechtshilfebelehrung?
Oder ist diese in diesem Fall irrelevant?
Zu Thema Beweispflichg ob es günstigere Wohnungen gibt habe ich hier noch einen interessanten Beitrag :
Ab 5:28
https://youtu.be/o7sMFWykVb8?si=aYg5r0dYUztmOZv5
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 17:45:22Und wie steht es um die fehlende Rechtshilfebelehrung?
Hat kaum einen Einfluss darauf, weiß gar nicht mal, ob es hier eine geben muss.
Einfach alles zur Wohnungssuche dokumentieren, je mehr Nachweise, umso besser.
Auch im JC dürfte bekannt sein, dass es keine/kaum angemessene Wohnungen gibt.
Damit bist du nicht der einzige, nur müssen die halt vom Gesetz her, ein Kostenminderungsverfahren einleiten.
Okay, danke Euch. Mich wundert es nur, da es sich "nur" um etwa 85 Euro handelt, die ich drüber liege, und die Miete ja Anfangs deutlich niedriger lag bis dann die Energiekrise zuschlug.
Auch das mit den Nachweisen finde ich etwas schwammig. Ich kann denen gerne via e-mail oder per Post meine Eigenbemühungen schicken, wenn ich Wohnungseigentümer anschreibe indem ich e-mails auf Anzeigen hin schicke. Aber ich soll mir auch Notizen machen über getätogte Anrufe oder Zeitungsanouncen aufheben. Wie wollen die das überhaupt überprüfen?
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 18:10:41Mich wundert es nur, da es sich "nur" um etwa 85 Euro handelt, die ich drüber liege
Nunja, drüber ist drüber, hinsichtlich der Angemessenheitsgrenze gibt es klare Richtlinien.
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 18:10:41Aber ich soll mir auch Notizen machen über getätogte Anrufe oder Zeitungsanouncen aufheben.
Ja, natürlich.
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 18:10:41Wie wollen die das überhaupt überprüfen?
Gar nicht, wenn du das ordentlich machst.
Es sei denn es lieget ein Härtefall vor wie zB
Du wohnst X Jahre dort. In dem Fall bist du ja sehr tief verwurzelt, viele Freunde und Bekannte... aber ich glaub das sind mindestens 25 Jahre oder noch mehr. Muss man halt auch erstmal erreichen.
Ja, danke für Eure Hilfe. Ich mache das dann einfach so wir mir hier empfohlen wurde. Ich war nur etwas verwundert das die mir nach nunmehr mehreren Jahren damit kommen.
Eine andere, günstigere Wohnung hier in der Großstadt wird sich ohnehin kaum finden lassen. Meine jetzige ist schon verhältnissmäßig günstig. Dazu noch als Bürgergeldempfänger, hochverschuldet und katastrophale Schufa, würde es mich hier in meiner Gegend wundern etwas zu finden. Auf dem Lande sicher schon eher...
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 21:19:23Dazu noch als Bürgergeldempfänger, hochverschuldet und katastrophale Schufa, würde es mich hier in meiner Gegend wundern etwas zu finden. Auf dem Lande sicher schon eher...
Nein, auch da ist Wohnraum rar und teuer geworden und die Vermieter kritischer.
Mal so ´ne "Querfrage" von mir zu dem Thema.
Wenn man sich da z. B. "entscheiden" sollte, in eine günstigere Wohnung umzuziehen (wenn man eine gefunden haben sollte) - wer trägt dann da die Umzugskosten ??
Würde das so ein Jobcenter übernehmen (müssen) ?
Zitat von: Vollloser am 08. Februar 2025, 09:33:42Würde das so ein Jobcenter übernehmen (müssen) ?
Nach einer Kostensenkungsaufforderung (so wie hier) auf jeden Fall.
Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 09:49:04Zitat von: Vollloser am 08. Februar 2025, 09:33:42Würde das so ein Jobcenter übernehmen (müssen) ?
Nach einer Kostensenkungsaufforderung (so wie hier) auf jeden Fall.
Aber da ist es fraglich , ob so ein Umzug vom Finanziellen her überhaupt Sinn macht ! Nur damit das JC ein paar Euro im Monat sparen will, vielleicht einige Tausend Euro für ein en Umzug ausgeben :nea:
Macht alles irgendwie doch keinen Sinn....
Zitat von: Bundspecht am 08. Februar 2025, 10:36:42Aber da ist es fraglich , ob so ein Umzug vom Finanziellen her überhaupt Sinn macht !
Deshalb soll TE in den kommenden Monaten nachweisen, dass ein Umzug unwirtschaftlich wäre.
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 18:10:41um etwa 85 Euro handelt, die ich drüber liege, und die Miete ja Anfangs deutlich niedriger lag bis dann die Energiekrise zuschlug.
Die Miete selbst ist angemessen?
Du kommst jetzt nur wegen der BK Kosten drüber?
Evtl. hängen die sich auch an den 2 m² zu viel auf?
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Februar 2025, 14:48:20Evtl. hängen die sich auch an den 2 m² zu viel auf?
Nein, die Stadt Essen schreibt für eine Person eine maximale Miete inkl. kalter Betriebskosten von 472€ in den Richtlinien vor.
Eric
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 21:19:23Ich mache das dann einfach so wir mir hier empfohlen wurde.
Dazu bietet es sich an das "Formblatt zur Wohnungssuche" (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) zu nutzen.
Eine genaue Beschreibung ist enthalten.
Und das ganze findest du auch unter Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) da unter
Mitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung was du auch einmal lesen solltest um Bescheid zu wissen.
Zitat von: Eric am 07. Februar 2025, 17:45:22Und wie steht es um die fehlende Rechtshilfebelehrung? Oder ist diese in diesem Fall irrelevant?
letzteres da es sich um ein Informationsschreiben hält. Daher ist auch ein Widerspruch nicht möglich.
Wenn du dich da an alles hältst dann dürfte das JC weiterhin deine KdUH komplett weiter übernehmen.
Der Hauptgrund ist das nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das JC von der Gesamtangemessenheit (s. Anhang) ausgehen muss.
Und da kommen noch die maximalen Kosten der Heizung dazu die das JC hier weggelassen hat.
Und da kommt dann die Wirtschaftlichkeitsprüfung (s. Anhang) zu tragen welche von Sheherazade angesprochen wurde.
Zur Not bekommst du vom SG dein Recht zugesprochen. Da kann man sich aber erst an das SG wenden wenn das JC eine Kürzung vornehmen sollte bzw vorgenommen hat.
MfG FN
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten und Bemühungen mir in dieser Sache hilfreich zu sein.
Als ich im Dezember '21 in diese Wohnung einzog war ich noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damals lag die Gesamtmiete bei 520,69 Euro. Somit lag ich bei der Warmmiete , als ich arbeitslos wurde, genau 48,69 Euro drüber.
Im Zuge der Energiekrise wurde dann im Laufe der Jahre die Miete in Bezug auf die Nebenkosten auf den jetzigen Stand von 585,69 Euro angehoben, was sogar 113,69 Euro entspricht. Verstehe jetzt selber nicht so recht wie die auf die 85 Euro in dem Schreiben kommen.
Wie dem auch sei, ich werde mich dann ganz normal bei Immoscout & Co. ect. mal umschauen, mich auf einige Wohnungsangebote bewerben, sofern diese in entsprechender Miethöhe liegen sollten(wobei ich stark bezweifle überhaupt solche zu finden), und schicke dem Jobcenter einfach via e-mail die Anzeigen und screenshots meiner Bewerbungen und gut ist.
Ich werde jedenfalls alles tun um denen keine Angriffsfläche zu bieten und mir dadurch den Regelsatz kürzen zu können.
Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05Damals lag die Gesamtmiete bei 520,69 Euro. Somit lag ich bei der Warmmiete , als ich arbeitslos wurde, genau 48,69 Euro drüber.
Die Stadt Essen schreibt sogar "Die Heizkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen". Es geht hier also nur um die Bruttokaltmiete, d. h. Grundmiete plus kalte Nebenkosten. Und da beträgt die angemessene Bruttokaltmiete für eine Person 472€. Die Energiekrise hat damit dann wohl weniger zu tun, da die Heizkosten nicht bemängelt werden und Strom ohnehin aus dem Regelsatz bezahlt werden muss. Deine Grundmiete und/oder die kalten Nebenkosten müssen sich demnach seit Dezember 2021 insoweit erhöht haben, dass du jetzt mit der Bruttokaltmiete oberhalb der Angemessenheitsgrenze von €472 liegst. Das solltest du aber anhand deines Mietvertrages und der letzten Betriebskostenabrechnung nachvollziehen können.
Eric
Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05Verstehe jetzt selber nicht so recht wie die auf die 85 Euro in dem Schreiben kommen.
Ein schlüssiges Konzept gehört alle zwei Jahre aktualisiert.
Gleiches gilt wenn über einen Mietspiegel berechnet wird. Da du 2021 eingezogen bist und jetzt 2025 ist wurde da wohl eine Anpassung vorgenommen.....
Mal gucken > https://www.harald-thome.de/informationen.html
aha also zwei Möglichkeiten. Jetzt kommt es darauf an was bei deinem JC zur Berechnung hergenommen wurde.
Nach Mietspiegel wäre 2024 neu berechnet worden
Nach dem schlüssigen Konzept steht die Aktualisierung aus. zumindest in dem Link v H. Thome seit 01.09.2022 und hätte 09.2024 aktualisiert gehört.
Da musst du schauen was in den Schreiben vom JC steht um welche Berechnungsgrundlage herangezogen wird/wurde und ob es beim SK angepasst wurde.
Zitat von: Eric am 09. Februar 2025, 14:10:05und schicke dem Jobcenter einfach via e-mail die Anzeigen und screenshots meiner Bewerbungen und gut ist.
du solltest das rot gedruckte aus dem Formblatt ernst nehmen und lieber permanent Bescheid geben (also nerven) anstatt es zu locker zu nehmen. Bei unliebsamen Kunden ist das JC etwas vorsichtiger weil es mehr Arbeit bedeutet, zumindest wenn du auch noch im Recht bist.
Und 2021 galten noch die Coronaregeln da wurde die Angemessenheit nicht geprüft und die KduH in tatsächlicher Höhe übernommen.
und neu ist was 010123 beschlossen wurde. s. Anhang ab Seite 39
MfG FN