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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 17:51:52

Titel: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 17:51:52
Hallo , nachdem die gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt bewilligt wurde ,will die Pflegefachkraft einen Hausbesuch zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit prüfen bei meiner Mutter .
Darf sich hier das Sozialamt über das Mdk gutachten stellen ?
Zumal seit 5 Jahre das pflegegeld bezahlt wird
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 18:23:12
Ich verstehe mal wieder nichts. Seit wann hat das Sozialamt Pflegefachkräfte? Oder meinst du das (verpflchtende) Beratungsgespräch?

ZitatPflegebedürftige Menschen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen, wenn

    sie zu Hause von ihren Angehörigen oder einer anderen Person, zum Beispiel einem Freund, gepflegt und betreut werden,
    dies ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes geschieht und
    sie dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten.

Häufigkeit der Beratungseinsätze
....
.....
.....

In diesen Intervallen müssen sich Pflegebedürftige beraten lassen:

    Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
    Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Für sie ist der Beratungsbesuch aber nicht verpflichtend.

Quelle und mehr Infos (https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/beratungsbesuch-pflegegeld/)
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2025, 18:23:12Ich verstehe mal wieder nichts. Seit wann hat das Sozialamt Pflegefachkräfte? Oder meinst du das (verpflchtende) Beratungsgespräch?

ZitatPflegebedürftige Menschen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen, wenn

    sie zu Hause von ihren Angehörigen oder einer anderen Person, zum Beispiel einem Freund, gepflegt und betreut werden,
    dies ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes geschieht und
    sie dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten.

Häufigkeit der Beratungseinsätze
....
.....
.....

In diesen Intervallen müssen sich Pflegebedürftige beraten lassen:

    Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
    Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Für sie ist der Beratungsbesuch aber nicht verpflichtend.

Quelle und mehr Infos (https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/beratungsbesuch-pflegegeld/)

Nein es geht nicht um den beratenden Beratungsbesuch der halbjährlich nachweisen muss ,sondern das eine Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege  bearbeitet hatte und beführwortet hatte ( gekürtzes Verhinderungspflege)  einen Hausbesuch die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Xellos am 07. Februar 2025, 19:58:17
Das geht die exakt nix an, auch wenn du pflegst.

Das was die angeht bekommen die von der KK mitgeteilt.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 20:13:33
Zitat von: Xellos am 07. Februar 2025, 19:58:17Das geht die exakt nix an, auch wenn du pflegst.

Das was die angeht bekommen die von der KK mitgeteilt.
Du verstehst leider nicht meine Mutter bekommt das Pflegegeld Hilfe zur pflege vom sozialamt nicht von der Krankenkasse ,denn hätte Sie auch diese Probleme nicht .
Das Sozialamt möchte Hausbesuch machen um die Gelder nicht zu bezahlen .

Denen gefällt es nicht das meine Mutter mit meiner Unterstützung sich wehrt
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 09:16:05
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt

Ja, ist auch normal. Und diese Pflegefachkraft kommt garantiert nicht vom Sozialamt sondern vom MDK, das Sozialamt ist nur der Auftraggeber (statt der Krankenkasse).

ZitatDie erste Begutachtung durch den MDK findet in der Regel statt, wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Dieser Antrag kann bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Sozialhilfeträger eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
....
....
Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?

Die Gültigkeit eines Pflegegrades ist nicht unbegrenzt. In der Regel wird der Pflegegrad für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK, um zu überprüfen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Dreijahresfrist. In bestimmten Fällen kann der Pflegegrad auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum festgelegt werden. Beispielsweise kann bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Demenz eine kürzere Gültigkeitsdauer festgesetzt werden, um den Pflegebedarf regelmäßiger zu überprüfen.

Wiederholungsbegutachtung durch den MDK: Wie oft erfolgt sie?

Nach der ersten Begutachtung durch den MDK erfolgen in der Regel alle drei Jahre Wiederholungsbegutachtungen. Diese regelmäßigen Überprüfungen dienen dazu, Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls den Pflegegrad anzupassen.

Neben den turnusmäßigen Wiederholungsbegutachtungen kann der MDK jedoch auch außerplanmäßig tätig werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person deutlich verschlechtert oder verbessert hat. In solchen Situationen können Sie oder Ihr Angehöriger eine Neubegutachtung beantragen.
Quelle und mehr Infos (https://pflegeantrag.de/einfuehrung-in-die-mdk-ueberpruefung/#elementor-toc__heading-anchor-1)

Wirkliche Hilfe kann man nur leisten, wenn man wenigstens annähernd versteht, was man da macht. Da habe ich bei dir erhebliche Zweifel.

PS: Du scheinst dich über diese Wiederbegutachtung zu wundern. Diese Termine haben immer schon recht unregelmäßig (manchmal auch gar nicht) stattgefunden, während der Coronazeit wurde es noch schlimmer.
 
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 12:31:44
Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 09:16:05
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt

Ja, ist auch normal. Und diese Pflegefachkraft kommt garantiert nicht vom Sozialamt sondern vom MDK, das Sozialamt ist nur der Auftraggeber (statt der Krankenkasse).

ZitatDie erste Begutachtung durch den MDK findet in der Regel statt, wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Dieser Antrag kann bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Sozialhilfeträger eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
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Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?Seit 5 Jahren

Die Gültigkeit eines Pflegegrades ist nicht unbegrenzt. In der Regel wird der Pflegegrad für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK, um zu überprüfen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat.Aber nicht bei meiner Mutter
Da täuscht du dich


Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Dreijahresfrist. In bestimmten Fällen kann der Pflegegrad auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum festgelegt werden. Beispielsweise kann bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Demenz eine kürzere Gültigkeitsdauer festgesetzt werden, um den Pflegebedarf regelmäßiger zu überprüfen.

Wiederholungsbegutachtung durch den MDK: Wie oft erfolgt sie?

Nach der ersten Begutachtung durch den MDK erfolgen in der Regel alle drei Jahre Wiederholungsbegutachtungen. Diese regelmäßigen Überprüfungen dienen dazu, Veränderungen im Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls den Pflegegrad anzupassen.
Gesetzesgrundlage ?
Der pflegegrad steht seit 5 jahren fest

Neben den turnusmäßigen Wiederholungsbegutachtungen kann der MDK jedoch auch außerplanmäßig tätig werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person deutlich verschlechtert oder verbessert hat. In solchen Situationen können Sie oder Ihr Angehöriger eine Neubegutachtung beantragen.
Quelle und mehr Infos (https://pflegeantrag.de/einfuehrung-in-die-mdk-ueberpruefung/#elementor-toc__heading-anchor-1)
Das wurde nicht gemacht und hat sich nichts verschlechtert
Wirkliche Hilfe kann man nur leisten, wenn man wenigstens annähernd versteht, was man da macht. Da habe ich bei dir erhebliche Zweifel.

Was für Zweifel was meinst du damit ?Verstehe ich nicht

PS: Du scheinst dich über diese Wiederbegutachtung zu wundern. Diese Termine





haben immer schon recht unregelmäßig (manchmal auch gar nicht) stattgefunden, während der Coronazeit wurde es noch schlimmer.
 
Was hat dies mit der Coronazeit zu tun ?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 14:06:28
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 12:31:44Was hat dies mit der Coronazeit zu tun ?

Eine Menge, immerhin sind fast 2 Jahre lang nur noch die allernötigsten Pflegebegutachtungen (wenn überhaupt) vorgenommen worden, dementsprechend gab es dann irgendwann einen ziemlich hohen Bearbeitungsrückstand. Warst du während Corona nicht im Lande oder auf diesem Planeten oder warum fragst du?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 14:52:23
Das ist ein kompletter anderer Sachverhalt und hat mit Corona nichts zu tun
Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 14:56:17
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 14:52:23Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst

Ja, schon gleich in der ersten Antwort. Das bezieht sich aber auf deine unverständlich formulierten Beiträge.
 
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 17:04:40
Zitat von: Sheherazade am 08. Februar 2025, 14:56:17
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. Februar 2025, 14:52:23Zumindest gibt du es ja zu das du nichts verstehst

Ja, schon gleich in der ersten Antwort. Das bezieht sich aber auf deine unverständlich formulierten Beiträge.
 
Was verstehst du denn konkret in der ersten Anwort nicht ? Dann erkläre ich dir gerne das nochmal
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Kleene1980 am 08. Februar 2025, 19:17:51
Eine Überprüfung des Pflegegrades ist doch nicht unbedingt etwas schlechtes. Sowohl die Krankenkasse (Pflegekasse) wie auch das Sozialamt haben als Leistungsträger auch ihr gutes Recht dazu. Wenn man nichts zu verbergen hat warum sträubt man sich so dagegen? Das Geld möchte man ja schließlich auch?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 04:02:38
Zitat von: Kleene1980 am 08. Februar 2025, 19:17:51Eine Überprüfung des Pflegegrades ist doch nicht unbedingt etwas schlechtes. Sowohl die Krankenkasse (Pflegekasse) wie auch das Sozialamt haben als Leistungsträger auch ihr gutes Recht dazu. Wenn man nichts zu verbergen hat warum sträubt man sich so dagegen? So pauschal deine Aussage führt in die totale überwachung china lässt grüßen .
 Das Geld möchte man ja schließlich auch?
Dann erkläre doch mal die Rechtsgrundlage dazu das dies ihr gutes Recht wäre ...Was soll denn bei bestehenden unveränderten Krankheiten die nicht besser werden geprüft werden deiner Meinung nach ?
Artikel 13 gg ein Fremdwort für dich ? Lässt du immer die Behörden in deine Bude wenn Sie es möchten ?
Schön gehorsam sein dann gehts auch gerne mit Deutschland bergab oder wie ...auf dem Weg sind wir ja dahin .
Krieg bezahlen ist ja besser als für Menschen gelder auszugeben nicht wahr ?,🙈

Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: AlterGaul am 09. Februar 2025, 08:16:41
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 04:02:38Artikel 13 gg ein Fremdwort für dich ?

Vereinbare doch einen Termin beim Sachbearbeiter und nehme den oder die Pflegebedürftigen mit. Ich denke die haben nichts dagegen, weil so spart der Sachbearbeiter den Weg zu jemanden der Pflegegeld haben möchte, aber mit Artikel 13 GG argumentiert. Was dazu noch, absolut schwachsinnig ist. Beim letzten Mal hast du mir auch keine Antwort gegeben bezüglich GG.

Wenn du was willst gelten nun mal entsprechende Vorgaben. Niemand zwingt dich irgendwas zu beantragen. Verzichte doch auf die Leistungen und dann hast du mit Terminen oder Nachweisen keine Probleme.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2025, 09:50:11
Zitat von: AlterGaul am 09. Februar 2025, 08:16:41Wenn du was willst gelten nun mal entsprechende Vorgaben. Niemand zwingt dich irgendwas zu beantragen. Verzichte doch auf die Leistungen und dann hast du mit Terminen oder Nachweisen keine Probleme.

Naja, TE "hilft" ihrer Mutter zu ihrem Recht zu kommen. Die Leidtragende ist letztendlich die Mutter. Dann lässt es sich schon einfacher ahnungs- und konsequenzlos in die "Schlacht" ziehen.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 09. Februar 2025, 10:13:27
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 17:51:52Darf sich hier das Sozialamt über das Mdk gutachten stellen ?
Definitiv: NEIN!

Wenn der Pflegegrad im Auftrag der Pflegekasse vom MdK festgestellt wurde, ist auch nur die Pflegekasse berechtigt, eine sog. Nachbegutachtung durchzuführen. Dazu beauftragt die Pflegekasse erneut den MdK, der einen Gutachter schickt, was vorher von der Pflegekasse angekündigt wird und wo der Gutachter dann separat den Termin mitteilt. Das Sozialamt hat hier keinerlei Befugnisse.
Wurde der Pflegegrad im Auftrag des Sozialamtes vom MdK festgestellt, erfolgt die Nachbegutachtung erneut über den MdK, im Auftrag des Sozialamtes.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2025, 10:22:53
Das ist KEIN Unfug. Die TE schreibt selbst, dass ihre Mutter das Pflegegeld über das Sozialamt bekommt.

ZitatPflegegeld Sozialhilfe
1. Das Wichtigste in Kürze

Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, leistet das Sozialamt für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können. Wie auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist es dafür vorgesehen, es als Anerkennung an pflegende Personen weiterzugeben, um so die häusliche Pflege sicherzustellen. Im Gegensatz zur Pflegeversicherung, ist bei der Sozialhilfe das Nebeneinander von Sachleistungen (häusliche Pflegehilfe) und Pflegegeld möglich.
2. Voraussetzungen

Nur wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nicht in vollem Umfang leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein. Die Bestimmungen der Pflegeversicherung (z.B. zu den Voraussetzungen) gelten sinngemäß. Näheres unter Pflegegeld Pflegeversicherung.

Beim Pflegegeld der Sozialhilfe gilt die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Details unter Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
Quelle (https://www.betanet.de/pflegegeld-sozialhilfe.html)

Entsprechend wird dann der MDK vom Sozialamt für die Überprüfung beauftragt, was ja offensichtlich schon beim Erstantrag passiert ist. Dafür spricht auch, dass eine Pflegefachkraft kommen will, das Sozialamt beschäftigt keine Pflegefachkräfte. Tatsächlich sollte aber alles dem Schreiben zu entnehmen sein, dass die Mutter der TE mit Sicherheit dazu bekommen hat.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 09. Februar 2025, 10:29:42
Der Kostenträger muss keineswegs auch derjenige sein, der den Pflegegrad feststellt bzw. festgestellt hat.
Und die Frage war "Darf sich hier das Sozialamt über das Mdk gutachten stellen ?" und da ist die Antwort ganz klar: nein.
Wurde der Pflegegrad im Auftrag des Sozialamtes vom MdK festgestellt, erfolgt die Nachbegutachtung erneut über den MdK, im Auftrag des Sozialamtes. Aber auch dann schickt nicht das Sozialamt eine Pflegefachkraft, sondern dann setzt der MdK schriftlich eine Nachbegutachtung an und schickt einen eigenen Gutachter.
Wie die TE jedoch unmissverständlich schrieb, will die SB des Sozialamtes, die die Verhinderungspflege bewilligte, hier den Pflegegrad durch einen Hausbesuch feststellen. Dazu ist sie aber nicht befugt, zumal diese Feststellung lt. § 62 SGB XII nicht durch einen Hausbesuch erfolgen kann, sondern durch ein Begutachtungsinstrument nach Maßgabe des § 15 SGB XI erfolgen muss.
Wenn diese SB bzw. das Sozialamt eine Nachbegutachtung für erforderlich hält, muss es den MdK damit beauftragen.
Die TE sollte also das Ansinnen der SB eines Eigengutachtens verweigern und dafür auf den MdK verweisen.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: orpheus am 09. Februar 2025, 10:48:23
Die Sachbearbeiterin des Sozialamts ist aber keine Pflegefachkraft. Von daher ist die Aussage der TE nicht eindeutig. Vielleicht ist ja auch im Rahmen der Verhinderungspflege etwas aufgefallen, was eine Überprüfung notwendig erscheinen läßt. Aber das sind alles nur Vermutungen, solange nicht klar ist, wer da einen Hausbesuch machen will und warum.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Sheherazade am 09. Februar 2025, 11:06:57
Ich habe zwar nicht auf Anhieb verstanden, worauf die TE hinaus will, aber im Eingangsbeitrag steht unmissverständlich, dass die Pflegefachkraft den Hausbesuch machen möchte und nicht die Sachbearbeiterin des Sozialamtes.

Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 17:51:52nachdem die gekürzte Verhinderungspflege beim Sozialamt bewilligt wurde ,will die Pflegefachkraft einen Hausbesuch zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit prüfen bei meiner Mutter .

Ein paar Beiträge weiter wird das noch wiederholt, nicht ganz so unmissverständlich.
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32,sondern das eine Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege bearbeitet hatte und beführwortet hatte ( gekürtzes Verhinderungspflege) einen Hausbesuch die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 09. Februar 2025, 11:38:50
Zitat von: orpheus am 09. Februar 2025, 10:48:23Die Sachbearbeiterin des Sozialamts ist aber keine Pflegefachkraft.
Aha, du kennst also diese Sachbearbeiterin und weist, welche Ausbildung sie hat.

Zitat von: Sheherazade am 09. Februar 2025, 11:06:57Ich habe zwar nicht auf Anhieb verstanden, worauf die TE hinaus will, aber im Eingangsbeitrag steht unmissverständlich, dass die Pflegefachkraft den Hausbesuch machen möchte und nicht die Sachbearbeiterin des Sozialamtes.
Du solltest  mal lesen, was du da zitiert hast.
Da steht, dass die Person, welche beim Sozialamt die Verhinderungspflege bearbeitet hatte, den Hausbesuch machen will.
Der MdK bearbeitet bekanntermaßen keine Anträge auf Verhinderungspflege nach § 64c SGB XII, geschweige denn bewilligt und zahlt er diese Leistung.
Es kann ja durchaus sein, dass die TE hier einiges durcheinander bringt und die Person, welche den Pflegegrad prüfen will, gar nicht die Person ist, die im Sozialamt über den Antrag auf Verhinderungspflege entschieden hat, aber das steht nun bislang hier anders:
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Februar 2025, 19:40:32das eine Pflegefachkraft die die Verhinderungspflege bearbeitet hatte und beführwortet hatte ( gekürtzes Verhinderungspflege) einen Hausbesuch die pflegefachkraft prüfen will ob die Vorraussetzungen der Pflegebedürftigkeit weiterhin erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt
Diese Aussage kann man anzweifeln und umdeuten, so wie du das hier getan hast, aber dadurch wird daraus noch keine Tatsache.
Eine Tatsache wird es erst, wenn die TE deine Umdeutung als zutreffend bestätigt, was bislang nicht passiert ist.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: orpheus am 09. Februar 2025, 12:06:31
Zitat von: Ottokar am 09. Februar 2025, 11:38:50
Zitat von: orpheus am 09. Februar 2025, 10:48:23Die Sachbearbeiterin des Sozialamts ist aber keine Pflegefachkraft.
Aha, du kennst also diese Sachbearbeiterin und weist, welche Ausbildung sie hat.


Gut, du willst es pingelig: Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes (mag sie auch Pflegefachkraft oder irgendwas sonst zusätzlich sein) kann nicht in ihrer Eigenschaft als Sachbearbeiterin Hausbesuche machen und Pflegegrade überprüfen. So blöd wird sie kaum sein. Falls doch, muß man sie natürlich nicht reinlassen. Falls was anderes dahintersteckt, sollte die TE mal Klartext reden.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 12:09:14
@ Ottokar , vielen dank für deine Ausführungen dazu ,das hilft mir sehr weiter 👍
Ja ,es steht im dem Schreiben drin eine Pflegefachkraft wurde vom Sozialamt beauftragt und diese Pflegefachkraft sitz im pflegestützpunkt und bearbeitet die Verhinderungspfleg und nein der Pflegegrad wurde nicht durch den Auftrag des MdK beauftragt .
Sondern als meine Mutter den Pflegerad bekommen hatte durch den MDk nicht Sozialamt

Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 09. Februar 2025, 12:39:39
Zitat von: orpheus am 09. Februar 2025, 12:06:31Gut, du willst es pingelig
Nein, ich will es korrekt. Ich will Fakten, keine Mutmaßungen und Interpetationen. Denn nur mit Fakten kann man der TE helfen. Alles Andere ist Zeitverschwendung.

Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 12:09:14es steht im dem Schreiben drin eine Pflegefachkraft wurde vom Sozialamt beauftragt und diese Pflegefachkraft sitz im pflegestützpunkt und bearbeitet die Verhinderungspfleg
Also ist die Pflegefachkraft nicht vom MdK. Ein Pflegestützpunkt ist allerdings nur eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Pflegekassen (siehe § 7c SGB XI) und nicht befugt, über Anträge auf Verhinderungspflege zu entscheiden.

Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 12:09:14der Pflegegrad wurde nicht durch den Auftrag des MdK beauftragt . Sondern als meine Mutter den Pflegerad bekommen hatte durch den MDk nicht Sozialamt
Das ist leider nicht verständlich.
Der MdK ist nur der Gutachter, der wurde entweder von der Krankenversicherung (KV) der Mutter beauftragt, oder vom Sozialamt.
Die Behörde (KV oder Sozialamt), welche die erste Begutachtung durch den MdK beauftragt hat, erlässt dann den Verwaltungsakt, mit welchem der Pflegegrad anerkannt und das Pflegegeld bewilligt wird.
Das ist insofern wichtig, als dass nur die Behörde (KV oder Sozialamt) eine Nachbegutachtung vornehmen kann, die auch diesen Verwaltungsakt erlassen hat.
Im Pflegegutachten müsste drin sehen, wer die Begutachtung beauftragt hat.
In jedem Fall ist steht es im Verwaltungsakt, mit dem erstmals der Pflegegrad anerkannt bzw. festgestellt wurde.
Ist dies das Sozialamt, kann das Sozialamt eine Nachbegutachtung durch den MdK vornehmen lassen.
Eine Pflegefachkraft vom Pflegestützpunkt, das ist eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Pflegekassen (siehe § 7c SGB XI), kann und darf das nicht. Die darf lediglich beraten. Insofern könnte hier ein Missverständnis vorliegen und das Sozialamt einen Beratungsbedarf dahingehend sehen, ob der Pflegegrad noch ausreichend ist oder nicht. Eine solche Beratung ist aber grundsätzlich freiwillig und kann vom Sozialamt weder gefordert noch angeordnet (beauftragt) werden. Da es sich um persönliche und medizinische Daten handelt, darf die Beratungs-Pflegefachkraft auch keinerlei Daten darüber an das Sozialamt übermitteln, außer man stimmt dem schriftlich zu.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 14:13:20
@Ottokar ,um es aufzuklären.
Die Pflegekasse hat den Mdk beauftragt .
Der Pflegegrad wurde bei der Pflegeversicherung gestellt und Mdk hat begutachtet nicht Sozialamt .
Im Gutachten steht MDk
Und ja die Pflegefachkraft im pflegestützpunkt muss die Verhinderungspflege beführworten und genau diese möchte den Hausbesuch machen und schreibt das sue vom Sozialamt beauftragt wurde.
Es wurde nichts schriftlich zugestimmt .
Richtig freiwillig das wurde nicht zugestimmt .
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 11. Februar 2025, 18:42:04
Zitat von: Bimimaus5421 am 09. Februar 2025, 14:13:20Und ja die Pflegefachkraft im pflegestützpunkt muss die Verhinderungspflege beführworten und genau diese möchte den Hausbesuch machen und schreibt das sue vom Sozialamt beauftragt wurde.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Auch wenn das Sozialamt hier der Kostenträger ist, gelten für die Leistungserbringung der Pflegeversicherung die Vorschriften des SGB XI, sofern im SGB XII nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Leistungen der Verhinderungspflege liegen nicht im Ermessen des Sozialamtes, vielmehr ist in § 64c SGB XII geregelt, dass das Sozialamt die angemessenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege zu übernehmen hat. Die Angemessenheit der Kosten richtet sich dabei nach den Regelungen im SGB XI.
Eine Verhinderungspflege muss somit nicht befürwortet werden, darauf besteht vielmehr ein Rechtsanspruch.
Das Sozialamt ist also nicht befugt, eine solche Prüfung als Leistungs- bzw. Anspruchsvoraussetzung durchzuführen, und somit auch nicht, Dritte mit so etwas zu beauftragen, da die Leistung nicht vom Ermessen oder einer vorherigen Prüfung durch das Sozialamt abhängig ist.
Das Sozialamt maßt sich hier Kompetenzen an, die es nicht hat, und hat mit der Weitergabe der Sozialdaten an die Pflegestation in erheblicher Weise gegen den Sozialdatenschutz verstoßen.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 12. Februar 2025, 19:45:34
@ Ottokar, lieben dank .
Dann werde ich mal sehen was dabei rauskommt und dann dürfen sich bei Datenschützer dann rechtfertigen .
Es wird aber so beim Sozialamt regelmässig so gemacht ,das erst die Pflegekraft vom pflegestützpunkt so hat man mir das telefonisch erzählt auf den Antrag guckt und dann ihr ok gibt und dann die leistungsacharbeiterin beim Sozialamt den Antrag bearbeitet
Und es wird regelmässig die std die bezahlt wurden runter gekürzt auf 3;5 std und der stdlohn wird nur nach der maßgabe des Pflegelohns  in der pflege bezahlt gerade mal über Mindestlohn.
Die Klagen dagegen liegen bereits beim Sozialgericht seit über einem Jahr und die  leitung der Behörde hatte sogar den Schwerbehindertenbeauftragten belogen ..
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 13. Februar 2025, 09:20:18
Auch wenn das Sozialamt das regelmässig so macht, bedeutet das noch nicht, dass es rechtmäßig ist.
Geschweige denn entsteht dadurch ein Gewohnheitsrecht.
Für Datenschutzverstöße des Sozialamtes ist der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.
Angebracht wäre hier imho eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, die für das Sozialamt zuständig ist, d.h. dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Der unterscheidet sich je nach Bundesland, eine Liste der zuständigen überörtlichen Träger gibt es hier (https://de.wikipedia.org/wiki/Zust%C3%A4ndigkeit_in_Angelegenheiten_der_Sozialhilfe#Allgemeine_Regelung).
Helfen könnte auch eine Beschwerde an die Pflegekasse, die den PG festgestellt hat.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 13. Februar 2025, 13:51:48
Zitat von: Ottokar am 13. Februar 2025, 09:20:18Auch wenn das Sozialamt das regelmässig so macht, bedeutet das noch nicht, dass es rechtmäßig ist.
Geschweige denn entsteht dadurch ein Gewohnheitsrecht.
Für Datenschutzverstöße des Sozialamtes ist der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig.
Angebracht wäre hier imho eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, die für das Sozialamt zuständig ist, d.h. dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Der unterscheidet sich je nach Bundesland, eine Liste der zuständigen überörtlichen Träger gibt es hier (https://de.wikipedia.org/wiki/Zust%C3%A4ndigkeit_in_Angelegenheiten_der_Sozialhilfe#Allgemeine_Regelung).
Helfen könnte auch eine Beschwerde an die Pflegekasse, die den PG festgestellt hat.
Danke Ottokar .
Das Problem ist das hier die übergeordnete Stelle die Sozialbehörde ist und nicht tätig werden möchte .
Als ich die Beschwerde dort wegen der untätigkeit eingereicht habe ,hat die zuständige Mitarbeiterin auf die Leitung des Bezirksamts verwiesen und meinte man solle ich an das Sozialamt wenden .
Erst mit mehrmals druck wurde diese Mitarbeiterin aktiv
Der Landesdatenschützer haben ich so meine negative Erfahrung gemacht in einer anderen sache beim BSG verloren ,weil ich zwischen der alten bundesdatenschutz und neue DSGVo stand .
Ich musste mir schriftlich anhören das auf grund vieler Klagen ich es hätte wissen müssen

Also wenn landesdatenschützer nix tut dann Bundesdatenschützer ?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 14. Februar 2025, 09:24:31
Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte nichts tut, ist da leider Ende. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist nur für Bundesbehörden zuständig.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Februar 2025, 18:06:00
@ Ottokar , ich habe nach der Rechtsgrundlage für die Begutachtung gefragt und wollte den Auftrag haben .
Heute bekommt meine Mutter ein Antwort schreiben des Sozialamtes  das der medizinische Dienst der Krankenkasse bei meiner Mutter das wird behauptet unzuständiger Weise einen Pflegegrad festgestellt hat und das die Zuständigkeit  beim Sozialleistungsträger liegt und dieser nun um Begutachtung gebeten wurde .
Und das es daher bei dem angekündigten Termin bleibt .
Heute sollte der Termin sein und wir waren nicht da und neine Mutter hatte auch keine Zustimmung gegeben  und nun kommen Sie mit Mitwirkungspflichten 60/66 SGb 1
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 20. Februar 2025, 19:13:02
Die Feststellung des PG durch den MdK im Auftrag der Pflegekasse ist für das Sozialamt bindend, das regelt § 62a SGB XII unmissverständlich.
Das Sozialamt hat somit mangels gesetzlicher Regelungen keine Kompetenz, die Feststellung des MdK anzufechten oder zu ignorieren.
Da der PG rechtskräftig und für das Sozialamt bindend festgestellt wurde, besteht keine Mitwirkungspflicht bei einer erneuten Feststellung.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. Februar 2025, 19:20:15
@ Ottokar, vielen dank .Das verstehe ich auch so nur das Sozialamt nicht .
Auch wenn ich denen den paragraf mitteile haben Sie eine andere Rechtsaufffassung .
All das dient ja dazu auf unsere Kosten die Gelder einzusparen
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 20. Februar 2025, 19:28:32
Dann muss das eben auf dem Rechtsweg geklärt werden, sollte das Sozialamt die Zahlung des PG verweigern.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 04. März 2025, 15:55:11
@ ottokar, die Seniorenberatung betreibt weiter Schikane und droht zur zweit Begutachtung wenn meine Mutter nicht zu Hause ist wird die Hilfe zur Pflege eingestellt ohne Rechtsfolgenbelehrung .
Ein vorheriges Schreiben wurde mit Mitwirkungspflichten gedroht und das ist nun beim SG anhängig
Keine Fragen wurden beantwortet man weigert sich und verweist auf dem Begutachtungstermin
Der Hinweis mit 62 Sgb 12 wird komplett ignoriert .
Welche Möglichkeiten hat man noch dagegen vorzugehen ?
Den Vertrag vom Sozialamt das angeblich die Seniorenbetratung beauftragt wurde wird ignoriert
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 05. März 2025, 10:21:42
Zitat von: Bimimaus5421 am 04. März 2025, 15:55:11die Seniorenberatung betreibt weiter Schikane und droht zur zweit Begutachtung wenn meine Mutter nicht zu Hause ist wird die Hilfe zur Pflege eingestellt ohne Rechtsfolgenbelehrung .
Das ist Nötigung und Bedrohung.
Eine Einstellung der Pflegeleistung ohne Verwaltungsakt (mit Rechtsfolgenbelehrung) wäre zudem grob rechtswidrig und würde von jedem Sozialgericht umgehend rückgängig gemacht.

Das Sozialamt weigert sich, den vom MdK im Auftrag der Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad anzuerkennen und ignoriert § 62a SGB XII, wonach diese Feststellung für das Sozialamt bindend ist. Der Grund ist offensichtlich: das Sozialamt will diese Leistung nicht zahlen.
Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, wonach ein Pflegedienst den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen darf, was das Sozialamt hier offenbar praktiziert.
Du kannst also nur abwarten, ob das Sozialamt tatsächlich die Zahlung des Pflegegeldes einstellt und dann dagegen Widerspruch einlegen und zeitgleich beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, das Sozialamt zur vorläufigen Weiterzahlung des Pflegegeldes gemäß dem vom MdK im Auftrag der Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrades zu verurteilen, da diese Feststellung gemäß § 62a SGB XII für das Sozialamt bindend ist, die Leistungseinstellung somit rechtswidrig ist und das Abwarten der Hauptsacheentscheidung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, da solange die Pflege nicht mehr sichergestellt werden kann.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 12:10:24
@ Ottokar , soll man auf das Schreiben der Seniorenberatung reagieren oder garnicht ?
In vorherigen Schreiben steht schon drin papier Terror .
Anzeigen wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft ?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 05. März 2025, 13:37:13
Mh... ich hab da wenig Ahnung, aber meine Mutter hat auch einen Pflegegrad (was da das Sozialamt mit zu schaffen hat - gerade im Bereich Verhinderungspflege sagt mir gerade gar nichts)...

Meine erfahrung ist allerdings folgende... wenn irgendwer einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit von ihr  möchte, rufe ich die Pflegekasse an und die schicken mir eine Bescheinigung über den Pflegegrad. Das Gutachten selber, hat noch nie irgendwer sehen wollen...

Vielleicht einfach mal auf doof so eine Bescheinigung einreichen? 
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 14:21:52
Zitat von: oldtom am 05. März 2025, 13:37:13Mh... ich hab da wenig Ahnung, aber meine Mutter hat auch einen Pflegegrad (was da das Sozialamt mit zu schaffen hat - gerade im Bereich Verhinderungspflege sagt mir gerade gar nichts)...

Meine erfahrung ist allerdings folgende... wenn irgendwer einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit von ihr  möchte, rufe ich die Pflegekasse an und die schicken mir eine Bescheinigung über den Pflegegrad. Das Gutachten selber, hat noch nie irgendwer sehen wollen...

Vielleicht einfach mal auf doof so eine Bescheinigung einreichen? 
Danke für den Tip.
Aber das Sozialamt kennt den Pflegegrad und zahlt seit 6 Jahren bereits Hilfe zur Pflege ein Teil des gutachten geschwärzt ohne Dignosen haben Sie bereits
Wie Ottokar schon erkannt hat Sie wollen wohl nicht mehr zahlen , da auch anhäniges Verfahren für freiwillige Beiträge der Drv sie zahlen müssen ..
Und dies einsparen wollen ..
Die Verhinderungspflege wie auch Entlastungsbeitrag wird auch vom Sozialamt bezahlt 61- 66 SGb12
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 05. März 2025, 14:27:15
Naja, dachte nur... mein Eindruck von solchen Verwaltungsmitarbetern ist halt : Manchmal brauchen die einfach etwas zum Abheften, wo ein aktuelles Datum drauf steht :grins:
(Und das deckt sich ja mit dem was Ottokar schrieb: Wenn die Pflegekasse zur Feststellung zuständig ist, könnte eine Bescheinigung dieser ja helfen)
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 05. März 2025, 15:32:34
Zitat von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 12:10:24@ Ottokar , soll man auf das Schreiben der Seniorenberatung reagieren oder garnicht ?
Das kann ich ohne den genauen Inhalt zu kennen nicht beantworten. Du müsstest dazu das Schreiben anonymisiert hier einstellen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 12:10:24Anzeigen wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft ?
Das hätte keinen Sinn.

Der Beitrag von oldtom bringt mich auf die Idee, dass du dich mit dem Schreiben der Seniorenberatung mal schriftlich an die Pflegekasse wendest, die den Pflegegrad festgestellt hat, und dich dort beschwerst, dass das Sozialamt sich weigert, diese Feststellung anzuerkennen.

Da deine Mutter schon 5 Jahre Pflegegeld vom Sozialamt bezieht, stellt sich mir aber unabhängig davon die Frage, ob die Feststellung des Pflegegrades von der Pflegekasse dauerhaft war?
In einigen Fällen ist die Feststellung nicht dauerhaft, sondern es wird im Gutachten am Ende ein Zeitraum empfohlen, in welchem die Feststellung zu wiederholen ist.
Eine solche Empfehlung wäre zumindest eine Erklärung für das Verhalten des Sozialamtes.
Sollte das hier der Fall sein, kannst du auch gleich mit der Pflegekasse klären, wer hier die neue Begutachtung durchführen soll.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 16:48:10
@Ottokar im mdk Gutachten steht drin eine Wiederbegutachtung wird nicht empfohlen

Vielleicht will das Sozialamt auf 64 sgb 12 vorrang das ich umsonst pflegen soll ..damit so einiges eingespart wird obwohl im Pflegestärkesgesetz nix dazu steht
Heute Abend lade ich die Schreiben hoch
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 05. März 2025, 21:32:53
https://www.directupload.eu/file/d/8849/cs74b48x_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/8849/snefagcc_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/8849/8vygnv8b_jpg.htm

https://www.directupload.eu/file/d/8849/fnwz5rhj_jpg.htm
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 05. März 2025, 22:46:36
Verstehe ich nicht unter keinem Gesichtspunkt... macht doch keinen Sinn, oder besitzt deine Mutter eine Immobilie, die mit einer Heimeinweisung liquidiert werden könnte?
Sonst schießt sih das Amt doch finanziell ins eigene Knie?!
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 00:18:06
Zitat von: oldtom am 05. März 2025, 22:46:36Verstehe ich nicht unter keinem Gesichtspunkt... macht doch keinen Sinn, oder besitzt deine Mutter eine Immobilie, die mit einer Heimeinweisung liquidiert werden könnte?
Sonst schießt sih das Amt doch finanziell ins eigene Knie?!
Was verstehst du nicht ,das dass Sozialamt Kosten einsparen möchte ? Oder was meinst du ? Nein meine Mutter hat keine Immobilie .
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 06. März 2025, 07:58:13
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 00:18:06
Zitat von: oldtom am 05. März 2025, 22:46:36Verstehe ich nicht unter keinem Gesichtspunkt... macht doch keinen Sinn, oder besitzt deine Mutter eine Immobilie, die mit einer Heimeinweisung liquidiert werden könnte?
Sonst schießt sih das Amt doch finanziell ins eigene Knie?!
Was verstehst du nicht ,das dass Sozialamt Kosten einsparen möchte ? Oder was meinst du ? Nein meine Mutter hat keine Immobilie .

Naja, ist doch eigentlich logisch: Zockt das Sozialamt bei der Verhinderungspflege (zuhause) herum, sparen sie ggf. ein paar Groschen... Muss die Mutter aber deshalb in ein Pflegeheim, wird der spaß richtig teuer. So eine hohe Rente hat niemand - kann man dann kein Vermögen (idR eine Immobilie) verwerten, muss am Ende das Sozialamt richtig bluten...
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 11:07:09
@Ottokar, das Sozialamt Hamburg bzw Grundsicherungsämter arbeitet mit den Pflegestützpunkte aufgrund Fragen eng zusammen

Es wurde ja von dir den 7c Sgb 11 erwähnt das dies kein Träger ist (was man mir bestätigt hat )trotzdem bedient sich das Sozialamt an den Pflegestützpunkt z.b mit Bearbeitung der Verhinderungspflege
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 06. März 2025, 11:45:54
Jetzt wird das Ganze so langsam verständlich.
Das Gutachten soll vom Sozialen Dienstleistungszentrum der Stadt Hamburg erstellt werden.
Das ist eine kommunale Einrichtung der Stadt Hamburg. Rechtlich gesehen wäre eine Zuständigkeit damit gegeben.
In den Einladungen wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Wiederholungsbegutachtung handelt, keine Erstbegutachtung. Das steht allerdings im Widerspruch zu dem von der Stadt Hamburg genannten Grund, dass die Pflegekasse unzuständig sei. Wäre das so, würde es sich um eine (rückwirkende) Erstbegutachtung handeln.
Es stellt sich damit die Frage, ob und welche Gründe für eine Wiederholungsbegutachtung vorliegen. Das wäre auch der Hauptkritikpunkt, den man gegenüber der Stadt Hamburg anführen kann. Eine Mitwirkungspflicht bei einer Amtshandlung liegt immer nur dann vor, wenn die Amtshandlung berechtigt ist. Dazu muss die Stadt Hamburg gemäß § 35 SGB X entsprechende Gründe benennen, warum eine Wiederholungsbegutachtung erforderlich ist. Eine nach 5 Jahren aufgefallene angebliche Unzuständigkeit der Pflegekasse beim Erstgutachten rechtfertig dies jedenfalls nicht.
Mit einer Wiederholungsbegutachtung bestätigt die Stadt Hamburg vielmehr seine Anerkennung des Erstgutachtens.
Eine Wiederholungsbegutachtung ist damit nur zulässig, wenn
a) die pflegebedürftige Person einen höheren Pflegegrad als bisher beantragt, oder
b) der Stadt Hamburg Tatsachen bekannt sind, welche einen geringeren als den bisher anerkannten Pflegegrad rechtfertigen.
In den Einladungen werden allerdings gar keine Gründe genannt.
Insbesondere wurde von der Stadt Hamburg hier auch bisher keine Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen, die zudem solche Gründe benennen müsste. Auch das Antwortschreiben auf dein Fax kann nicht als Mitwirkungsaufforderung qualifiziert werden, zumal der dort genannte Grund wegen § 62a SGB XII unzulässig ist und keine Wiederholungsbegutachtung begründet.
D.h. es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage, um die Pflegegeldzahlung wegen fehlender Mitwirkung einzustellen. Sollte die Stadt Hamburg das trotzdem tun, wäre darauf mit Widerspruch und Klage (einstweilige Anordnung) zu reagieren.
Begründung jeweils:
- es gab keine Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung,
- die Feststellung des Pflegegrades durch die Pflegekasse (Gutachten vom ...) ist für das Sozialamt gemäß § 62a SGB XII bindend, auch wenn das Sozialamt dies bestreitet,
- eine erneute Begutachtung ist lt. Pflegegutachen vom ... nicht erforderlich und das Sozialamt hat keine Gründe genannt, warum diese Feststellung im Gutachten nicht mehr zutreffen sollte.

Für mich sieht es ganz so aus, als wäre der Stadt Hamburg durchaus bewusst, dass sie kein neues Erstgutachten erstellen dürfen, weil die behauptete Unzuständigkeit der Pflegekasse nicht zutrifft und denen durchaus bewusst ist, dass das Gutachten der Pflegekasse gemäß § 62a SGB XII für HH bindend ist. Deshalb versuchen die über eine fingierte Wiederholungsbegutachtung das Ganze zu kippen. Allerdings muss es für eine Wiederholungsbegutachtung entsprechende Gründe geben, sonst gibt es auch keine Mitwirkungspflicht dabei. Solche Gründe nennt HH aber nicht. HH hat dazu ja nicht einmal eine Mitwirkungsaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen, denn die müsste entstprechende Gründe nennen.
Das Ganze stinkt jedenfalls gewaltig nach faulem Fisch.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 12:16:32
@ Ottokar, das habe ich mir gedacht und nun wurde der trick der Stadt HH bestätigt.
Vielen Dank
Macht es dann hier noch Sinn der Seniorenberatung zu antworten da ohne Rechtsfolgenbeluhrung ust aber das andere Schreiben haben Sie mit 60/66 versehen ohne den Zusatz mit Rechtsfolgenbelehrung nur 60/66 einkopiert ,als gefragt wurde nach dem Auftrag der Begutachtung und was sie damit bezwecken wollen ? Der Widerspruch dagegen ist schon lange raus und wurde bestätigt
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 06. März 2025, 12:44:07
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 12:16:32Macht es dann hier noch Sinn der Seniorenberatung zu antworten
imho nein
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 16:07:48
Zitat von: Ottokar am 06. März 2025, 12:44:07
Zitat von: Bimimaus5421 am 06. März 2025, 12:16:32Macht es dann hier noch Sinn der Seniorenberatung zu antworten
imho nein
Warum meinst du würde das keinen Sinn machen darauf zu antworten ?
Gedroht wird ja
Sollte man nicht denen in der Antwort mitteilen das sie die vorherigen Fragen beantworten sollen und es unterlassen sollen solche Drohnung auszusprechen?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 06. März 2025, 16:33:27
...mal eine andere Frage: Wie wahrscheinlich ist bei einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit dass sich der Zustand tatsächlich bessert? Bei der Pflege geht es ja nicht um Akuterkrankungen sondern i.d.R um Beeinträchtigungen des Allgemeinzustands die sich höchstens verschlechtern. Daher ist doch meist das 'Ziel' einer Neubegutachtung festzustellen ob ein höherer Pflegegrad/Pflegebedarf vorliegt...
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2025, 09:51:24
@Ottokar ,sollte man den Mdk oder die Pflegekasse  anschreiben macht das hier einen Sinn?

Anscheinend macht Hamburg dies regelmässig so lt einer Mitarbeiterin die ich angefragt habe die sich bei einer Seniorenberatung sich erkundigt hat und meinte das diese Vorgehen nicht ungewöhnlich wäre und so man macht ...
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 07. März 2025, 10:03:22
Die Seniorenberatung handelt nur weisungsgebunden im Auftrag, sie hat hier keine rechtliche Zuständigkeit, zuständig für die Leistung ist allein das Sozialamt HH. Deshalb macht es keinen Sinn, sich an die Seniorenberatung zu wenden.
Der MdK handelt ebenfalls nur weisungsgebunden im Auftrag, der wird da gar nicht reagieren.
Ich würde mich telefonisch an die Pflegekasse wenden, welche den Pflegegrad festgestellt hat und dort mal anfragen, was die zu der Aussage des Sozialamtes sagen, diese Feststellung wäre unzulässig gewesen. Schriftlich werden die sich dazu nicht konkret äußern, um sich nicht angreifbar zu machen.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2025, 10:56:27
@ Ottokar ,vielen dank.
Das bringt mich weiter
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2025, 12:07:12
@ Ottokar,die Pflegekasse kann die Aussagen des Sozialamtes nicht nachvollziehen.
Meint aber auch das auch die Pflegekasse nachgegutachten wenn auf Antrag sich eine Krankheit verschlechert hat oder z.b bei einer Reha verbessert hat
Und man wüsste nicht ob es da Anweisungen der Sozialämter gibt nachzubegutachten
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 07. März 2025, 12:44:41
Das deckt sich mit meinen Informationen.
Das Sozialamt HH hat also keine rechtliche Handhabe für eine Wiederholungsbegutachtung und Leistungseinstellung.
Da ich nicht beurteilen kann, wie mies die da drauf sind, kann ich allerdings auch nicht dazu raten, das Sozialamt HH direkt mit der Nase darauf zu stoßen.
Deshalb würde ich es hier anders angehen und dem Sozialamt HH wie folgt schriftlich antworten:

ZitatLiebes Sozialamt HH,

die von Ihnen behauptete Unzuständigkeit der Pflegekasse bei der Feststellung des Pflegegrades liegt laut Aussage derselben nicht vor, da es dabei keine gesetzlich geregelten Zuständigkeiten gibt.
Vielmehr regelt § 62a SGB XII ausdrücklich, das die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad für den Träger der Sozialhilfe bindend ist. So liegt der Fall auch hier.
Es liegen somit keine Gründe für eine erneute Erstbegutachtung oder für eine Wiederholungsbegutachtung vor, womit auch keine Mitwirkungspflicht dabei besteht.
Sollten Sie die Pflegeleistungen einstellen, weil ich bei Ihrem klar rechtswidrigen Ansinnen einer Wiederholungsbegutachtung nicht mitwirke, werde ich auf dem Klageweg dagegen vorgehen.
Die Pflegekasse hat bereits entsprechende Unterstützung dabei signalisiert und würde im Verfahren als Zeuge geladen.

MfG
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2025, 14:30:09
@ ottokar ,lieben dank.
Das habe ich noch gefunden:
 Landesrahmenvertrag nach § 80 Abs.1SGB XII Landesrahmenvertrag nach § 80 Abs. 1 SGB XII für die Freie und Hansestadt Hamburg Die in der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Hamburg zusammen�geschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: • Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg e.V., • Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V., • Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e. V., • Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Hamburg e. V., • Diakonisches Werk, Landesverband der Inneren Mission Hamburg, e. V., • Jüdische Gemeinde, Hamburg, die Zusammenschlüsse privatwirtschaftlicher Unternehmen: • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Hamburg, • Zentralverband Hamburger Pflegedienste e. V., Hamburg handelnd als Vereinigungen der Leistungserbringer auf Landesebene in Vertretung ihrer jeweiligen Mitglieder und die • Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration als Trägerin der Sozialhilfe schließen nachfolgenden Rahmenvertrag nach § 80 Abs. 1 SGB XII zu den Vereinbarungen nach § 76 SGB XII. Inhaltsverzeichnis Präambel
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 07. März 2025, 14:54:31
Das ist für Deinen Fall rechtlich unrelevant.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. März 2025, 14:56:37
Zitat von: Ottokar am 07. März 2025, 14:54:31Das ist für Deinen Fall rechtlich unrelevant.
Ok danke .
Der Träger ist hier die Stadt Hamburg vertreten durch die Sozialbehörde
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 08. März 2025, 10:13:48
Korrekt.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 19. März 2025, 16:09:03
@Ottokar, ich habe mich noch weiterhin informiert und man hat mir dies als Antwort gegeben : Prinzipiell ist es so, dass im Falle von Hilfe zur Pflege das Bezirksamt zuständig ist für die Begutachtung. Wenn es schon eine Begutachtung durch den MDK über dieselben "Tatsachen", also über die Pflegebedürftigkeit, gab, besteht grundsätzlich eine Bindungswirkung des Bezirksamts an die Entscheidung des MDK. Die Bindungswirkung geht allerdings nicht unendlich lange. Denn auch die Pflegekasse ist gehalten, Begutachtungen "in angemessenen Zeitabständen auf der Grundlage der Empfehlung des MD oder der von der Pflegekasse beauftragten Gutachterin oder Gutachters zu wiederholen" (dies ergibt sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 19.12.2024 zu § 18a SGB XI). Hier wäre zunächst zu prüfen, ob sich aus dem Gutachten des MDK von 2019 Anhaltspunkte für einen Zeitpunkt ergeben, an dem eine Wiederholungsprüfung zu erfolgen hat. Entscheidend ist dann aber, ob Ihre Mutter pflegeversichert ist. Denn dann wäre ohnehin der MDK für die Begutachtung zuständig und nicht das Bezirksamt.


Meine Mutter ist nicht pflegeversichert nur über 264 SGbV unechte versicherung

https://www.buzer.de/gesetz/4851/al183342-0.htm


Was bedeutet dies ?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 19. März 2025, 20:32:52
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. März 2025, 16:09:03die Pflegekasse ist gehalten, Begutachtungen "in angemessenen Zeitabständen auf der Grundlage der Empfehlung des MD oder der von der Pflegekasse beauftragten Gutachterin oder Gutachters zu wiederholen"
Lt. deinen Aussagen steht keine Empfehlung für eine Wiederholungsbegutachtung im Gutachten, oder?
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 19. März 2025, 21:17:16
Zitat von: Ottokar am 19. März 2025, 20:32:52
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. März 2025, 16:09:03die Pflegekasse ist gehalten, Begutachtungen "in angemessenen Zeitabständen auf der Grundlage der Empfehlung des MD oder der von der Pflegekasse beauftragten Gutachterin oder Gutachters zu wiederholen"
Lt. deinen Aussagen steht keine Empfehlung für eine Wiederholungsbegutachtung im Gutachten, oder?

Richtig
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: oldtom am 19. März 2025, 21:37:09
Mh... mal nochmal ganz vorsichtig... so aus Erfahrung...  jedes mal, wenn sich bei meiner Mutter der MDK angekündigt hat wurde sie hochgestuft.. von mal 3 vor 7 Jahren über 4  bis mittlerweile 5.

Wobei ic festgestellt habe, das 5 eher ein Problem ist, da Pflegeeime sich mit Händen und Füßen wehren sie aufzunehmen, wenn ich mal längere Termine habe...

Da gibt's so eine tolle neue Vorschrift zum Pflegeschlüssel, sodass Kurzzeitpflege für "5"er Kandidaten für Heime unattraktiv ist.
Sie müssen mehr Personal vorhalten, bekommen aber kaum mehr Geld.. :wand:

Als ich im letzten Jahr operiert werden musste, musste man Mutter in ein KH einweisen, weil ich sonst nicht unters Messer gekommen wäre :schock: (Mit Wochen an Vorlauf und dutzenden Absagen")
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Ottokar am 20. März 2025, 10:13:24
Dann gilt in diesem Fall die Bindungswirkung sehr wohl dauerhaft - außer der Stadt Hamburg sind Tatsachen bekannt sind, welche einen geringeren als den bisher anerkannten Pflegegrad rechtfertigen.
Zudem kann kein "Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 19.12.2024 zu § 18a SGB XI" so etwas regeln, das ist vielmehr im Gesetz geregelt, hier in § 62a SGB XII.
Titel: Aw: Sozialamt möchte pflegegrad prüfen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 20. März 2025, 11:54:21
@ Ottokar, vielen dank.
Nein der Stadt Hamburg ist keine Tatsache bekannt das ein geringeren Pg rechtfertigen würde,als den bisherigen Pg.
Also greift hier das Gesetz nach 62 a SGB 12 und keine vorschriften so habe ich das verstanden .
Dankeschön🥰