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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01

Titel: Partner ist arbeitslos..ein paar Fragen zum Aufstocken
Beitrag von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01
Hallo zusammen...

Bei uns geht grad irgendwie alles schief. Ich hab vor 5 Jahren den Sprung vom Jobcenter weg geschafft und wollte eigentlich auch nie zurück. Nun hat es uns aber doch erwischt und mein Partner ist seit November arbeitslos. Momentan bekommt er noch ALG1 bis Ende April ( er war nach unserem Umzug schon einige Monate im ALG1 und hatte noch Restzeit) . Wenn er bis dahin nichts findet wirds knifflig. Da kommen wir schon zu meinen Fragen.

Ich verdiene praktisch jeden Monat anders und die Spanne ist nicht klein ( zwischen 1900 und 2600 Netto) , je nachdem wieviele Sonntage,Feiertage und Spätschichten dabei sind. Ich arbeite die maximal erlaubten Sonntage und nem jeden Feiertage mit wegen der extra Kohle
Davon schicke ich meinem Sohn monatlich 200€ als Unterstützung, der lebt bei seiner Freundin und seinem Sohn.
Alles was monatlich übrig bleibt geht auf ein Sparkonto für meinen Garten und die Hunde. 3 Hunde können viel kosten beim Tierarzt,trotz Versicherung muss ich in der Lage sein in Vorkasse zu gehen

Wir wohnen zu zweit in einer 4 Zimmer Wohnung ( 685€ warm) und sind NICHT verheiratet.
Miete+Strom+ Telefon + Lebensmittel sind ca 1400€ + die 200 für meinen Sohn+ 200 für die Versicherungen der Hunde

Im Grunde hat er wohl keinen Anspruch aufgrund meines Gehalts,aber wer zahlt seine Krankenversicherung? hätte er zumindest darauf Anspruch? Da wir nicht verheiratet sind,kann er nicht bei mir mit rein.

Wenn ich vom niedrigsten Gehalt ausgehe,würde wir Anspruch haben NACHDEM ich die Krankenversicherung gezahlt habe,aber rechnen die auch nach KV-Kosten oder vor?

Wenn ich mal davon ausgehe das die zumindest die KV.Kosten übernehmen, tauchen da wieder Fragen auf.

Ich bekomme im Mai eine 5 Jahresprämie von 1500€ Brutto und im Juni und November je 1300€ Bonus ( Weihnachts- und Urlaubsgeld), Die sind eigentlich für meinen Führerschein verplant und den Puffer für die Tierarztkosten
Wie wird sowas gerechnet? Auf einen Monat? oder nach dem Motto : Sie haben jetzt für 2-3 Monate keinen Anspruch auf die KV Kosten?

Meine Abrechnung und mein Gehalt kommen immer zum 15. des Monats. Das heißt FALLS die KV-Kosten übernommen werden wäre meine Rechnung folgende:

z.B. am 1.5. wird das Geld an die KK geschickt. Mein Lohnzettel am 15.5. sagt ich hab ( dank den Feiertagen) ca 2300,- verdient. Das Geld für Mai ist schon überwiesen und für Juni wirds knapp mit neubrechnen. Wird das dann erst mit der Zahlung für Juli berechnet? das würde heißen das das Geld 2 Monate später abgezogen wird,wo ich dann wirklich nur die 1900 verdient hab


Und die letzte Frage: Wir haben enorm viel Heizkosten gespart und alleine an  Heizkosten ein Guthaben von ca. 1200€ ....Das ist die Abrechnung für letztes Jahr, darf das angerechnet werden? Mit der Miete hätte das JC ja nihts zu tun und letztes Jahr hatten die dann ja erst recht nix damit zu schaffen

Sorry das is echt viel
Titel: Aw: Partner ist arbeitslos..ein paar Fragen zum Aufstocken
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2025, 14:09:10
Wroozle

Nicht unbedingt meine Materie aber bis aufschlussreicheres kommt schreib ich mal was ich weiß.

Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
Ratgeber Einkommensanrechnung (http://hartz.info/index.php?topic=17.0)

Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Ich verdiene praktisch jeden Monat anders und die Spanne ist nicht klein ( zwischen 1900 und 2600 Netto) , je nachdem wieviele Sonntage,Feiertage und Spätschichten dabei sind. Ich arbeite die maximal erlaubten Sonntage und nem jeden Feiertage mit wegen der extra Kohle
das fällt alles unter die Berechnung. Je mehr du arbeitest umso weniger bekommt Ihr da dein Lohn angerechnet wird.
Soweit ich weiß vom Netto Lohn aus. Freibeträge werden vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen.

Das JC darf nicht von einem fiktivebn Einkommen ausgehen, also nicht zuviel in die Berechnungsgrundlage einfließen lassen da ansonsten eine Bedarfsunterdeckung besteht.

Wie genau es bei dem unterschiedlichen Lohnhöhen in der Zwischenzeit geregelt ist also ob das JC da mtl. oder auf sechs Monate verteilt den Durchschnitt her nimmt weiß ich leider auch nicht.
Wenn möglich würde ich in dem Fall die mtl. Berechnung bevorzugen.


Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Davon schicke ich meinem Sohn monatlich 200€ als Unterstützung, der lebt bei seiner Freundin und seinem Sohn. Alles was monatlich übrig bleibt geht auf ein Sparkonto für meinen Garten und die Hunde. 3 Hunde können viel kosten beim Tierarzt,trotz Versicherung muss ich in der Lage sein in Vorkasse zu gehen
das interessiert das JC nicht wird also nicht raus gerechnet.

Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Wir wohnen zu zweit in einer 4 Zimmer Wohnung ( 685€ warm) und sind NICHT verheiratet. Miete+Strom+ Telefon + Lebensmittel sind ca 1400€ + die 200 für meinen Sohn+ 200 für die Versicherungen der Hunde
auch da nicht. Was das JC interessiert ob die KdUH über den Angemessenhgeitskriterien für zwei Leute überschritten werden.
Aber zumindest gibt es im ersten Jahr eine Kulanz und die KdUH werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Unter Umständen kann die Karenzzeit nicht gelten wenn du oder dein Freund innerhalb der letzten drei Jahre ALG 2 bezogen hat.
Genauer nachzulesen im Anhang! ab Seite 39

Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Wenn ich vom niedrigsten Gehalt ausgehe,würde wir Anspruch haben NACHDEM ich die Krankenversicherung gezahlt habe,aber rechnen die auch nach KV-Kosten oder vor?
Das weiß ich leider nicht sicher aber vermute mal nach Abzug der KV denn das wäre aus meiner Sicht Netto.

Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Ich bekomme im Mai eine 5 Jahresprämie von 1500€ Brutto und im Juni und November je 1300€ Bonus ( Weihnachts- und Urlaubsgeld), Die sind eigentlich für meinen Führerschein verplant und den Puffer für die Tierarztkosten Wie wird sowas gerechnet? Auf einen Monat? oder nach dem Motto : Sie haben jetzt für 2-3 Monate keinen Anspruch auf die KV Kosten?
Da kommt das Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0) zum tragen, also im (Folge)monat des Geldeinganges. Ansonsten nimmt das JC auf keinen deiner Gründe Rücksicht.

Zitat von: Wroozle am 09. Februar 2025, 19:38:01Das ist die Abrechnung für letztes Jahr, darf das angerechnet werden?
Nein nicht wenn das Geld vor Antragstellung auf deinem/eurem Konto eingegangen ist.

MfG FN