Hallo zusammen,
als Bürgergeldempfänger (Single-Haushalt) darf man im ersten Jahr 40k EUR besitzen. Nach der Karenzzeit hat man nur noch ein Schonvermögen von 15k EUR. Ich verstehe es so, dass der Empfänger, der zu Beginn des ersten Jahres noch 40k EUR hat, im Laufe des ersten Jahres Bürgergeldbezug 25k EUR ausgeben muss (zusätzlich zu dem Geld, was man vom Amt bekommt), um zum Ende des ersten Jahres nur noch 15k EUR zu haben. Gibt er weniger aus, hat er im zweiten Jahr über 15k EUR und erhält somit kein Bügergeld mehr.
Meine Überlegungen dazu:
1. Habe ich das richtig verstanden, ist das wirklich so?
2. Wenn dem so ist, dann müsste man in dem Jahr das Geld ja ganz schön (sinnlos) verprassen. Spricht etwas dagegen, wenn der Bürgergeldempfänger seinen beiden Kindern bspw. jeweils 10k EUR schenkt und die restlichen 5k EUR ausgibt, um auf unter die 15k EUR Schonvermögen zu kommen?
3. Gibt es eine andere legale Möglichkeit, wie Geld in ein Altersvorsorgeprodukt packen, wo das Amt nicht ran kann?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Hallo @wadatah,
zu 1.
Ja, genau. Aber Du sollst das Geld eben nicht ausgeben müssen. Bürgergeld ist nicht dazu gedacht, Dich langfristig zu versorgen. Die höhere Grenze im ersten Jahr soll dafür sorgen, dass Leute, die nur kurz von staatlichen Leistungen abhängig sind, nicht ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen.
Also: Nicht 25.000 verprassen, sondern Arbeit suchen (so denn möglich natürlich).
Zitat von: turbulent am 09. Februar 2025, 23:19:41Die höhere Grenze im ersten Jahr soll dafür sorgen, dass Leute, die nur kurz von staatlichen Leistungen abhängig sind, nicht ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen.
"
Leute, die nur KURZ von staatlichen Leistungen abhängig sind..." (und auch noch Erspartes haben !)
Na soo kurz sind Bürgergeldbezieher (ehem. Hartz4) ja dann schon nicht mehr im Bezuch.
Sie sind ja dann i.d.R. bereits schon seit einem Jahr Bezieher - Bezieher von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) !
Nun gut. Aber/und was ist, wenn man nach diesem ersten Jahr "Bürgergeld" immer noch keine Anstellung gefunden hat ?
Man hat dann immer noch, sagen wir mal, 35000 Euro ?
Wird das Bürgergeld dann nach diesem ersten Jahr bei einem Weiterbewilligungsantrag verwehrt ?!
Dann braucht man nach diesem einen Jahr erst gar keinen Weiterbewilligungsantrag mehr stellen !?!?
Muss dann erst mal 20000 Euro auffressen (
wenn ich jetzt richtich gerechnet habe), bevor man dann erst wieder Bürgergeld beantragen kann !?
Zitat von: Vollloser am 10. Februar 2025, 11:44:15Wird das Bürgergeld dann nach diesem ersten Jahr bei einem Weiterbewilligungsantrag verwehrt ?!
Ja, dann liegt keine Bedürftigkeit (wie definiert) vor.
Zitat von: Vollloser am 10. Februar 2025, 11:44:15Dann braucht man nach diesem einen Jahr erst gar keinen Weiterbewilligungsantrag mehr stellen !?!?
Richtig. Wenn "man" sicher ist. Es gibt viele Leute, die keinen Antrag stellen, weil sie wissen, dass sie nicht berechtigt sind.
Zitat von: Vollloser am 10. Februar 2025, 11:44:15Muss dann erst mal 20000 Euro auffressen (wenn ich jetzt richtich gerechnet habe), bevor man dann erst wieder Bürgergeld beantragen kann !?
Wenn das das Lebensziel ist, ja. Viele Leute planen aber gar nicht, ihr Leben lang vom Staat abhängig zu sein.
Zitat von: turbulent am 10. Februar 2025, 12:08:30Viele Leute planen aber gar nicht, ihr Leben lang vom Staat abhängig zu sein.
Abhängig vom Staat !?!?
Hm !
Naja, das wollen wohl tatsächlich viele nicht.
Ab es gibt schon so etliche, deren Ziel das ist.
Politiker zum Beispiel.
Aber "Abhängigkeit" - das is auch so´n Begriff !!
JEDER Mensch ist von irgendwelchen anderen Menschen irgendwie abhängig !
Das Kind von seinen Eltern.
Der Schüler in gewisser Weise von Lehrern.
Der Angestellte von seinem Chef, teilweise auch in gewisser Weise von seinen Kollegen.
Der Firmenchef, von Kunden, die das für eine tolle Idee halten, sich von ihm (und seinen Mitarbeitern) was machen bauen besorgen liefern erledigen zu lassen.
Der Konzernchef vom Weltfinanzmarkt, dass die da mit der Gestaltung den Aktienkursen o. ä. keine unheilvollen Dinger drehen...
Der Mieter von seinem Vermieter.
Der Grundbesitzer von Politikern.
Der alte Mensch von seinen Kindern, von Pflegekräften etc..
Der Kranke von Ärzten.
...
Unendlich viele Abhängigkeiten !
Die Anfrage verstehe ich so:
Wie kann ich Guthaben Privat halten und meine Ausgaben von der Volksgemeinschaft bezahlen lassen.
Wie bekomme trotz noch ausreichender Mittel einen Zuschuss.
Ich könnte es noch aus eigenen Mitteln bezahlen, suche aber die Möglichkeit das zu umgehen.
Wer bezahlt für mich ohne das dies jetzt schon notwendig wäre.
Das ist ganz einfach Betrug am Gemeinwesen.
wadatah
Hoffentlich hältst du bis hier durch bei den ..... Antworten.
Leute es gehört zu seinem Recht sein VM so gut wie möglich zu schützen und anzulegen lasst doch so persönliche Befindlichkeiten einfah aussen vor und helft anstatt einen Hilfesuchenden "runter zu putzen"!
Ist übrigens im falschen Unterboard geschrieben und da erwarte ich eigentlich von einem Mod der was dazu schreibt zumindest das ihm das auffällt und er es ins Hilfeboard verschiebt anstatt lediglich seine ichverstehedasso Meinung kundtut.Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:341. Habe ich das richtig verstanden, ist das wirklich so?
Grob gesagt ja.
Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:34Spricht etwas dagegen, wenn der Bürgergeldempfänger seinen beiden Kindern bspw. jeweils 10k EUR schenkt und die restlichen 5k EUR ausgibt, um auf unter die 15k EUR Schonvermögen zu kommen?
Wenn die Kinder bei dir im Haushalt leben und damit auch zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden dann darfst du VOR Beantragung BG dein VM umverteilen/umschichten. Natürlich nur so das auch die anderen innerhalb der Freibeträge sind.
Gibt es eine Frau/Mann in der Bedarfsgemeinschaft dann hast du 40K und die Frau 15 K als Schonvermögen auch das kann man anpassen.
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:343. Gibt es eine andere legale Möglichkeit, wie Geld in ein Altersvorsorgeprodukt packen, wo das Amt nicht ran kann?
Ja gibt es auch. Dazu schaust du am besten mal in die seit 2023 geltende Neuregelung da ist es beschrieben was erlaubt ist. s. Anhang ab Seite 20.
oder in meiner Sammlung die ich mir angelegt habe, auch im Anhang.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2025, 14:32:18Ist übrigens im falschen Unterboard geschrieben und da erwarte ich eigentlich von einem Mod der was dazu schreibt zumindest das ihm das auffällt und er es ins Hilfeboard verschiebt anstatt lediglich seine ichverstehedasso Meinung kundtut.
:sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Aber nicht bei dem Mod.....
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Februar 2025, 14:32:18Wenn die Kinder bei dir im Haushalt leben und damit auch zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden dann darfst du VOR Beantragung BG dein VM umverteilen/umschichten.
Man müsste ja einfach nur den ersten Beitrag mal richtig lesen...
Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:34als Bürgergeldempfänger (Single-Haushalt)
Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:34Hallo zusammen, als Bürgergeldempfänger (Single-Haushalt) darf man im ersten Jahr 40k EUR besitzen. Nach der Karenzzeit hat man nur noch ein Schonvermögen von 15k EUR. Ich verstehe es so, dass der Empfänger, der zu Beginn des ersten Jahres noch 40k EUR hat, im Laufe des ersten Jahres Bürgergeldbezug 25k EUR ausgeben muss (zusätzlich zu dem Geld, was man vom Amt bekommt), um zum Ende des ersten Jahres nur noch 15k EUR zu haben. Gibt er weniger aus, hat er im zweiten Jahr über 15k EUR und erhält somit kein Bügergeld mehr.
Die 40.000€ wurden ja in der Coronazeit eingeplant @Planloser für die vielen Selbstständigen wo kein
ALG I bekommen und wenn die Wirtschaft im Bierzelt wieder läuft dann raus sind Die Grünen Schriftsteller leben fern der Realität.
TripleH
Zitat von: TripleH am 10. Februar 2025, 18:53:26Man müsste ja einfach nur den ersten Beitrag mal richtig lesen...
na hoffentlich war dass das einzige was ich überlesen habe.
Der TE hat es wohl auch erkannt sonst hätte er wahrscheinlich nachgefragt. Bzw. kommt vllt. ja noch wenn ihm danach ist.
wadatah, sorry für die Oberflächlichkeit!
und weil ich gerade dabei bin auch eine Entschuldigung an unseren Moderator Ronald BW für :
ZitatIst übrigens im falschen Unterboard geschrieben und da erwarte ich eigentlich von einem Mod der was dazu schreibt zumindest das ihm das auffällt und er es ins Hilfeboard verschiebt anstatt lediglich seine ichverstehedasso Meinung kundtut.
habe gerade seine Signatur gelesen und da steht das er es als Privatperson und nicht als Mod geschrieben hat. Also auch überlesen oder die ist neu.
Zitat von: Rotti am 10. Februar 2025, 20:35:48Die 40.000€ wurden ja in der Coronazeit eingeplant
Nö,
da waren 60 000 und 30 000 die Schonvermögenswerte eingeführt von der Regierung die dann als Opposition die jetzigen Werte von 40k und 15k durchgesetzt hat weil das ja viel zu viel ist. :wand:
MfG FN
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten!
Kurz zur Richtigstellung. Bei der Anfrage geht es nicht um mich, sondern um jemanden aus dem erweiterten Familienkreis. Besagte Person ist seit 2021 nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Sie hat viel Zeit in diversen Kliniken verbracht und hat keine 3 Jahre mehr bis zur Rente. Erst ist das Krankengeld ausgelaufdn, dann in einigen Monaten das Arbeitslosengeld. Sie hat davor ihr Leben lang gearbeitet und nie Sozialleistung bezogen. Nun ist sie jedoch darauf angewiesen. Da ihr das Amt keine Erwerbsminderungsrente genehmigt hat, muss sie nun anderweitig schauen, wie sie die nächsten 3 Jahre über die Runden kommt. Sie hätte sich mit der im Vergleich zum Bürgergeld geringeren Erwerbsminderungsrente zufrieden gegeben. Sie hat sich ihr ganzes Leben von ihrem geringen Gehalt einen gewissen Puffer aufbaut, indem sie bspw. seit über 20 Jahren auf Urlaubsreisen verzichtet und max. 2x im Jahr ins Restaurant geht, nur um später in der Rente nicht am Hungertuch nagen zu müssen. Ich empfinde es nicht als sozial, das sie jetzt das alles aufbrauchen soll. Da sieht man mal wieder, dass so jemand ehrliches am Ende der doofe ist. Zumal ja jeder weiß, dass nicht wenige im Land Bürgergeld bekommen, ohne je etwas dafür getan zu haben.
PS. Sorry, dass ich das Thema im falschen Thread gepostet hatte!
Das Verschenken oder Verprassen von Vermögen in der Absicht, einen Anspruch auf Bürgergeld zu erhalten, führt zu einem Ersatzanspruch.
Wenn man also - rein theoretisch - von 40.000 Euro sich einen PKW im Wert von 15.000€ kauft und weitere 10.000 Euro verschenkt, liegt man dann zwar bei 15.000€ Vermögen, hat Anspruch auf Bürgergeld und der PKW ist dabei als Vermögen geschützt - denn eine Vermögensumverteilung ist durchaus zulässig - aber die verschenken 10.000€ lösen einen Ersatzanspruch in gleicher Höhe für das ab dann gezahlte Bürgergeld aus. D.h. nach 10 Monaten Bürgergeldbezug kommt eine Forderung vom JC i.H. von 10.000€, die man dann aus seinem Restvermögen von 15.000€ bezahlen muss, sofern man keine Pfändung desselben riskieren will.
Klar kann man bis dahin auch die geschützten 15.000€ verbraten, dann wird der Ersatzanspruch mit der laufenden Leistung aufgerechnet und man bekommt die nächsten 3 Jahre 30% weniger Regelleistung.
Das Geld ist dann aber so oder so komplett weg.
Dann lieber von den 10.000€ die Wohnung neu einrichten, ein letztes Mal Urlaub machen und eine Bestattungsversicherung bezahlen.
Abgesehen davon können Schenkungen bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden, wobei der Rückforderungsanspruch dann hier auf das JC übergehen würde. D.h. die beschenkten Kinder würden Post vom JC bekommen und wenn sie die Schenkung nicht zurückzahlen, schickt ihnen das JC den Gerichtsvollzieher. Sollte man auch beachten.
Es sollte jedem, der im Alter nicht über eine ausreichende Rente oberhalb der Grundsicherung verfügt, klar sein, dass es keinen Sinn macht, asketisch zu leben und Geld anzusparen, um als Rentner keiner Grundsicherung beantragen zu müssen. Das macht keinen Sinn, denn sparen tut dabei nur der Staat und provitieren tut davon auch nur der Staat.
Das ist nun aber mal so. Meine Eltern haben sich im Leben und im Alter nichts gegönnt. Dann wurden sie pflegebedürftig und mussten ins Pflegeheim. Es hat keine 2 Jahre gedauert, da waren ihre Ersparnisse von 40.000 Euro aufgebraucht. Natürlich muss man auch da erst seine Ersparnisse aufbrauchen, bevor das Sozialamt die Kosten übernimmt. Sie konnten auch nichts an ihre Kinder verschenken. Selbst wenn sie es gemacht hätten, hätten die Kinder das Geld (wenn noch keine 10 Jahre seit der Schenkung) zurückzahlen müssen.
Zitat von: wadatah am 09. Februar 2025, 22:55:34Gibt es eine andere legale Möglichkeit, wie Geld in ein Altersvorsorgeprodukt packen, wo das Amt nicht ran kann?
Zum Beispiel in die Anzahlung einer (selbstbewohnten) Eigentumswohnung, die Finanzierung der Restsumme sollte natürlich erstmal mit einer sehr geringen (aber anpassbaren) Tilgung erfolgen. Darlehenszinsen und Betriebskosten werden im Rahmen der KdU übernommen. Ansonsten hast du ja schon einige gut umsetzbare Hinweise bekommen.
Zitat von: Birgit63 am 12. Februar 2025, 08:43:09Natürlich muss man auch da erst seine Ersparnisse aufbrauchen, bevor das Sozialamt die Kosten übernimmt. Sie konnten auch nichts an ihre Kinder verschenken. Selbst wenn sie es gemacht hätten, hätten die Kinder das Geld (wenn noch keine 10 Jahre seit der Schenkung) zurückzahlen müssen.
genau aus dem Bürgergeld raus und der Staat holt sich das Geld wieder über das Sozialamt, sobald jemand ins Pflegeheim muss sein Haus oder hohes Erspartes über 10.000 € hat ist ja auch gerecht wie ich finde.
wadatah
Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2025, 09:16:09Ansonsten hast du ja schon einige gut umsetzbare Hinweise bekommen.
Zitat von: wadatah am 11. Februar 2025, 18:36:40Da ihr das Amt keine Erwerbsminderungsrente genehmigt hat,
Damit ist aber schon der RV Träger gemeint?
Und wurde schon Widerspruch eingelegt denn beim RV gehört erst mal alles ablehnen auch zum Programm.
Ein guter RA oder Verein wie der VDK in Verbindung mit entsprechenden Attesten hat da schon für eine Bewilligung der Rente gesorgt.
Zitat von: wadatah am 11. Februar 2025, 18:36:40und hat keine 3 Jahre mehr bis zur Rente
Dann ist alles was in meinem selbstgestrickten Anhang in Sachen Rürup, Riester oder LV schon mal als nicht umsetzbar zu betrachten. Da stimmen die vorgeschriebenen Laufzeiten schon nicht mehr überein und die mtl. Auszahlungssumme wäre so lächerlich gering das man, ähnlich wie bei mir, weit über 100 Jahre alt werden müsste um sein angelegtes Geld zurück zu bekommen.
Abgesehen davon würde es, auch wie bei mir, nicht zu einem Vertrag kommen.
Banken haben, zumindest bei uns, auch keinen Anlageplan wie er z.B. im Anhang der von dem Newsletter GegenHartz.de als Vorschlag geschriebenen steht. Die Laufzeiten und die Anlagesumme haben bei den vier Banken entweder gar keine Verträge und/oder die Anlageberater melden sich trotz Zusage und mehrmaliger Nachfrage nicht zurück.
Das einzige was mir noch einfällt wäre uU und falls eine LV oder ähnliches existiert mit der Vers. und deren Rechtsabteilung Kontakt aufzunehmen und da nachfragen ob man eine fixe Summe zusätzlich anlegen kann und die Laufzeit etwas zu verlängern.
Das wäre bei mir eine Möglichkeit gewesen wenn ich nicht vorher schon die Auszahlungsmodalitäten mit meiner Vers. ausgemacht hätte.
Rechtsabteilung aus dem Grund weil diese Ahnung haben und nichts verkaufen wollen/müssen. Bei einem Vertreter ist das nicht selbstverständlich das dieser die Situation berücksichtigt da diese von Abschlüssen leben und der Rest ist dann ........
MfG FN