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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38

Titel: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38
Hallo,

beim Stöbern bin ich auf folgende Stelle gestoßen:

"Ansprüche auf Sozialleistungen werden gemäß § 41 SGB I mit ihrem Entstehen fällig, soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelungen enthalten. Sie entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, vgl. § 40 Abs. 1 SGB I. Wann die Verwaltung tätig wird, ist nicht entscheidend, sondern nur, wann die im Gesetz bestimmten materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 03.07.2020, B 8 SO 15/19 R, Rn. 10, juris; Urteil vom 08.11.2007, 9/9a VG 3/05 R, Rn. 16, juris; BT-Drucks 7/868, S. 29)."
 ...
Im Urteil vom 25.05.2022 - L 12 AS 1872/21

Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)?
Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss...  dann doch schon mit Zinsen?!
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:12:11
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 11. Februar 2025, 16:49:34
Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:12:11
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 
Das meinst aber auch nur du. Natürlich kann sich das kein Antragssteller leisten, dabekommt echt Probleme, z.B. mit der Krankenkasse aber hey - Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:54:39
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 16:49:34Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...

Ganz bestimmt nicht, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist in der Zeit.
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 11. Februar 2025, 17:02:56
Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:54:39
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 16:49:34Jobcenter kann aber mit allen Tricks und Aussitzen auch schon mal 16 Monate verzögern und dann nachzahlen...

Ganz bestimmt nicht, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist in der Zeit.
Doch - ich hab es doch erlebt!  Nachzahlung von 12.22 bis 4.24 im Mai 2024 erhalten!
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 17:34:39
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 17:02:56Nachzahlung von 12.22 bis 4.24 im Mai 2024 erhalten!

Die Nachzahlung deines kompletten Bürgergeldanspruchs?
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 11. Februar 2025, 18:10:51
Jo. Das ist eine total wilde Geschichte. Ich musste im Dez 22 Bürgergeld beantragen, weil ich massive gesundheitliche Probleme bekam - am dramatischsten verschluss von Herzkranzgefäßen (was man so im allgemeinen einen Herzinfarkt nennt ... aber etwas anders langsamer , frag mich nicht) gleichzeitig hat sich mein Sehvermögen massiv verschlechtert. Dann war ich den Januar erstmal im Krankenhaus und wurde etwas aufgepäppelt - aber die Augen noch nicht operiert, Herz hatte vorrang. Als ich aus der Kardiolgie entlassen wurde konnte ich schon nicht mehr lesen...

Dann ging der Zirkus mit dem Jobcenter los - ich habe zwar alle Angaben gemacht soweit das möglich war, aber nicht in den Formularen die mir noch zugeschickt wurden (wer nicht lesen kann, kann erst recht keine Formulare ausfüllen). Ich sollte mir jemanden suchen, der die für mich ausfüllt. Da ich jetzt niemanden kannte der vertrauenswürdig und kompetent erschien, habe ich für den Zweck sogar einen Betreuer bestellen lassen. Das hat gedauert bis das Gericht so weit war und dann noch 6 Monate bis der das so weit hatte...

Nebenbei bin ich auch ca. 1 Jahr unnötig blind und kardiologisch unterversorgt herumgelaufen, weil das Jobcenter mittlerweile auch keine Krankenkassenbeiträge bezahlt hat - auch erst rückwirkend...deshalb konnte ich erst dann an den Augen operiert werden.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 17. Februar 2025, 17:56:12
Zitat von: Sheherazade am 11. Februar 2025, 16:12:11
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!

Theoretisch ja. Aber jeder Bürgergeldantragsteller wird weit vor Ablauf dieses Jahres mit Sicherheit einen Eilantrag vor Gericht stellen, wer kann schon 1 Jahr auf diese Leistung warten. Zudem gibt es Fristen zur Bearbeitung, an die sich die Jobcenter zu halten haben.
 

Theoretisch ist ja schön und Gut. Hätte hätte Fahradkette... wie ist das dann praktisch? Man bedenke auch ein Anwalt hat 6 das Amt bearbeitet und "Hausbank Mama" bezaht...
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 18:18:13
Zitat von: oldtom am 17. Februar 2025, 17:56:12Theoretisch ist ja schön und Gut.

Mehr kann man dir als Antwort nunmal nicht bieten mit dieser Radio Eriwangeschichte.
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 17. Februar 2025, 18:23:49
Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 18:18:13dieser Radio Eriwangeschichte.

Was soll das heißen?
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 18:37:39
Nichts. Du schreibst es doch selbst
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 18:10:51Das ist eine total wilde Geschichte.

Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 17. Februar 2025, 18:54:51
Nicht ich bin hier der Geschichtenerzähler. :teuflisch:

Das ist eine wilde - aber wahre Geschichte. Sowas passiert, weil alle denken "Sowas gibt's in Deutschland doch nicht"! Hätte ih voher auh nicht geglaubt

PS.: Eine Schadenersatzklage ist natürlich nicht vom Tisch. Das ist aber Zivilrecht - und nimmt man den tatsächlichen Sachden an ist der knackig - und in Lalaland deshalb entsprechend gefährlich/teuer.
Deshalb vermute ich, dass sowas häufiger passiert als man denkt. Deutsche gerichte mögen hat keine Amtshaftungsverfahren.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Rotti am 17. Februar 2025, 21:18:45
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)? Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!
Also vom Finanzamt hab ich immer Zinsen von meinen Lohnsteuerausgleich erhalten wenn ich den nach z.b.
2 Jahren eingereicht habe.

Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 17. Februar 2025, 23:11:02
Zitat von: Rotti am 17. Februar 2025, 21:18:45
Zitat von: oldtom am 11. Februar 2025, 15:38:38Was ich mich nun Frage: Müsste demnach nicht jede Nachzahlung durch das Jobcenter auch verzinst sein (§44 SGB I)? Also wenn das Jobcenter die Bearbeitung bis ultimo hinauszögert und dann z.B. ein ganzes Jahr nachzahlen muss... dann doch schon mit Zinsen?!
Also vom Finanzamt hab ich immer Zinsen von meinen Lohnsteuerausgleich erhalten wenn ich den nach z.b.
2 Jahren eingereicht habe.


Du wirst L achen - ich auch - obwohl als Selbstständiger, war es meist so, dassder Betrag nicht ausgezahlt wurde, sondern mit anfallenden Steuern als vorauszahlung verrechnet.

Ich denke, das war auch das Problem der SB. Die können sich nicht vorstellen, wie schnell man vom "Besserverdiener" zum Sozialfall weden kann, wenn man selbstständig ist und eben kein "Familienunternehmen" geerbt hat. Mit ein paar  Millionen Eigenkapital kann jder Idiot....FDP wählen...
Denkwürdig: 2013 habe ich meinen Betrieb von BW nach NRW verlegt. Das war auch ein Theater. Fie Stadt in NRW wollte die in BW gezahlte Steuervorauszahlung nicht berücksichtigen. Nach ca. 1 Jahr gab es eine ähnliche Gutschrift über ein paar K. Völlig daneben ...
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 18. Februar 2025, 09:03:48
Zitat von: oldtom am 17. Februar 2025, 18:54:51Das ist eine wilde - aber wahre Geschichte.

Wenn du nur über das System schimpfen möchtest, bist du hier im Hilfebereich falsch. Du möchstest keine Hilfe sondern Zustimmung.
 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 18. Februar 2025, 14:14:45
Zitat von: Sheherazade am 18. Februar 2025, 09:03:48
Zitat von: oldtom am 17. Februar 2025, 18:54:51Das ist eine wilde - aber wahre Geschichte.

Wenn du nur über das System schimpfen möchtest, bist du hier im Hilfebereich falsch. Du möchstest keine Hilfe sondern Zustimmung.
Hast du Schwierigkeiten einfache Abfolgen von Beiträgen zu erfassen? Woran hapert es bei dir?

Ich habe lediglich nach der Verzinsung von Nachzahlungen über mehr als ein Jahr gefragt. Und dann kam eine unqualifizierte Person daher und hat dumm und frech behauptet, soetwas gibt es nicht.
Dann wurden die daraufhin geschilderten Hintergründe als Meldungen von "RadioErivan" diskreditiert. Was treibst du dich überhaupt hier rum? Must du nicht in deinem Jobcenter Anträge bearbeiten?
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sheherazade am 18. Februar 2025, 16:44:59
Zitat von: oldtom am 18. Februar 2025, 14:14:45Hast du Schwierigkeiten einfache Abfolgen von Beiträgen zu erfassen?

Nein, und auch sonst keine Schwierigkeiten im Leben. Das Problem liegt auch nicht in meiner Auffassungsgabe sondern an deinen "schriftstellerischen" Fähigkeiten, sinnbefreite Texte, die aus bloßem Lamentieren ohne nachvollziehbare Sachverhalte bestehen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 18. Februar 2025, 17:37:22
Wenn du Sachverhalte nicht nachvollziehen kannst, dann mangelt es dir doch an Auffassunsgabe. Das ist die schiere Definiton von mangelnder Auffassungsgabe. Du traust dich offensichtlich auch nicht zu Fragen, wenn du etwas nicht verstehst.

Naja, mit 45.232 Beiträgen in einem einzigen Forum, kann man ja auch keine Schwierigkeiten im Leben haben - kommt man ja gar nicht dazu...
(in deinem letzten Satz fehlt übrigens irgendwo ein Verb. So von Schriftsteller zu Schriftsteller)
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 18. Februar 2025, 23:09:41
An die Erzählerin aus 1001 Nacht..

Kannst du mir mal helfen einen Sachverhalt aufzuklären?

Was ist eigentlich dein Zugang zu dem Thema? Viel unwahrscheinlicher, als das ein Jobcenter 1 Jahr Leistungen nachzahlen muss, ist doch, dass jemand 14 Jahrelang zehntausende Beiträge in einem Forum zu diesem Thema schreibt - und das in diesem Habitus!

Bist du Mitarbeiterin der Arbeitsagentur oder eines Jobcenters? Weiß dein Arbeitgeber (Uhrzeiten der Posts) von deinem Hobby?

Nach meiner kurzen Recherche scheinst du die höchste Beitragsfrequenz aller Mitglieder zu haben - höher als die der Moderatoren - und sofort grätscht du mir ins Thema mit Vorwürfen den "Schverhalt" betreffend? Da braucht es eine Erklärung.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 25. Februar 2025, 19:40:42
Na, da die Mitarbeiterin ja offenbar abgetaucht ist:
Wie geht man mit Schäden um , die durch die Verweigerung der Antragsbearbeitung entstanden sind?
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: TripleH am 25. Februar 2025, 21:26:41
Was denn jetzt nun? Verzinsung nach § 44 SGB I oder Amtshaftung nach § 839 BGB? Du solltest deine Fragen konkreter und weniger nebulös stellen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 26. Februar 2025, 00:15:42
Zitat von: TripleH am 25. Februar 2025, 21:26:41Was denn jetzt nun? Verzinsung nach § 44 SGB I oder Amtshaftung nach § 839 BGB? Du solltest deine Fragen konkreter und weniger nebulös stellen.
Naja, wie detailiert hättest du das denn gern? Zum Einen gibt es ja die Vorschrift zur Verzinsung, das ist ja schön und gut.... Auf der anderen Seite sollte aber klar sein, dass tatsächlich ein weit höherer Schaden entstanden ist.
Das macht es entsprechend schwierig - wie unsere 1001 Nacht Sachbearbeiterin - es ja ausdrückt - das kann ja gar nicht sein!
Ich war  ca. 1 Jahr praktisch  blind und muss jetzt aufarbeiten, was - über meinen Kopf hinweg - in der Zeit passiert ist. Mein Eindruck ist: Niemand hat ein Interesse da nachzuforschen, weil tatsächlich nicht nur das Jobcenter hier völlig versagt hat.

Da z.B. der Anwalt, der die Betreuung übernommen hat - und die Nachzahlung erreicht hat - der nimmt nun die Position ein, dass jetzt, da ich wieder sehen kann, seine Unterstützung nicht mehr nötig ist - und die Betreuung aufgehoben werden muss. Der Umstand, dass das Jobcenter - auch auf ihn ein gutes halbes Jahr nicht reagiert hat -  nicht sein Problem... Er hat alles richtig gemacht (keine Klage etc..). Für die Zeit bis zu seiner Bestellung - do ein Gerichtsbeschluss dauert - ist auch niemand verantwortlich. So kommt man auf 17 Monate... Ohne Mutters gehamstertes wäre ich schlich vehungert!

Andererseits - z.B. bei den Fragen von Fettnäpfchen hier zu dem Thema "Schweigerecht" ... (in dem anderen Zusammenhang) : Ich habe ja ca. 1 Jahr nichts wirklich etwas Unterschrieben: Ich konnte ja nicht lesen!  Genauso wenig weiß ich im Detail was sonst passiert ist.

Leute können sich das nicht vorstellen: So ein Katarakt ist total seltsam: Heute bin ich mit dem Auto im Ruhrgebiet über die Autobahn...vor 6 Monaten konnte ich kene 50cm weit mene Finger sehen... das sind die Wunder der modernen Augenheilkunde: Und so ein Jobcenter kann einen davon abschneiden.

...und was die Aufgaben eines Jobcenters angeht... nun rate mal: Wie sehen die Erwerbsaussichten aus, wenn man blind ist ...?? Na, Klingelt's??

Das Problem liegt nun u.a. darin, dass Zivilrecht nun eine ganz andere Baustelle (kostenmäßig ) ist - aber eben die (sozialrechtlichen) Pflichtverletzungen trotzdem eine Rolle spielen. Da hängt man zwischen den Stühlen...
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: TripleH am 26. Februar 2025, 17:44:55
Wieder viel Schmonz und nichts Konkretes. Der Zinsanspruch hängt z. B. nicht nur mit dem zeitlichen Faktor zusammen, sondern auch mit der Frage, wann ein Antrag entscheidungsreif war. Dazu lese ich - außer Vorwürfen und Gejammer nichts.

Zum Amtshaftungsanspruch muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein (Kosten für Rückbuchungen z. B.). Auch da lese ich nichts.

Ein konkreter Vortrag wäre "Ich war plötzlich erblindet, hatte aus den und den Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, Krankengeld, Rente, Alg..., mein Antrag auf Bürgergeld lag am xxxx mit allen Unterlagen im Jobcenter und das Jobcenter hat x Monate gar nichts gemacht, nichts weiter an Unterlagen gefordert, gar nichts." oder" Wegen der finanziellen Notlage musste ich Rücklastschriftkosten in Höhe von xxx Euro zahlen."

Dann könnte man so langsam vielleicht mal zu einer richtigen Antwort ansetzen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: islandfeuer am 26. Februar 2025, 17:50:35
würden  denn  nicht  die  Zinsen  dann  als  anrechenbare  Einnahmen  gesehen?  Ich  glaube  doch  ja !
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: TripleH am 26. Februar 2025, 18:03:46
Nein, das ist ein Nachteilsausgleich, der nicht dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II dient und ist damit gem. § 11a Absatz 3 Satz 1 SGB II kein anrechenbares Einkommen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 26. Februar 2025, 19:27:44
Zitat von: TripleH am 26. Februar 2025, 17:44:55Wieder viel Schmonz und nichts Konkretes. Der Zinsanspruch hängt z. B. nicht nur mit dem zeitlichen Faktor zusammen, sondern auch mit der Frage, wann ein Antrag entscheidungsreif war. Dazu lese ich - außer Vorwürfen und Gejammer nichts.
Selten so ein dummes Zeug gelesen. Und was soll heißen Vorwürfe unf Gejammer?

Zitat von: TripleH am 26. Februar 2025, 17:44:55Zum Amtshaftungsanspruch muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden sein (Kosten für Rückbuchungen z. B.). Auch da lese ich nichts.
Das geht dich ja auch nichts an - die Schadenshöhe ist zunächst mal auch gar nicht das Thema.
Zitat von: TripleH am 26. Februar 2025, 17:44:55Ein konkreter Vortrag wäre "Ich war plötzlich erblindet, hatte aus den und den Gründen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, Krankengeld, Rente, Alg...,
Als Selbständiger hat man keine Lohnfortzahlung wie ihr im Öffentlichen Dienst... da ist man Kunde beim Jobcenter wenn das Geld zuende geht.
Das letzte was ich jemals wollte war ein Antrag beim Jobcenter stellen Aber als Pumpe und Augen dann keine Lust mehr hatten ging halt nichts mehr...
Zitat von: TripleH am 26. Februar 2025, 17:44:55mein Antrag auf Bürgergeld lag am xxxx mit allen Unterlagen im Jobcenter und das Jobcenter hat x Monate gar nichts gemacht, nichts weiter an Unterlagen gefordert, gar nichts.
Ist das so schwer? Muss ich eine Zeichnung machen? Wenn du nicht lesen kannst, kannst du keine Formulare ausfüllen? Sind wir uns da einig? Vom Jobenter bekommt man aber immer neue Formulare und schriftliche Aufforderungen... entsprechend shwierig ist es "alle Unterlagen" einzureichen, wenn das Jobcenter nicht mitwirkt  - sondern nur auf seine Formulare besteht!

Zitat2.3.6 Verwendung von Vordrucken (§ 60 Absatz 2 SGB I)
Das Jobcenter ist verpflichtet, durch die Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke den Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten (vgl. § 17 SGB I).
Die Nutzung von Vordrucken für SGB II-spezifische Angaben von Tatsachen sowie Änderungen von Verhältnissen ist als Sollvorschriftin § 60 Absatz 2 SGB I ausgestaltet. Vorhandene Vordrucke sind zwar von der antragstellenden Person nach Möglichkeit zu nutzen,die bloße Verweigerung der Nutzung führt jedoch nicht zu Rechtsfolgen nach § 66 SGB I, wenn alle für die Entscheidung erheblichen Informationen formlos mitgeteilt werden. Gerade im besonderen Kontext der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Antragstellung nach spezialgesetzlicher Regelung an keine Form gebunden (vgl.FW zu § 37 SGB II)
(Fachliche Weisungen SGB II, Bundesagentur für Arbeit, Hervorhbungen von mir)
Daher wurde - als das Jobcenter sich weigerte mündlich / zu Protokoll Daten zu erfassen (barrierefreiheit) ein Betreuer bestellt...
Auch hat das Jobcenter nicht einfachste Daten selbst erhoben
Zitat[...]Eine unterbliebene Mitwirkung der betroffenen Person entbindet das Jobcenter nicht von seiner Amtsermittlungspflicht aus § 20 SGB X. Sind jedoch sämtliche Beweismittel erschöpft
und stehen andere nicht zur Verfügung oder sind unergiebig,bedarf es einer Entscheidung über das Leistungsbegehren in der Sache.[...]
Man kann hier aber schon nicht von einer unterbliebenen Mitwirkung sprechen.... Der SB hat Stumpf so gehandelt: Kein Formular xy, keine Bearbeitung. Es wurden sogar Listen verschickt mit Unterlagen, wie Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsstatus usw. was eingereicht werden sollte...

In dem ganzen Verfahren wurde kein einziges mal Vorschriften zur Zugänglichkeit / Barrierefreiheit berücksichtigt.

So lag der antrag shon so lange, bis das Gericht einen Betreuer zur Antragsstellung bestellt hat. Das dauert auch mal 6 monate...

Was verstehst du da nicht??

Und wenn du jetzt bezweifeln willst, das ich nicht in der Lage war die Formulare auszufüllen etc. - ich denke der Beschluss des Amtsgerichts, sollte da "Zweifel" ausräumen...Die sind da schon so weit, das Blinde nicht lesen können...

Das Jobcenter hat gegen eigene "Fachliche Weisungen", Vorschriften zur Barrierefreiheit, sowie allgemeine Amtspflichten im Sinne des  § 839 BGB verstoßen:

ZitatJedem Amtsträger obliegt die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, unverzüglich zu entscheiden (BGHZ 170, 260). Die zuständigen Stellen haben ferner die Amtspflicht, die zur Sachentscheidung berufene Behörde in den Stand zu setzen, ihre Sachentscheidung in angemessener Frist zu treffen (BGHZ 170, 260). Dabei können besondere Umstände, insbesondere in der Person des Antragstellers, auch eine besondere Beschleunigung erfordern (BGH NJW 77, 557). In den meisten Fällen ist die Bearbeitungsdauer eines Antrages gesetzlich nicht geregelt. Soweit in einigen Gesetzen behördliche Bearbeitungsfristen von einem Monat (z.B. § 6 GrdstVG; § 69a IV Nds BauO) oder von drei Wochen (§ 12 BJagdG) oder von drei Monaten (§ 75 VwGO – Untätigkeitsklage) genannt werden, so kann das nur beispielhaft für die Vorstellungen des Gesetzgebers für angemessene Bearbeitungsfristen sein. Deutlich kürzere Fristen haben nach der Rechtsprechung Notare einzuhalten (Rn 118). Dasselbe gilt ganz allgemein, wenn für den Amtsträger die Eilbedürftigkeit erkennbar ist (BGH WM 83, 1157).
(Quelle: Prütting/Wegen/Weinreich, § 839 BGB Rn.21)

Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: TripleH am 26. Februar 2025, 20:38:26
Zitat von: oldtom am 26. Februar 2025, 19:27:44Und wenn du jetzt bezweifeln willst, das ich nicht in der Lage war die Formulare auszufüllen etc.

Eine Vollmacht kann man immer noch irgendwie unterschreiben, den Antrag hätte dann auch ein Bevollmächtigter stellen können, also Anwalt, Verwandter, Bekannter, Mitarbeiter der Caritas, Sozialarbeiter des Krankenhauses etc.

Die Rechtsnorm des § 44 SGB I ist doch im Absatz 2 ganz einfach zu verstehen:

Zitat(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger,

Es steht dir natürlich frei, die Verzinsung zu beantragen und bei Ablehnung derselben den Rechtsweg zu beschreiten.

Zitat von: oldtom am 26. Februar 2025, 19:27:44Das geht dich ja auch nichts an - die Schadenshöhe ist zunächst mal auch gar nicht das Thema.

Du hast doch gefragt:

Zitat von: oldtom am 25. Februar 2025, 19:40:42Wie geht man mit Schäden um , die durch die Verweigerung der Antragsbearbeitung entstanden sind?

Wenn du gar keine Antworten möchtest und lieber Selbstgespräche führen willst, schreib das doch einfach.

Zitat von: oldtom am 26. Februar 2025, 19:27:44Und was soll heißen Vorwürfe unf Gejammer?

Das heißt, dass du offensichtlich nicht in der Lage bist, den genauen Sachverhalt nüchtern und konkret zu beschreiben.



 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 26. Februar 2025, 20:50:41
Zitat von: TripleH am 26. Februar 2025, 20:38:26
Zitat von: oldtom am 26. Februar 2025, 19:27:44Und wenn du jetzt bezweifeln willst, das ich nicht in der Lage war die Formulare auszufüllen etc.

Eine Vollmacht kann man immer noch irgendwie unterschreiben, den Antrag hätte dann auch ein Bevollmächtigter stellen können, also Anwalt, Verwandter, Bekannter, Mitarbeiter der Caritas, Sozialarbeiter des Krankenhauses etc.

Und was wenn ich keinem Bekannten oder halbgaren Mitarbeiter der "Caritas" eine Vollmacht erteilen will? Das sind teilweise völlig unqualifizierte Hausfrauen. Und ein Anwalt unbezahlbar?
Der "korrekte vorgesehene Weg" ist der über die Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht - wenn mir das ein Richter so erklärt, glaube ich das erstmal... oder weißt du das besser?
Du kannst auch gerne Mal im SGB I nachlesen, was da so zu Beratungspflichten usw. steht... Du musst nicht einem X. Beliebigen eine Vollmacht ausstellen.. Ich hab mich auch an so eine Organisation gewand. Deren Antwort war: "Da soll der Sachbearbeiter mal schön selbst die Formulare ausfüllen - das ist nicht unsere Aufgabe!

Das Problem ist, dass die rechtliche Zuständigkeit in einer Art "Bermudadreieck liegt:

Sozialrechtliche Herstellungsansprüche liegen bei der Sozialgerichtsbarkeit, Ersatzansprüche bei den Zivilgerichten. Sicher ist soweit nur, dass ich nichts "falsch gemacht habe" wenn man so will - da es ja sowohl Gutachten, als auch Beschlüsse gibt, die ausschließen, das ich einr Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht entsprochen habe...
Das Problem: Es gibt unabweisbar Pflichtverletzungen - nur wem sind die wie zuzuordnen? Hat der anwalt zu lange gezögert vor dem Sozialgericht zu klagen, oder hat nur das Jobcenter geschlampt???

Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Sensoriker am 26. Februar 2025, 23:19:07
An dem ganzen, wenn es denn tatsächlich alles so zugetragen hat, bist du doch selber schuld.
Es ging um das ausfüllen eines einfachen Antrags auf BG. Dort kommen keine Staatsgeheimnisse rein, dass man extra einen "vertrauenswürdigen" finden muss. Freunde, Verwandte reichen dafür völlig aus.
OK. An Freunden könnte es ja bei dir haken, aber Verwandte?
Du schriebst ja deine Hausbank Mama hat dich unterstützt. War sie nicht vertrauenswürdig genug für dich um den Antrag auszufüllen? Hättest dann nur noch unterschreiben müssen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 27. Februar 2025, 11:41:23
Zitat von: Sensoriker am 26. Februar 2025, 23:19:07An dem ganzen, wenn es denn tatsächlich alles so zugetragen hat, bist du doch selber schuld.
Es ging um das ausfüllen eines einfachen Antrags auf BG. Dort kommen keine Staatsgeheimnisse rein, dass man extra einen "vertrauenswürdigen" finden muss. Freunde, Verwandte reichen dafür völlig aus.
OK. An Freunden könnte es ja bei dir haken, aber Verwandte?
Du schriebst ja deine Hausbank Mama hat dich unterstützt. War sie nicht vertrauenswürdig genug für dich um den Antrag auszufüllen? Hättest dann nur noch unterschreiben müssen.
Was ist bei euch denn kaputt? Muttern ist 87 und mit Formularen auch überfordert. Den einfachen "Antrag" habe ich mit Mühe und Not und Hilfen ja auch noch zusammenbekommen - doch dann kam während ich im KH lag ein schwung von Formularen und Listen mit "Unterlagen"...
Das du keine Freunde hast kann ich mir besonders gut vorstellen - und Verwante habe ich tatsächlich nur sehr entfernt verstreut...

Ich verstehe nicht, warum ich mich hier rechtfertigen muss, weil so ein aktiv berenteter Staatsdiener  seinen Job nicht machen will?
Was ist denn das hier für ein Forum?
...und so einfach gestaltete sich das ja nicht, wenn ein Volljurist auch noch 6 Monate Disskussion mit dem Amt hat, bis die sich bewegen! Was hat der denn falsch gemacht?

Und da du ja besser schreiben als lesen kannst: Ich habe so eine karitative Einrichtung ja ersucht mir dabei zu helfen die haben mich aber ans Jobcenter verwiesen  was ist da so schwer zu verstehen?
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2025, 14:27:09
oldtom

Zitat von: oldtom am 25. Februar 2025, 19:40:42Wie geht man mit Schäden um , die durch die Verweigerung der Antragsbearbeitung entstanden sind?
Keine Ahnung ob das in deiner Situation weiterhilft aber aus dem Forum:
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.

MfG FN
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: oldtom am 27. Februar 2025, 17:19:53
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Februar 2025, 14:27:09oldtom

Zitat von: oldtom am 25. Februar 2025, 19:40:42Wie geht man mit Schäden um , die durch die Verweigerung der Antragsbearbeitung entstanden sind?
Keine Ahnung ob das in deiner Situation weiterhilft aber aus dem Forum:

...

MfG FN
Ja danke , das ist mir auch schon aus anderen Quellen untergekommen. Der Amtshaftungsanspruch umfasst übrigens ALLE (materiellen und immateriellen) Schäden. Kopfschmerzen bereitet mir gerade eher etwas anderes. Ich sehe wie gesagt vieles erst jetzt und habe eine Vielzahl an Schriftverkehr nicht vorliegen. Mir ist aber schon etwas aufgefallen:

Zitat(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
§ 839 abs 3.

Auch wenn ich weit von mir weise fahrlässig oder vorsätzlich etwas unterlassen zu haben - aber die Tatsache, dass der Anwalt auch nicht aus dem Quark kam und Monate lang mit "freundlichen" Erinnerungen hantiert hat , bis das Jobcenter scheinbar von sich aus den SB zurückgenommen und einen anderen angesetzt hat, der dann nach 2 Wochen alles genehmigt hat...

Diese Frage zur Verzinsung geht in diese Richtung - ich hab mich schon damals gewundert: Da Überweist so'n Amt 5 stellig ~ komplett Kommentarlos  als wäre es das normalste der Welt.. aber ohne jede Erwähnung einer Verzinsung. Da der Anwalt dazu auch nichts beizutragen hatte wundere ich mich nun, wenn ich lese, das die Verzinsung sogar im SGB verankert ist...

 
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Ottokar am 28. Februar 2025, 11:09:13
Wann, ab wann und in welcher Höhe Nachzahlungen zu verzinsen sind, ist in § 44 SGB I abschließend geregelt.
Einfach mal lesen.
Titel: Aw: Verzinsung von Nachzahlungen??
Beitrag von: Ottokar am 03. März 2025, 10:28:43
Solltest Du noch Interesse an der Beantwortung deiner Frage nach der Verzinsung einer Nachzahlung haben, muss man dazu wissen:
- Wann wurde der Antrag gestellt?
- Wann lagen alle für den Antrag relevanten Daten dem JC vor?
- Mit welcher Begründung hat das JC nicht über den Antrag entschieden?
- Wurden zwischenzeitlich noch Unterlagen nachgereicht, wenn ja: welche und wann?
- Wann genau hat das JC den Antrag bewilligt und die Leistung nachgezahlt?

Ohne diese Fakten kann man nur pauschal sagen, dass die Verzinsung der nachgezahlten Leistung ab dem 7. Monat einsetzt, in welchem der Antrag mit allen zur Entscheidung erforderlichen Daten dem JC vorlag.
Die Zinsen i.H.v. 4% p.a. sind dabei separat für jeden Monat zu berechnen, basierend auf dem bis dahin aufgelaufenen Nachzahlungsbetrag.
Angenommen der Antrag lag im November 2022 mit allen zur Entscheidung erforderlichen Daten dem JC vor, sähe eine Verzinsung wie folgt aus:
zins.jpg