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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. Februar 2025, 09:25:01

Titel: Übernahme der Wohnkosten – Bundessozialgericht schaffte endlich mehr Klarheit
Beitrag von: selbiger am 13. Februar 2025, 09:25:01
Jobcenter müssen die Unterkunft von Bürgergeld-Leistungsberechtigten bezahlen, bis zur Grenze einer "Angemessenheit". Diese "Angemessenheit" zu bestimmen, ist Sache der Kommunen / Behörden vor Ort, die Kriterien sind oft kaum zu durchschauen, häufig fragwürdig und erscheinen bisweilen gezielt nach unten korrigiert. Vor allem stehen sie immer wieder in krassem Gegensatz zum realen Wohnungsmarkt.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-uebernahme-der-wohnkosten-bundessozialgericht-schaffte-endlich-mehr-klarheit