Jobcenter müssen die Unterkunft von Bürgergeld-Leistungsberechtigten bezahlen, bis zur Grenze einer "Angemessenheit". Diese "Angemessenheit" zu bestimmen, ist Sache der Kommunen / Behörden vor Ort, die Kriterien sind oft kaum zu durchschauen, häufig fragwürdig und erscheinen bisweilen gezielt nach unten korrigiert. Vor allem stehen sie immer wieder in krassem Gegensatz zum realen Wohnungsmarkt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-uebernahme-der-wohnkosten-bundessozialgericht-schaffte-endlich-mehr-klarheit