Hallo liebe Foristen, :bye:
konnte leider kein passendes Thema zu der Fragestellung finden.
Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?
Im Wohngeldbescheid wird lediglich eine 15% Erhöhung der monatlichen Einnahmen aufgelistet, die gemeldet werden muß.
Frage bezüglich der Berechnung:
Wird das Guthaben dann heruntergebrochen auf 12 Monate, oder nur auf die Monate mit Wohngeldbezug?
Vielen Dank im Voraus & Grüßle
Papagena
Zitat von: Papagena am 14. Februar 2025, 14:32:33Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?
Weder der einen noch der anderen Stelle, die zahlen ja nicht deine Wohnkosten.
Diese Meldung ist nur bei Bürgergeld erforderlich.
Vielen Dank liebe Sheherazade! :clever:
Vorsichtshalber habe ich nämlich etwas zurückgelegt, falls ich was nachzahlen müßte.
Zitat von: Papagena am 14. Februar 2025, 14:32:33Falls es zu einer Rückzahlung wegen Guthaben/Überzahlung durch die Stadtwerke kommen sollte, bezüglich der Heizkosten, muß ich dies dann nur der Wohngeldbehörde mitteilen, oder auch dem A-Amt (ALG-1)?
bloß nicht, sonst kürzen sie dein Wohngeld und das Arbeitsamt interessiert nur dein Nebeneinkommen in Arbeit. Wenn deine Gesamtmiete sich nicht auf Dauer mindert,weil der VM meint du müsstest weniger Miete zahlen dann schon.
Lieber Rotti, :bye:
Miete wurde letztes Jahr grad erhöht und die Heizkosten zahle ich separat an die hiesige Stadtwerke.
Dann höre ich auf Euch und werde keine Kopien einreichen.
Grüßle
Papagena
Wenn es um Wohngeld geht, muss das nicht gemeldet werden.
Meistens wird diese Abrechnung nicht mal bei einer Weiterbewilligung, von der Wohngeldstelle verlangt.
Ein Guthaben aus der BK Abrechnung, wird bei denen auch nicht angerechnet.
Ganz anders eben beim Bürgergeldbezug fällt es da rein, wird alles vom JC kassiert.
--
Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:00:36Vermögensfreigrenze des Freibetrages von 60.000€
Nur war das gar nicht gemeint.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Februar 2025, 16:04:42Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:00:36Vermögensfreigrenze des Freibetrages von 60.000€
Nur war das gar nicht gemeint.
sorry war auch nicht die Frage des TE habe gelöscht.
Zitat von: Rotti am 14. Februar 2025, 16:09:16sorry
Kein Problem, kann immer mal passieren :zwinker:
Ich danke Euch Allen für die Unterstützung! :yes: :danke: