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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Leeres Portemonnaie am 16. Februar 2025, 15:27:35

Titel: RV bei Minijob
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. Februar 2025, 15:27:35
Ich habe schon gesucht und gefunden im Forum und selbst ja schon einmal nachgefragt:
Dennoch erneut:
Mein Midijob war immer mal ein Minijob, weil einige Monate die Grenze nicht erreicht war.
In der Zeit, ist mir leider erst jetzt, weil es das Theater mit dem Sachbezug gab (s. anderen Thread), aufgefallen, wurde mein RV-AN-Anteil f. geringf. Beschäftigte auf dem Lohnschein vom brutto abgezogen und als netto ausgewiesen.
Bei 440 € brutto also 425 € netto (rund gerechnet).
Und nur diese 425 € hat das JC als netto genommen.

Da die Bewilligung inzwischen abschließend ist, muss ich also einen Überprüfungsantrag nach § soundso stellen? Und wie lange rückwirkend geht das?
Nur für einzelne Monate überprüfen lassen (also die, die ich beanstande), oder den ganzen BW-Zeitraum?

Vielen Dank für Antworten.
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 16. Februar 2025, 18:35:17
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. Februar 2025, 15:27:35Und nur diese 425 € hat das JC als netto genommen.

Ja, ist ja auch richtig. Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Oder was meinst du?
 
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2025, 11:18:32
Zitat von: Sheherazade am 16. Februar 2025, 18:35:17Oder was meinst du?
 

Ich versuche es mal anders:  :smile:

JC sagt, mein Bedarf ist X.
Da ich Lohn erhalten habe, 440 € brutto, sind das beim Minijob eigentlich brutto = netto 440 €.
Wenn man den RV- Beitrag freiwillig einzahlt bei Minijob, also 3,irgendwas%, hat der AG (in meinem Fall) 15 € abgezogen, so dass 425 € zur Auszahlung gekommen sind.
Das JC müsste nun meinen Bedarf X um 15 € höher ansetzen, damit ich nicht in eine Unterdeckung komme. Brutto = netto bei Minijob. 
Also X + 15 € RV = Bedarf.

JC hat aber 440 € brutto genommen, 425 € netto.
dann:
440 € brutto
- 15 € RV
= 425 €
Freibetrag: 440 - 100 = 340,
davon 20% = 68
Macht 168 € Freibetrag und 257 € Erwerbseinkommen.
Mein Bedarf wäre X + 15 €.
Aber ausgezahlt bekomme ich nur X. 


Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 11:28:56
1. Ist die Rentenversicherung mittlerweile auch bei Minijobs eine Pflichtversicherung, man kann u. U. aber darauf verzichten.
2. Verstehe ich deine Rechnerei nicht. Mit 168€ Freibetrag kommst du nicht in eine Unterdeckung. Und dein Einkommen ist immer noch 425€. Davon werden die 168€ aber nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Dein Bedarf ist Regelsatz plus KdU abzüglich das um den Freibetrag bereinigte Einkommen, in deinem Fall 233€.
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2025, 13:51:56
Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 11:28:56Dein Bedarf ist Regelsatz plus KdU abzüglich das um den Freibetrag bereinigte Einkommen, in deinem Fall 233€.

233 €
Wie kommst Du auf die Summe?


Und sieh mal, Zitat aus einem Thread vom 01. April 2024 (ich weiß nicht, wie man Threads verlinkt):

Zitat von: Sheherazade am 02. April 2024, 09:12:08
Zitat von: Rehlein am 01. April 2024, 16:42:22Ich wollte wissen, ob ich mit dieser RV - Zahlung am Ende des Monats weniger Geld über habe



Zitat von: Sheherazade am 01. April 2024, 13:35:49@ Rehlein: Auch bei Minijobs gilt: Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen. Du kannst dir beide Varianten (mit und ohne RV) ja mal durchrechnen, dann kommst du dahinter, dass es sich unterm Strich gleich bleibt.


Bei MIR bleibt unterm Strich eben nichts gleich.
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 14:07:54
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2025, 13:51:56233 € Wie kommst Du auf die Summe?

Sorry verrechnet, die Rechenmaschine ist neu.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2025, 11:18:32440 € brutto - 15 € RV = 425 € Freibetrag: 440 - 100 = 340, davon 20% = 68 Macht 168 € Freibetrag

€425 Netto minus Freibetrag €168 = €257 anrechenbares Einkommen.

Rechnung mit 440€ brutto für netto, weil ohne RV: €440 minus Freibetrag €168 = € 272 anrechenbares Einkommen.

Du siehst, es werden dir 15€ weniger Einkommen angerechnet, genau der Betrag des RV-Beitrages.
 
 
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Ottokar am 17. Februar 2025, 14:48:05
Ich sehe zwar nicht, wo hier der Denkfehler liegt, aber es handelt sich definitiv um einen solchen.

440€ Brutto, 425€ Netto
Freibetrag 1: 100€
Freibetrag 2: 68€ (20% von 340€)
Gesamt: 168€
anrechenbares Einkommen = 425€ - 168€ = 257€
Bedarf = 563€ Regelsatz - 257€ = 306€
Da hier nur 425€ als Einkommen zugrunde gelegt werden, wurde dein RV-Beitrag ja schon beim Einkommen mindernd und somit beim Bedarf erhöhend berücksichtigt.
Anderfalls hätte es so ausgesehen:
anrechenbares Einkommen = 440€ - 168€ = 272€
Bedarf = 563€ Regelsatz - 272€ = 291€
Aber so hat das JC ja nicht gerechnet.
Titel: Aw: RV bei Minijob
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. Februar 2025, 15:13:38

Zitat von: Ottokar am 17. Februar 2025, 14:48:05Ich sehe zwar nicht, wo hier der Denkfehler liegt, aber es handelt sich definitiv um einen solchen

Vielen Dank.
Ja, irgendwie ist manchmal der Wurm drin, ich muss mich immer wieder neu reinfitzen, dann denke ich, das ist doch gar nicht so schwer, und dann drehe ich mich doch wieder im Kreis.
Vor allem, wenn noch Rückrechnungen aus anderen Vormonaten dazu kommen ...  :scratch:


Zitat von: SheherazadeSorry verrechnet, die Rechenmaschine ist neu.

Das befürchten eben solche Nachrechner wie ich immer, dass das auch im JC passiert ...  :schaem:  :zwinker:

Vielen Dank. 'S Hirn hakelt manchmal.