Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58

Titel: Mietwohnung doch plötzlich Eigentumswohnung
Beitrag von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58
Hallo,

ich habe wahrscheinlich ein großes Problem. Ich bekomme seit 2012 Bürgergeld + KM + NBK + Heizung bezahlt.

Mein Vater hat mir eine seiner Wohnungen billig vermietet, damit ich in der Nähe meiner Eltern wohnen bleiben kann. Nun ist mein Vater leider am 12.02.2025 verstorben und ich stehe vor einem großen Fragezeichen.

Ich habe am Wochenende seine Sachen durchgesehen, damit ich weiß was es noch zu Beantworten gibt.
Dabei habe ich eine beglaubigte Urkunde über das Haus gefunden. In der steht das mir mein Vater, als ich 5 Jahre alt war, das Haus überschrieben hat und sich das Nießbrauchsrecht eintragen lassen hat.

Ich wusste davon nichts und hab das daher auch nicht bei meinem Bürgergeldantrag angegeben. Kann das Jobcenter nun verlangen das ich für die ganze Zeit zum Beispiel die Kaltmiete zurück zahlen muss?
In dem Haus befinden sich noch 4 weitere Wohnung, das heißt ich könnte von den anderen 3 Kaltmieten leben und mich jetzt einfach vom Bürgergeldbezug abmelden?

Was muss ich dann beachten? Soweit ich weiß: Meldung beim Beitragsservice und der Krankenkasse. Noch etwas?

Gruß Sven
Titel: Aw: Mietwohnung doch plötzlich Eigentumswohnung
Beitrag von: Sheherazade am 17. Februar 2025, 09:08:58
Zitat von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58In dem Haus befinden sich noch 4 weitere Wohnung, das heißt ich könnte von den anderen 3 Kaltmieten leben und mich jetzt einfach vom Bürgergeldbezug abmelden?

Theoretisch Ja. Gibt es noch weitere Erben?

Zitat von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58Meldung beim Beitragsservice und der Krankenkasse.

Sollte für das erste reichen.
 
 
Titel: Aw: Mietwohnung doch plötzlich Eigentumswohnung
Beitrag von: Hary am 17. Februar 2025, 14:48:25
Zitat von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58In dem Haus befinden sich noch 4 weitere Wohnung, das heißt ich könnte von den anderen 3 Kaltmieten leben und mich jetzt einfach vom Bürgergeldbezug abmelden?
Als Vermieter bist du auch Verantwortlich für das Gebäude. Dies bedeutet, dass dir wegen Wartung, Reparatur und so weiter eben nicht das gesamte Geld aus den Mieteinnahmen zur Verfügung steht und auch nicht ausschließlich dem Lebensunterhalt dient.
Titel: Aw: Mietwohnung doch plötzlich Eigentumswohnung
Beitrag von: Ottokar am 17. Februar 2025, 15:03:34
Zitat von: DerNeue1990 am 16. Februar 2025, 21:22:58Dabei habe ich eine beglaubigte Urkunde über das Haus gefunden. In der steht das mir mein Vater, als ich 5 Jahre alt war, das Haus überschrieben hat und sich das Nießbrauchsrecht eintragen lassen hat.
Das ändert nichts. Aufgrund des Nießbrauchsrechts deines Vaters war dieses Vermögen bislang nicht verwertbar und durfte damit gemäß § 12 SGB II nicht berücksichtigt werden.
Bis zu seinem Tod hatte dein Vater das alleinige Nießbrauchsrecht und war damit berechtigt, dir eine seiner Wohnungen darin zu vermieten.
Erst mit seinem Tod hast du als Alleinerbe(?) das alleinige Nießbrauchsrecht.
Gibt es ein Testament? Bist du Alleinerbe?
Kläre den Nachlass, ob du hier beim Grundbuchamt noch etwas ändern lassen musst, weis ich nicht. Möglicherweise ist das Haus noch mit Schulden belastet?
Hat dein Vater die Vermietungen selbst verwaltet? Wenn ja, solltest du dich informieren, was du nun als Vermieter für Pflichten hast.

Hast du noch etwas anderes geerbt als das Haus? Wobei das Haus hast du ja nicht geerbt, nur das Nießbrauchsrecht.
Setze das JC über das Erbe in Kenntnis, die werden dann vermutlich die Leistung einstellen.
Du musst dich dann z.B. in der GKV freiwillig weiterversichern.

Zitat von: Hary am 17. Februar 2025, 14:48:25Als Vermieter bist du auch Verantwortlich für das Gebäude. Dies bedeutet, dass dir wegen Wartung, Reparatur und so weiter eben nicht das gesamte Geld aus den Mieteinnahmen zur Verfügung steht und auch nicht ausschließlich dem Lebensunterhalt dient.
Das interessiert das JC nicht. Ein MFH ist ohnehin nicht als Wohneigentum geschützt.
Allerdings können schon die lfd. Betriebskosten der Mieter einen Vermieter ohne ausreichende Rücklagen finanziell ruinieren.
In dem Fall sollte man den Verkauf des Hauses oder der Wohnungen in Betracht ziehen.
Titel: Aw: Mietwohnung doch plötzlich Eigentumswohnung
Beitrag von: Maunzi am 19. Februar 2025, 11:24:48
Nicht zu vergessen, die Mieteinnahmen dürften auch noch versteuert werden. Erkundige dich vorm Verbrauchen der Einnahmen dringend wieviel davon wirklich zur Verfügung steht. Zb anhand der älteren Unterlagen deines Vaters (Steuererklärungen, Nebenkostenabrechnungen etc). Sollte er eine Verwaltung / Hausmeister usw beschäftigen musst du dich damit auch noch ausseinander setzen und alle informieren, dass du nun in die Verträge eingestiegen bist.