Hallo! Ich habe ab den 01.02.2025 eine neue SV Pflichtige Beschäftigung aufgenommen. Soweit so gut. Jetzt meine Frage. Bis jetzt war ich ja von den Rundfunkgebühren befreit. Sogar laut Bescheid noch bis Jahresende 2025. Was passiert wenn ich das der GEZ nicht mitteile? Dürfen die einen Datenabgleich machen wo die berufliche Situation erfragt wird? Machen die einen Datenabgleich mit dem Jobcenter? ALso ob die Person wircklich noch ALG II Empfänger ist? :blum:
Torsten37
Zitat von: Torsten37 am 17. Februar 2025, 17:58:17Was passiert wenn ich das der GEZ nicht mitteile?
Das merkst du wenn die mitbekommen das du zahlungspflichtig geworden bist.
Zumindest wird nachgefordert
und
je nach dem wann die das mitbekommen kann es teuer werden.
Und wenn du nicht zahlen willst bekommst du auf Staatskosten wieder ein Zimmer das nennt sich dann Erzwingungshaft.
MfG FN
Guten Morgen Torsten37,
die GEZ wird sich sehr schnell bei Dir melden, die haben Ihr System umgestellt.
Bei der Rückzahlung sind die gnadenlos und selbst wenn man 2 Jahre nachweislich obdachlos war, bekommt man bei Wiederanmeldung einer Wohnung eine rückwirkende Rechnung, wie bei einer Freundin geschehen.
Ich muß den Gehirnwäsche-Dreck auch bezahlen und ärgere mich jedes mal darüber!
Grüßle
Papagena
Zitat von: Papagena am 18. Februar 2025, 08:55:23nachweislich obdachlos war, bekommt man bei Wiederanmeldung einer Wohnung eine rückwirkende Rechnung, wie bei einer Freundin geschehen.
Das kann eigentlich nicht sein, bis zu 3 Jahre rückwirkend kann man einen Antrag auf Befreiung stellen, mit Nachweisen.
Klar. Aber die meisten stellen den erst, nachdem eine Rechnung gekommen ist.
Die GEZ erfährt nichts davon, dass du arbeitest. Wenn du denen bis Jahresende eine Befreiung einreichst und sie nicht über die Änderung informierst, bist du bis dahin befreit.
Zitat von: 180 am 20. Februar 2025, 22:22:35Die GEZ erfährt nichts davon, dass du arbeitest. Wenn du denen bis Jahresende eine Befreiung einreichst und sie nicht über die Änderung informierst, bist du bis dahin befreit.
Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:
Es besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht, wenn man aus dem Leistungsbezug ausscheidet:
§ 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RBStv):
(4) Die Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Nachweises nach Absatz 7 Satz 2.
(5) Wird der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung oder Ermäßigung zum selben Zeitpunkt. Die Befreiung endet auch dann, wenn die nach Absatz 4 Satz 3 vermuteten Befreiungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen oder wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach Absatz 6 Satz 2 entfallen. Derartige Umstände sind vom Beitragsschuldner unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt mitzuteilen.
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen; auf Verlangen ist die Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder der Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Änderungsanzeigen kann man online schnell und einfach erledigen.
Zitat von: turbulent am 20. Februar 2025, 21:41:42Klar. Aber die meisten stellen den erst, nachdem eine Rechnung gekommen ist.
Dann gilt das aber auch.
So könnte besagte Bekannte von "Papagena" dann noch einen Befreiungsantrag stellen, was aber scheinbar nicht geschehen ist (schließe ich aus dem "gnadenlos-Satz" ... ).
Zitat von: begees am 21. Februar 2025, 11:18:29Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:
@Ottokar wird davon nicht besonders erfreut sein, wenn er das liest und die Sponsoren hier im Forum wo ihre Werbung schalten, sowieso nicht.
Zitat von: begees am 21. Februar 2025, 11:18:29Das ist praktizierte vorsätzliche Aufforderung zum Betrug! :no:
also da betrügen ganz andere richtig derb..nur darüber kein sterbens wort.. :wand:
Es gibt halt Menschen, die Texte inhaltlich nicht erfassen können.
Die Kompetenz Fakten von Aufforderungen zu unterscheiden, sollte eigentlich in der Grundschule vermittelt werden...