Ich finde nirgends eine Quelle dazu, lediglich, dass es bei einem Einkommen von mehr als 15 % oder bei Einzug einer weiteren Person zu melden wäre, aber wie sieht es mit allem anderen aus?
Z.b. hat sich der Mindestlohn erhöht, und die Zinsen der Sparanlage haben sich verringert. Auch würde ich gerne eine Aktie kaufen, die aber beim Antrag nicht angegeben wurde, weil noch nicht gekauft.
Gibt es dazu irgendwo eine Quelle zum nachlesen, ob man alle Änderungen gleich angeben muss?
Zitat von: Frosti am 19. Februar 2025, 09:26:05Gibt es dazu irgendwo eine Quelle zum nachlesen, ob man alle Änderungen gleich angeben muss?
Im Wohngeldbescheid steht in der Regel klar und deutlich (ziemlich am Ende) wann man welche Änderungen sofort zu melden hat.
Ansonsten:
ZitatSie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
Quelle (https://service.niedersachsen.de/detail?pstId=309099332)
Also nur bei diesen 3 Gegebenheiten?
Habe nun eine Lohnerhöhung und die Sparzinsen haben sich minimiert, beides brauche ich also nicht zu melden, wie beim Bürgergeld?
Danke, für deine Antwort.
Zitat von: Frosti am 24. Februar 2025, 09:05:47Habe nun eine Lohnerhöhung und die Sparzinsen haben sich minimiert, beides brauche ich also nicht zu melden, wie beim Bürgergeld?
Nein, brauchst du nicht - vorausgesetzt, deine Lohnerhöhung beträgt nicht gerade mehr als 15%.