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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Crazy am 20. Februar 2025, 11:13:14

Titel: Was wird meinen Kindern in der Ausbildung angerechnet
Beitrag von: Crazy am 20. Februar 2025, 11:13:14
Hallo, meine Kinder fangen so wie es aussieht im Sommer eine Ausbildung an . Sie leben noch zu Hause . Was darf von dem Ausbildungsgeld auf dem HarzIV / Bürgergeld angerechnet werden ?
Titel: Aw: Was wird meinen Kindern in der Ausbildung angerechnet
Beitrag von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 11:41:27
ZitatAnrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Vom Nettoeinkommen werden Freibeträge, die vom Bruttoeinkommen ermittelt werden, abgezogen.
Bei Selbständigkeit stellt der Gewinn das Bruttoeinkommen dar.
Das Ergebnis ist das auf das Bürgergeld anrechenbare Einkommen.
Die Freibeträge werden dabei wie folgt ermittelt (§§ 11 bis 11b SGB II):

Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€
Freibetrag 2: 30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€
Freibetrag 3: 10% des Brutto von 1000,01€
bis 1200,00€, bei mindestens einem minderjähigen Kind bis 1500€

Darüber hinaus können bestimmte Beträge zusätzlich zum Grundfreibetrag abgesetzt werden, das sind:
- der Zusatzbeitrag zur GKV (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II),
- aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen nach einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung tatsächlich gezahlter Unterhalt (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II),
- der Betrag, der als Elternunterhalt bei der Berechnung von Bafög oder BAB berücksichtigt wird.

Kinder und Jugendliche unter 25 erhalten einen erhöhten Grundfreibetrag i.H. der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV von derzeit 520 Euro:
- auf ihre Ausbildungsvergütung, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist,
- als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen auf Einkommen aus während der Schulzeit ausgeübter Erwerbstätigkeit,
- auf Einnahmen aus dem Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst.

Quelle und mehr Infos im Ratgeber Einkommensanrechnung (https://hartz.info/index.php/topic,17.0.html)

Ist nicht ganz aktuell (Geringfügigkeitsgrenze 2025 = 556€), aber im großen und ganzen stimmt es und sollte reichen um sich einen groben Überblick zu verschaffen.
Titel: Aw: Was wird meinen Kindern in der Ausbildung angerechnet
Beitrag von: Crazy am 20. Februar 2025, 14:48:59
Bedeutet wenn sie z.B. 1000 Euro verdienen bleiben ihnen 556 Euro ?  Danke für die Rückmeldung ;) 
Titel: Aw: Was wird meinen Kindern in der Ausbildung angerechnet
Beitrag von: Sheherazade am 20. Februar 2025, 14:53:54
Zitat von: Crazy am 20. Februar 2025, 14:48:59Bedeutet wenn sie z.B. 1000 Euro verdienen bleiben ihnen 556 Euro ?

Das wäre der Grundfreibetrag (anstatt der €100), dazu kommt dann noch Freibetrag 2 (und ggf. Freibetrag 3) laut dem obigen Text.

Die Freibeträge werden vom Brutto errechnet und von Netto abgezogen. Deinen Kindern bleibt ihr komplettes Ausbildungsentgelt, sie bekommen nur weniger Bürgergeld. Je nach Ergebnis werden sie dir dann ihren Mietanteil geben müssen.