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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Herold30 am 23. Februar 2025, 18:23:31

Titel: Miete Nebenkosten Endabrechnung
Beitrag von: Herold30 am 23. Februar 2025, 18:23:31
Hallo  :sehrgut:

Ich werde beim Jobcenter als Aufstocker geführt.
Den Großteil verdiene ich Monatlich als Angestellter mit Nicht Selbständiger dazu....der Rest halt vom Jobcenter.
Meine Frage ist jedesmal wenn ich bei der Mietnebenkosten Abrechnung ein Guthaben habe...wird mir das voll zu 100% Angerechnet und Abgezogen.
Obwohl sie die Miete zwar voll Anerkennen aber ja nicht voll Auszahlen an mich...da ich dafûr selbst zuviel dazu Verdiene Monatlich.

Dürfen sie das...und warum..? :weisnich:  :help:

Grüße
Titel: Aw: Miete Nebenkosten Endabrechnung
Beitrag von: TripleH am 24. Februar 2025, 17:56:25
Weil es nur anders wäre, wenn du einen Teil der Miete aus dem Regelsatz bezahlen müsstest (also nicht vom anderen Einkommen). Solange die Miete voll als Bedarf berücksichtigt wird, ist auch Guthaben voll zu berücksichtigen.
Titel: Aw: Miete Nebenkosten Endabrechnung
Beitrag von: Rotti am 24. Februar 2025, 19:09:00
Zitat von: Herold30 am 23. Februar 2025, 18:23:31Obwohl sie die Miete zwar voll Anerkennen aber ja nicht voll Auszahlen an mich...da ich dafûr selbst zuviel dazu Verdiene Monatlich.
Dir steht nur der Regelsatz + Gesamtmiete zu wenn angemessen alles andere wird einbehalten bis auf Pro Monat sind dann 100 Euro anrechnungsfrei. Die Grenze des Hinzuverdienstes stieg zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro und 1.000 Euro etwas an.was du als Selbstständiger absetzen kannst weiß ich leider nicht.