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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48

Titel: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48
Hallo,
bei mir ist gerade das ALG1 am auslaufen. ALG2 habe ich noch nicht beantragt, muss ich aber jetzt ab März machen. Ich erwarte eine Steuerrückzahlung. Laut telefonischer Auskunft braucht die Verarbeitung vom Finanzrechenzentrum für die Auszahlung bis 3ter März. Dadurch wird es dann auf ALG2 angerechnet. Das ist ärgerlich. Wäre es im Februar auf dem Konto dann würde ich nicht hunderte von Euros verlieren. Weil ALG1 wird nicht mit Steuerrückzahlung verrechnet, aber ALG2 schon.

Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?

Ich habe beim Onlineantrag folgendes gesehen (siehe Screenshot). Ist das möglich oder wird da immer bis zum 1ten zurückgerechnet?

Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. Februar 2025, 16:19:43
Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?
Soweit mir bekannt geht das immer zurück auf den 1. des Monats.

Möglicherweise hier dann ab 01.04.2025
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:22:52
Ich habe auch eine weitere Steuernummer beim Finanzamt für Selbstständigkeit bei der ich auch immer eine Steuererklärung machen muss auch wenn nichts angefallen ist.... Kann ich mich da nicht einfach für ein paar Tage selbst versichern als Selbstständiger.... mit der Begründung ich wollte den Markt ausloten... was ehrlich gesagt auch stimmt und einen Miniauftrag hätte ich hier auch liegen. Dann könnte ich mich kurz selbst versichern an dem kleinen Auftrag basteln und da könnte ich dann auch eine Rechnung stellen falls nötig.
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: Rotti am 24. Februar 2025, 16:26:59
Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?
nein es nützt alles nichts da musst du in den sauren Apfel beißen ab März will ja deine KK Geld haben.
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2025, 16:29:30
Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:15:48Ist es möglich mit dem ALG2 zu warten und den Antrag so zu stellen dass er z.B. erst ab 10.03. beginnt?

Nö, es wird immer ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt. Du kannst aber den Antrag erst im April stellen, dann wird zum 01.04. beschieden. Wann genau endet dein ALGI-Anspruch?
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:33:22
Also ihr meint ich kann mich nicht selbstversichern zum Grundfreibetrag und gegebenenfalls selbstständig ein paar Tage arbeiten?

ALG1 ist jetzt im Februar gerade ausgelaufen...
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: Sheherazade am 24. Februar 2025, 16:35:53
Wer sagt, dass wir das so meinen? Du bist nicht verpflichtet, Bürgergeld direkt zu beantragen. Du kannst deine (freiwillige) KV auch selbst bezahlen in der Zeit des Nichtbezuges. Du musst die Nichtbeantragung oder spätere Beantragung auch niemandem begründen.
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: Rotti am 24. Februar 2025, 19:22:25
Zitat von: ernst302 am 24. Februar 2025, 16:33:22Also ihr meint ich kann mich nicht selbstversichern zum Grundfreibetrag und gegebenenfalls selbstständig ein paar Tage arbeiten? ALG1 ist jetzt im Februar gerade ausgelaufen...
rechne deine Guthaben kosten durch was bei dir übrig bleibt Bürgergeld 563 € und Gesamtmiete voll bezahlt + KK und Pflegekasse Basistarif voll bezahlt vom JC.
Titel: Aw: Antrag erst ab Mitte des Monats?
Beitrag von: turbulent am 24. Februar 2025, 20:54:28
Ausnahmen, wann der Antrag nicht für den kompletten Monat gilt, sind z.B Gefängnis-Entlassung oder Zuzug aus dem Ausland. Anteiliges Arbeiten nicht.