Hallo zusammen, ich habe ein Problem mit dem Bewerbungsnachweisen. Ich bewerbe mich schriftlich bei den Firmen und bekomme meisten keine Rückmeldung, jetzt verlangt mein Sachbearbeiter eine Eingangsbetätigung von den Bewerbungen ansonsten wird mir mit Sanktionen gedroht. Wie soll ich was nachweisen, wenn ich keine Rückmeldung von den Firmen bekomme.
liste erstellen mit den Anschriften
sollte weiterhin auf einen nachweis bestanden werden im Voraus für die monatlichen 5 ,10 oder wieviele du machen mußt mit zustellnachweis mindestens einschreiben also 1,55 + 3,50 wenn einschreiben kosten gnoch so sind !
Was mein Sachbearbeiter noch von mir verlangt sind die Antwortschreiben von den Arbeitgebern, aber von den meisten melden sich nicht, was kann ich da machen, lege ich das nicht vor werde ich sanktioniert.
Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 14:30:31Ich bewerbe mich schriftlich bei den Firmen
Schriftlich per Post oder schriftlich per Email? Per Post ist heutzutage schon eher unüblich bzw. nur für Jobs in gehobeneren Positionen gewünscht. Die meisten Arbeitgeber im gewerblichen Bereich wünschen Email-Bewerbungen. Im Emailprogramm kann man einstellen, wenn man den Empfang und/oder die Lesebestätigung der Email vom Empfänger wünscht.
Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
Überwiegend schriftlich per Email.
Dann wählst du zukünftig VOR dem Absenden der Email die Option Lesebestätigung oder Empfangsbestätigung aus. Dann hast du was zum Vorzeigen.
Und noch mal meine Frage:
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2025, 15:44:11Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
Das ist vollkommen egal, was irgendein SB sich wünscht oder droht.
So lange du nichts schriftliches mit RFB bekommst, innerlich lachen und ignorieren. Problem gelöst.
Lesebestätigung ist ein Witz. Die kann man ablehnen. Was du machen kannst ist eine Kopie der Bewerbungs-Mail ausdrucken und zum nächsten Termin mitnehmen. Da steht alles Notwendige, wie Datum, Uhrzeit usw. dabei. Das dürfte wohl als Nachweis reichen.
Altmeister
Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 14:30:31jetzt verlangt mein Sachbearbeiter eine Eingangsbetätigung von den Bewerbungen ansonsten wird mir mit Sanktionen gedroht.
Existiert ein Kooperationsplan zwischen Dir und dem JC und was steht da zum Thema Bewerbungen und auch was in Summe pro Bewerbung erstattet wird?
Zur angesprochenen Bewerbungsnachweisliste füllst du diese aus denn die müsste die SB dir ja mitgegeben haben??
MfG FN
In dem Kooperationsplan steht, dass ich 6 Bewerbungen schreiben muss mit Eingangsbestätigung der Bewerbung und die Antwortschreiben vom Arbeitgeber und nur noch als Helfer und nicht mehr als Fachkraft, ich habe einen erlernten Beruf.
Erlernter Beruf ist bei Bürgergeld egal. Du musst dich auf alle Jobs bewerben, auch auf Helferjobs. Natürlich kannst du dich auch auf Jobs in deinem erlernten Beruf bewerben. Aber eben nicht nur. Du musst alles tun, um wieder aus dem Bürgergeld rauszukommen. Was das für ein Job ist, ist ganz egal.
Es könnte auch überlegt werden den Jobcenter Sachbearbeiter mit der Weiterleitung der Bewerbung
zu beauftragen, dann kann Er nachweisen das Er weitergeleitet hat.
Ein Versuch wäre es aus meiner Sicht Wert, kann sein das es schnell wirkt.
Ich würde ihm das sauber in unfrankierten offenen Briefen zukommen lassen.
Bei Schikane ist Kreativität angesagt dann ist schnell Ruhe im Karton.
Ich bin da immer gut mit gefahren.
Danke für euer Unterstützung,laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?
Zitat von: Altmeister am 26. Februar 2025, 16:29:49laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?
Schreib doch mal bitte den genauen Wortlaut ab, ich bezweifele, dass das so da steht wie du das interpretierst. Grundsätzlich wurde das doch schon hier (https://hartz.info/index.php/topic,135413.msg1622261.html#msg1622261)geklärt.
Die genaue Beschreibung ist,ich bewerbe mich monatlich um 6 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Helfer und nicht als Fachkraft.
Jetzt bin ich so durcheinander gekommen, dass ich im falschen Thread geantwortet habe. Egal, dann hier noch mal.
Zitat von: Sheherazade am 26. Februar 2025, 17:04:16Als Helfer sind die Chancen größer, dass man dich evtl. in die engere Wahl zieht. Bewirbst du dich als Fachkraft in einem Beruf, in dem du seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr tätig warst, landet deine Bewerbung gleich auf dem Absagenstapel.
Und
ZitatGrundsätzlich gehen Experten und auch die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich Menschen vor ihrem Beruf entfremden können. Als Richtwert wird dabei ein Zeitraum von vier Jahren angegeben, den die Betroffenen nicht mehr gearbeitet haben. Dies geht dann häufig auch mit einem gesunkenen Kenntnisstand einher und macht die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt unwahrscheinlicher.
Quelle (https://www.antenne.de/experten-tipps/job/kann-der-berufsabschluss-verfallen)
Offenbar hast du deine Vermittlungschancen in der letzten Zeit durch Bewerbungen ausschließlich als Fachkraft schon so stark eingeschränkt, dass der SB sich genötigt sah, diesen Passus im Koop-Plan aufzunehmen.
Quelle (https://hartz.info/index.php/topic,135413.msg1625193.html#quickreply_anchor)
Altmeister
Zitat von: Altmeister am 25. Februar 2025, 20:00:49In dem Kooperationsplan steht, dass ich 6 Bewerbungen schreiben muss mit Eingangsbestätigung der Bewerbung und die Antwortschreiben vom Arbeitgeber und nur noch als Helfer und nicht mehr als Fachkraft, ich habe einen erlernten Beruf.
Bis jetzt bist du verpflichtet die Bewerbungsnachweise vorzulegen.
Was jetzt noch fehlt ist die Frage nach der Kostenerstattung!
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. Februar 2025, 18:34:37und auch was in Summe pro Bewerbung erstattet wird?
Zitat von: Altmeister am 26. Februar 2025, 16:29:49Danke für euer Unterstützung,laut Kooperationsplan darf ich nur noch mich auf Helferjobs bewerben,darf man das von mir verlangt werden?
Nein darf es nicht
und daher ist dieser KOOP schon mal ein Fall um den Inhalt ausbessern zu lassen. Entweder vom SB oder von einem Mediator.
siehe im Anhang ab Seite 24 § 15
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 25. Februar 2025, 15:44:11Fragst du eigentlich auch bei den Firmen nach, was aus deiner Bewerbung geworden ist, so 8-10 Tage nach Absenden der Bewerbung?
ich hab das immer Online erledigt da gibt es doch Vorlagen zum Melden z.b Beworben anwort erhalten
oder man schreibt den Ag nach 3 Wochen dann noch mal an mein SB sagt immer nicht zu früh anschreiben
Ich hab von einem Bürgermeister einer kleinen Stadt erst nach über 4 Wochen eine Absage erhalten-
Das sich das jetzt verschärfen wird ist ja klar.
Ein kleiner Tipp: Erstelle dir eine zusätzliche Email-Adresse und bei einer Bewerbung setzt du diese in den cc. Dann landet dort die Mail ebenfalls mit dem originalen Empfänger. Im Prinzip ist dies ein sehr sicherer Beweis, dass diese Mail versendet wurde. Im besten Fall ist dieses zweite Postfach bei einem anderen Anbieter.Christian
Wirklich nachweisbar ist natürlich keine Mail, die auf dem Server liegende Daten lassen sich leicht manipulieren. Aber für die Nachweise einer Bewerbung wird es sicher reichen.