In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lässt sich erkennen wie hoch die Belastung für Leistungsberechtigte ansteigt, weil Wohnkosten auf Leistungsberechtigte abgewälzt werden.
Eine eigene Auswertung für den Märkischen Kreis habe ich aktualisiert.
2024 waren im Durchschnitt 17.415 Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis gemeldet.
Seit Januar 2024 bis Oktober 2024 wurde eine Steigerung des Eigenanteils von 168.022,40 € bis zuletzt 361.280,22 €.
Wohnkostenübernahme und KDU-Eigenanteile im Märkischer Kreis (https://www.beispielklagen.de/IFG042/Dezember.2020.15.-.Oktober.2024.20%E2%80%93Maerkischer.Kreis.xlsx.pdf)
Allerdings sind die vom Märkischen Kreis vorgeschriebenen Mietobergrenzen keineswegs verbindlich, weil die gerichtliche Überprüfung der vorgelegten "Konzept-Entwürfe" fehlt.
Vorsichtig kann man wohl von "amtlichen Fake-News" schreiben.
Es ist jedem freigestellt diese Vorgaben unkritisch zu glauben.
Sicher ist, dass auch künftig nur diejenigen entschädigt werden könnten, die klagen.
"Kreisreport Grundsicherung SGB II" (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?gtp=15084_list%253D9&r_f=nw_Maerkischer_Kreis+nw_Unna&topic_f=kreisreport-krp)
Die Zahlen sind nicht eins zu eins zu übernehmen, weil für mich nicht nachprüfbar ist, wie hoch ein möglicher Anteil rechtskonform ermittelter Überhöhungen wäre.