Hallo zusammen,
ich nutze meinen Gewerberaum auch als Wohnung. Die Kosten liegen bei 550,00 € warm. Kann ich das Jobcenter bitten, mir einen Teil der Miete als Wohnkosten zu zahlen?
Danke für eure Hilfe.
Micha
Bitte ein paar mehr Infos: Bist du bereits im Bürgergeldbezug? Wenn ja, wo hast du bisher gewohnt bzw. was hast du in die Anlage KdU eingetragen? Lassen die Bedingungen des Gewerberaummietvertrages dein dauerhaftes Wohnen in den Geschäftsräumen zu?
Ich beziehe bereits Bürgergeld und mein aktueller Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor. Ich wurde aufgefordert, eine günstigere Wohnung zu suchen und habe daher meinen Mietvertrag zum 28.02.25, also morgen, gekündigt. Eine neue Wohnung habe ich bisher nicht, daher wohne ich in meinem Gewerberaum. Der Vermieter hat mir den Raum als Büro vermietet. Bis ich eine neue Wohnung gefunden habe, wohne ich dort aber tatsächlich und gehe im Hallenbad oder bei Bekannten duschen.
Ganz ehrlich, das hört sich nach "gehandelt ohne Sinn und Verstand" an.
Wann wurdest du zur Kostensenkung aufgefordert?
Fotograf
und wer bezahlt die
Zitat von: Fotograf am 27. Februar 2025, 12:45:53meinen Gewerberaum auch als Wohnung. Die Kosten liegen bei 550,00 € warm
Zitat von: Fotograf am 27. Februar 2025, 14:45:18Ich wurde aufgefordert, eine günstigere Wohnung zu suchen und habe daher meinen Mietvertrag zum 28.02.25, also morgen, gekündigt. Eine neue Wohnung habe ich bisher nicht, daher wohne ich in meinem Gewerberaum. Der Vermieter hat mir den Raum als Büro vermietet. Bis ich eine neue Wohnung gefunden habe, wohne ich dort aber tatsächlich und gehe im Hallenbad oder bei Bekannten duschen
Sorry aber wie kannst du nur so etwas macht man ni(e)cht!
Gut das sich das JC nicht ins Mietrecht einmischen darf beziehungsweise dir ein Vergehen gegen das Mietrecht vorzuwerfen.
MfG FN
Danke für eure schnellen Antworten. Was ich gemacht habe, kann ich nicht mehr rückgängig machen, daher bleibt es bei meiner ersten Frage: wird sich das JC an der Miete für mein Büro beteiligen? Mit meiner Selbständigkeit mache ich einen kleinen Verlust (200 bis 300 Euro pro Monat). Die Miete kriege ich meist soeben zusammen, aber ein Zuschuss daffür wäre schön.
Zitat von: Fotograf am 27. Februar 2025, 16:06:49daher bleibt es bei meiner ersten Frage: wird sich das JC an der Miete für mein Büro beteiligen?
Ich bezweifele es, wenn es sich tatsächlich nur um eine 1-Raum-Gewerbeimmobilie handelt. Aber du kannst es gerne versuchen, mehr als Nein sagen geht ja nicht.
Leider hast du meine Frage, wann du zur Kostensenkung aufgefordert wurdest, nicht beantwortet, ggf. hätte man da noch ein Argument draus machen können, damit ein Teil der Gewerbemiete vorläufig übernommen wird.
Sorry, deine Frage hatte ich übersehen. Das Schreiben in Sachen Kostensenkung ist vom 17.12.24.
Fragen kostet nichts, ich werde berichten, wie die Sache ausgegangen ist. Spannend ist in diesem Zusammenhang sicher auch, dass der Gewerberaum in einer anderen Stadt liegt.
Zitat von: Fotograf am 28. Februar 2025, 07:05:04Das Schreiben in Sachen Kostensenkung ist vom 17.12.24.
Du hättest also noch bis Juni Zeit gehabt, solange hätte man dir auch die Miete deiner Wohnung gezahlt.
Zitat von: Fotograf am 28. Februar 2025, 07:05:04Spannend ist in diesem Zusammenhang sicher auch, dass der Gewerberaum in einer anderen Stadt liegt.
Spannend würde ich das jetzt nicht nennen. Wo bist du denn ab dem 01.03. gemeldet beim Einwohnermeldeamt? Und weiß das Jobcenter, dass du deine Wohnung zu heute gekündigt hast?
Das Jobcenter hat sich an der Gewerberaummiete nicht beteiligt. Maßgeblich sei allein die Meldeadresse. Anmelden konnte ich mich an der Adresse meines Gewerberaumes jedoch nicht.
Inzwischen habe ich eine Meldeadresse und ein zuständiges Jobcenter.
Zitat von: Fotograf am 27. Februar 2025, 16:06:49wird sich das JC an der Miete für mein Büro beteiligen?
Mit meiner Selbständigkeit mache ich einen kleinen Verlust (200 bis 300 Euro pro Monat). Die Miete kriege ich meist soeben zusammen, aber ein Zuschuss daffür wäre schön.
Nein, das wäre zudem auch rechnerisch eine Nullnummer.
Wenn das JC 50% der Miete übernehmen würde, musst du diese 50% ja nicht mehr als Betriebsausgaben zahlen, sodass dieser Teil für die Lebenshaltung zur Verfügung stände und die Regelleistung mindert.
Da du aber ohnehin Verlust machst, würde das JC damit nur deinen Verlust kompensieren und somit deine Schulden übernehmen, was ohnehin unzulässig ist.
Es wundert mich auch, dass du offenbar 200 bis 300 Euro pro Monat Verlust mit Bürgergeld kompensieren kannst.
Denk mal drüber nach, dass man bei einer 2-Raum Wohnung einen Raum als Arbeitszimmer nutzen kann und die Kosten dafür dann als Betriebsausgaben laufen und nicht mehr zu den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II zählen.