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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: jordon am 28. Februar 2025, 19:56:16

Titel: Grundsicherung nach SGB XII - Eine Frage zu den Grundrentenzeiten § 76g SGB 6
Beitrag von: jordon am 28. Februar 2025, 19:56:16
Hallo,
könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob jemand, der die Grundrentenzeiten aufgrund Krankheit nicht erfüllen konnte, da die Person schon seit dem sie 25 ist, eine EM-Rente bezieht, trotzdem erfüllt hat?
Bei der EM-Rente werden ja die bis zur Antragsstellung der EM-Rente einbezahlten Beiträge hochgerechnet bis zum Eintritt in die Altersrente.

Es geht um die Grundrentenzeiten gemäß § 76g SGB 6.

Wenn dies durch das Sozialamt anerkennt würde, würde im konkreten Fall die Grundsicherung ca. 200 EUR höher sein, als das momentan bezogene Wohngeld.
Titel: Aw: Grundsicherung nach SGB XII - Eine Frage zu den Grundrentenzeiten § 76g SGB 6
Beitrag von: Bimimaus5421 am 01. März 2025, 00:01:25
Zitat von: jordon am 28. Februar 2025, 19:56:16Hallo,
könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob jemand, der die Grundrentenzeiten aufgrund Krankheit nicht erfüllen konnte, da die Person schon seit dem sie 25 ist, eine EM-Rente bezieht, trotzdem erfüllt hat?
Bei der EM-Rente werden ja die bis zur Antragsstellung der EM-Rente einbezahlten Beiträge hochgerechnet bis zum Eintritt in die Altersrente.

Es geht um die Grundrentenzeiten gemäß § 76g SGB 6.

Wenn dies durch das Sozialamt anerkennt würde, würde im konkreten Fall die Grundsicherung ca. 200 EUR höher sein, als das momentan bezogene Wohngeld.
Nein ,hast du das Gesetz gelesen ? Es muss mindestens gesamt 33 Jahre erfüllt sein .Hat man dies nicht erfüllt hat man keinen Anspruch .
Der Gesetzgeber weiß schon wo er seine Tricks einbaut
Titel: Aw: Grundsicherung nach SGB XII - Eine Frage zu den Grundrentenzeiten § 76g SGB 6
Beitrag von: jordon am 01. März 2025, 02:22:02
Doch ich habe das Gesetz gelesen und zumindest rechnerisch habe ich die betagten 33. Jahre erreicht, denn bei der EM-Rente werden ja die bis zur Antragsstellung der EM-Rente einbezahlten Beiträge hochgerechnet bis zum Eintritt in die Altersrente.
Liege ich denn mit meinem Argument so daneben?
Für die Erkrankung kann ich ja nun wirklich nichts, von daher so meine ich sollte dies einen nicht als Nachteil werden.
Titel: Aw: Grundsicherung nach SGB XII - Eine Frage zu den Grundrentenzeiten § 76g SGB 6
Beitrag von: Ottokar am 01. März 2025, 10:55:40
Durch den Bezug von Erwerbsminderungsrente kann kein Anspruch auf Grundrente erworben werden.
Versicherungsrechtlich gilt diese Zeit lediglich als Zurechnungszeit für die spätere Altersrente.
ZitatDazu zählen Pflichtbeitragszeiten von Beschäftigten und Selbständigen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden Minijobs ohne eigene Beitragszahlung, Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden, Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Zurechnungszeit.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente.html
und
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen
Titel: Aw: Grundsicherung nach SGB XII - Eine Frage zu den Grundrentenzeiten § 76g SGB 6
Beitrag von: jordon am 01. März 2025, 18:41:15
@ Ottokar
Besten Dank.
Dann hat sich meine Hoffnung auf etwas mehr Geld zerschlagen.