Hallo liebes Forum,
ich frage für eine Freundin aus Spanien. Sie ist letztes Jahr im Juni mit ihren beiden Töchtern nach Deutschland gekommen und hat angefangen, in einem Minijob (Putzkraft) zu arbeiten. In den ersten Monaten hat sie pro Monat ungefähr 350 Euro verdient. Das Einkommen schwankt, da sie auf Abruf zur Verfügung steht und mal mehr, mal weniger Stunden eingesetzt wird.
Im Oktober hat sie aufstockende Leistungen vom Jobcenter beantragt, die auch genehmigt wurden. Seitdem erhält sie Bürgergeld für ihre BG.
Nun hat sie in den Monaten Dezember und Januar jedoch gar keine Aufträge mehr erhalten und keine einzige Stunde gearbeitet. In diesen Monaten hat ihr die Firma lediglich eine fiktive Arbeitsstunde, also 13 Euro, bezahlt. Auch im Februar hat sie nur vier Stunden gearbeitet.
Nun habe ich folgende Fragen:
1.
Ist das Vorgehen der Firma überhaupt legal? Sie hat dort ein Beschäftigungsverhältnis, wird aber nicht "beschäftigt".
2.
Als EU-Bürgerin muss sie ja zumindest einen Minijob haben, um überhaupt Bürgergeldleistungen zu erhalten. Könnte sie nun Probleme mit dem Jobcenter bekommen, da ihr Einkommen in den letzten Monaten sehr niedrig war?
Zitat von: Sese am 05. März 2025, 13:52:02Ist das Vorgehen der Firma überhaupt legal? Sie hat dort ein Beschäftigungsverhältnis, wird aber nicht "beschäftigt".
Kommt auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an. Sie wird ja beschäftigt und auch für die geleistete Zeit bezahlt.
Und erfüllt sie trotz des niedrigen Einkommens die Voraussetzungen, um als EU-Bürgerin leistungsberechtigt zu sein ?
Wo steht denn, dass sie Erwerbseinkommen haben muss? Meines Wissens muss sie nur erwerbsfähig sein.
D.h. man kann aus einem EU-Land nach Deutschland ziehen und ist sofort leistungsberechtigt ?
Wohl eher nicht. Lies dich mal hier (https://www.betanet.de/eu-aufenthalt-sozialleistungen.html)durch, insbesondere die Punkte 3 und 4 samt Unterpunkten.
Sie hat ja erst 3 Monate nach Einreise Bürgergeld beantragt.
Meines Wissens muss sie sogar "erwerbstätig" sein, um ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu behalten.
Der springende Punkt ist:
gilt sie unter den aktuellen Bedingungen (kaum Arbeitszeit, z.T. nur 13 Euro Verdienst/Monat) überhaupt noch als "erwerbstätig" ?
In meinem Link steht explizit "erwerbsfähig". Sie hat einen Job, also ist sie auch erwerbstätig. Und das mit den 13€/Monat wird ja wohl kein Dauerzustand sein - Saisongeschäft?
Sie ist Putzkraft und wird 2-3 Tage im Voraus informiert, wenn es etwas zu tun gibt.
Nur, dass es in den letzten Monaten nichts mehr zu tun gibt ...
Wieso sucht sie sich nicht umgehend einen anderen Job? Am Besten einen versicherungspflichtigen Job.
Es geht darum, ob sie als "erwerbstätig" gilt.
Erwerbstätig im Sinne einer völlig untergeordneten und unwesentliche Tätigkeit. Die genaue Formulierung hab ich nicht zur Hand.
Aber mit diesem Umfang ist gilt sie nicht als erwerbstätig und somit nicht Amspruchsberechtigt für BG.
Daher meine Nachfrage und der Hinweis auf eine andere Beschäftigung.
Der erforderliche "Umfang" des Einkommens muss doch klar definiert sein.
Weiß da jemand Genaueres ?
Zitat von: BigMama am 05. März 2025, 17:50:09Erwerbstätig im Sinne einer völlig untergeordneten und unwesentliche Tätigkeit. Die genaue Formulierung hab ich nicht zur Hand.
Aber mit diesem Umfang ist gilt sie nicht als erwerbstätig und somit nicht Amspruchsberechtigt für BG.
Daher meine Nachfrage und der Hinweis auf eine andere Beschäftigung.
Hä? Was ist denn das für ein Quatsch? 1000 und 1 Nacht hat ja jetzt mehrfach korrigiert "erwerbsfähig"... was ist da so schwer zu verstehen?
Bist du erwerbstätig ist die Frage nach Bürgergeld meist ein "no-brainer" denn selbst bei Mindestlohn fällt man ja recht schnell aus dem Bezug wegen: Man verdient halt Geld!
Dazu gibt es keine genaue rechtliche Regelung, vielmehr gibt es diverse Urteile, die bei der Betrachtung des Sachverhalts zu beachten sind.
Der Mitarbeiter darf keine völlig untergeordnete Tätigkeit ausüben und in die betrieblichen Abläufe eingebunden sein.
Schau doch mal hier rein zum Thema Arbeitnehmerstatus.
Klick mich. (https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/experten/newsletter/arbeitnehmerstatus-und-anspruch-auf-sgb-ii-leistungen-2050990)
Vielleicht hilft dir das weiter.
@oldtom
Du hast das Problem nicht verstanden.
Es geht um einen Leistungsausschluss eines Unionsbürgers ohne Arbeitnehmerstatus.
Der link ist interessant.
Vielen Dank !