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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: rubenp am 08. März 2025, 16:30:37

Titel: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: rubenp am 08. März 2025, 16:30:37
Hallo Leute,

ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und verdiene mir selbständig ca. 100 bis 300 Euro im Monat dazu. Möchte das gerne ausbauen und möchte einen günstigen PKW (100% Gewerbe, keine Privatnutzung) kaufen.

Für denn Fall, dass ich den PKW auf Raten kaufen möchte (z. B. 3 Raten), wird das Jobcenter diese 3 Ratenzahlungen als Geschäftsausgabe anerkennen?

Irgendwo hatte ich mal beiläufig gelesen, dass das Jobcenter betriebliche Dinge die auf Raten gekauft werden,  bzw. auf Kredit gekauft werden nicht anerkennt.

Könnt ihr mir dazu bitte mal was sagen. Würde mich sehr über Hilfe freuen!
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: xoxoxo am 08. März 2025, 17:42:58
Wenn das vom Finanzamt als Geschäftsfahrzeug anerkannt wird sind das Geschäftsausgaben.
Keine Privatnutzung bedeutet aber Fahrtenbuch oder ein anderes Fahrzeug ist vorhanden,
Mofa geht auch. Fahrrad musst du klären.
Es kommt auch darauf an wie das beim Finanzamt abgesetzt wird.Also welcher Zeitraum.
Alles auf einmal wird weder beim Finanzamt noch beim JC sinnvoll sein.

Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 08. März 2025, 18:24:27
Zitat von: Ronald BW am 08. März 2025, 17:42:58Wenn das vom Finanzamt als Geschäftsfahrzeug anerkannt wird sind das Geschäftsausgaben.
Keine Privatnutzung bedeutet aber Fahrtenbuch oder ein anderes Fahrzeug ist vorhanden,
Mofa geht auch. Fahrrad musst du klären.
Es kommt auch darauf an wie das beim Finanzamt abgesetzt wird.Also welcher Zeitraum.
Alles auf einmal wird weder beim Finanzamt noch beim JC sinnvoll sein.
Ähh... ich habe darüber jetzt etwas nachgedacht... das Thema KFZ im Betriebsvermögen ist schon ohne das ein Jobcenter mitmischt so'n Thema...

Aber bei den Eckdaten die du da so grob andeutest....(Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das du da keine GmbH oder etwas noch schrägeres hast oder im handelsrechtlichen Sinne Kaufmann bist), Wirst du eine EÜR machen, das betrieblich genutzte "Vermögen" zwecks AfA im Anlageverzeichnis führen...

Jetzt nur mal angenommen, es existiert im Steuerrecht kein § der Unsinn unterbindet findet, der sofort einschreitet, sähe das ja so aus:

Egal was da an Kosten und Umsätzen so unterwegs ist, du sagst du hattest bis jetzt einen Nettoertrag von ca. 3000,-€ (is ja nicht schlimm, hatte google ja auch lange)
Mit dem Auto in den Kosten gehe ich mal vorsichtig davon aus, dass du eine Top Chance hast zunächst ein negatives Betriebsergebnis einzufahren. Das kann jetzt je nach Auto unterschiedlich katastrophal ausfallen. (Vorausgesetzt beim Finanzamt geht da schon nichts schief)

Was willst du jetzt dem Jobcenter erzählen? Hallo, Hab dieses Jahr 5000,-€ Verlust mit meiner Selbständigkeit  - den habe ich, wie das nun mal bei Einzelunternehmen so ist - aus Privatvermögen bestritten...
Nur zur Sicherheit: Du kannst die Karre auch nicht im Anschaffungsjahr in die Kosten nehmen - deshalb sind Firmenwagen ja auch so oft geleast...

Das Ganze ist unerfreulich bis teuer. Ich bin faul und geizig, deshalb hab ich das immer so gemacht: Privat hatte ich einen ollen Kombi - und einen großen Autovermieter ein paar Straßen weiter. Wenn ich so ca. 10 Tage pro Monat irgendwo in Deutschland z.B. Kunden besuchen wollte, hab ich ein Auto gemietet.
Die haben eine Reihe von Vorteilen:
- immer Neu
- immer sauber
- nie Probleme mit der Anerkennung als Kosten gehabt

und kleiner Zusatzspaß:
Ich hab immer Mittelklasse gemietet und meist per upgrade mindestens 1-2 Klassen höher vom Hof gefahren.
Einziger Nachteil: Ist der Hobel zu nobel mit dem du beim Kunden aufläufst fangen die an über deine Preise zu diskutieren :teuflisch:
Aber selbst sowas funktioniert erst, wenn du deinen Gewinn ein wenig :mocking: steigerst.. und dann hat das mit Jobcenter erstmal auch nichts zu tun..kann aber wieder kommen :lachen:

Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: rubenp am 09. März 2025, 18:56:03
nein, es wird kein Verlust entstehen. Durch das Fahrzeug so viel mehr Einnahmen, dass niemals ein Verlust wegen der Kosten für den PKW entstehen kann.

Es ist keine GmbH, sondern ich habe dmals als Privatperson eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gebietskörperschaft eingereicht. So ist es heute immer noch.

Es geht wirklich rein um die Betrachtung beim Jobcenter.

Es muss zwingend der PKW gekauft werden.

Die Frage ist, gibt es Gesetze oder Rechtsprechnung, wonach das Jobcenter die Kosten für das Fahrzeug

-Kaufpreis
-Kfz Steuer
-Haftpflichtversicherung PKW
-Reparaturen
-Benzin


nicht anerkennt, wenn dieses Fahrzeug von mir zuvor

a) auf 3 Raten (z. B. 3 x 500 Euro)
b) mit Geld aus Darlehen (in dem Beispiel 1500 Euro) z. B. von der Mutter oder Freund

gekauft worden ist.

Würde mich über Hilfe freuen.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 09. März 2025, 19:19:34
Wie gesagt mit Jobcenter kenne ich mich diesbezüglich nicht aus - vielleicht verstehe ich das ja falsch, aber ich sehe das so.

In erster Linie bist dann mal Selbstständig , betreibst ein Gewerbe. Da schlägt man sich zunächstmal mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, sowie der Krankenkasse rum. Ist das Betriebsergebnis am Ende so schlecht ist, das du aufstocken musst, bekommst du vom Jobcenter etwas dazu...
Das hab ich mal gesehen ... wie gut das Klappt kann ich nicht sagen.
Und was das damit zu tun hat ob du da etwas in Raten bezahlst oder dir Geld von Mutter leihst... welche Rolle soll das spielen? Was soll das Jobcenter da "anerkennen"?? Du sprichst in Rätseln!?

Was du da anführst, sind Kosten, die den Gewinn mindern - ja und???
Wahrscheinlich wird es eher darum gehen, ob eine Investition ins Betriebsvermögen als irgendwie  sinnvoll erscheint. Sonst könnte man auf Amteskosten ja das Betriebsvermögen aufpumpen bis ultimo... wenn das geht, sagt mir Bescheid ..
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: xoxoxo am 09. März 2025, 22:31:54
Wenn du einen Betrieb hast kann dir das Jobcenter nicht verbieten zu investieren.
Versuchen schon eher.
Es ist auch nicht alles mit einem Gesetz geregelt.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 10. März 2025, 00:58:53
Zitat von: Ronald BW am 09. März 2025, 22:31:54Wenn du einen Betrieb hast kann dir das Jobcenter nicht verbieten zu investieren.
Versuchen schon eher.
Es ist auch nicht alles mit einem Gesetz geregelt.
Naja, ich hab ja gesagt, ich hab das mal gesehen - und weiß nicht ob das gut funktioniert....das war etwas verkürzt..
Ich habe mal versucht mit so einem "Aufstocker" (im Osten) zusammen zuarbeiten. War eine Katastrophe.

Wir haben vieles versucht und ich hab da echt Geld und Nerven gelassen:

Wir hatten uns bei einem Kunden  Kennengelernt und angefreundet. Ich wollte einenen Nebenverdienst / zweites Standbein und ihn aus dem AlG2 Mist helfen...

Das war aber überhaupt nicht so einfach: Er wollte eine Maschine für seine Werkstatt kaufen... Ich Gut,beteilige mich  dann überweise ich dir 10k... Nee, geht nicht, Amt Zufluss... mh.. OK... dann trage ich Kosten.. mmh, gut.. Ergebnis: Das Amt freut sich über den Gewinn und fordert Geld zurück (was ja eigentlich Geld war, dass ich durch Übernahme der Kosten, die bei Ihm nicht auftauchen,  bereitgestellt hatte) die dumme Steuerberaterin hatte da irgendwie auch keinen Plan...
Hat mich am Ende 5 stellig Geld gekostet... deshalb gehe ich bei dieser Aufstockerei so auf die Barrikaden... :wand:  :wand:  :teuflisch:
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2025, 09:14:08
Zitat von: oldtom am 10. März 2025, 00:58:53Das Amt freut sich über den Gewinn und fordert Geld zurück (was ja eigentlich Geld war, dass ich durch Übernahme der Kosten, die bei Ihm nicht auftauchen, bereitgestellt hatte)

Mit einem ordentlichen Darlehensvertrag wären die Kosten aufgetaucht.
 
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: Jo am 10. März 2025, 09:33:37
@rubenp

-Kfz Steuer
-Haftpflichtversicherung PKW
-Reparaturen
-Benzin

Falls du das Auto auch privat nutzt, diese Nutzung aber unter 50 Prozent der insgesamten Kilometerleistung bleibt, ist es ein betriebliches Fahrzeug und obig aufgeführtes wird übernommen. Beziehungsweise gewinnmindernd angerechnet.
Bei der Anlage EKS (alle 6 Monate bei Selbständigen) musst du dann halt die privaten Kilometer angeben
und von den Unkosten abziehen.
Was den Kaufpreis betrifft, da würde ich direkt beim Jobcenter nachfragen.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: peter_m am 10. März 2025, 09:35:01
Bevor hier weiter herumgeschwafelt wird:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf

Zu Abschnitt 7 Darlehen
Darlehen sind alle Zahlungseingänge, für die eine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen wurde, also auch Zahlungen von
Verwandten oder Freunden. Bei betrieblichen Darlehen legen Sie bitte als Nachweis den entsprechenden Darlehensvertrag
vor (persönliche Daten des Darlehensgebers sind zu schwärzen). Bei Darlehen von Verwandten oder Bekannten weisen Sie
bitte die Höhe, den Zahlungseingang und die Rückzahlungsverpflichtung nach. Dies kann in einfachster Form erfolgen.
Darlehen und die damit getätigten Ausgaben fließen nicht in die Gewinnermittlung ein, wohl aber die Beträge, die zur Tilgung
des Darlehens eingesetzt werden sowie die für das Darlehen anfallenden Schuldzinsen. Diese sind als Betriebsausgabe
anzuerkennen. Solche Ausgaben tragen Sie bitte unter B15 und B16 ein.
Bitte beachten Sie, dass die Betriebsausgaben um einen Betrag bis zur Höhe des aufgenommenen Darlehens vermindert
werden, wenn Sie dieses nicht oder nicht vollständig für eine Investition einsetzen.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: Jo am 10. März 2025, 10:24:15
Der TE hat eine Frage gestellt, diese wurde versucht nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Was ist daran "Geschwafel?"
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 10. März 2025, 10:51:00
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2025, 09:14:08Mit einem ordentlichen Darlehensvertrag wären die Kosten aufgetaucht.
:wand:
Jo, das ist die "Sachbearbeiterdenke". So funktioniert das aber nicht. Ohne da in's Detail gehen zu wollen...
Ich war ja an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert und er wollte unbedingt "selbständig" bleiben. Aber als ich das erste mal seine "Werkstadt" und sein "Büro" gesehen habe - und das Gemurkse mit dem Jobcenter.... :wand: war klar: So wird das nichts.

Ein Darlehen hätte da ja nichts gebracht: Hätte dem Sinn wiedersprochen und - eigentlich auch für Verwaltungsangestelle verständlich - wäre auch gar nicht zu beziffern gewesen.

Als erstes sollte er von dem Jobcenter loskommen und unsinnige Arbeiten gegen lächerliches Studenhonorar lassen und die Aufträge bearbeiten, die ich ihm verschaffe - ansonste sich zurücklehnen. Ich dachte das geht recht schnell und das es etwas Geld und Arbeit für mich wäre OK.
...und Naja ging es ja - wie sich später zeigte auch - nur der Kollege hat das gar nicht mitbekommen!
(Der denkt bis heute noch die ganzen Aufträge z.B. seien wie Manna vom Himmel gefallen ...)

Der Grund weshalb ich aber den kollegen hier so einrede ist genau dieser:

Mein Patient hat genau den Fehler gemacht:

Weil die Umsätze explodiert sind sind auch erstmal die Kosten exolodiert (Neue Werkstatt, Maschinen, Materialeinkauf etc.) d.h. am ende des Monats steht da gar nicht soviel auf dem Konto, aber als Betriebsvermögen ( Lagerbestand und Anlagegüter in den Ecken).
Ergebnis mir hat er die Ohren vollgeheult alles ist so teuer und hat weiter aufgestockt....

Ende vom Lied: Bei der nächsten Prüfung hat das Jobcenter mal fix so'n Jahr zurückgefordert..

Deswegen sag ich ja - ich weiß nicht wie genau da das Jobcenter tickt - nur muss man halt im Auge behalten was man verdient - und bloß schnell weg von dem Verein.

und andersherum:

Bin ich mir sicher, das das Jobcenter auch nicht darauf abfährt, wenn der Aufstocker Verluste vorträgt. Deshalb war ich ja bereit - übrigens aus meinen bescheidenen bereits versteuerten Talern - da etwas anzuschieben.(Das Abenteuer gilt so ja auch bei mir nicht als Betriebsausgabe, sondern privates Hobby)



Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: Sheherazade am 10. März 2025, 10:55:34
Zitat von: rubenp am 08. März 2025, 16:30:37ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und verdiene mir selbständig ca. 100 bis 300 Euro im Monat dazu. Möchte das gerne ausbauen und möchte einen günstigen PKW (100% Gewerbe, keine Privatnutzung) kaufen. Für denn Fall, dass ich den PKW auf Raten kaufen möchte (z. B. 3 Raten), wird das Jobcenter diese 3 Ratenzahlungen als Geschäftsausgabe anerkennen?

Was soll das sein, ein 900€-Auto? Du kannst nicht mehr an Geschäftsausgaben geltend machen als du Einkommen hast. Bzw. kannst du schon, dann bleibst du aber auf den Kosten sitzen, denn das Jobcenter rechnet nicht im Minusbereich.

Zitat von: oldtom am 10. März 2025, 10:51:00Jo, das ist die "Sachbearbeiterdenke".

Nein, nur logisches Denken und entspringt dem Rechnungswesen.
 
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 10. März 2025, 11:07:30
Zitat von: peter_m am 10. März 2025, 09:35:01Bevor hier weiter herumgeschwafelt wird:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf
Trotzdem danke für den Link :grins:
ZitatAngemessenheit und Verhältnismäßigkeit von Ausgaben
Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder
offensichtlich  nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen , die
Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet,
Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die
Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung  zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als
Ausgabe berücksichtigt werden.
Beispiel:
Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen  PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und
Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen
Preis ist ausreichend.

Was ist bei höheren Investitionen zu beachten?
Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (zum Beispiel Anschaffung
  höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind  .
Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen, auch wenn der
Bewilligungszeitraum schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann,
und ob aufgrund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.
Berücksichtigung von nachgewiesenen Einnahmen und Ausgaben
Ihr Jobcenter ist berechtigt, bei der abschließenden Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit Ihre
Betriebseinnahmen angemessen höher zu schätzen, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe offensichtlich
nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Es ist außerdem berechtigt, Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht zu
berücksichtigen, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht

Das meine ich mit meinem  Geschwafel. Da sitzt da halt so ein Staatsbediensteter und erzählt, was "Angemessen" ist... :wand: So betreibt man tatsächlich maximal einen Kiosk. (Nebenbei: Bis letzte Woche waren ja auch Infrastrukturausgben "vermeidbar")

Mann muss aber manchmal etwas investieren , was sich erst über 6 Jahre rechnet und nicht 6 Monate... ja ja Rechnungswesen. Ich hätte ihn ja wie einen Kunden behandeln können... wäre Lustig, ob das Jobcenter das Angemessen empfunden hätte...LOL

Beschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter ist immer vermeidbar - man verdient dann nur leider auch nichts...
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: rubenp am 13. März 2025, 16:37:24
Meine Güte. Also bitte hier keine eigenen Geschichten erzählen. Das ist ja unerträglich. Ich hab nicht gefragt, wer kennt sich am wenigsten aus und hat am meinsten Langeweile.

Ich bin auf der Suche nach plausiblen Darstellungen, die auch ein Fachanwalt für Sozialrecht nennen würde. Das sich hier bitte keine Betroffenen selbst melden sollen, liegt ja auf der Hand. Es soll sich nur jemand melden, der 100% die Rechtsprechung und Vorschriften IN DEM ANGEFRAGTEN Bereich kennt.

Wer nicht weiss, wie das Jobcenter tickt um bei dem Wortspiel zu bleiben, bitte hier im gesamten Forum keine Beratung geben. Und auch nicht irgendwelche Geschichten in die wichtigen Threads schreiben und die Threads zumüllen.

Das versucht wird, ggf. Fehler in angrenzenden Bereichen beim TE aufzudecken, ist ja ok. Aber hier nicht erforderlich.

Diese Frage ist unbeantwortet (nicht bösee gemeint):

-Irgendwo hatte ich mal beiläufig gelesen, dass das Jobcenter betriebliche Dinge die auf Raten gekauft werden,  bzw. auf Kredit gekauft werden nicht anerkennt.



Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: Sheherazade am 13. März 2025, 17:11:12
Zitat von: rubenp am 13. März 2025, 16:37:24Diese Frage ist unbeantwortet (nicht bösee gemeint): -Irgendwo hatte ich mal beiläufig gelesen, dass das Jobcenter betriebliche Dinge die auf Raten gekauft werden, bzw. auf Kredit gekauft werden nicht anerkennt.

Das ist keine Frage.

Und ja, das kommt vor. Zum Beispiel, wenn die Ratenzahlungen höher sind als das monatliche Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit (in amtsdeutsch: die Investition in keinem Verhältnis zum durchschnittlichen Umsatz steht) - siehe meine Antwort in Beitrag #12.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: xoxoxo am 13. März 2025, 17:17:50
Erwartest du Fachanwälte?
Ich kann dir nur sagen was ich einigermaßen einschätzen kann weil selber mal durchgezogen.
Aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen weil es evtl. veraltet ist.
Fakt ist auf jeden Fall ein Kredit ist erst mal ein Plus.
Wenn du dir als Unternehmer Gedanken darüber machst was das JC anerkennt bist du kein Unternehmer.
Unternehmer machen das nötige damit der Laden läuft.
Wobei dir klar sein muss 1500 für einen PKW bedeutet wahrscheinlich brauchst du spätestens in
6 Monaten den nächsten, das musst du einkalkulieren.
Wobei ich mich allerdings schon frage was ist das für eine Selbständigkeit?
100-300 Gewinn kannst du dir im Monat auszahlen.
Sagen wir mal du hättest 1000€ Umsatz das sind als Selbständiger aller-höchstens 3 schwache Tage.
16 Tage kann im Schnitt gearbeitet werden wenn Aufträge da sind.
Du solltest also schon im ersten Monat mindestens 3000 Umsatz machen pro Arbeitskraft also du.

Ich werde wie schon öfter den Gedanke nicht los, hier könnte nichts tun billiger für alle Beteiligten
sein auch für das JC würde es einfacher wenn sie dir mehr zahlen aber weniger prüfen müssen
Nur mal so als Anregung. 
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 13. März 2025, 17:44:02
Zitat von: rubenp am 13. März 2025, 16:37:24Meine Güte. Also bitte hier keine eigenen Geschichten erzählen. Das ist ja unerträglich. Ich hab nicht gefragt, wer kennt sich am wenigsten aus und hat am meinsten Langeweile.

Ich bin auf der Suche nach plausiblen Darstellungen, die auch ein Fachanwalt für Sozialrecht nennen würde.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :wand:

Ich versuche hier aus Mitleid höflich zu bleiben, in der Hoffnung du findest in dem Geschwafel den  unübersehbaren "Metatext": Das wird nichts - tu dir einen Gefallen und such dir einen Job.

Du lässt wenig Informationen da - und das was ich lese macht mir Kopfweh... man Was soll das für ein Auto sein und was soll das noch leisten? Was willst du damit?

Das Rechtsberatung in Deutschland dem Anwaltsberuf vorbehalten ist, hat Dir offenbar auch noch niemand beigebracht?

Ich befürchte allerdings, dass du von einem Fachanwalt auch nur ein Kopfschütteln und eine Rechnung bekommst :bye:
(Ansonsten muss ich Roland BW weitgehend zustimmen -und das ist eher selten)
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: PetraL am 13. März 2025, 20:31:30
Grundsätzlich soll man Investitionen (ab einem bestimmten Betrag) VORHER mit seinem SB beim JC abklären, ob die als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Warum tust du das nicht einfach?  :weisnich:
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 13. März 2025, 21:51:16
Zitat von: PetraL am 13. März 2025, 20:31:30Grundsätzlich soll man Investitionen (ab einem bestimmten Betrag) VORHER mit seinem SB beim JC abklären, ob die als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Warum tust du das nicht einfach?  :weisnich:
Naja, aber so mal im Ernst... mit wem willst du da was besprechen? Das ist eine Totgeburt mit der Aufstockerei für Selbständige ...
Könnte da ein Mitarbeiter des JC den Sinn und Zweck einer Investition zu beurteilen... hätten der dann nicht einen richtigen Job? :lachen:
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: PetraL am 14. März 2025, 18:29:33
Zitat von: oldtom am 13. März 2025, 21:51:16Naja, aber so mal im Ernst... mit wem willst du da was besprechen? Das ist eine Totgeburt mit der Aufstockerei für Selbständige ... Könnte da ein Mitarbeiter des JC den Sinn und Zweck einer Investition zu beurteilen... hätten der dann nicht einen richtigen Job?
Sorry, verstehe ich jetzt leider nicht so wirklich. Was möchtest du damit sagen?
Dieses "Investitionen vorher abklären" habe ich bereits von mehreren Seiten gehört bzw. an mehreren Stellen gelesen und steht auch so immer in meinen vorläufigen Bescheiden. Wenn die (die = JC) das unbedingt so wollen, muss man sich halt leider danach richten. Ist halt so. Gesunden Menschenverstand darf man beim JC nicht suchen (sorry, JC-Leute, mag sicherlich Ausnahmen geben - ich kenne bloß keine)  :zwinker:
Meinst du, der/die JC-SB hätte sonst einen "richtigen" Job? Oder der Selbständige?
Und warum bzw. inwiefern ist "die Aufstockerei" für Selbständige eine "Totgeburt"?  :scratch:  :weisnich:
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 19:20:40
Zitat von: PetraL am 14. März 2025, 18:29:33Sorry, verstehe ich jetzt leider nicht so wirklich. Was möchtest du damit sagen?
Dieses "Investitionen vorher abklären" habe ich bereits von mehreren Seiten gehört bzw. an mehreren Stellen gelesen und steht auch so immer in meinen vorläufigen Bescheiden.

Ja, das stimmt ja so auch. Nur ist das zumindest oft sinnfrei, weil so ein Jobcenter sich doch nicht in jeder Branche / Gewerbe auskennt. Ich hatte hier ja von eines meiner Abenteuer mit einem Aufstocker berichtet. Da ging es im Grunde auch darum das eine Maschine angeschafft wurde, die im Jobcenter noch jemand nie gesehen hat und wohl auch keiner weiss warum man die braucht...

ZitatWenn die (die = JC) das unbedingt so wollen, muss man sich halt leider danach richten. Ist halt so. Gesunden Menschenverstand darf man beim JC nicht suchen (sorry, JC-Leute, mag sicherlich Ausnahmen geben - ich kenne bloß keine)  :zwinker:

Ja, da kann ich einen anderen Schwank aus meinem Leben erzählen. Warum wurde ich eigentlich Selbständig? Antwort, weil mein Arbeitgeber in Insolvenz ging und ich der Einzige war, der die Kundensysteme am laufen halten konnte.
Eigentlich hatte mir das Arbeitsamt sogar eine Förderung die es damals gab in Aussicht gestellt... mit der Beantragerei und so einem komischen Lehrgang "Wie schreibe ich einen "Busniesplan" hätte das 2 Monate gedauert... aber bei mir klingelte alle 30min das Telefon und ich durfte nichts machen...als dann schon 2 Kunden abgesprungen sind  da hab ich halt gesagt : Steckt euch eure Förderung sonst wo hin...
...ist jetzt aber deutlich über 20 Jahre her. Da gab es zwar noch kein AlG2 oder Bürgergeld, aber auch schon Sachbearbeiter...

ZitatMeinst du, der/die JC-SB hätte sonst einen "richtigen" Job? Oder der Selbständige?
Und warum bzw. inwiefern ist "die Aufstockerei" für Selbständige eine "Totgeburt"?  :scratch:  :weisnich:
Der JC-SB Mitarbeiter... So hoch dotiert sind die ja auch nicht. Hatte da mal so ein Gespräch mit einem "Fach-Vermittler" der hat gar nicht kapiert was ich da genau mache. Der hielt SAP für eine Vorgruppe von BAP, Sybase für eine Bodylotion und Oracle für ein Element der Weihnachtsgeschichte  :schock:

Totgeburt deshalb, wenn dir ständig jemand dazwischen funkt, funktioniert das nicht...wollte ich jetzt z.B. nur ganz klein, was selbständig machen, müsste ich Lizenzen beschaffen ... was ich z.B. ganz lange und gern gemacht habe kaufmännische Software mit dem Tool "PowerBuilder CloudPro" Lizenz kostet so $1600 pro Entwickler und Jahr dann halt noch laufende Gebühren , hatte früher mehrere Webserver, das läppert sich das ist zwar jetzt nicht sooo viel aber das einem JC-Mitarbeiter erklären unbezahlbar...
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: xoxoxo am 14. März 2025, 19:43:06
Wenn einer Unternehmer sein will muss er oder sie tun, nicht fragen.
Vor allem müssen die Kernfragen beantwortet werden.
Kann ich das, und kann ich das umsetzen und wenn ja wie.
Und genau daran scheitern die meisten.
Sie könnten schon, können es aber nicht umsetzen.
Bei vielen geht es auch schief weil sie nicht unternehmerisch denken können.
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: PetraL am 14. März 2025, 20:28:10
Zitat von: oldtom am 14. März 2025, 19:20:40Hatte da mal so ein Gespräch mit einem "Fach-Vermittler" der hat gar nicht kapiert was ich da genau mache. Der hielt SAP für eine Vorgruppe von BAP, Sybase für eine Bodylotion und Oracle für ein Element der Weihnachtsgeschichte 
:lachen:  :lol:  :lachen:  :lol:  :lachen:  :lol:  :lachen:
Titel: Aw: Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 21:17:24
Aber auch so...Ich hab in letzter zeit so zum Warm werden, auch Apps für Android gebaut und neuere Techniken ausprobiert... Ich benutze auch seit 20 Jahren auch python. Habe ich in den Letzten Monaten wieder "zum Spaß" verwendet.. das übliche, auch Web apps usw..
Was ich gerne ausprobieren würde wären z.B. versuche zum machine -learning .. TensorFlow wäre da die Plattform der Wahl mit Python das Tool der Wahl...klingt theoretisch alles überschaubar.. ich kann es aber nicht ausprobieren.

TensorFlow  selbst ist opensource ... aber es fallen Kosten für online-Dienste und ggf. Daten und services an...

Ist sicher so zu Testzwecken nicht wild - aber völlig intransparent... meint ihr ich frage mal meinen SB beim Jobcenter? Kann mir da keine überraschungsrechnung leisten...