Was ist mit Anhängigen Verfahren beim Sozialgericht ,wenn das Bürgergeld abgeschafft wird ?
Die Klagen sind noch nicht entscheiden .
Gelten die Klagen nicht mehr ?
Das Sgb 2 wird doch sicherlich weiter bestehen bleiben ? Bürgergeld wurde ja nur der Name geändert
Bin zwar kein Experte, aber die jetzigen Gesetze gelten auch für die jetzigen Zeitraum noch nach deren Ersatz durch ein neues Gesetz.
Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2025, 09:17:02Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
Ich wollte auch ähnlich antworten, dachte dann aber natürlich gleich an den NS. Und wollte mich da echt nicht detailliert einlesen...
Das Bürgergeld wird nicht abgeschafft, es wird nur wieder mal umbenannt und inhaltlich etwas verändert.
Hier ein wichtiges Video zu dem Thema