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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Bimimaus5421 am 09. März 2025, 01:10:43

Titel: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: Bimimaus5421 am 09. März 2025, 01:10:43
Was ist mit Anhängigen Verfahren beim Sozialgericht ,wenn das Bürgergeld abgeschafft wird ?
Die Klagen sind noch nicht entscheiden .
Gelten die Klagen nicht mehr ?
Das Sgb 2 wird doch sicherlich weiter bestehen bleiben ? Bürgergeld wurde ja nur der Name geändert
Titel: Aw: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: Hary am 09. März 2025, 08:40:11
Bin zwar kein Experte, aber die jetzigen Gesetze gelten auch für die jetzigen Zeitraum noch nach deren Ersatz durch ein neues Gesetz.
Titel: Aw: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: Sheherazade am 09. März 2025, 09:17:02
Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
Titel: Aw: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: turbulent am 09. März 2025, 09:55:00
Zitat von: Sheherazade am 09. März 2025, 09:17:02Meines Wissens werden Verfahren immer nach dem zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Recht geführt.
Ich wollte auch ähnlich antworten, dachte dann aber natürlich gleich an den NS. Und wollte mich da echt nicht detailliert einlesen...
Titel: Aw: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: Ottokar am 09. März 2025, 12:15:41
Das Bürgergeld wird nicht abgeschafft, es wird nur wieder mal umbenannt und inhaltlich etwas verändert.
Titel: Aw: Abschaffung Bürgergeld Was ist mit anhängigen Verfahren ?
Beitrag von: Ghostrider89 am 11. März 2025, 21:30:33

Hier ein wichtiges Video zu dem Thema