Kein Vertrauensschutz für Rentner bei Erstattungsforderung des Rentenversicherungsträgers bei Grob fahrlässiges Nichtwissen eines Rentenberaters, denn die Unkenntnis des Rentenberaters muss sich der Rentner zurechnen lassen ( BSG, Urteil vom 19.12.2024 – B 5 R 14/23 R -).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/fahrlaessige-unkenntnis-des-rentenberaters-mindert-rente
ist auch wieder solche miese masche..ahnungslose renter falsch beraten und schub,hat die rentenversicherung weniger ausgaben unsd sparrt..
Es handelt sich hier ja offensichtlich um einen privat gesuchten, privat-wirtschaftlich tätigen Rentenberater, nicht einen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung.
In diesem Fall handelt es sich um ein zivilrechtliches Problem, das der Rentner mit seinem Berater hat.
Zitat von: peter_m am 13. März 2025, 11:33:04Es handelt sich hier ja offensichtlich um einen privat gesuchten, privat-wirtschaftlich tätigen Rentenberater, nicht einen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung.
In diesem Fall handelt es sich um ein zivilrechtliches Problem, das der Rentner mit seinem Berater hat.
denn hätte aber die Rentenversicherung,das ganze doch richtig stellen können..allein der ehrlichkeit halber..
selbiger
Zitat von: selbiger am 13. März 2025, 13:11:20denn hätte aber die Rentenversicherung,das ganze doch richtig stellen können..allein der ehrlichkeit halber..
läuft bei einem Steuerberater auch nicht anders. Da hilft auch kein Finanzamt zu einer Schadensbegrenzung. Eher kommst du in den Knast wenn kein Geld vorhanden ist.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. März 2025, 13:25:03läuft bei einem Steuerberater auch nicht anders. Da hilft auch kein Finanzamt zu einer Schadensbegrenzung. Eher kommst du in den Knast wenn kein Geld vorhanden ist.
hmm..würde ich so nicht stehen lassen..ich hatte für jemandes die steuererklärung gemacht..und muss auch zugeben da ist mir nen fehler eingeschlichen..das finanzamt hat es richtig gestellt zu gunsten des jenigen für den ich die erklärung gemacht habe..ich würde es begrüssen wen alle ämter so vernünftig währen..und nicht gleich mit betrug etz. kommen würden..mit unterstellung von betrug ist man ja fix in deutschland obwohl keine bewuste absicht dahinter steckt..
Du machst Steuererklärungen? Für Andere? :schock:
Zitat von: selbiger am 13. März 2025, 15:23:11.ich hatte für jemandes die steuererklärung gemacht..
Deswegen gehörst du nicht der Berufsgruppe der Steuerberater an. Von gewerblich tätigen ausgewiesenen Fachleuten darf auch das Finanzamt oder die Rentenversicherung erwarten, dass sie ihre Arbeit korrekt machen. Demnach haben die Fachleute für ihre Fehler einzugestehen, Gefälligkeitskorrekturen gibt es da nicht wie im Privatbereich.
Zitat von: Jo am 13. März 2025, 15:51:22Du machst Steuererklärungen? Für Andere?
Vor einigen Jahren ging das noch, dem hat die Finanzbehörde aber einen Riegel vorgeschoben, wenn es sich nicht gerade um enge Verwandte handelt.
Zitat von: Jo am 13. März 2025, 15:51:22Du machst Steuererklärungen? Für Andere? :schock:
was ist daran so aussergewöhnlich..??und was genau wilst du mit dieser frage bezwecken..??macht du sowas nicht..??oder kannst du das evt.nicht.?