Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Steve-O am 14. März 2025, 17:35:58

Titel: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 14. März 2025, 17:35:58
Hallo Leute.

Gerade kam mit der Post eine Einladung zur Untersuchung beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit.
Der Termin soll am 24.03.2025 um 14 Uhr Stattfinden.

Auf dem Schreiben sind zwei Blocksätze, vor einem ist ein Kästchen angekreuzt neben dem steht:

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Medikamente sowie Rentenbescheide, Bescheide des Amtes für Familie und Soziales (Versorgungsamt) und die in Ihrem Besitz befindlichen medizinischen Unterlagen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Medikamente sind kein Problem, aber was sind das bitte für Bescheide?
Und ich habe keine medizinischen Unterlagen in meinem Besitz.
Und meine Ärzte geben die mir auch nicht, egal ob mein Psychologe wie auch mein Hausarzt meinten, dass der ärztliche Dienst sich solche Unterlagen bei ihnen anfordern müsse/würde.

Genau so kannte ich das auch.

Dazu kommt jetzt, dass mein Psychologe seit letztem Jahr Oktober selbst erkrankt ist und ich somit seit dem nicht mehr bei ihm vorsprechen konnte.
Ich habe meinem Psychologen in all den Jahren natürlich immer erzählt, was mich belastet, was mich herunterreißt usw.

Aber ich weiß doch nicht, wie er das alles zusammenfasst. Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.

Ich will doch nicht so einem Amtsarzt meine Lebensgeschichte erzählen und wie ich das Fachlich erklären soll frage ich mich, dafür ist doch mein Psychologe da und der Arzt vom ärztlichen Dienst hätte sich das alles anfordern müssen. Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Ich war 2014 mal persönlich beim ÄD und ich glaube nochmal 2016, da haben die sich alles angefordert bei meinen Ärzten und vor Ort musste ich irgendwelche Bewegungen machen, einen Sehtest und Kniebeugen usw.

Beim zweiten Mal sollte ich Urin abgeben, ich konnte aber nicht Pinkeln, also wurde ich nur befragt wie ich mich fühle und das war es. Beim zweiten Mal war der Arzt aber auch sehr freundlich und hatte von sich aus gesagt, dass er mir auch ansehen würde, dass es mir nicht gut geht. Wie gesagt lange her...

Mittlerweile habe ich Arthrose in der Wirbelsäule, ständig irgendwo starke Schmerzen, jahrelang Magen-Darm Probleme, Schwindelattacken, häufig Kribbeln in den Händen, Armen und Gesicht, habe eine Hyperventilations-Thetonie, schwankenden Blutdruck, Migräne, Spannungskopfschmerzen usw. Das wurde alles schon vor Jahren festgestellt, bis auf die Arthrose, die wurde erst letztes Jahr im April festgestellt und ich habe dauerhaft Rückenschmerzen, in den Ellenbogen wie es aussieht mittlerweile auch, aber mein nächster Termin beim Orthopäden steht noch bevor, also kann ich dazu natürlich nichts sagen was mit meinen Armen los ist... Jedenfalls ist es nichts Gutes, weil ich nicht mal ohne Schmerzen eine 0,5L Dose halten kann seit Wochen.

Jedenfalls war es damals, als ich zum ärztlichen Dienst musste, bei beiden Malen so, dass ich da auch keine Bescheide mit hatte und Unterlagen meiner Ärzte auch nicht.
Aber wenn der Arzt vom ÄD diese ärztlichen Unterlagen doch nicht hat und sich diese auch nicht anfordern, wie will er dann entscheiden? Das kann doch irgendwie nicht richtig sein, oder?

Einige kennen mich hier schon sehr, sehr lange. Ich hatte bisher nur immer Ärger mit dem JC egal worum es ging. Also bitte versteht meine Sorgen und eventuelles durcheinander.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 18:03:03
ZitatMedikamente sind kein Problem, aber was sind das bitte für Bescheide?
Und ich habe keine medizinischen Unterlagen in meinem Besitz.
Und meine Ärzte geben die mir auch nicht, egal ob mein Psychologe wie auch mein Hausarzt meinten, dass der ärztliche Dienst sich solche Unterlagen bei ihnen anfordern müsse/würde.

1.) Die Medikamente mitbringen oder den Medikamentenplan?
2.) "Bescheide" Vermutlich die Briefe die dir die Rentenversicherung alle Schaltjahre schickt, wo drin steht, was du für ein armes ...ähja , wenn du jetzt in Rente gehst..
3.) Warst du nie im Krankenhaus oder so? Da bekommst du so einen dicken Umschlag, den kopiert/scannt dein Hausarzt und gibt ihn dir i.d.R zurück...
4.) Das ist etwas bedenklich... normal muss man dir die zur Verfügung stellen. Es sei denn - und du deutest sowas an - du hast eine psychische Belastung, die es nicht geboten erscheinen lässt...

Wenn die vom ÄD alle Tassen im Schrank haben, werden sie dir eine Einverständniserklärung zur Unterschrift vor die Nase halten - und damit Unterlagen bei den Ärzten anfordern...

Aber mal so für den Kontext- wenn das schon seit 2014 Thema ist (da waren wir ja alle noch jung und schön) was soll denn dabei raus kommen... Willst du in Rente - oder sollst du in Rente??
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: PetraL am 14. März 2025, 18:08:20
Hallo, Steve-O.
Dauer-Stress mit dem JC kenn ich auch, ÄD war ich auch schon zig-mal. Hast du mit dieser "Einladung" keine Schweigepflicht-Entbindung (oder wie das Dingen heißt) bekommen?
Ich muss allerdings zugeben, dass meine letzte ÄD-"Untersuchung" mittlerweile auch schon etliche Jahre zurück liegt (war derweil offiziell voll erwerbsgemindert) - hab also leider keine Ahnung, wie das aktuell so läuft.
Meldet sich aber bestimmt noch jemand.
Wollte dir nur schonmal kurz Rückmeldung geben und einen dicken Trost-Drücker schicken  :empathy:
Poly-Arthrose ist voll sch...e - genauso wie der Rest. Und ich weiß, wie schwer es ist mit all diesen Beschwerden zu leben - und das JC macht es noch schlimmer (meine Erfahrung) ...
Alles Liebe und Gute
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 14. März 2025, 18:30:26
Zitat von: oldtom am 14. März 2025, 18:03:03
Zitat1.) Die Medikamente mitbringen oder den Medikamentenplan?
2.) "Bescheide" Vermutlich die Briefe die dir die Rentenversicherung alle Schaltjahre schickt, wo drin steht, was du für ein armes ...ähja , wenn du jetzt in Rente gehst..
3.) Warst du nie im Krankenhaus oder so? Da bekommst du so einen dicken Umschlag, den kopiert/scannt dein Hausarzt und gibt ihn dir i.d.R zurück...
4.) Das ist etwas bedenklich... normal muss man dir die zur Verfügung stellen. Es sei denn - und du deutest sowas an - du hast eine psychische Belastung, die es nicht geboten erscheinen lässt...

Wenn die vom ÄD alle Tassen im Schrank haben, werden sie dir eine Einverständniserklärung zur Unterschrift vor die Nase halten - und damit Unterlagen bei den Ärzten anfordern...

Aber mal so für den Kontext- wenn das schon seit 2014 Thema ist (da waren wir ja alle noch jung und schön) was soll denn dabei raus kommen... Willst du in Rente - oder sollst du in Rente??

1. Da steht Medikamente.
2. Reicht dann davon der letzte? Was wollen die denn damit?
3. Noch nie erlebt sowas.
4. Bisher musste der ÄD sich solche Unterlagen selbst anfordern bei meinen Ärzten, wie gesagt, anders kenne ich es garnicht.

Ich kann die garkeine richtigen Antworten auf deine Fragen geben. Es ist so viel in den ganzen Jahren passiert, bin seit 2012 Arbeitslos, bin damals schon Krank geworden, 2012 war mein Vater gestorben und das habe ich bis heute nicht verarbeiten können und und und...

Auf deine Frage mit der Rente, kann ich auch nicht antworten, das Jobcenter wollte ja das ich MAL WIEDER den Gesundheitsfragebogen UND die Schweigepflichtsentbindungen ausfüllen. Die Schweigepflichtsentbindungen habe ich mir vor mehreren Jahren hier von Ottokar für mich anpassen lassen. Die vom Jobcenter habe ich nie genommen.

Auch beim JC habe ich das alles niemals abgegeben, sondern selbst zu dem ÄD gebracht oder per Einschreiben dort hingeschickt.


Sorry, ich habe nur ein Tablet, es ist etwas umständlich hier auf alles zu antworten und zu Zitieren.

Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 18:47:46
Zitat von: Steve-O am 14. März 2025, 18:30:261. Da steht Medikamente.
2. Reicht dann davon der letzte? Was wollen die denn damit?
3. Noch nie erlebt sowas.
4. Bisher musste der ÄD sich solche Unterlagen selbst anfordern bei meinen Ärzten, wie gesagt, anders kenne ich es garnicht.
.. zu 1.)  :schock: was hast du denn tolles, wollen die alle mal kosten :cool:
.. zu 2.) ...in einer vernünftigen Welt könnte man das meinen. Aber in dieser, würd ich anschleppen was ich finden kann..
Was das Jobcenter damit will könnte ich mir vorstellen, aber der ÄD? Oder wurdest du im Auftrag der Rentenversicherung mal begutachtet?
.. zu 3.) Warst du noch nie im KH?
.. zu 4.)Klar wollen die ja auch.. oder haben die Ottokars Schweigepflichtbefreiung nicht akzeptiert....

Wenn du nicht weißt, was das Jobcenter will (ggf. dich loswerden) was willst denn du?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 14. März 2025, 19:03:33
@oldtom

1.Vielleicht wollen die sehen ob es stimmt was ich in den Gesundheitsfragebogen für Medikamente reingeschrieben habe? Ich kann es dir nicht beantworten.

2. Nein wurde nicht begutachtet im Auftrag der Rentenversicherung

3. Nein. 2001 oder so mal 3 Tage wegen Verdacht auf Blinddarm da war ich noch in der Ausbildung. Und im januar 2022 von einem Tag morgens bis zum nächsten Tag nachmittags, weil ich einen Hyperventilations anfall hatte. Aber habe nie irgendwas großartig mit bekommen an Unterlagen. Ein entlssungsschreiben, dass wars...

4.Auch das kann ich dir nicht beantworten, ich bin schließlich nicht der Arzt vom ÄD der das so zu mir geschickt hat.

Es steht nichts in dem Schreiben drin das etwas nicht anerkannt wurde. Kann dir das alles also ABSOLUT nicht beantworten.

Was ich will? Ich weiß nichtsmals was ich für Möglichkeiten hätte/habe.

Bin seit 2012 krank, mehr kann ich dazu echt nicht sagen.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 20:10:02
Zitat1.Vielleicht wollen die sehen ob es stimmt was ich in den Gesundheitsfragebogen für Medikamente reingeschrieben habe? Ich kann es dir nicht beantworten.

Naja, da wäre es halt schlau sich  vom [Haus-]Arzt den Medikamentenplan geben zu lassen... den wir der ja wohl herausrücken. Du musst ja wissen was du nehmen sollst :wand: Aber wenn du da das Zeug anschleppen sollst ... und wie kontrollieren die die Dosierung ??

ZitatWas ich will? Ich weiß nichtsmals was ich für Möglichkeiten hätte/habe.
Der Arzt macht da in der sozialmedizinischen Begutachtung ja Kreuze in Kästchen..

So wie ich das sehe:
Das geht von "voll arbeitsfähig" über einige stufen bis "langfristig nicht arbeitsfähig.."

Die Wahl zwischen Tod und Elend. Also entweder im nächsten Herbst in einer Maßnahme im Sturm  Laub fegen, bis dir ein Job im Lager von Amazon wie der Himmel auf erden vorkommt - oder am andern Ende der Palette Grusi/Verrentung...

Und ohne ärztliche Unterlagen würd ich schonmal versuchen im Sturm ein Lastenfahrrad Besen und Rechen mit Laub zu beladen...
(Hab ich mal beobachtet, das war der größte Dummfick, das gibt's nicht mal beim Bund)

PS.:
ZitatArthrose in der Wirbelsäule
Aber dafür gibt es doch sicher irgendwas Röntgen/CT Befunde etc. da kommt man doch drann!
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 14. März 2025, 20:41:10
Die Frage ist und bleibt, warum/wofür habe ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden, wenn ich jetzt alles an Unterlagen zu dem Termin selbst mitbringen soll?

Was will der Arzt mit meinen Rentenbescheiden?

Was mit: "Bescheiden des Amtes für Familie und Soziales (Versorgungsamt) ?!
Damit kann ich überhaupt nichts anfangen und habe ich selbst noch nie gehört oder etwas "von" gehört.


Vielleicht kann mir jemand anderes hier sagen was es damit auf sich hat/haben könnte?
Solche Unterlagen habe ich bei den letzten 2 mal auch nicht mitgenommen.


Ich werde am Montag bei den Praxen anrufen und denen mitteilen, das ich alles an unterlagen brauche was die haben von mir für den Ärztlichen Dienst.


Dann muss ich doch sicher auch die Bezahlen für das Ausdrucken der Unterlagen oder? Und für so ein Röntgenbild usw.

Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 14. März 2025, 20:50:56
Zitat von: Steve-O am 14. März 2025, 20:41:10Die Frage ist und bleibt, warum/wofür habe ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden, wenn ich jetzt alles an Unterlagen zu dem Termin selbst mitbringen soll?
Das weiß ich nicht, ich vermute aber, dass es im Zweifel dein Schaden nicht ist, das zu besorgen...
Ja, ggf. wollen die ein paar euro für Kopien, vielleicht auch nicht... Kosten würd ich halt direkt beim Amt einreichen...

Anrufen... naja weiß nicht... für sowas hab ich mir wieder einen "Fernkopierer" aka Fax besorgt.

...und das immer alle möglichen und unmöglichen Unterlagen, die es theoretisch geben könnte verlangt werden ist doch Standard. Also von mir wollten die schon den Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis ... (in einer liste als benötigte Unterlagen angefordert)
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 15. März 2025, 11:03:40
Das ist eine pauschale Aufzählung. Was du nicht hast, kannst du logischerweise auch nicht mitbringen.
Hast du die Schweigepflichtentbindung für den äD abgegeben? Dann kann/muss der äD die Befunde bei deinen behandelnden Ärzten, Psychologen etc. anfordern.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 15. März 2025, 13:14:03
Zitat von: Steve-O am 14. März 2025, 17:35:58Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Medikamente sowie Rentenbescheide, Bescheide des Amtes für Familie und Soziales (Versorgungsamt) und die in Ihrem Besitz befindlichen medizinischen Unterlagen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Ich bin letztes Jahr auch mal zu so einem ärztlichen Dienst geschickt worden. Und ich hatte so einen Textbaustein auch in meiner Einladung von denen drin.
Tja, bei diesem Amt heißt es ja nun mal "Hosen runta". Das heißt, sie wollen möglichst ALLES von einem wissen https://youtu.be/46JHYKHXTK4?t=77 (https://youtu.be/46JHYKHXTK4?t=77) ! :yes:

Ich denke, mit diesen Rentenbescheiden sind irgendwelche - tja - naja - irgend sowas wie z. B. Berufsunfähigkeitsrenten, Witwen/Witwerrenten, Kriegsversehrtenrenten, etc., oder sowas, gemeint (mehr fällt mir da jetzt nicht ein) !?!
Und mit "Bescheide des Amtes für Familie und Soziales (Versorgungsamt)", ist wahrscheinlich die Frage dahinter, ob Du vielleicht gegenüber irgendjemand unterhaltspflichtig bist, oder sowas !?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 15. März 2025, 13:25:03
Zitat von: Steve-O am 14. März 2025, 20:41:10Was mit: "Bescheiden des Amtes für Familie und Soziales (Versorgungsamt) ?!

Das würdest du kennen, wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung hast. Die sind dafür zuständig.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: PetraL am 15. März 2025, 13:46:13
Zitat von: Steve-O am 14. März 2025, 20:41:10Die Frage ist und bleibt, warum/wofür habe ich die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden, wenn ich jetzt alles an Unterlagen zu dem Termin selbst mitbringen soll? Was will der Arzt mit meinen Rentenbescheiden?
Wenn du deine Ärzte bereits von der Schweigepflicht entbunden hast, dann reicht das.
Du sollst ja nur mitbringen, was du selber (jetzt schon) an Unterlagen zuhause hast (könnte ja rein theoretisch sein, dass du etwas hast, was deine Ärzte nicht haben - unwahrscheinlich, aber die denken halt etwas verquer  :zwinker: ) - hast du nichts, bringst du nichts mit. Fertig.
Unterlagen, die du nicht hast - also irgendwelche Rentenbescheide, Bescheide über Schwerbehinderung etc. - kannst du auch nicht mitbringen. Punkt.
Deine Medikamente brauchst du auch nicht physisch da mit hintragen (was für'n Schwachsinn): Eine Aufstellung der regelmäßig eingenommenen Medikamente mit Dosierung und Häufigkeit der Einnahme auf Papier ist in jeden Fall ausreichend. Wenn die mehr wollen, sollen sie sich an den Arzt wenden - Verweis auf Schweigepflichtsentbindung. Ende.

Ist zwar bei mir schon länger her, aber dafür war ich da schon wirklich ziemlich oft. Eigentlich mehr oder weniger nur eine Farce, weil es tatsächlich nur auf das ankommt, was sich dieser Mitarbeiter des ÄD (aus)denkt. Wenn du Pech hast, landest du bei einer Gynäkologin oder sonst jemand völlig fachfremden, der/die überhaupt keine Ahnung von deinen Erkrankungen hast (spreche aus eigener Erfahrung). Ist der-/diejenige wohlwollend, hast du Glück. Ist der-/die-jenige aber an dem Tag "mit dem falschen Fuß aufgestanden" oder passt ihm/ihr deine Nase nicht, hast du Pech. (Auch meine eigene Erfahrung)

Ansonsten ist das für chronisch (oder aus anderen Gründen Langzeit-) Kranke eher was wie die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt: Unbequem und unangenehm, aber muss man/frau halt durch. Je weniger Gedanken man sich (vorher) darüber macht, desto besser. Wirklich beeinflussen kannst du das Ergebnis ohnehin nicht.  :weisnich:
Also tief durchatmen, "Wuuusaaa" sagen und auf dich zukommen lassen (beten ist auch nicht schlecht, falls du gläubig bist). Alles Gute dir  :ok:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 15. März 2025, 19:35:28
Zitat von: Ottokar am 15. März 2025, 11:03:40Das ist eine pauschale Aufzählung. Was du nicht hast, kannst du logischerweise auch nicht mitbringen.
Hast du die Schweigepflichtentbindung für den äD abgegeben? Dann kann/muss der äD die Befunde bei deinen behandelnden Ärzten, Psychologen etc. anfordern.

@Ottokar

Ich antworte jetzt mit Absicht gerade nur Ottokar, weil mir gerade alles im Real Life zu viel wird. Die ganzen Schmerzen und Gedanken reißen mich sowas von runter....

Lieber Ottokar, ja ich habe meine Ärzte (ALLE) von der Schweigepflicht entbunden, habe natürlich die Schweigepflichtentbindung dafür genommen, die du mir damals mal angefertigt hattest (siehe Anhang).

Alles (Gesundheitsfragebogen + diese Schweigepflichtsentbindungen + Anschreiben) habe ich per Einschreiben zu dem ÄD geschickt.

Ich habe keine Rentenbescheide und all den anderen Kram auch nicht. Ich habe mir überlegt, das ich am Montag bei meinem Psychologen in der Praxis Anrufe und Nachfrage, ob sich der ÄD schon etwas angefordert hat.

Abhängig von der Antwort, ob JA oder NEIN, werde ich versuchen meine Anwältin zu erreichen, um mit Ihr die Situation zu besprechen. Vielleicht habe ich Glück und kann wenigstens vor dem Termin beim ÄD noch mit Ihr Telefonieren. Sie ist mir nämlich jetzt seit einigen Jahren eine riesige Stütze gewesen, die es auch schafft mich zu beruhigen.

Ich habe (wie einige hier ja auch all die Jahre mitbekommen haben) unzählige Male riesengroße Probleme mit dem JC gehabt. Von Erpressung über Schikane bis hin zu Erniedrigung und Leistungseinstellung war alles dabei. (Einiges steht nicht im Forum, da ich das alles nur mit meiner Anwältin besprochen habe und diese sich dann gekümmert hat).

Und das JC und ÄD im regen Kontakt zueinander stehen, das ist mir in all den Jahren mehr als bewusst geworden. Deshalb habe ich eine riesige Angst vor dem, was da auf mich zukommt und was die sich da einfallen lassen.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: PetraL am 16. März 2025, 13:09:53
Zitat von: Steve-O am 15. März 2025, 19:35:28Ich habe (wie einige hier ja auch all die Jahre mitbekommen haben) unzählige Male riesengroße Probleme mit dem JC gehabt. Von Erpressung über Schikane bis hin zu Erniedrigung und Leistungseinstellung war alles dabei.
Das geht mir mit meinem JC (schon seit ca. 10 Jahren) genauso - eben deshalb gerate ich inzwischen nicht mehr ganz so schnell in Panik, denn das schadet meiner Gesundheit nur noch zusätzlich.
Ja, ich bin durch den vom JC verursachten extremen Stress und jahrelanger finanzieller Not noch kränker geworden, als ich ohnehin schon war. Und ich kann deshalb sowohl deine Not als auch deine Ängste super-gut verstehen.
Eben darum wollte ich dir gerne helfen, etwas mehr Ruhe und Gelassenheit zu gewinnen. Wie @Ottokar geschrieben hat: Das sind nur Standard-Maximal-Anforderungen. Was du nicht hast, kannst du nicht vorlegen und du bist nicht verpflichtet, dir jetzt noch zusätzlichen Stress zu machen und dir die Beine auszureißen, um noch irgendwas davon zu besorgen!
Alles Liebe und Gute dir, ich drück dir die Daumen  :ok: - es wäre schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden hälst  :empathy: 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 18. März 2025, 12:36:34
Zitat von: PetraL am 16. März 2025, 13:09:53
Zitat von: Steve-O am 15. März 2025, 19:35:28Ich habe (wie einige hier ja auch all die Jahre mitbekommen haben) unzählige Male riesengroße Probleme mit dem JC gehabt. Von Erpressung über Schikane bis hin zu Erniedrigung und Leistungseinstellung war alles dabei.
Das geht mir mit meinem JC (schon seit ca. 10 Jahren) genauso - eben deshalb gerate ich inzwischen nicht mehr ganz so schnell in Panik, denn das schadet meiner Gesundheit nur noch zusätzlich.
Ja, ich bin durch den vom JC verursachten extremen Stress und jahrelanger finanzieller Not noch kränker geworden, als ich ohnehin schon war. Und ich kann deshalb sowohl deine Not als auch deine Ängste super-gut verstehen.
Eben darum wollte ich dir gerne helfen, etwas mehr Ruhe und Gelassenheit zu gewinnen. Wie @Ottokar geschrieben hat: Das sind nur Standard-Maximal-Anforderungen. Was du nicht hast, kannst du nicht vorlegen und du bist nicht verpflichtet, dir jetzt noch zusätzlichen Stress zu machen und dir die Beine auszureißen, um noch irgendwas davon zu besorgen!
Alles Liebe und Gute dir, ich drück dir die Daumen  :ok: - es wäre schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden hälst  :empathy: 

Das sind sehr liebe Worte. Vielen lieben Dank dafür  :smile:

Ich weiß garnicht was ich dem Arzt vom ÄD erzählen soll? Weil so einem erzählt man doch nicht  seinen Alltag so, wie seinem richtigen Psychologen?! Meinem Psychologen sage ich z.B. auch sehr oft, dass mich das JC immer wieder aufs neue Schickaniert, beleidigt, fertig macht und und und...das ist bei meinem Psychologen das Haupt Gesprächsthema. Und er sagt immer, dass ich nicht sein einziger Patient bin, dem es so geht wegen dem JC.

Aber was sagt man bei so einem Arzt vom ÄD?

Als ich damals da war, hat mich beim 1 mal eine Ärztin so untersucht wie Sie es anscheinend einstudiert hat...Buchstaben Sehtest, Kniebeugen usw. (Kniebeugen kann ich heute garnicht mehr...) hat meinen Rücken abgeklopft und meinen Kopf auch und all sowas...

Beim 2 mal war ich nicht beim ÄD im Gebäude Agentur für Arbeit, sondern bei der Knappschaft, der das weiterleiten sollte an das Jobcenter, dieser Arzt war nett und er sagte nach 5 min schon, dass er eindeutig merken würde das ich krank sei...das ich alles schon lange her, ich weiß im Kopf nicht mehr genau wann das alles war. Jedenfalls hat der garnicht viel gefragt usw.

Aber egal, ich frage mich halt was ich dem erzählen soll? Die Fragen werden sicher auch sehr unangenehm sein, wahrscheinlich kann man diesen Arzt wie fast immer, komplett vergessen.

Die Suchfunktion spuckthier bei mir nichts aus, sonst hätte ich gern mal Erfahrungen anderer hier aus dem Forum gelesen.

Oh man...


Liebe Grüße
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 18. März 2025, 13:13:22
Zitat von: Steve-O am 18. März 2025, 12:36:34Beim 2 mal war ich nicht beim ÄD im Gebäude Agentur für Arbeit, sondern bei der Knappschaft, der das weiterleiten sollte an das Jobcenter, dieser Arzt war nett und er sagte nach 5 min schon, dass er eindeutig merken würde das ich krank sei...das ich alles schon lange her, ich weiß im Kopf nicht mehr genau wann das alles war.

Nach diesem Thread  (https://hartz.info/index.php/topic,126867.msg1504423.html#msg1504423) und diesem Thread  (https://hartz.info/index.php/topic,126776.msg1502889.html#msg1502889) war das letzte Mal im Herbst 2021.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 18. März 2025, 14:47:08
Schau hier weiz niemand so genau worum es geht...

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast du orthopädische Probleme
und
Psychische Probleme, wegen denen du behandelt wirst..

Im Idealfall ist so ein Gutachter Sozialmediziner - hat also in einem anderen Bereich eine Fachartztausbildung und eine  Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin.
Dh. er/ sie ist vielleicht Internist/in oder wenn du Glück hast Orthopäde... ABER die Wahrscheinlichkeit das er bei dir Orthopäde und Psychater ist geht gegen NULL.

Da werden auch keine abgefahrenen Geräte zur Diagnostik sein - und ich glaube auch nicht das ihr tiefere Gespräche führen werdet. Bestenfalls zu deinem Rücken ein paar Turnübungen und Fragen...

Deshalb ist es ja so wichtig die Befunde der Behandelnden Ärzte zu haben.. sonst kann das Gutachten auch die Wahrsagerin auf der Kirmes machen...
Hast du die Ärzte da jetzt nochmal angesprochen?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ronald BW am 19. März 2025, 13:05:36
Wenn eine Untersuchung stattfindet ist die meistens vorgegeben, und natürlich ist die einstudiert,
die hat das ja studiert.
Das allermeiste wird immer nach Aktenlage beschieden, es wird selten sein das die eine Diagnose machen.
Die sind auch nicht dazu da um dich gründlich zu untersuchen.
Die bestätigen etwas oder auch nicht.
Du gehst da hin hörst dir an was sie zu sagen haben oder auch nicht, beantwortest Fragen wenn welche kommen.
Du machst dir einen Kopf für nichts.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 19. März 2025, 13:14:23
Keine Untersuchungen?
Du sollest mal den Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung (https://harald-thome.de/files/pdf/media/Leitfaden_Arbeitsamtsarztliche_Begutachtung.pdf) lesen.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ronald BW am 19. März 2025, 13:54:38
Das die das so machen können, sogar müssten war mir schon klar.
Obwohl ich jetzt den Leitfaden nicht kannte, danke dafür.
Ich frage mich allerdings wie die das wann so machen wollen.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 19. März 2025, 15:11:49
Zitat von: Ottokar am 19. März 2025, 13:14:23Keine Untersuchungen?
Du sollest mal den Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung (https://harald-thome.de/files/pdf/media/Leitfaden_Arbeitsamtsarztliche_Begutachtung.pdf) lesen.
Das hat aber schon einen langen Bart... Da gibt es ja sogar noch die Arbeitslosenhilfe und das Arbeitsamt :grins:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: PetraL am 19. März 2025, 16:07:03
Zitat von: oldtom am 19. März 2025, 15:11:49
Zitat von: Ottokar am 19. März 2025, 13:14:23Keine Untersuchungen?
Du sollest mal den Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung (https://harald-thome.de/files/pdf/media/Leitfaden_Arbeitsamtsarztliche_Begutachtung.pdf) lesen.
Das hat aber schon einen langen Bart... Da gibt es ja sogar noch die Arbeitslosenhilfe und das Arbeitsamt :grins:
Immerhin ist es schon aus diesem Jahrtausend ...  :zwinker:
Jobcenter lieben "Altbewährtes" - je älter, je lieber  :mocking:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 19. März 2025, 18:06:44
Zitat von: Ottokar am 19. März 2025, 13:14:23Keine Untersuchungen?
Du sollest mal den Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung (https://harald-thome.de/files/pdf/media/Leitfaden_Arbeitsamtsarztliche_Begutachtung.pdf) lesen.
Naja, die machen halt solche Untersuchungen, wie der Hausarzt in seiner Praxis sie auch machen kann, ggf. weniger...
Wenn du in den Leitfaden reinschaust wird da nach Befunden bewertet, die lassen sich nicht überall erheben. Als Beispiel nehme ich da mal die Abteilung Herz-Kreislaufsystem. Um z.B. die Durchblutung und den Gefäßzustand sowie die Klappenfunktion zu untersuchen, Haben die mich 2 Mal in ein MRT gesteckt, mir Katheter in die Pumpe geschoben und sonst was angestellt... Da haben die Leute aus 150km Umkreis angeschleppt. Ich war da 3 Wochen "Gast" nachdem ich dahin verlegt wurde und habe gestaunt, von wo die da alle ankamen...
Ich glaube schon, das der ÄD da die Ergebnisse übernimmt.(Deswegen Unterlagen).. Ich hätte mich auch stark geweigert (besonders von denen sozusagen zum Spaß) mir da wieder so meterlange Dinger durch die Arterien schieben zu lassen :schaem:  ganz komische Vorstellung (obwohl man nichts spürt)

Deshalb habe ich eingangs gefragt, was du eigentlich willst. Also das letzte was ich will ist da ständig untersucht zu werden.. und eigentlich Rücken die die Ergebnisse auch raus. Den Teil in deinem Fall verstehe ich nicht...

Zitat von: Ronald BW am 19. März 2025, 13:05:36Wenn eine Untersuchung stattfindet ist die meistens vorgegeben, und natürlich ist die einstudiert,
die hat das ja studiert.
Den Satz verstehe ich , trotz mehrerer Versuche, nicht.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ronald BW am 20. März 2025, 02:12:27
@oldtom der TE meinte die Untersuchung käme Ihm einstudiert vor.
Ja was den sonst, eine Untersuchung ist auch nichts anderes wie Brot backen.
Es gibt die Routine das läuft immer nach dem gleichen Muster ab.
Einmal das kein Handgriff vergessen wird und weil es sich bewährt hat.
Experimente machen die in der Forschung.
Untersuchungen oder auch die meisten Eingriffe beruhen auf Standards, die allerdings oft ausbaufähig sind.
Diese Standards werden mehr oder weniger geübt.
Ist ja Handwerk, wie schwinge ich welchen Besen.Ein Stoßbesen ist etwas anderes als ein Fächerbesen.
Beides muss geübt werden.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 20. März 2025, 06:33:04
Zitat von: Sheherazade am 18. März 2025, 13:13:22
Zitat von: Steve-O am 18. März 2025, 12:36:34Beim 2 mal war ich nicht beim ÄD im Gebäude Agentur für Arbeit, sondern bei der Knappschaft, der das weiterleiten sollte an das Jobcenter, dieser Arzt war nett und er sagte nach 5 min schon, dass er eindeutig merken würde das ich krank sei...das ich alles schon lange her, ich weiß im Kopf nicht mehr genau wann das alles war.

Nach diesem Thread  (https://hartz.info/index.php/topic,126867.msg1504423.html#msg1504423)und diesem Thread  (https://hartz.info/index.php/topic,126776.msg1502889.html#msg1502889)war das letzte Mal im Herbst 2021.
 

Ich rede davon, wann ich PERSÖNLICH dort antanzen musste. Das war in all den Jahren 2 mal.

Einmal beim ÄD der Agentur für Arbeit (in dessen Gebäude) und einmal bei der Knappschaft bei einem Arzt. Aber das war ich 2021. Den Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen , die bekomme ich all die Jahre schon JEDES JAHR. Allerdings muss ich jetzt am 24.03. zum dritten Mal in all den Jahren dort hin.

Zitat von: Ronald BW am 19. März 2025, 13:05:36Wenn eine Untersuchung stattfindet ist die meistens vorgegeben, und natürlich ist die einstudiert,
die hat das ja studiert.
Das allermeiste wird immer nach Aktenlage beschieden, es wird selten sein das die eine Diagnose machen.
Die sind auch nicht dazu da um dich gründlich zu untersuchen.
Die bestätigen etwas oder auch nicht.
Du gehst da hin hörst dir an was sie zu sagen haben oder auch nicht, beantwortest Fragen wenn welche kommen.
Du machst dir einen Kopf für nichts.


Also das ist Blödsinn, ich wurde damals beim ersten Mal komplett auf den Kopf gestellt, mit Sehtest, Kniebeugen usw. auf Rücken und Kopf klopfen und all sowas. Wie alles genau war, weiß ich nicht mehr, tut auch nichts zur Sache. Es geht ums jetzt und heute.

Meine Frage ist, was man so einem Amtsarzt erzählt, wenn es zu der Frage kommt, warum man denn eine "schwere Depressive Episode" hat?! Weil ich ständig so schmerzen habe, nicht mehr das machen kann, was andere Menschen machen können, die keine Schmerzen usw. haben, das ist mir klar. Aber alles fing an mit dem Tot meines Vaters im Jahr 2012, das juckt so einen Amtsarzt sicher nicht mehr heute, weil es so lang her ist. Und ich kann jemandem, der mit dem JC zusammen arbeitet ja auch schlecht sagen (auch wenn es die Wahrheit ist uns mich echt extrem runterzieht und fertig macht) das es daran liegt, das mich das JC im er wieder Schikaniert, mir mit Leistungseinstellung droht usw. Und das obwohl ich immer meinen Mitwirkungspflichten nacht gekommen bin. So geht es ja jedem 2ten hier...

Sowas erzähle ich nämlich meinem Psychater, weil meine Welt nunmal damals einfach zerbrochen ist und immer mehr zerbrochen ist mit der Zeit.

Aber sowas erzählt man doch wie gesagt nicht einem Amtsarzt der für das JC spielt.

Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 20. März 2025, 08:52:19
ZitatMeine Frage ist, was man so einem Amtsarzt erzählt, wenn es zu der Frage kommt, warum man denn eine "schwere Depressive Episode" hat?! Weil ich ständig so schmerzen habe, nicht mehr das machen kann, was andere Menschen machen können, die keine Schmerzen usw. haben, das ist mir klar. Aber alles fing an mit dem Tot meines Vaters im Jahr 2012, das juckt so einen Amtsarzt sicher nicht mehr heute, weil es so lang her ist.
Ich glaube nicht, das sowas ein Arzt zur Diagnostik fragt.

Ich bin zwar kein Fachmann hatte aber mal eine Freundin (diagnostiziert) mit Depressionen. Nach meinem Verständnis kommt es da objektiv nicht darauf an, was passiert, oder wie lange das her ist. Krankheitswert hat die Reaktion. Bei ihr kam es z.B. vor, dass sie völlig kraftlos und verzweifelt auf ihrem Wäschekorb saß und nicht wusste, wo sie eine saubere Hose herbekommen sollte und am liebsten wieder ins Bett wollte.
Das warum und wieso -hat man sie gefragt gab es auch viele Dinge, die sie belasten und die Sache ggf. anstoßen - aber eben keinen rational kausalen Zusammenhang.
Kausal sind irgendwelche Botenstoffe im Hirn, die dafür sorgen, dass sie sich hilflos und verzweifelt fühlt - obwohl die Waschmaschine ja da steht.. ihr fehlte die Kraft...

Deshalb ist es für die Depression auch egal, ob dein Vater vor 12Tagen oder 12 Jahren gestorben ist.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 09:37:03
Zitat von: Steve-O am 20. März 2025, 06:33:04Meine Frage ist, was man so einem Amtsarzt erzählt, wenn es zu der Frage kommt, warum man denn eine "schwere Depressive Episode" hat?!

Ich würde Dir einfach schonungslose Ehrlichkeit raten !
Erzähl dem Arzt oder Ärztin da einfach frei von der Leber weg (wie man so schön sagt), was/wie Deine Gesamtsituation ist.

Mich haben sie letztes Jahr auch zu so einem ärztlichen Dienst geschickt, weil meine Vermittlungsfachkraft mit mir nicht weiter kam. Das scheint bei denen so ein final ultimatives Tool zu sein.
Auch ich habe dem ärztlichen Dienst da schon in diesem Anmeldefragebogen sehr genau meine Situation beschrieben.
Das besondere bei mir - ich bin Jahrgang 1964. Also bereits offiziell nicht mal mehr wehrfähig - und - Riiiisikooogruppe (ihr erinnert euch noch ??). Und SOWAS will ja gar keiner haben (,,Wann muss der wieda zu seiner nächsten Vorsorgeuntersuchung, etc.... ??) !?!
Also - sie, die Amtsärztin, wusste mit mir auch nichts weiter anzufangen, als ihre Standarduntersuchung an mir durchzuführen (abhorchen, abklopfen, auf einem Bein stehen, Zähne zeigen...).
Und auch sie konnte an mir nichts finden an körperlich krankhaften (!) Einschränkungen.
In ihrem Gutachten dann über mich, kam dann eine "psychische Minderbelastbarkeit" raus.
Tja. So what !
Und nun kann sich meine Fachkraft weiter mit mir "amüsieren".
Ich bin schon gespannt.  :weisnich:

Vor Gericht und auf hoher See ... UND - bei einem deutschen Jobcenter... !
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 20. März 2025, 10:05:35
Wenn jemand wissen möchte, ob seine Vorladung zm äD berechtigt ist, bzw. wann ein JC-MA so etwas veranlassen darf bzw. muss, sollte sich den "Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III (https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/Praxisleitfaden_Einschaltung_%C3%84D%207.5.2020.pdf)" durchlesen.
U.a. hier zu finden: https://harald-thome.de/informationen/sgb-ii-dienstanweisungen.html
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 11:44:01
In diesem Praxisleitfaden steht immer nur was von Erwerbsfähigkeit drin, und nichts von Wettbewerbsfähigkeit !
Als erwerbsfähig gild ja wohl jeder gesunde Mensch (also jemand, der keine Erkrankung oder pathologisch körperlich/geistige Behinderung hat). Aber Wettbewerbsfähig sein ... is noch mal ein ganz anderes Thema - würde ich sagen !?!
Dieser ärztliche Dienst interessiert sich aber nur für die Erwerbsfähigkeit !
DA liegt in diesem Sozialgesetzbuch schon aus meiner Sicht eine große Crux. Weil, wir sind ja in einer Wettbewerbsgesellschaft... !?!
Allerdings - man könnte sich auch fragen, ob man überhaupt (in unserer Gesellschaft) erwerbsfähig sein kann, wenn man nicht wettbewerbsfähig ist... !
Ich hoffe, Ihr versteht mich, was ich mein.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2025, 12:07:05
Zitat von: Vollloser am 20. März 2025, 11:44:01Ich hoffe, Ihr versteht mich, was ich mein.

Nein, ich zumindest nicht. Wie kommt jetzt hier ein Wettbewerb ins Spiel?  :scratch:
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 20. März 2025, 12:11:38
Zitat von: Vollloser am 20. März 2025, 11:44:01In diesem Praxisleitfaden steht immer nur was von Erwerbsfähigkeit drin, und nichts von Wettbewerbsfähigkeit !
...
Dieser ärztliche Dienst interessiert sich aber nur für die Erwerbsfähigkeit !
Was hast du denn heute geraucht?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 12:23:57
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2025, 12:07:05Wie kommt jetzt hier ein Wettbewerb ins Spiel? 

Na er kommt eben NICHT ins Spiel - in diesem "Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung" !  :weisnich:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 20. März 2025, 17:31:18
Zitat von: Vollloser am 20. März 2025, 12:23:57
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2025, 12:07:05Wie kommt jetzt hier ein Wettbewerb ins Spiel? 

Na er kommt eben NICHT ins Spiel - in diesem "Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung" !  :weisnich:

Wie willst du denn ärztlich die Wettbewerbsfähigkeit untersuchen  - außer du bist professioneller Marathonläufer...

by the way... ich war heute wieder beim Kardiologen, der hat mir eine Überweisung in die Hand gedrückt, ich soll mir eine Klinik suchen, die ein ambulantes "Kardio MRT" macht... soviel zum Thema der ÄD untersucht etwas... selbst die Fachärzte schicken dich durchs Land, wenn sie etwas genauer wissen wollen...
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2025, 17:42:35
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 17:31:18selbst die Fachärzte schicken dich durchs Land, wenn sie etwas genauer wissen wollen.

Wenn der Kardiologe nicht gleichzeitig eine Radiologiepraxis betreibt, muss er eben zu einem Radiologen überweisen für ein Herz-MRT.

Das hat auch noch andere Gründe, siehe hier https://www.aerzteblatt.de/news/mrt-untersuchungen-fuer-gesetzlich-versicherte-weiterhin-nur-beim-radiologen-c3495df8-cd41-4b09-a35d-17aa4f1ed055
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 20. März 2025, 18:22:28
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2025, 17:42:35
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 17:31:18selbst die Fachärzte schicken dich durchs Land, wenn sie etwas genauer wissen wollen.

Wenn der Kardiologe nicht gleichzeitig eine Radiologiepraxis betreibt, muss er eben zu einem Radiologen überweisen für ein Herz-MRT.

Das hat auch noch andere Gründe, siehe hier https://www.aerzteblatt.de/news/mrt-untersuchungen-fuer-gesetzlich-versicherte-weiterhin-nur-beim-radiologen-c3495df8-cd41-4b09-a35d-17aa4f1ed055
 
Naja - hier scheitert es aber bereits daran, das er so ein ding schon mal nicht hat - ich werde wohl wieder in die Klinik dafür...
Es ging mir aber eher  darum, das der ÄD des Jobcenters solche Untersuchungen nicht macht ... oder bist du da anderer Meinung (Es geht mir ihm zu sagen: sooo viel Untersuchen und erforschen die da nicht)
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2025, 18:28:10
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 18:22:28Es ging mir aber eher darum, das der ÄD des Jobcenters solche Untersuchungen nicht macht ... oder bist du da anderer Meinung

Wenn ich anderer Meinung wäre, hätte ich diese Meinung auf den letzten 3 Seiten dieser Unterhaltung schon geäußert.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 21:04:06
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 17:31:18Wie willst du denn ärztlich die Wettbewerbsfähigkeit untersuchen  - außer du bist professioneller Marathonläufer...

Professioneller Marathonläufer... ??
Professioneller was auch immer !?!?
Was ist "professionell" ?
Ist z. B. ein Fahrrad-Kurier professionell ?

Ich denke doch, "professionell" bedeutet einfach, der-/diejenige tut etwas für Geld !?!
Und DAS sollen wir Bürgergeldbezieher doch möglichst auch irgendwann (mal wieder) machen - was für Geld tun !?!
Und ob wir dazu in der Lage sind, soll/will doch dieses Jobcenteramt, mit Hilfe so eines ärztlichen Dienstes da, feststellen !?

Ja und wie will man ärztlich die (körperliche) Wettbewerbsfähigkeit untersuchen ??

Is tatsächlich schon ein bisschen ärztlich-technische Herausforderung.
Aber - gibt´s tatsächlich. Und zwar in den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (sog. G-Untersuchungen), die man in verschiedenen Berufen turnusmäßig immer machen lassen muss; der sog. G26.
Bei dieser G26, welche auch schon tatsächlich die anspruchsvollste Arbeitsmedizinische Untersuchung ist, die es so gibt, misst der Arzt nähmlich tatsächlich bei einem die kardiologische Leistungsfähigkeit, kurzum die Fitness des zu untersuchenden (im Rahmen eines sog. Belastungs-EKG´s wird das gemacht).
Ich selber habe so eine Untersuchung (G26) an mir mal vor 15 Jahren machen lassen müssen, weil ich damals noch mit dem Gedanken gespielt habe, in die Höhenrettung (in der sog. Industriekletterei) zu gehen.
Diese selbige Untersuchung müssen z.B. auch die Berufsfeuerwehr-Leute jährlich (!) bestehen (daher weiß ich das alles so genau).
Die messen da also tatsächlich Deine Fitness, und sagen Dir dann ob Du im grünen Bereich für diese Tätigkeit (!) bist.
Zu mir hat er damals (!) gesagt: ,,Na - geraaade noch soo im grünen Bereich."

Tja und wie wir hier ja bereits ausdiskutiert haben - das Engagement bei diesem ärztlichen Jobcenterdienst - tja - wie soll ich sagen - is tatsächlich nich - ich sach mal - eben offensichtlich nicht besonders realitätsbezogen !
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 20. März 2025, 21:33:16
@Vollloser
Mal ehrlich ..keine Ahnung wie alt du bist. Ich denke aber auch etwas "fortgeschritten"...
Für mich sieht es mal so aus: Gegen die jungen Dachse komm ich direkt nicht mehr an. Auch die Auffassungsgabe schwindet mit dem Alter. Ist leider so. Mein einziger Vorteil, ist soetwas wie die Erfahrung viele Fehler schon gemacht zu haben - und ein "Gefühl" zu haben , wo der Holzweg anfängt... :cool:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 21:51:56
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 21:33:16keine Ahnung wie alt du bist

Hab ich im #27 in diesem Artikel hier geoffenbart.

Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 21:33:16Gegen die jungen Dachse komm ich direkt nicht mehr an.

Tja. Und wieso nicht ?
Also nicht mehr Wettbewerbsfähig, oder !?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 20. März 2025, 22:13:25
Zitat von: Vollloser am 20. März 2025, 21:51:56
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 21:33:16keine Ahnung wie alt du bist

Hab ich im #27 in diesem Artikel hier geoffenbart.

Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 21:33:16Gegen die jungen Dachse komm ich direkt nicht mehr an.

Tja. Und wieso nicht ?
Also nicht mehr Wettbewerbsfähig, oder !?
Ja, natürlich.. Habe hier gerade z.B. 2 Bücher auf dem Nachttisch.. "Flutter  und Dart" und "Kotlin mit Android Studio"... (Alles um Apps für Android auf dem Stand ter Technik zu basteln) aber hey.. ich bin über 50. Angefangen hab ich mit Pascal, c, c++, visual studio, Gutes Geld hab ich verdient mit Rapid Application Development, hauptsächlich in Powerbuilder, erst von Sybase dann  SAP , dann kamen die Webanwendungen, viel scheiß mit PHP und elegante Scriptsprachen wie Python (rust, groovy erwähne ich nicht) , bis jetzt ins maschine-learning (tensorflow) reichen ... heute würde ic eine Webanwndung z.B nur noch mit django aufsetzen... aber das ändert sich alle paar Jahre...

Als alter Bock, bist du da entweder weit genug oben in der Nahrungskette ... oder einfach nur müde...
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 20. März 2025, 22:36:14
Zitat von: oldtom am 20. März 2025, 22:13:25Als alter Bock, bist du da entweder weit genug oben in der Nahrungskette ...

Ja, war ich mal. Aber diese "Nahrungskette" ist abgerissen, und jetzt kommt so langsam tatsächlich die "Müdigkeit" !
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 24. März 2025, 12:07:29
Es bringt mir nichts, wenn IHR eure Angelegenheiten in meinem erstellten Threat auslebt, auch wenn ich es gerne lese.

Ich muss jedenfalls nachher um 12:30Uhr los. Um 14Uhr ist der Termin. Ist aber eine riesen fahrerei und lauferei dorthin.

Habe ein extrem schlechtes Gefühl bei der Sache. Ich habe den Arzt, der im Einladungsschreiben steht und der mich begutachten soll, tatsächlich in Google gefunden. Er reist extra aus Siegburg an. Das sind bis zu dem Ort fast 2 Std. In der Ärztebewertung in Google hat er nur Mangelhaft und Ungenügend Bewertungen, er hört nicht zu, ist desinteressiert und unterbricht einen einfach mittendrin. Na das kann ja toll werden...
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 24. März 2025, 12:19:52
Na dann viel Glück... :empathy:
Aber bist du sicher, dass du da de richtigen Arzt gefunden hast?
Oder bist du Hannibal lecter, dass da ein Arzt 2h zur Begutachtung anreist? :weisnich:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 24. März 2025, 12:21:39
Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 12:19:52Na dann viel Glück... :empathy:
Aber bist du sicher, dass du da de richtigen Arzt gefunden hast?
Oder bist du Hannibal lecter, dass da ein Arzt 2h zur Begutachtung anreist? :weisnich:

Ja bin mir 10000% sicher, weil der Name definitiv EINZIGARTIG ist.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Vollloser am 24. März 2025, 12:55:33
Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 24. März 2025, 16:01:46
Zitat von: Vollloser am 24. März 2025, 12:55:33Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:
Meinst du er bekommt es mit Vampiren zu tun? :teuflisch:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03
Zitat von: Vollloser am 24. März 2025, 12:55:33Dann Tanke vorher noch mal ordentlich Knoblauch !  :yes:

und

Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 16:01:46Meinst du er bekommt es mit Vampiren zu tun? :teuflisch:


Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett.

Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Aber eine Frage möchte ich stellen und die damit verbundene Angelegenheit schnellstmöglich mit der Hilfe von jemandem hier aus dem Forum klären.

Und zwar:

Am Ende des Gespräches mit der Ärztin des ÄD (JA, komischerweise holte mich plötzlich eine ÄRZTIN aus dem Warteraum, anstatt des im Einladungsschreiben stehenden ARZTES.), sagte Sie, das Sie noch alles Fertig verfassen müsse und das Sie dann das Ergebnis "TEIL B", meiner SB zukommen lassen würde. Dann fragte Sie mich, ob ich noch Fragen hätte?!

Ich hatte dann gefragt, ob Sie sich dann Notieren könne, dass Sie mir dann bitte den "TEIL A" zusenden solle.

NEEEEEEEE! Den bekommen SIE nicht!

Ich frage dann: ,,Also muss ich den erst wieder schriftlich anfordern?!"

NEIN!!! Den bekommen Sie nicht, Ihre SB bekommt "TEIL B" und diesen muss Sie ihnen dann Aushändigen und mit ihnen darüber sprechen. Den TEIL A bekommt keiner. NEIN, NEIN! Der bleibt NUR hier im Archiv.

Sorry, entweder habe ich jetzt echt total einen am Helm, oder ich vertue mich?!

Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!

"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."

Es wäre gut, wenn mir jemand darauf antworten würde, der sich damit auch richtig auskennt.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:52:58
Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!
Doch das ist nach wie vor so.
Da hat die Ärztin halt keine Ahnung davon.
Ich mach dir nochmal den Leitfaden in den Anhang da kannst du es dir dann raus suchen wie du es richtig benennst wenn du das Teil A beim AÄD anforderst. Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett. Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Musst du ja nicht.
Wenn etwas wichtiges fehlt kann man ja nachfragen. und nur um die Neugier anderer zu befrieden wäre es mir auch zu doof.
 
Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich wie all die Jahre Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."
Ja so ändern sich nicht nur die Zeiten sondern auch die User. Aber wenn du erkennst ob/das ein Beitrag überflüssig ist dann mach es wie ich. Einfach ignorieren und nur noch grob drüberlesen ob nicht was wichtiges dabei stehen könnte.

Was denkst du wie nervig (extrem) ist wenn man da plötzlich x Seiten vor sich hat und dann im Endeffekt dreiviertel davon nur so ein Schmarrn ist, sprich da nichts zu suchen hat da es nicht weiterhilft auch wenn es den selben Themenkreis beinhaltet.
Hilft nicht, irritiert nur Fragesteller, führt in die Irre und hat schon dafür gesorgt das Helfer und Fragesteller sich einfach ni(e)cht mehr melden.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:52:58Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Den Teil A bekommt man doch auch, wenn man sich diesen Anfordert?! Oder ist das nicht mehr so?!
Doch das ist nach wie vor so.
Da hat die Ärztin halt keine Ahnung davon.
Ich mach dir nochmal den Leitfaden in den Anhang da kannst du es dir dann raus suchen wie du es richtig benennst wenn du das Teil A beim AÄD anforderst. Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03Bitte lasst sowas doch. Es stört mich einfach. Seit bitte so nett. Ich habe gerade nicht die Nerven, alles hier hinzuschreiben wie es beim ÄD abgelaufen ist.
Musst du ja nicht.
Wenn etwas wichtiges fehlt kann man ja nachfragen. und nur um die Neugier anderer zu befrieden wäre es mir auch zu doof.
 
Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 17:39:03"Es wäre sehr nett, wenn ab jetzt mal NICHTS Unnötiges/überflüssiges geantwortet würde, sondern ich wie all die Jahre Hilfe bekomme, wie all die Jahre. Das ist mir nach wie vor MEHR als Wichtig und war ja auch immer Top."
Ja so ändern sich nicht nur die Zeiten sondern auch die User. Aber wenn du erkennst ob/das ein Beitrag überflüssig ist dann mach es wie ich. Einfach ignorieren und nur noch grob drüberlesen ob nicht was wichtiges dabei stehen könnte.

Was denkst du wie nervig (extrem) ist wenn man da plötzlich x Seiten vor sich hat und dann im Endeffekt dreiviertel davon nur so ein Schmarrn ist, sprich da nichts zu suchen hat da es nicht weiterhilft auch wenn es den selben Themenkreis beinhaltet.
Hilft nicht, irritiert nur Fragesteller, führt in die Irre und hat schon dafür gesorgt das Helfer und Fragesteller sich einfach ni(e)cht mehr melden.

MfG FN


Okay, dann schaue ich mir das später mal in ruhe an. Wen ich fragen haben sollte, melde ich mich. könntest du mir dann helfen?  :smile:

Ich hab nur "GERADE" keinen Nerv dazu alles zu schreiben. Werde sobald ich etwas runtergekommen bin, mal ein paar ausschnitte hier reinschreiben, was beim ÄD los war.


Es ist einfach Nervtötend sich hier ständig so einen unnötigen Rotz (Tschuldigung) antun zu müssen, Sprüche oder Fragen die keinem weiterhelfen...Sowas von Sinnlos!

Liebe Grüße! :smile:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 19:13:57
Steve-O

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41könntest du mir dann helfen? :smile:
Ich hoffe, es wird sich dann zeigen.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41Werde sobald ich etwas runtergekommen bin, mal ein paar ausschnitte hier reinschreiben, was beim ÄD los war.
Musst du nicht steht doch alles da und ich muss es nicht doppelt lesen.

Was du machen kannst ist entsprechende Fragen zu stellen die nicht oder noch nicht beantwortet sind. Zur Not frage ich oder andere dann schon nach!

Der Rest was die verbrochen haben oder vorhaben
und weiter verbrechen werden ist nur interessant wenn es nachweislich und/oder schriftlich ist.

Und das schriftliche hast du hoffentlich noch zur Hand und solltest es wie einen Goldschatz hüten und das Original für min. 10Jahre nach Bezugsende aufheben.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 25. März 2025, 06:36:51
Mir geht es jetzt erstmal nur darum, wie ich mir den TEIL A anfordern kann. Gibt es dafür eine Vorlage hier im Forum?

Liebe Grüße.  :smile:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 09:05:41
Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 06:36:51Mir geht es jetzt erstmal nur darum, wie ich mir den TEIL A anfordern kann.

Entsprechendes wurde dir bereits verlinkt, siehe Anhang in Beitrag #48. Da guckst du unter Punkt 3.3 (und 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3) nach, da steht alles genau.

Zitat von: Steve-O am 24. März 2025, 18:04:41Es ist einfach Nervtötend sich hier ständig so einen unnötigen Rotz (Tschuldigung) antun zu müssen, Sprüche oder Fragen die keinem weiterhelfen...Sowas von Sinnlos!

Da gebe ich dir absolut Recht, das nervt nicht nur die hier Hilfesuchenden.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32
Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 09:05:41Entsprechendes wurde dir bereits verlinkt, siehe Anhang in Beitrag #48. Da guckst du unter Punkt 3.3 (und 3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3) nach, da steht alles genau.
 


Hab es mir schön öfter durchgelesen, allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.

Wahrscheinlich verstehe ich mal wieder das Bürokraten Deutsch nicht  :weisnich:


Was schreibt Ihr denn dann, wenn Ihr den TEIL A vom ÄD haben möchtet?
Ich müsste das ja sicher mit Paragraphen ausschmücken, um mal wieder einem Riesen unnötigen Krieg und unnötigen Stress aus dem Weg zu gehen.

Damit, kenne ich mich aber nach wie vor NICHT aus.


Aber vermutlich geht das ja eh erst, nachdem meine SB mir den Teil B vorgelegt hat oder?

Liebe Grüße  :smile:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 15:40:53
Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32Hab es mir schön öfter durchgelesen, allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.

Genau so. Der ÄD muss dem dann nachkommen ODER schriftlich darlegen, warum das nicht geht bzw. wie es geht (z. B., dass dein Haus- oder Facharzt den Teil A anfordert).

 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12
Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 15:40:53Genau so. Der ÄD muss dem dann nachkommen ODER schriftlich darlegen, warum das nicht geht bzw. wie es geht (z. B., dass dein Haus- oder Facharzt den Teil A anfordert).


Ahh ok, ich dachte immer, dass ICH mir den TEIL A, SELBST Schriftlich anfordern müsste.

Sooo und nun die Preisfrage:

Wenn ich also beim nächsten Termin beim JC bin (wo mir ja dann meine SB den Teil B aushändigen und mit mir besprechen wird), muss ich dieser dann MÜNDLICH mitteilen, dass Sie mir Bitte den Teil A anfordern soll? Weil die soll das ja dann nicht in IHRE Finger bekommen, sondern es soll ja an mich Geschickt werden.

UND, was mache ich wenn meine SB das nicht, machen will?
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:53:33
Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12wo mir ja dann meine SB den Teil B aushändigen und mit mir besprechen wird

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Teil B verbleibt beim Auftraggeber. Und das bist nicht du.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12UND, was mache ich wenn meine SB das nicht, machen will?

Dann trägst du dein Begehren mündlich zur Niederschrift vor, verlangst eine Ausfertigung der Niederschrift sowie eine schriftliche Antwort darauf.
 
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Steve-O am 25. März 2025, 18:00:18
Also mir wurde bisher immer TEIL B gegeben vom JC.
Und hier im Forum wurd mir immer gesagt, TEIL A müsse man sich selbst anfordern, dieses mal will ich es definitiv auch so machen.

Beim JC wurde mir immer der TEIL B gegeben und vorher besprochen.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 25. März 2025, 19:14:46
Das ist nicht nur etwas, das sich aus Vorschriften der BA ergibt.

https://www.datenschutz-notizen.de/auskunfts-und-akteneinsichtsrechte-gegenueber-behoerden-und-unternehmen-0428017/

Da gibt es eine ganze bunte Tüte an gesetzgebung - teils abhängig von dem Bundesland usw.

Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, das bei durch Ärzte erhobene Daten  auch § 630g BGB einschlägig ist :

§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

bei dem ÄD bin ich mir hier aber nicht sicher, was Juristen da aus dem Begriff Patient machen...
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. März 2025, 19:34:51
Steve-O

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12Ahh ok, ich dachte immer, dass ICH mir den TEIL A, SELBST Schriftlich anfordern müsste.
die Denke sollte schon seit Jahren überholt sein, schon damals habe ich, oder ein anderer, das sicher erklärt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2025, 17:52:58Oder du lässt es deinen Hausarzt machen, der darf das mit deiner Erlaubnis auch.
das schreibe ich schon seit Jahren immer dazu.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 17:38:12muss ich dieser dann MÜNDLICH mitteilen, dass Sie mir Bitte den Teil A anfordern soll? Weil die soll das ja dann nicht in IHRE Finger bekommen, sondern es soll ja an mich Geschickt werden.
Wenn dann gleich schriftlich dabei haben.
Denn was bitteschön glaubst du was die SB macht wenn du es mdl. beantragst und damit nicht nachweislich.
Die Idee von
Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:53:33Dann trägst du dein Begehren mündlich zur Niederschrift vor, verlangst eine Ausfertigung der Niederschrift sowie eine schriftliche Antwort darauf.
ist gut und richtig.
Hast du auch das Durchsetzungsvermögen dass die SB dass dann auch macht.
Daher gleich schriftlich als Antrag dabei haben. Den gibst du entweder gleich ab
oder
du versuchst es zuerst wie von Sheherazade vorgeschlagen. Da kannst du gleich testen was bei der SB und bei Dir Sache ist.

Zitat von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:53:33Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, Teil B verbleibt beim Auftraggeber. Und das bist nicht du.
Ja das stimmt, aber der TE bekommt eine Kopie und diese gehört auch besprochen.
Unter gesundheitlichen Umständen evtl sogar nur mit einer zusätzlichen Fachkraft wie Arzt oder Psychologe oder...
Das würde aber dabei stehen damit die SB es nicht alleine macht.

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32Was schreibt Ihr denn dann, wenn Ihr den TEIL A vom ÄD haben möchtet?
Briefkopf klar..
Anrede für SB

Hiermit beantrage ich das mir (deine Daten), von meiner Amtsärztlichen Untersuchung vom xx.xx.xxxx, das Ergebnis des Teil A (Diagnose)unverzüglich an meine Adresse ........ übermittelt wird.
Sollten sie rechtliche Bedenken haben dann fordere ich sie auf das Teil A an die Ihnen bekannte Adresse (s. Schweigepflichtsentbindung etc.)der Praxis meines Hausarztes zu senden.
Zu Ihrer Erleichterung nochmal die Kontaktdaten meines HA
Dr. .............. Str......... 9641........

Mit freundlichem Gruß

So in etwa sollte es reichen und bei dem (s. Schweigepflichtsentbindung etc. schreibst du halt rein wo die Adresse steht.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 25. März 2025, 19:46:11
Naja, das ist alles schön und gut. Wie immer und überall kommt es darauf an im Zweifel den Zugang zu beweisen. Ob du jemandem etwas sagst oder ein Stück Papier in die Hand drückst ... Wenn der SB das direkt in die Tonne packt war's das ... "Hab ich nie bekommen"
Davon leben Anwälte mal gar nicht so schlecht. Und wenn der zu teuer ist: Hab ich mir wieder ein altmodisches Fax hingestellt. Sendebericht ist Goldes wert. :cool:
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 26. März 2025, 09:36:31
Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.
Das JC hat damit gar nichts zu tun. Das JC darf Teil A wegen der darin enthaltenen medizinischen Daten gar nicht bekommen (Datenschutz) und kann auch nicht den Mittler spielen.
Du hast gegenüber dem äD ein Recht auf Akteneinsicht (nicht das JC) und der äD deshalb die Pflicht, dir Teil A und B der sozialmedizinischen Stellungnahme zuzusenden, bzw. dir vor Ort Einsicht zu gewähren und Kopien auszuhändigen.
Der äD kann aus psychologischen Gründen anordnen, dass Teil A im Beisein eines Arztes eröffnet werden muss. Dann weist du den äD an, das Gutachten an deinen Hausarzt zu senden, der bespricht dann mit dir den Inhalt und händigt es dir anschließend aus.
Das sind die rechtlichen Vorgehensweisen.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 26. März 2025, 12:01:48
Zitat von: Ottokar am 26. März 2025, 09:36:31Das JC hat damit gar nichts zu tun. Das JC darf Teil A wegen der darin enthaltenen medizinischen Daten gar nicht bekommen (Datenschutz) und kann auch nicht den Mittler spielen.

Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Ottokar am 27. März 2025, 10:47:17
Nur der Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte und kann dieses geltend machen.
Der Patient kann allerdings Dritte damit bevollmächtigen, wobei die Vollmacht schriftlich erteilt und von diesem Dritten nachgewiesen werden muss.
Die JC leiten diese Bitte als "Serviceleistung" an den äD weiter, rechtlich sauber ist das aber nicht. Sofern die Daten direkt an den Patienten gesendet werden, besteht dabei auch keine Gefahr eines Datenschutzverstoßes. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass die Daten statt an den Patienten an das JC gesendet werden.
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 16:49:44
Zitat von: oldtom am 26. März 2025, 12:01:48Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
Wo soll das denn stehen?

Kopier das doch mal hier rein!
Dürfte schwierig werden denn das einzige was das JC machen darf ist die Untersuchung anzuleiern das könnte man aus deiner Sicht dann als Mittler sehen

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 27. März 2025, 16:58:26
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 16:49:44Wo soll das denn stehen?

Das steht in dem Link von @Ottokar in Beitrag #19, ich hatte das auch gelesen.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 27. März 2025, 17:13:13
Das Ding heißt:
Praxisleitfaden zur Einschaltung des  Ärztlichen Dienstes
im Bereich des SGB II und des SGB III

3.3.3
ZitatSoweit das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD
(Teil B) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, wird der Kundin/dem Kunden die Einsicht
nahme oder Herausgabe einer Fotokopie ermöglicht. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch
äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel
lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten
.

Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 17:51:09
Zitat von: Sheherazade am 27. März 2025, 16:58:26Das steht in dem Link von @Ottokar in Beitrag #19, ich hatte das auch gelesen.
die #19 und das war ein anderer Link (Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung)
wir reden über die #28 ("Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III")

Im Prinzip schon klar, aber das war ja nicht die Ausgangssituation. Das wollte ich lediglich klarstellen.

Die Ausgangssituation war:
Zitat von: oldtom am 26. März 2025, 12:01:48Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
wäre dass:
Zitat von: oldtom am 27. März 2025, 17:13:13Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten.
mit dem Wunsch dabei gestanden hätte ich nichts geschrieben, aber das kam ja erst nach meinem
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 16:49:44Wo soll das denn stehen?

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: Sheherazade am 27. März 2025, 18:13:52
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 17:51:09die #19 und das war ein anderer Link (Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung) wir reden über die #28 ("Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III")

Ist ja gut, dann habe ich mich vertan. Hier ploppt in letzter Zeit beim Scrollen und auch Schreiben alle paar Minuten Werbung hoch die ich erst wegklicken muss bzw. abwarten muss bis die Zeit rum ist, das lenkt mich ziemlich ab.
 
Titel: Aw: Einladung zum Ärztlichen Dienst
Beitrag von: oldtom am 27. März 2025, 19:47:23
Ja, aber was anderes steht da nicht zum Teil A. Und der Wunsch liegt ja hier vor. Also was soll der Mist?

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2025, 18:13:52Ist ja gut, dann habe ich mich vertan. Hier ploppt in letzter Zeit beim Scrollen und auch Schreiben alle paar Minuten Werbung hoch die ich erst wegklicken muss bzw. abwarten muss bis die Zeit rum ist, das lenkt mich ziemlich ab.
Ja... vor allem dieses 30s NIUS Video, dass sich nicht wegklicken lässt...oh man. Schon bestimmt 50x gesehen... ich brauche doch einen Werbeblocker...