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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: kj23 am 15. März 2025, 13:03:50

Titel: Ferienjob+ Schülerjob beim selben Arbeitgeber
Beitrag von: kj23 am 15. März 2025, 13:03:50
Mein Kind (Schüler,17) hat in den Ferien (BW) gearbeitet. Es sollte ausschließlich Ferienjob sein. Dann ist doch 'geblieben' und übt lediglich Minijob aus. Nun sollte alles angerechnet werden (ab Sommer) weil es ja keine kürzfistige Beschäftigung war. Dabei habe ich es so verstanden: Schüler in dern Ferien dürfen unbegrenzt verdienen, außerhalb Minijob ohne Anrechnung. Ich habe nach Paragraph gesucht, aber irgendwie weiss ich nicht, wie ich es interpretieren soll. Klar ist das derselbe Arbeitgeber, aber was hat es damit zu tun? Dann sollte es in den Ferien andere Firma sein und während des Schuljahres andere? Macht für mich keinen Sinn.
Titel: Aw: Ferienjob+ Schülerjob beim selben Arbeitgeber
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. März 2025, 13:50:57
kj23

Ist so gar nicht meine Materie aber zumindest kann ich dir unteres
Tacheles e.V.: Konsolidierte Fassung des SGB II
Inkrafttreten zum 01. Januar 2023 und 01. Juli 2023
verlinken und ins Zitat setzen. Den Rest liest du uU auch noch.

Quelle s. Anhang und da ab Seite 18

Zitat(7) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern
allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden. Satz 1 gilt nicht für eine
Ausbildungsvergütung, auf die eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch hat.
>>Tritt am 1. Juli 2023 in Kraft<<

MfG FN
Titel: Aw: Ferienjob+ Schülerjob beim selben Arbeitgeber
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 15. März 2025, 19:32:10
Rein aus Erfahrung mit Minijob und ohne §§ würde ich sagen, das ist so richtig.
Es ist tatsächlich über einen längeren Zeitraum betrachtet, der ja logischerweise erst im Nachhinein feststeht, zu beurteilen: Am Beispiel Minijob: Man arbeitet erst unter bzw bis zur Grenze Minijob, danach arbeitet man zwei Monate drüber, dann wieder einen Monat Minijobgrenze, dann wieder drüber ... Wenn dann noch die Grenze des möglichen Jahresverdienstes vom Minijob überschritten wird, ist es zurückzurechnen, aber auch bei Überschreitung der möglichen Monate, und vom ersten Tag an kein Minijob mehr (innerhalb eines Jahres gesehen). Das hat auch Folgen für die Sozialabgaben. Und zwar ebenso rückwirkend.
Aus dieser Sicht sehe ich es ebenso, wenn ohne Pause gearbeitet wurde, ist es von Anfang an nicht mehr als bloßer Schülerjob zu berechnen. Demzufolge schlägt natürlich auch das JC zu.
Titel: Aw: Ferienjob+ Schülerjob beim selben Arbeitgeber
Beitrag von: kj23 am 15. März 2025, 23:04:42
Wie soll man dann verstehen: ' in den Ferien ohne Begrenzung, außerhalb der Ferien Minijob'? Für mich: du darfst während der Schule Minijob  ausüben und wenn du Ferien hast dann dementsprechend mehr. Und klar- man 'darf' ja immer mehr, es geht darum, ob das angerechnet wird.
Titel: Aw: Ferienjob+ Schülerjob beim selben Arbeitgeber
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. März 2025, 16:13:51
Zitat von: kj23 am 15. März 2025, 23:04:42Wie soll man dann verstehen: ' in den Ferien ohne Begrenzung, außerhalb der Ferien Minijob'? Für mich: du darfst während der Schule Minijob  ausüben und wenn du Ferien hast dann dementsprechend mehr. Und klar- man 'darf' ja immer mehr, es geht darum, ob das angerechnet wird.


Das stimmt schon so.
Hier ging es aber nahtlos über, so daß es eben kein normaler Schüler-Job (mehr) war.
Normalerweise macht ein Schüler entweder einen Minijob oder in den Ferien einen Ferienjob.
Umgekehrt: Er hätte einen Minijob in dem Betrieb gemacht, dann kamen die Ferien, da wandelt sich das dann auch nicht in einen Schülerjob um, um nach den Ferien wieder ein Minijob zu werden ...

Klar ist das ärgerlich, einen kleine Pause zwischen beiden Jobs hätte genügt.
Du kannst auch beim Lohnbüro des Betriebes anfragen, die können das genau erklären (bzw sollten es können). Aber angerechnet wird es.