Wenn z. B. ab diesen Monat Sozialhilfe beantragt wird, jedoch erst nach Bearbeitung nächsten Monat die Sozialhilfe nachgezahlt wird.
Für diesen Monat wird im Voraus auch Bürgergeld gezahlt.
Muss das Bürgergeld dann zurückgezahlt werden? Weil in diesem Monat gab es nur Zufluss vom Jobcenter und die Sozialhilfe wird nächsten Monat nachgezahlt.
Zu wenig Info.
Eigentlich ist es so, das JC ist so lange zuständig, bis die Sozialhilfe durch ist.
Sie sollten das dann untereinander verrechnen, zurückzahlen muss man es auf jeden Fall.
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. März 2025, 16:57:54Sie sollten das dann untereinander verrechnen, zurückzahlen muss man es auf jeden Fall.
aber nur wenn die Nachzahlung nicht gerichtlich festgestellt wurde. Wenn alles lückenlos war und keine Überzahlung z.b. 2x Miete 2x Regelsatz ein zuspät gezahltes Bürgergeld natürlich nicht.