Hallo zusammen,
hatte gerade eine Diskussion mit einem ehemaligen Arbeitskollegen. Er meint das man den Kinderzuschlag "vorziehen" kann. Ich finde dazu nichts brauchbares im Internet. Kann das jemand bestätigen ?
Grund wie folgt ( Fiktiv ): KiZu wird abgelehnt und BG soll beantragt werden. Das Haushaltsnettoeinkommen würde durch das BG nur um ca. 50€ steigen. Wenn man aber z.B. auf die 50€ verzichten möchte und dafür aber vom JC weg ist, dann wäre das natürlich eine Option.
Grüße
Wird denn schon Wohngeld bezogen? Damit entfiele der Verweis auf das Bürgergeld.
Ja, WG wurde bezogen. Ich Zweifel immer ein wenig am "Hörensagen" daher die Nachfrage.
Er hat vor geraumer Zeit Lohn+WG+KG bezogen und KiZu beantragt. Laut Berechnung fehlten ca. 50€ um den Bedarf zu decken. Er verzichtete auf die 50€ und hat KiZu sozusagen vorgezogen um nicht das ALG2 beantragen zu müssen.
Meinst du damit das, wenn man WG bezieht automatisch z.b. den maximalen KiZu Satz erhalten würde? WG und BG schließen sich ja sowieso aus.
Zitat von: Erker404 am 17. März 2025, 15:22:10Er hat vor geraumer Zeit Lohn+WG+KG bezogen und KiZu beantragt. Laut Berechnung fehlten ca. 50€ um den Bedarf zu decken.
Wann ist denn "vor geraumer Zeit"? Zwischenzeitlich wurde das Wohngeld mehrmals erhöht, zuletzt diesen Januar.
Grundsätzlich wird niemand gezwungen, Bürgergeld zu beantragen. Man kann sich auch auf die anderen Leistungen beschränken. Das mit den am Bedarf fehlenden 50€ kann ich gerade nicht nachvollziehen, da ich nicht weiß, welcher Bedarf gemeint ist.
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2025, 15:56:33Grundsätzlich wird niemand gezwungen, Bürgergeld zu beantragen. Man kann sich auch auf die anderen Leistungen beschränken. Das mit den am Bedarf fehlenden 50€ kann ich gerade nicht nachvollziehen, da ich nicht weiß, welcher Bedarf gemeint ist.
Ich blicke nicht komplett durch, zu ungenaue Infos.
Aber so ganz stimmt das auch nicht, man kann nicht immer andere Leistungen vorziehen, es gibt Grenzen, die man nicht unterschreiten darf, denn dann lehnt die Wohngeldstelle ab und verweist an Bürgergeld, weil man "zu wenig für Wohngeld hat / verdient ...".