Ich habe vor kurzem eine sogenannte "Arbeitsgelegenheit" zugewiesen bekommen. Heißt ich soll 30 Stunden die Woche für 2€ die Stunde bei dieser speziellen Stelle arbeiten gehen. Dies ist zudem extrem kurzfristig, da es bereits eine Woche nach Zustellung des Briefes losgehen soll. 
Die Sache ist nun folgende: Ich fühle mich derzeit psychisch absolut nicht in der Lage dem nachzukommen. Ich leide unter Depressionen und kann mir aktuell gar nichts schlimmeres vorstellen, als dieser Arbeit nachzugehen. Leider gerade schon unter Panikattacken wenn ich nur daran denke. Kennt sich da irgendjemand aus? Gibt es Möglichkeiten, das abzulehnen?
Vielen Dank im Voraus für eure Zeit
			
			
			
				Warum bist du nicht arbeitsunfähig geschrieben von deinem Haus- oder Facharzt, wenn es dir so schlecht geht? Mit AU hätte es keine Zuweisung gegeben.
			
			
			
				Weil es nichts wirklich feststellbares ist. Es geht mir einfach schlecht.
			
			
			
				Die leidest unter Panikattacke wenn Du an Arbeit denkst ?
			
			
			
				Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 16:21:35Weil es nichts wirklich feststellbares ist. Es geht mir einfach schlecht.
Dann geh' jetzt zum Arzt und schildere Deinen Zustand. Oder, was ich persönlich machen würde: Geh' hin und schau, ob es vielleicht doch ganz ok für Dich ist. Vielleicht lernst Du nette Menschen, die in ähnlicher Situation sind, kennen. 
Und falls es nicht geht, gehst Du dann zum Arzt.  :smile: 
			
 
			
			
				Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
			
			
			
				Das Schreiben kann auch mal am Postwege verloren gegangen sein. 
Und unabhängig davon. 
Nie etwas unterschreiben, 
die Drecksbude wird dann in der 
Regel den zugewiesenen Teilnehmer ablehnen.
			
			
			
				Zitat von: GoetzB am 17. März 2025, 17:17:21die Drecksbude wird dann in der Regel den zugewiesenen Teilnehmer ablehnen.
Kenne ich anders, das geht auch ohne irgendeine Unterschrift.
Man hat mit dem Träger eh nichts zu tun, mit Unterschriften.
			
 
			
			
				Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:05:06Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht
			
 
			
			
				Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 17:20:50Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:05:06Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht
Hab ich eh nie verstanden - warum ist sowas eine "Arbetsgelegenheit"... Ich habe hier auch einiges zum aufräumen etc. oder reparieren... Da wird aber 
richtig Geld für verlangt, wenn ich das jemanden anders machen lasse :weisnich: 
			
 
			
			
				Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:45:27Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 17:20:50Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:05:06Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht
Hab ich eh nie verstanden - warum ist sowas eine "Arbetsgelegenheit"... Ich habe hier auch einiges zum aufräumen etc. oder reparieren... Da wird aber richtig Geld für verlangt, wenn ich das jemanden anders machen lasse :weisnich: 
Wäre super, wenn man das als pflegebedürftiger Mensch als Dienstleistung in Anspruch nehmen könnte - dann wären sogar 2 Fliegen mit einer Klappe erschlagen ...  :zwinker: 
			
 
			
			
				Zitat von: PetraL am 17. März 2025, 17:51:37Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:45:27Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 17:20:50Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:05:06Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht
Hab ich eh nie verstanden - warum ist sowas eine "Arbetsgelegenheit"... Ich habe hier auch einiges zum aufräumen etc. oder reparieren... Da wird aber richtig Geld für verlangt, wenn ich das jemanden anders machen lasse :weisnich: 
Wäre super, wenn man das als pflegebedürftiger Mensch als Dienstleistung in Anspruch nehmen könnte - dann wären sogar 2 Fliegen mit einer Klappe erschlagen ...  :zwinker: 
Naja, habe ich zwar gerade nicht daran gedacht, aber das ist schon so. 
Allerdings wäre das aber dann keine zusätzliche Arbeit und stände eben in Konkurrenz zu den "Pflege und Seniorndiensten", die auch Hauswirtschaft anbieten..
Als meine Pumpe ganz im Tiefflug war habe ich das für meine Mutter in Anspruch genommen - wäsche waschen und Pappe , Glas etc wegfahren.. da nehmen die so ~30,-€/h :nea: 
...und das sind ja auch oft "Träger" die ach so Gemein.. wie heißt das noch... aja nutzlos  :scratch: sind...
			
 
			
			
				mlehane
Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 15:33:22Ich habe vor kurzem eine sogenannte "Arbeitsgelegenheit" zugewiesen bekommen.
Stell dieses Schreiben vom JC mal anonymisiert ein.
Für mich ist diese AGH nicht geeignet um dich in Arbeit zu bringen. Kann man aber erst beurteilen wenn man die Aufforderung gelesen hat.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
			
				Hier mal das Schreiben. Ich habe alles rausgenommen, was Auskunft über meine Person zulassen würde.
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				Und sonst geht es denen gut fällt mir spontan dazu ein.
Die erwarten einen Restaurator und zahlen nix.
Ich würde da hingehen und mich mal geschickt anstellen.
Das geht bei so etwas ganz geräuschlos.
Geht auch ohne reale Sachbeschädigung, nur halt etwas geschickt anstellen
Bei ein und umräumen ist es leicht es so zu machen das alles nochmal fällig ist.
Ich finde so etwas gut wenn es geneigte Probanden machen die sich initiativ bewerben.
			
			
			
				Hä? anschauen würde ich mir das bestimmt, klingt ja interessant.. allerdings...
Ich komme ja eigentlich aus einer Handwerkerfamile mit ein paar Handwerksmeistern. Ein Vetter betreut auch ein  historisches Gebäude... im Sinne @Roland BW und dem Restaurator...
Aber Holz & Metal & Textil "manuelles Spanen"...
Mein vater war auch Schreiner. Der hat mich als Kind mitgenommen und gesagt: Junge geh du mal lieber studieren. Sonst hast du schnell keine Finger mehr :schock: 
			
			
			
				Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:45:27Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 17:20:50Zitat von: oldtom am 17. März 2025, 17:05:06Was soll das den für eine Stelle sein - wenigstens halbwegs sinnvoll?
Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht
Hab ich eh nie verstanden - warum ist sowas eine "Arbetsgelegenheit"... Ich habe hier auch einiges zum aufräumen etc. oder reparieren... Da wird aber richtig Geld für verlangt, wenn ich das jemanden anders machen lasse :weisnich: 
ja mein Ding wäre es auch nicht ich muss mich auch immer zwingen was aufzuräumen und reparieren, aber wenn ich mich dazu aufraffe, dann fühle ich mich hinterher richtig wohl.
Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 17:20:50Angeblich Dinge aufräumen, reparieren, rumräumen also prinzipiell alles was ansteht 
ich würde da hingehen um wenigstens eine Sanktion zu vermeiden ist ja nicht so das man da viel machen muss aber du kommst aus dem Grübeln raus. Aber 30 Std. in der Woche ist schon echt heftig für eine Arbeitsgelegenheit 2€
			
 
			
			
				In der Zuweisung steht ja "nix"
-kein Eingliederungskonzept
-keine Darlegung der individuellen Erforderlichkeit
-Keine Angabe wie diese Maßnahme dich in Arbeit bringen soll
-u.s.w.
			
			
			
				mlehane
Zitat von: mlehane am 17. März 2025, 22:39:16Hier mal das Schreiben. Ich habe alles rausgenommen, was Auskunft über meine Person zulassen würde.
Hast du Handicaps von denen das JC weiß?
Gibt es eine sozialmedizinische Stellungsnahme durch eine Untersuchung vom Amtsärztlichen Dienst?
Was hast du für eine Ausbildung? 
und was hast du gelernt?
und was war deine letzte Tätigkeit?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html
Hattest du schon eine AGH vom JC? Wenn ja wann und wie lange?(s. Punkt 6)
Hast du selber schon dem JC etwas vorgelegt das Förderungswert und übernommen werden kann vorgelegt. (s. Pkt.5 )
Die andere Punkte aus dem § auch lesen, vllt. ist etwas dabei das wichtig für deine Angelegenheit sein könnte.
Wenn das beantwortet wurde kann man darauf eingehen:
Zitat von: Harald53 am 18. März 2025, 08:34:04-kein Eingliederungskonzept -keine Darlegung der individuellen Erforderlichkeit -Keine Angabe wie diese Maßnahme dich in Arbeit bringen soll -u.s.w.
MfG FN
			
				30 stunden woche  das  ist  defacto  vollzeitjob  rund  130  stunden  monat   also  wäre  es  nicht  sinnvoll  da  mal  das  zuständige  zollamt  mitzunehmen ?
			
			
			
				Dauer der Maßnahme: 1.20 Monate. Das sind etwa etwas über 4 Wochen. Nur mal nebenbei, wenn du in dieser Zeit krank machst, musst du die Zeit hinten dranhängen.
			
			
			
				noch  einmal  diese beschäftigung in  Anführungszeichen   ist  eine  reguläre  tätigkeit  unter  umgehung  aller  sozialabgaben und  des  gesetzlichen  Mindestlohnes!  Dafür  ist  das Zollamt  abteilung  Schwarzarbeit  zuständig !
			
			
			
				Es gibt Arbeitsschutzgesetze
Da würde ich die anschreiben wie die eingehalten werden können und gegen die zuweisung widerspruch und klage einreichen zumal für deren Stellungausschreibung bzw Zuweisung Agh nach Näher und schreiner aussieht 
Wer haftet wenn man sich verletzt das würde ich schriftlich anfragen beim jc und beim träger 
Wenn man da hingeht nix unterschreiben 
Und dem zoll das melden das jc sich an sowas beteiligen 
So werden Arbeitsplätze vernichtet 
Bund der Steuerzahler mitteilen ? Was sagt Ottokar dazu?
			
			
			
				Zitat von: Bimimaus5421 am 22. März 2025, 16:05:20Wer haftet wenn man sich verletzt 
Dann greift die Unfallversicherung des Trägers bzw. des Jobcenters. 
			
 
			
			
				Es besteht auch die Möglichkeit da hin zu gehen und sämtliche relevanten Datenblätter für Werkstoffe zu verlangen plus Sicherheitsvorschriften Maschinen.
Aus meiner Sicht reicht es um Anspruch auf diese Informationen zu haben wenn die Möglichkeit
eines Kontakts besteht.
Einmal kann ich verlangen diese Informationen während der Arbeitszeit gründlich zu studieren.
Zusätzlich kann eine gründliche Unterweisung verlangt werden.
Sollte dem nicht entsprochen werden würde ich umgehend Anzeige bei der Kontrollbehörde erstatten.
Das geht einfach mündlich oder mit formlosen schreiben in dem Fall BG oder RP.
			
			
			
				Zitat von: Ronald BW am 22. März 2025, 17:40:47Einmal kann ich verlangen diese Informationen während der Arbeitszeit gründlich zu studieren.
Zusätzlich kann eine gründliche Unterweisung verlangt werden.
Sollte dem nicht entsprochen werden würde ich umgehend Anzeige bei der Kontrollbehörde erstatten.
Das geht einfach mündlich oder mit formlosen schreiben in dem Fall BG oder RP.
...und da geht es direkt in die Rundablage.
Nach meiner meinung ist das aber schon eine etwas seltsame Angelegenheit, da ich mir Vorstellen könnte, das der "Träger" dafür auch jemanden einstellen könnte (und will er die Aussterllung machen auch muss)!
Ist das im Osten? Habe da auch schon mal "Maßnahmen" gesehen, die eigentlich als Auftrag hätten ausgeschrieben werden müssen. Aber wer da die Aufsicht hat - ich denke mal das ist son Bruder und Schwester Ding , wo kein Kläger da interressiert das auch nicht den Briefträger... oder so  
Das ist halt dan Arbeitsplatzvernichtung / vermeidung.