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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Christoph Menzhausen am 18. März 2025, 13:07:32

Titel: Wohnen im Haus des Bruders
Beitrag von: Christoph Menzhausen am 18. März 2025, 13:07:32
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin vor 6 Monaten in eine Wohnung im Haus meines Bruders gezogen.

Meine Frage ist: Wird das Jobcenter Probleme machen weil ich im Haus meines Bruders wohne auch wenn es eine eigenständige Wonung ist und wir einen Mietvertrag haben?? :sad:
Titel: Aw: Wohnen im Haus des Bruders
Beitrag von: Sheherazade am 18. März 2025, 13:14:26
Nein, warum sollte es? Solange der Mietvertrag einem Fremdvergleich standhält, ist alles in Ordnung.
Titel: Aw: Wohnen im Haus des Bruders
Beitrag von: Ronald BW am 18. März 2025, 13:44:05
Es macht sogar Sinn wenn er sie dir falls angedacht, nicht besonders günstig vermietet.
Nicht das er deswegen noch Theater mit dem Finanzamt bekommt.
Und das Jobcenter klopft sich auf die Schenkel als lachender Dritter.
Titel: Aw: Wohnen im Haus des Bruders
Beitrag von: turbulent am 18. März 2025, 14:04:25
Zitat von: Christoph Menzhausen am 18. März 2025, 13:07:32Wird das Jobcenter Probleme machen
Beantragst Du jetzt zum ersten Mal Bürgergeld? Besteht der Mietvertrag schon die ganzen sechs Monate? Geht diese Miete schon seit sechs Monaten von Deinem Konto ab? Ist die Miete auch für 2024 schon in seiner Einkommensteuererklärung?
Nein, geht weder mich noch das JC etwas an. Aber Du kannst mal drüber nachdenken.
Titel: Aw: Wohnen im Haus des Bruders
Beitrag von: Ottokar am 18. März 2025, 15:12:21
Zitat von: Christoph Menzhausen am 18. März 2025, 13:07:32Wird das Jobcenter Probleme machen weil ich im Haus meines Bruders wohne auch wenn es eine eigenständige Wonung ist und wir einen Mietvertrag haben?
Das kann keiner beantworten, weil niemand weis, was den MA im JC so durch den Kopf geht.
Der Umstand, dass die vermietete Wohnung Eigentum deines Bruders ist, beeinträchtigt deinen Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung jedoch nicht.
Es gab schon Fälle, in denen JC die Meinung vertraten, dass innerhalb familiärer Beziehungen marktübliche Mieten zu hoch wären, oder gar kostenloses Wohnen geschuldet würde, aber mir ist kein Fall bekannt, in dem ein JC mit solchen Ansichten vor Gericht recht bekam. Im Gegenteil, das BSG hat in ständiger Rechtsprechung wiederholt klargestellt, dass hier kein Unterschied gemacht werden darf.