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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gerhaard am 18. März 2025, 21:57:11

Titel: Frage nach wievielmal
Beitrag von: Gerhaard am 18. März 2025, 21:57:11
Hallo:
Ich habe eine Frage, im Internet gab es keine Infos, da wurde diese Seite dann auch gefunden bei der Suche nach Infos.
wievielmal darf man umziehen, wenn man Bürgergeld bezieht?
1 Mal in 6 Monaten oder 8 Monaten oder
1 im Jahr?
Danke für Antworten.
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: turbulent am 18. März 2025, 22:18:15
Hallo.
Da gibt es kein Limit. Du darfst nämlich natürlich so oft umziehen, wie Du möchtest. Das JC bezahlt immer dann, wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt. Zum Beispiel, wenn Du ein Kind kriegst. Oder einen Mann. Oder Zwillinge ein Jahr später. Oder Deine Wohnung abbrennt. Oder Du eine Frau in einer anderen Stadt heiratest.
Du bist vor kurzem umgezogen und möchtest jetzt schon wieder? Dann schildere beides mal, dann kriegst Du kronketere Antworten als "das kommt drauf an".
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: Harald53 am 18. März 2025, 22:19:11
Solange du die Umzugskosten immer aus eigener Tasche trägst und die neue Wohnung immer max. so teuer wie die vorherige war, kannst du so oft umziehen wie du möchtest.
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: Gerhaard am 18. März 2025, 22:49:44
Zitat von: Harald53 am 18. März 2025, 22:19:11die neue Wohnung immer max. so teuer wie die vorherige war

Danke
Oder die Kosten angemessen sind, richtig?
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: Harald53 am 18. März 2025, 23:29:48
Zitat von: Geruch_Fabrik am 18. März 2025, 22:49:44Danke
Oder die Kosten angemessen sind, richtig?

Die höheren (angemessenen) Kosten werden nur übernommen, wenn der Umzug zwingend nötig war.
Das sollte man vorher mit dem Jobcenter besprechen.
Ansonsten wird nur die bisher gezahlte Miete weiter übernommen.
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: I bims am 19. März 2025, 09:03:51
Zitat von: Harald53 am 18. März 2025, 23:29:48
Zitat von: Geruch_Fabrik am 18. März 2025, 22:49:44Danke
Oder die Kosten angemessen sind, richtig?

Die höheren (angemessenen) Kosten werden nur übernommen, wenn der Umzug zwingend nötig war.
Das sollte man vorher mit dem Jobcenter besprechen.
Ansonsten wird nur die bisher gezahlte Miete weiter übernommen.

Es sei denn, man zieht in einen neuen Zuständigkeitsbereich.
Titel: Aw: Frage nach wievielmal
Beitrag von: Gerhaard am 19. März 2025, 20:59:57
Es würde um andere Städte und Gemeinden gehen.