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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Angelika1960 am 19. März 2025, 12:10:55

Titel: In Rente mit 65?
Beitrag von: Angelika1960 am 19. März 2025, 12:10:55
Hallo,ich hätte eine Frage zum Thema Übergang in Rente. Ich bekam heute einen Anruf vom Arbeitsamt von meiner zuständigen Bearbeiterin. Es es ging um die Eingliederungsvereinbarung. Auf meine Aussage hin das ja nun bald die Rente naht ,sagte sie mir dass das Amt nicht bis nächstes Jahr im August für mich zuständig wäre. Bin im April geboren und 66 + 4 Monate könnte ich in Rente gehen.
Nun bin ich baff. Ich habe noch gefragt wer dann bis zur Rente für mich zuständig ist und da konnte sie mir nur sagen dass sie glaubt dass Sozialamt oder dann schon die Rente. Ich bekomme schon nicht viel Rente und wenn ich dann noch mit Abschlägen in Rente gehen soll bleibt mir ja fast gar nichts.
Sie sagte auch noch dass ich Post hätte vom Amt bekommen müssen wo das drin steht. Habe ich aber nicht und ich werde jetzt im April schon 65. Mein Bescheid geht allerdings bis 10/25.
Nun bin ich total verwirrt was ich nun tun soll. Und was stimmt denn nun? Ist das Arbeitsamt wirklich ab meinen 65 Geburtstag nicht mehr für mich zuständig?
Titel: Aw: In Rente mit 65?
Beitrag von: Sheherazade am 19. März 2025, 12:20:36
Zitat von: Angelika1960 am 19. März 2025, 12:10:55Ich bekam heute einen Anruf vom Arbeitsamt von meiner zuständigen Bearbeiterin.

Meinst du jetzt Arbeitsamt (ALGI) oder Bürgergeld (Jobcenter)?

Das Arbeitsamt ist nur solange für dich zuständig wie dein Anspruch lt. Bescheid geht. Das Jobcenter ist bis zum Eintritt in die Regelaltersrente für dich zuständig. Grundsätzlich kann man dich nicht zwingen, die Rente mit Abschlägen zu beantragen, wenn du dadurch im Sozialleistungsbezug bleibst.
 
Titel: Aw: In Rente mit 65?
Beitrag von: Ottokar am 19. März 2025, 12:24:21
Wenn du dieses Jahr im April 65 wirst, wurdest du im April 1960 geboren.
Damit erreichst du die Altersgrenze lt. § 7a SGB II mit 66 Jahren und 4 Monaten, also im August 2026. Bis dahin ist das JC für dich als Leistungsträger zuständig.
Lt. § 12a S. 3 SGB II müssen Leistungsbezieher bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 keine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Du kannst also ganz regulär im August 2026 in Altersrente gehen.
Den Antrag auf Altersrente solltest du spätestens im Mai 2026 stellen und am Besten noch in diesem Jahr eine Kontenklärung bei der DRV machen, damit der Antrag dann problemlos bearbeitet werden kann.
Titel: Aw: In Rente mit 65?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 19. März 2025, 17:19:44
Zitat von: Angelika1960 am 19. März 2025, 12:10:55Nun bin ich total verwirrt was ich nun tun soll.
Am besten gar nichts.

Bzw. gar nicht erst mit dem JC telefonieren.
Alles Mündliche vom JC ist sowieso wertlos.

Halte dich am besten an Antwort 2.