Hallo.
Meine Bekannte bekam eine Einladung über die Seite der Arbeitsagentur für den 31.3 . Gruppentermin vor Ort im Jobcenter mit einem Herr XYZ ( Dieser Herr arbeitet für das Jobcenter , also keiner von ausserhalb) . Ich kenne diese Art von Terminen nicht. Das JC möchte auch nur den Ausweis meiner bekannten sehen beim Termin. Hat wer Erfahrung mit solchen Termin, was dort passiert?
Vielen Dank und LG
Das JC läd also zu sich selbst ein, das wäre schon mal zulässig.
Ob der Meldegrund zulässig ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Einladung nicht beurteilen.
Und was das JC da tatsächlich will, weis nur das JC.
Üblich sind solche Gruppenveranstaltungen z.B. wenn man Arbeitslose in irgendwelche Maßnahmen zwingen will.
Zitat von: Ottokar am 20. März 2025, 10:17:28Das JC läd also zu sich selbst ein, das wäre schon mal zulässig.
Ob der Meldegrund zulässig ist, kann man ohne genaue Kenntnis der Einladung nicht beurteilen.
Und was das JC da tatsächlich will, weis nur das JC.
Üblich sind solche Gruppenveranstaltungen z.B. wenn man Arbeitslose in irgendwelche Maßnahmen zwingen will.
Auf Nachfrage kam heraus das es eine Arbeitgeber Messe im hiesigen JC ist
Sofern das JC diese veranstaltet und nicht nur die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, wäre die Einladung zulässig.
Zitat von: Algalon am 20. März 2025, 10:06:40Hat wer Erfahrung mit solchen Termin, was dort passiert?
Tatsächlich hatte ich so etwas letztes Jahr. Bei mir ging es um Berufe in der Pflege, stand bei mir im Schreiben mit dabei.
Man geht dahin, gibt seinen Ausweis ab und es wird vermerkt das man da ist.
Dann sind da viele unterschiedliche Unternehmen die verschiedene Bereiche abdecken und Stellen anbieten und dann soll man sich wenn möglich gleich dort vorstellen und die Daten hinlegen, damit die sich melden zwecks einem Vorstellungstermin.
Man kann aber auch dem Herrn vom JC einfach sagen für was man sich interessiert und dann kümmern die sich drum.
Rumgekommen ist bei mir aber nichts.
Warte noch auf den Brief. Laut Telefonat ist es mit RFB. Hab 2 Gerichtsurteile gefunden dazu. Das eine sagt das man keine Meldepflicht verletzt wenn man nicht hin geht , das andere sagt man kann durch nicht erscheinen sanktioniert werden. Wohl 10% für 1 Monat
Warum wird nach Urteilen geschaut ob sie hin muss oder nicht.
Wie wärs wenn deine Bekannter einfach mal hin geht und schaut ob vielleicht doch eine Stelle für sie dabei ist??
Nach den bisherigen Infos wird das Nichterscheinen eine Sanktion zur Folge haben.
Außerdem gibts möglicherweise Intern einen Vermerk, das die Person wohl nicht arbeiten will.
Da diese Veranstaltung unverbindlich ist, nur das Erscheinen ist Pflicht, kann man doch hingehen, sich interessiert umsehen und dann wieder verschwinden, statt Sanktion und Stigma zu riskieren.
Zitat von: Ottokar am 22. März 2025, 15:01:56Nach den bisherigen Infos wird das Nichterscheinen eine Sanktion zur Folge haben.
Außerdem gibts möglicherweise Intern einen Vermerk, das die Person wohl nicht arbeiten will.
Da diese Veranstaltung unverbindlich ist, nur das Erscheinen ist Pflicht, kann man doch hingehen, sich interessiert umsehen und dann wieder verschwinden, statt Sanktion und Stigma zu riskieren.
So wird es gemacht. Danke:)