Hallo an alle, habe eine Frage für die die Sich auskennen. Ich arbeite seit fast 6 Jahren in einem Unternehmen auf 30h/Woche Teilzeit bekomme etwa 170 € Aufstockung. All die Jahre alles gut und seit einem halben Jahr etwa möchte das Amt unbedingt das ich mich für eine Vollzeitstelle Bewerbe. In dem Unternehmen wo ich arbeite bin ich mehr als zufrieden und es macht mir Spass, zudem unterstütze ich auch meine Eltern da Vater letztes ja Pflegebedürftig geworden ist. Mutter macht das meiste und ich arbeite einfach zu sowie es mir neben meiner Arbeit möglich ist.
Jetzt meine Frage kann mich das Jobcenter zwingen Bewerbungen zuschreiben und zu Vorstellungsgesprächen zu gehen. Mein Arbeitsvertrag bei Meiner jetzigen Arbeit ist Fristlos, bei einer neuen Arbeit habe ich ja auch wieder ein halbes Jahr Probezeit und wenn der Chef mich aus irgend einem Grund nicht möchte weil z.b. der nächste wartet damit er wieder Geld dafür bekommt damit er einen Arbeitslosen einen Job gegeben hat, nach wieder einem halben Jahr kommt der nächste. Kann ich mich Notfalls mit einem Anwalt dagegen Wehren?
Hast du mal geguckt ob du die 170€ nicht auch mit Wohngeld decken kannst? Dann kann dir niemand mehr Druck machen. Alternativ vielleicht als Pflegeperson bei deinem Vater eintragen lassen, je nach Höhe des Pflegegrades.
Mit Wohngeld würde ich ca. 30€ im Monat weniger bekommen, abgesehen davon hatte ich den Antrag auch schon gestellt wurde abgelehnt. Bei meinem Vater ist Mutter schon als Pflegeperson Eingetragen, das Sie zusammenleben und ich ca 65km entfernt Wohne. Die Frage ist Ob ich mit Hilfe eines Anwaltes das unterbinden kann, weil die mir schon mit Kürzung gedroht haben ob das Rechtens ist wo ich einen Job habe das ist die Frage
Für wie groß hältst Du die Chance, dass Du auf Deine Bewerbungen eine Einladung zu einem Gespräch bekommst? Und dann sogar ein Vertragsangebot, dass Dir nicht nur mehr Stunden, sondern such mehr Geld bringt?
Ich würde mich da gaaaaanz cool bewerben - und einfach davon ausgehen, dass mich eh niemand will. (Das macht mir (!) weniger Stress als Diskussionen mit dem JC.)
Ich gehe mal davon aus, dass die 1987 dein Geburtsjahr ist. D. h. du bist 38 Jahre alt. Willst du bis zur Rente nur 30 Stunden arbeiten? Solange du Geld vom JC bekommst, musst du versuchen, einen Vollzeitjob zu finden. Dass du nebenbei deinen Papa pflegst ist ja löblich. Aber da deine Mutter die Pflegeperson ist, ist das dem JC egal. Wie schon geschrieben wurde, bewerbe dich einfach. Ansonsten kann dir das JC Probleme machen. Da kann dir auch kein Anwalt bei helfen.
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 18:19:24Die Frage ist Ob ich mit Hilfe eines Anwaltes das unterbinden kann
Nein.
Zitat von: Birgit63 am 24. März 2025, 06:56:03Solange du Geld vom JC bekommst, musst du versuchen, einen Vollzeitjob zu finden.
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 16:21:3530h/Woche Teilzeit bekomme etwa 170 €
Da fehlt ja nicht mehr viel zu Vollzeit.
Gibt es keine Möglichkeit beim jetzigen Arbeitgeber die Stundenzahl etwas zu erhöhen?
Wohngeld wurde abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Zitat von: Sensoriker am 24. März 2025, 08:02:51Wohngeld wurde abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Das würde mich jetzt auch mal interessieren.
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 16:21:35Ich arbeite seit fast 6 Jahren in einem Unternehmen auf 30h/Woche Teilzeit bekomme etwa 170 € Aufstockung.
Hast du monatliche Mietkosten? Dann sind die 170€ nur noch ein Zuschuss für die KDU (Kosten der Unterkunft)
Das ist insofern wichtig für die nächsten Fragen ...
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 16:21:35Jetzt meine Frage kann mich das Jobcenter zwingen Bewerbungen zuschreiben und zu Vorstellungsgesprächen zu gehen.
Wenn das o.g. zutrifft, dann kann das Jobcenter dich zu garnichts zwingen, denn die KDU kann nicht gekürzt werden.
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 16:21:35Mein Arbeitsvertrag bei Meiner jetzigen Arbeit ist Fristlos, bei einer neuen Arbeit habe ich ja auch wieder ein halbes Jahr Probezeit
Richtig, wenn du dann rausfliegst hast du damit deine Hilfebedürftigkeit erhöht, da du einen unbefristeten Vertrag aufgegeben hast.
Von daher wenns wirklich soweit getrieben wird, vorher beim Jobcenter schriftlich das go für die Aufhebung des alten Vertrages einfordern (wird dir natürlich keiner schriftlich geben, aber dann hast du einen guten Grund weshalb du deinen bestehenden Arbeitsplatz keinesfalls aufgeben kannst)
Zitat von: Sensoriker am 24. März 2025, 08:02:51Wohngeld wurde abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Zitat von: Sheherazade am 24. März 2025, 09:04:55Das würde mich jetzt auch mal interessieren.
Wer Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld beziehen.
Entweder oder, beides zusammen geht nicht.
Zitat von: Birgit63 am 24. März 2025, 06:56:03Wie schon geschrieben wurde, bewerbe dich einfach. Ansonsten kann dir das JC Probleme machen.
Das Jobcenter kann bei einem Aufstocker, der nur noch einen KDU-Zuschuss erhält, genau 0,0 Probleme machen.
Zitat von: Harald53 am 24. März 2025, 10:27:52Wer Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld beziehen. Entweder oder, beides zusammen geht nicht.
Es geht nicht um zusammen, man kann durchaus den Antrag auf Wohngeld stellen, wenn man noch im Bürgergeldbezug ist. Im Wohngeldantrag gibt es ein entsprechendes Ankreuzfeld. Logischerweise endet der Bürgergeldbezug vor Beginn des Wohngeldbezuges.
Zu den Fragen, das Wohngeld wurde abgelehnt weil ich schon Bürgergeldbeziehe wollte eigentlich zum Sozialamt wechseln auch wenn ich etwas weniger bekomme hätte aber den Stress nicht wie mit dem Amt. Da man bei dem Antrag alles angeben soll habe ich natürlich auch angekreuzt das ich Bürgergeld bekomme bescheid mitgeschickt aber es war zu sehen das der ausläuft. Die vom Amt meinte das ich das mit dem Bürgergeld nicht hätte sagen sollen, drauf hin habe ich gesagt das ich Anträge richtig ausfülle so wie es den Tatsachen entspricht.
Und Ja das ist nur Zuschuss zur Miete, deckt etwa die Hälfte bezahle 387.22 Warm Monatlich. Die Frage ist wenn Sie mir das nicht wegnehmen dürfen und es trotzdem gemacht werden würde müsste ich das ja mit einem Anwalt Klären denn Vernümpftig mit dem Amt reden habe ich immer gemacht und das scheint aktuell nichts zu bringen.
Bei meiner Arbeit kann ich leider nicht mehr Stunden machen da es nicht möglich ist aktuell. Ich Arbeite in einem Lager wo Obst und Gemüse zusammengestellt wird für Hotels, Restaurantes ein eigener Stand ist auch vorhanden. ich komme gerade so auf meine Stunden je nachdem wieviel Bestellung ist demnach ist auch die Arbeit ich fange um 6.00 Uhr an und an manchen Tagen wo nix groß ist bin ich um 9 Uhr raus. Optimal wäre bis 12 Uhr. Deswegen wenn abends der Stand abzubauen ist und das Obst Gemüse wieder in die kühlung muss mache ich das oder mein Kollege wir teilen uns das 3 Tage ich 3 Tage ehr abwechselt das Wochenende Frei. Arbeitstage Mo-SA. Aber ich möchte auch da bleiben den wie gesagt die Arbeit macht mir Spass und um es so zu sagen meine Kollegen haben genau so einen Dachschaden wie man selber und da macht das Arbeiten auch Laune
Zitat von: Stephanron1987 am 24. März 2025, 15:26:49Und Ja das ist nur Zuschuss zur Miete, deckt etwa die Hälfte bezahle 387.22 Warm Monatlich. Die Frage ist wenn Sie mir das nicht wegnehmen dürfen und es trotzdem gemacht werden würde müsste ich das ja mit einem Anwalt Klären denn Vernümpftig mit dem Amt reden habe ich immer gemacht und das scheint aktuell nichts zu bringen.
Mach dich nicht verrückt, da kann man dir nichts wegnehmen.
Aufstocker, -die nur noch einen KDU-Zuschuss vom Jobcenter bekommen- haben in der Regel beim JC ein ruhiges leben.
(außer natürlich das lästige Lohnzettel einreichen) Doch warum ist das so?
Ganz einfach, weil das JC keinerlei Leistungskürzungen vornehmen kann um Druck auf den ELO auszuüben.
Selbst wenn man
mal nicht zum Termin erscheint kann nichts passieren, da eine Leistungskürzung nur vom Regelsatz, nicht aber von der KDU, möglich ist.
Normalerweise werden Aufstocker aber auch selten "vorgeladen" weil da für das JC in der Regel sowieso "nichts zu holen ist"
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 18:19:24Mit Wohngeld würde ich ca. 30€ im Monat weniger bekommen, abgesehen davon hatte ich den Antrag auch schon gestellt wurde abgelehnt. Bei meinem Vater ist Mutter schon als Pflegeperson Eingetragen, das Sie zusammenleben und ich ca 65km entfernt Wohne. Die Frage ist Ob ich mit Hilfe eines Anwaltes das unterbinden kann, weil die mir schon mit Kürzung gedroht haben ob das Rechtens ist wo ich einen Job habe das ist die Frage
Wenn Wohngeld höher ist als die ALGII/Bürgergeld-Aufstockung MUSS man Wohngeld beantragen
Wenn Wohngeld niedriger ist als die ALGII/bürgergeld-Aufstockung KANN man Wohngeld beantragen, hier hat man die Wahlmöglichkeit!
d.h.
die Ablehnung auf Wohngeld ist rechtswidrig, du kannst NICHT auf ALGII/Bürgergeld verwiesen werden.
WENN du also mit 30€ monatlich weniger klar kommst, erhebe Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gegen die Ablehnung auf Wohngeld.
Stephanron1987
Genau so:
Zitat von: Quinky am 24. März 2025, 18:18:58WENN du also mit 30€ monatlich weniger klar kommst, erhebe Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gegen die Ablehnung auf Wohngeld.
und wenn die Widerspruchfrist von 4 Wochen noch nicht vorbei musst du natürlich einen Widerspruch machen.
Zitat von: Stephanron1987 am 23. März 2025, 16:21:35Kann ich mich Notfalls mit einem Anwalt dagegen Wehren?
Da braucht es als absolutes Minimum:
Zitat von: Harald53 am 24. März 2025, 10:27:52Von daher wenns wirklich soweit getrieben wird, vorher beim Jobcenter schriftlich das go für die Aufhebung des alten Vertrages einfordern (wird dir natürlich keiner schriftlich geben, aber dann hast du einen guten Grund weshalb du deinen bestehenden Arbeitsplatz keinesfalls aufgeben kannst)
und dann musst du auch noch vor dem SG Recht bekommen denn darauf wird es hinauslaufen.
MfG FN
Fettnäpfchen du schießt aktuell etwas über das Ziel hinaus.
Aktuell fordert das JC "nur" das sich der TE auf Vollzeitstellen bewirbt. Mündlich, schriftlich?? Da wird auch ein Anwalt nichts gegen unternehmen können.
Solange mit Kürzungen nur gedroht wird (ich gehe mal von aus ebenfalls nur mündlich?) braucht man Garnichts unternehmen. Erst wenn tatsächlich "schriftlich" eine Kürzung im Raum steht sollte man zum Anwalt.
Ich bezweifele allerdings, dass es dazu kommt. Die wissen auch, dass sie aktuell nichts kürzen können.
Wie schon vermutet stimmt da etwas mit der Ablehnung vom WG nicht.
Also wie hier schon empfohlen Widerspruch oder Überprüfungsantrag stellen.
Also, das einzige, was mir dazu einfällt - aber das übersteigt den median-IQ unserer Wähler seit Jahrzehnten - ist: wtf ist das für ein Job, den man 30h/Woche macht, der das Einkommen nicht über den Bürgergeldsatz hebt??? :wand: :wand:
Zitat von: oldtom am 24. März 2025, 21:08:13wtf ist das für ein Job, den man 30h/Woche macht, der das Einkommen nicht über den Bürgergeldsatz hebt???
Steht da bereits
Zitat von: Stephanron1987 am 24. März 2025, 15:26:49Ich Arbeite in einem Lager wo Obst und Gemüse zusammengestellt wird für Hotels, Restaurantes ein eigener Stand ist auch vorhanden. ich komme gerade so auf meine Stunden je nachdem wieviel Bestellung ist demnach ist auch die Arbeit ich fange um 6.00 Uhr an und an manchen Tagen wo nix groß ist bin ich um 9 Uhr raus. Optimal wäre bis 12 Uhr. Deswegen wenn abends der Stand abzubauen ist und das Obst Gemüse wieder in die kühlung muss mache ich das oder mein Kollege wir teilen uns das 3 Tage ich 3 Tage ehr abwechselt das Wochenende Frei. Arbeitstage Mo-SA.
Und auch, warum TE daran festhalten will
Zitat von: Stephanron1987 am 24. März 2025, 15:26:49Aber ich möchte auch da bleiben den wie gesagt die Arbeit macht mir Spass und um es so zu sagen meine Kollegen haben genau so einen Dachschaden wie man selber und da macht das Arbeiten auch Laune
Scheinbar hat er seine Work-Life-Balance gefunden.
Sensoriker
Zitat von: Sensoriker am 24. März 2025, 19:15:37Fettnäpfchen du schießt aktuell etwas über das Ziel hinaus.
Wenn du meinst.
Ich sehe es etwas anders denn wenn er aufgrund von Vorstellungsgesprächen in eine Situation kommt in der genauso sanktioniert werden kann bzw eine Leistungseinstellung bekommen könnte weil er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt dann hat er einen Nachteil.
Wie er mit den Infos umgeht und ob es mit dem Wohngeld einen Fehler gab, wovon ich ebenfalls ausgehe, und er entweder einen Widerspruch/Überprüfungsantrag macht oder einen neuen Wohngeldantrag stellt das ist eh seine Entscheidung.
Dabei hat mehr Ahnung eher selten geschadet als zu wenig.
Abgesehen davon war das die Idee von
Harald53 am- 24. März 2025, 16:01:18 die ich aber so gut fand das ich sie extra nochmals ins Zitat gesetzt habe um damit auch zu bestätigen das man so etwas auch wissen muss um dann rechtzeitig richtig reagieren zu können.
MfG FN
Also da hat Sheherazade denke ich mal den Nagel auf den Kopf getroffen mit der Work Live Balance.
Angefangen habe ich in dem Unternehmen mit 20h/Woche bin jetzt auf 30h/Woche und bekomme leider nur
Mindestlohn das sind glaube aktuell 12,82 €/h aber ich habe auch nie einen Beruf gelernt. Da der große Chef Leider
ein Sparfuchs ist :wand: wird es vom Gehalt leider nicht besser. Denn würde ich nur ca 1 € die Stunde mehr bekommen und oder es würde bei der Aufstockung nur 20€ monatlich rauskommen hätte ich mich schon abgemeldet und würde mir den Stress gar nicht an tun. Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.
Stephanron1987
Zitat von: Stephanron1987 am 26. März 2025, 21:01:39Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.
Berechnung ist nicht meins aber wenn das JC nur Prozentual an den Mietkosten beteiligt ist sollte es auch nur Prozentual an dem Guthaben Anspruch haben.
Kommt sonst nicht brauchbares als Antwort meins ist ja nicht wirklich hilfreich machst du am besten ein eigenes Thema zu dieser Frage auf. Hier könnte es untergehen für die die sich mit Berechnung auskennen und hier nicht mitlesen.
MfG FN
Zitat von: Stephanron1987 am 26. März 2025, 21:01:39Aber mal eine andere Frage ich bekomme ja nur Mietzuschuss und das Amt Sackt sich trotzdem das Volle Guthaben von den Nebenkosten ein, waren im Oktober ca. 380,- was ich Frech finde da sie nur ungefähr die hälfte dazugeben sollte denen auch nicht mehr zustehen.
Es ist unerheblich, wieviel das Jobcenter
nach Anrechnung deines Einkommens von der Miete übernimmt, wichtiger ist: Sind deine Kosten der Unterkunft innerhalb der Angemessenheit, d. h. steht in deinem Bescheid als
Bedarf die vollständige tatsächliche Miete?
Ja Natürlich steht alles drin, bzw. der Beweis war auf der letzten Nebenkostenabrechnung. Auf der Nebenkosten Abrechnung war das Guthaben von ca 380,- und darin stand auch das sie Mietenebenkosten Vorrauszahlung um ca 6€ gestiegen ist. Ich habe immer 381,40 und Jetzt 387,28€ ist eine 2 Raum Wohnung ca 48 m2 die ich damals vom Amt bekommen habe vor meiner Arbeit war ich 10j Arbeitslos. bzw. bei dem letzten Weiterbewilligungsantrag habe ich das wieder Normal reingeschrieben.