Die Frage nach der richtigen Leistungsart im Sozialrecht taucht immer wieder auf, vor allem bei Menschen mit Erwerbsminderungen oder solchen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Oft herrscht die Vorstellung, dass die Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nahezu identisch mit dem Bürgergeld (SGB II) sei und lediglich weniger Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter nach sich ziehe.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-vs-sozialhilfe-die-grundsicherung-sgb-xii-hat-viele-nachteile
ja da wirste faktisch dafür bestraft,das du dem staat kein einkommen erwirtschaften kannst..dehalb sollten erwerbsminderungsrentner raus aus dem sgb 12 und die volle grundrente erhalten pluss nötige etweihige bedarfe..so als hätten diese 45 jahre gearbeitet..schlieslich wird die eu rente auch so oder so ähnlich berechnet..aber von sozialer gerechtigkeit hält dieser staat ja nichts..
Zitat von: selbiger am 24. März 2025, 07:22:28dehalb sollten erwerbsminderungsrentner raus aus dem sgb 12 und die volle grundrente erhalten pluss nötige etweihige bedarfe..so als hätten diese 45 jahre gearbeitet..
ja genau da müsste es besser ein bedingungsloses Grundeinkommen geben Lebenslang die können ja nix dafür behindert zu sein.
Es geht auch um normale Altersrentner, die Grundsicherung benötigen. WEHE sie haben vorher unter HartzIV-Bedingungen gearbeitet (nebenverdienst) und arbeiten jetzt als Rentner weiter. Diese sollen betrogen werden, weil sie schlechter behandelt werden als jeder Arbeitnehmer unter 67 Jahren, d.h. sie sollen schneller verrecken, das ist politisch gewollt. Das ist seit Regierung Schröder, Merkel und Scholz so!
Zitat von: Quinky am 15. April 2025, 18:58:57WEHE sie haben vorher unter HartzIV-Bedingungen gearbeitet (nebenverdienst) und arbeiten jetzt als Rentner weiter.
Richtig, genau deshalb wird bei ErwerbsminderungsRenten an die RV Beiträge abgeführt um dieses Dilemma zu verhindern.
Warum sind so viele Erwerbsgeminderte nicht im Rentenbezug?