Ein freundliches Hallo in die Runde.
Ich bin männlich, 62 Jahre alt Schwerbehindert (GDB70% dauerhaft) und beziehe Bürgergeld.
Ich habe über 30 Jahre als Berufskraftfahrer im Öffentlichen Dienst gearbeitet und wurde 2014 Berufsunfähig.
heute erreichte mich ein Brief mit der Aufforderung dem Jobcenter einer Rentenauskunft der DRV vorzulegen.
Ist das zulässig?
Ich plane im Januar 2027 bei der DRV einen Antrag auf Altersrente bei Schwerbehinderung zu stellen.
Nach dem aktuellen Gesetz kann ich mit dem Geburtsjahr 1962 Bei Schwerbehinderung am 1.06.2027 in Altersrente ohne Abzüge gehen. Darüber ist das Jobcenter Informiert. Seither bekomme ich auch keine Einladungen zu Beratungsgesprächen mehr. Hin und wieder gibt es ein vorher schriftlich angekündigtes Telefonat mit dem Berater. Deshalb wundert es mich jetzt diesen Brief zu erhalten.
LG
Thomas aus Krefeld
Zitat von: tomkey19 am 24. März 2025, 17:00:21heute erreichte mich ein Brief mit der Aufforderung dem Jobcenter einer Rentenauskunft der DRV vorzulegen. Ist das zulässig?
Dabei handelt es sich um eine Datenerhebung, diese muss grundsätzlich begründet werden.
Lies dazu mal das hier (https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-datenerhebungen-zur-mitwirkung-von-jobcentern-oft-unzulaessig).
Da in § 12a SGB II geregelt ist, dass Leistungsberechtigte bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, sehe ich keinen Grund für eine Rentenauskunft. Wie begründet das JC denn seine Forderung?
Vielen Dank für Deine Antwort,
hier das Anschreiben:
Zitat von: Ottokar am 25. März 2025, 10:32:31Zitat von: tomkey19 am 24. März 2025, 17:00:21heute erreichte mich ein Brief mit der Aufforderung dem Jobcenter einer Rentenauskunft der DRV vorzulegen. Ist das zulässig?
Dabei handelt es sich um eine Datenerhebung, diese muss grundsätzlich begründet werden.
Lies dazu mal das hier (https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-datenerhebungen-zur-mitwirkung-von-jobcentern-oft-unzulaessig).
Da in § 12a SGB II geregelt ist, dass Leistungsberechtigte bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, sehe ich keinen Grund für eine Rentenauskunft. Wie begründet das JC denn seine Forderung?
@ Ottokar , die Drv hat einfach meine Rentenhöhe dem Sozialamt mitgeteilt,weil meine Mutter als dritte Person die nicht rausgerückt hat um die Rentenpunkte nicht zahlen zu wollen .
Die Drv argumentierte mit 67 a Sgb x und vorab kam ich keine Infos darüber wie bei Gegen hartz 4 steht .
Keinerlei Hinweis das meine zukünftige Rentenhöhe einfach der Drv mitgeteilt wurde.
Und auf Anfrage bei der DRv nur Ausreden ich hätte mitzuwirken .
Sogar der Bdfi war für die Drv nicht zuständig wurde nach Niedersachsen und die Datenschützer stellen sich schützend vor die Drv .
Wozu haben wir Datenschützer die keinen Bock auf ihren Job haben und meinen das Behörden keine Fehler machen
Dann sind solche Beschwerden für die Katz
Zitat von: tomkey19 am 27. März 2025, 15:48:49Vielen Dank für Deine Antwort,
hier das Anschreiben:
Das hatte ich schon vermutet.
Die Datenerhebung ist ganz klar rechtswidrig, da § 12a SGB II regelt, dass Leistungsberechtigte bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Das würde ich dem JC auch schr. mitteilen.