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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: castagir am 25. März 2025, 11:34:29

Titel: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 11:34:29
Wieder mal die "Abschl. EKS", alles klar. Dachte ich jedenfalls.

Doch seit Neuestem werden die -durch die Überweisung mit Zweck- belegten Warenkäufe nicht mehr anerkannt.
Wenn man bei Internetforen von Privat Waren/Verbrauchsmaterial kauft, gelten die also nicht mehr als Betriebsausgaben. Soso.
 
Ebenso werden die monatlichen Kosten für die Beteiligung an einem berufsgebundenen Internetforum nicht mehr anerkannt. Auch da gibts und gab es nie Quittungen.

Es ist halt das Jahr 2025, und da werden Internetkäufe eben so abgewickelt, und -die online erzeugten Einnahmen OHNE Belege werden doch auch angerechnet, da gibt es auch nur einen Kontoeingang ohne Rechnungsen/Quittungen, also was ist denn nun?

Gebrauchtteile, angebrochene Gebinde und Gerätschaften zweiter Wahl sind eben so günstiger, oder ist das nun falsch, sparsam zu wirtschaften?

Ein bisserl ratlos bin ich schon...





Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 11:53:15
Zitat von: castagir am 25. März 2025, 11:34:29und -die online erzeugten Einnahmen OHNE Belege werden doch auch angerechnet, da gibt es auch nur einen Kontoeingang ohne Rechnungsen/Quittungen,

Natürlich muss ein gewerblich tätiger Händler Rechnungen ausstellen, mittlerweile aber digital.
 
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 13:58:07
Es geht um Waren/MaterialEINkauf online von PRIVAT, worüber es nur die Kontobewegung als Beleg gibt.
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 14:11:20
Ich weiß, worum es geht, ich bin nur auf dein Argument der Anrechnung von Einnahmen ohne Belege eingegangen.

Zitat von: castagir am 25. März 2025, 13:58:07Waren/MaterialEINkauf online von PRIVAT, worüber es nur die Kontobewegung als Beleg gibt

Wenn das bisher bei dir so akzeptiert wurde, hast du Glück gehabt. Man kann sich nur begrenzt Eigenbelege ausstellen. Ein bißchen Grundlagenwissen hinsichtlich Buchführung sollte bei jedem selbständig Tätigen vorhanden sein. Und ja, ich weiß, die Rede ist hier vom Jobcenter, aber die lehnen sich bei so etwas stark an die steuerrechtlichen Richtlinien an (keine Buchung ohne Belege).
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 14:25:23
Stimmt. Doch ich habe bisher nie Probleme in dieser Richtung gehabt, und einen Sammelbeleg als Eigenbeleg in der Buchhaltung gehabt.

Rechtlich wurde ja eingeschränkt, daß die Adressen Dritter (=Privatverkäufer und -Käufer) dem Jobcenter datenschutzrechtlich nicht zustehen.
In den Bankbelegen stehen sogar die Absenderdaten drin, also ist eine Überweisung via Konto sogar mehr, als rechtlich legal dem JC gegenüber ist.
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 14:32:34
Zitat von: castagir am 25. März 2025, 14:25:23Doch ich habe bisher nie Probleme in dieser Richtung gehabt, und einen Sammelbeleg als Eigenbeleg in der Buchhaltung gehabt.

Irgendwann ist aber Schluß damit, hierbei gibt es kein Gewohnheitsrecht.

Zitat von: castagir am 25. März 2025, 14:25:23Rechtlich wurde ja eingeschränkt, daß die Adressen Dritter (=Privatverkäufer und -Käufer) dem Jobcenter datenschutzrechtlich nicht zustehen.

Wenn dem so ist, bist du in der Pflicht, die Daten Dritter vor Abgabe der Belege an das Jobcenter unkenntlich zu machen. Datenschutz bedeutet nicht, dass man keine Belege mehr vorlegen darf.
 
 
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 14:45:26
Also, letztendlich die einfache Frage: Sind Überweisungen Belege oder nicht?
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 15:36:02
Zitat von: castagir am 25. März 2025, 14:45:26Sind Überweisungen Belege oder nicht?

Nein, Kontobuchungen sind nur der Nachweis für Geldein- oder ausgänge.

ZitatAber was genau sind Belege eigentlich? Belege sind u. a. Rechnungen, Quittungen, Kaufverträge, Kassenzettel (auch Kassenbelege genannt) für Zahlungen in bar, Fahrkarten, Spendenbescheinigungen oder Parkscheine. Aus ihnen muss ersichtlich sein, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.

Zu den Belegen gehören auch sonstige Unterlagen über ,,steuerlich erhebliche Tatsachen". Das können z. B. Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen oder ein Attest über die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme oder Kur sein sowie Kontoauszüge über Daueraufträge wie die monatlich fällige Strompauschale.
Quelle und mehr Infos (https://www.lexware.de/wissen/faktura-warenwirtschaft/belege/)
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 17:29:47
Ok, danke Dir.

Dann werden diese Käufe nicht mehr beim JC als Warenkäufe (im Gegensatz zum FA) angerechnet. Ist nicht schlimm, geht mir mehr um die Sache selbst.
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 17:48:45
Zitat von: castagir am 25. März 2025, 17:29:47(im Gegensatz zum FA

Du solltest dich da nicht vertun. Nur, weil du beim Finanzamt keine Belege einreichen musst, heißt das nicht, dass du es auf Verlangen nicht trotzdem machen musst.

ZitatDie Frist zur Aufbewahrung für Buchungsbelege, wie Rechnungen und Kostenbelege, wird ab 2025 von zehn Jahren auf acht Jahre verkürzt.
Quelle (https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/abgabenordnung/aufbewahrung-von-geschaeftsunterlagen-5195530)
 
Titel: Aw: Belege bei Online-Kauf?
Beitrag von: castagir am 25. März 2025, 17:58:23
Schauen wir mal...