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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Konstantin am 25. März 2025, 14:02:06

Titel: Arbeitgeber abmahnen
Beitrag von: Konstantin am 25. März 2025, 14:02:06
Ich habe heute eine Sendung gesehen, wo der Anwalt meinte, was viele nicht wissen, ist das auch ein Arbeitnehmer einen Arbeitgeber abmahnen kann.

Das ist dann der Fall, wenn in der Firma katastrophale Arbeitsbedingungen herrschen. Dann kann der AN den AG mit der Abmahnung dazu auffordern das zu ändern. Gleichzeitig mit der Abmahnung die Ankündigung androhen.

So hat man später vor Gericht gute Chancen einer 3 monatigen Sperre zu entgehen wenn man arbeitslos wird.

Alles gut und schön, aber wo kann man das nachlesen unter welchem §?

Titel: Aw: Arbeitgeber abmahnen
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 14:15:04
Das ist Arbeitsrecht, Google schmeißt mir auf die Frage "kann man einen arbeitgeber abmahnen" viele Ergebnisse aus, u. a. dieses hier. Lies dich mal da durch. (https://www.rueden.de/arbeitsrecht/abmahnung/arbeitgeber-abmahnen/)
Titel: Aw: Arbeitgeber abmahnen
Beitrag von: Konstantin am 25. März 2025, 15:08:39
Gut, Danke. Leider steht da nichts über Sperre beim Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld dabei. Ich denke aber bei einer fristlosen Kündigung des AN mit vorhergehender Abmahnung des AG dürfte man keine Sperre bekommen.
Titel: Aw: Arbeitgeber abmahnen
Beitrag von: Sheherazade am 25. März 2025, 15:38:07
Zitat von: Konstantin am 25. März 2025, 15:08:39Ich denke aber bei einer fristlosen Kündigung des AN mit vorhergehender Abmahnung des AG dürfte man keine Sperre bekommen.

Man kann zumindest dagegen argumentieren und natürlich Klage vor dem Arbeitsgericht einlegen. Letzteres ist immer der beste Nachweis für eine ungerechtfertigte Kündigung.