Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin, den Umzug selbst durchzuführen, möchte ich einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen und welche Unterlagen werden für die Bewilligung benötigt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Zitat von: gentleman2112 am 26. März 2025, 17:04:07meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft.
Das ist kein Auszugsgrund. Der Verkauf bricht den Mietvertrag nicht.
Wenn er euch los werden will, weil er das Haus dann teurer verkaufen kann, sollte er euch auch den Umzug zahlen.
Zitat von: TripleH am 26. März 2025, 17:32:44Zitat von: gentleman2112 am 26. März 2025, 17:04:07meine Lebensgefährtin und ich müssen aus unserem angemieteten Haus ausziehen, da der Vermieter die Immobilie verkauft.
Das ist kein Auszugsgrund. Der Verkauf bricht den Mietvertrag nicht.
Wenn er euch los werden will, weil er das Haus dann teurer verkaufen kann, sollte er euch auch den Umzug zahlen.
Das Haus muss voll saniert werden (Feuchte Waende im Keller) Die Miete soll danach 400€ erhoeht werden, was Wir Uns dann nicht mehr leisten koennen (und das Jobcenter uebernimmt das nicht)
Auch das ist kein Auszugsgrund. Sobald die Miete erhöht wurde, gibt Euch das JC ein halbes Jahr Zeit, die Wohnkosten zu senken - inklusive Umzugskosten (natürlich so wenig wie möglich).
Zitat von: turbulent am 26. März 2025, 23:15:26Auch das ist kein Auszugsgrund. Sobald die Miete erhöht wurde, gibt Euch das JC ein halbes Jahr Zeit, die Wohnkosten zu senken - inklusive Umzugskosten (natürlich so wenig wie möglich).
Der aktuelle Vermieter hat Uns eine günstigere Ausweichmöglichkeit angeboten, wo Wir hinziehen.
Mir geht es um Umzugskostenbeihilfe
Zitat von: gentleman2112 am 27. März 2025, 09:28:29Der aktuelle Vermieter hat Uns eine günstigere Ausweichmöglichkeit angeboten, wo Wir hinziehen.
Dann solltet ihr noch die Umzugskosten mit rein verhandeln, schließlich will er euch vor dem Verkauf loswerden. Das Jobcenter bezahlt nur Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist. Und das ist er bei euch derzeit nicht. Erst, wenn euch der neue Eigentümer gekündigt hat.
Wie schon geschrieben, regelt man sowas mit dem Vermieter. Er möchte euch raus haben (dann kann er das Haus besser verkaufen), dann soll er euch bitte den Umzug bezahlen.
Danke fuer Eure Rueckmeldungen
Die von Unserem Vermieter angebotene andere Wohnung nehmen Wir nicht.
Der aktuelle Vermieter treibt jetzt Spielchen mit Uns, leider.
Meine Aerzte haben mich attestiert, dass ich aus gesundheitlichen Problemen kein Unzung aus eigener Regie durchführen kann.
Nach Worten des Vermieters, soll Uns der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen.
Habt Ihr denn inzwischen eine passende Wohnung gefunden?
Zitat von: turbulent am 10. Mai 2025, 12:32:03Habt Ihr denn inzwischen eine passende Wohnung gefunden?
NEin, dass getaltet sich schwierig
Zitat von: gentleman2112 am 10. Mai 2025, 12:25:40Nach Worten des Vermieters, soll Uns der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen.
Das muss man abwarten. Dass es einen neuen Eigentümer gibt, der Eigenbedarf anmeldet und die
rechtswirksam kündigt.
Wenn man lange darin wohnt, hat man übrigens auch eine lange Kündigungsfrist.
Danach muss man eine Wohnung suchen und kann mit Attest auch die Beihilfe beantragen.
Nur für denn Fall, dass der neue Eigentümer eventuell Eigenbedarf anmeldet, kann euch der alte Vermieter nicht kündigen und es kann auch keine Umzugsbeihilfe geben, wenn ihr vorsorglich auszieht.