Hallo,
ich habe ab 01.01.2025 eine SV-pflichtige Beschäftigung aufgenommen. In einer Veränderungsmitteilung habe ich dies am 23.12.2024 online mitgeteilt und auch Teile des Arbeitsvertrags, die das Jobcenter anscheinend benötigt, übermittelt. Hier ging wegen der Höhe des Gehalts auch hervor, dass ich keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld habe.
Ende Dezember habe ich aber nochmals Bürgergeld, also für Januar erhalten.
Eingestellt wurde es dann ab Februar 2025.
Da ich keinen Sozialbetrug machen möchte, habe ich am 24.03.2025 online um Überprüfung gebeten, da ich das Bürgergeld von Januar eigentlich zurückzahlen muss, aber noch keine Aufforderung erhalten habe.
Das Jobcenter hat natürlich sofort reagiert und verlangt jetzt die Gehaltsabrechnung von Januar 2025 und einen Nachweis des Zuflusstages.
Ich habe die Bank-Kontobuchung des Gehaltseingangs vomm 29.01.2025 ausgedruckt, also nicht den Kontoauszug vom Januar 2025, nur die Buchung. Reicht dies für das Jobcenter? Warum benötigt das Jobcenter noch die Gehaltsabrechnung.
Zitat von: Aniri am 26. März 2025, 21:18:23Warum benötigt das Jobcenter noch die Gehaltsabrechnung.
Glückwunsch!
Falls Du noch berechtigt wärst, bräuchten sie Dein Brutto und Dein Netto, um Freibeträge auszurechnen.
Ich (!) würde antworten, dass ich mit der Einstellung "laut Schreiben vom xy" einverstanden bin, das JC sich mit mir momentan keine Arbeit machen muss, da mein Einkommen bedarfsdeckend ist.
Du wirst dann Post bekommen, mit welchem Betreff Du das Geld von Ende Dezember zurückzahlen sollst.
Aniri
Zitat von: turbulent am 26. März 2025, 23:12:07Ich (!) würde antworten, dass ich mit der Einstellung "laut Schreiben vom xy" einverstanden bin, das JC sich mit mir momentan keine Arbeit machen muss, da mein Einkommen bedarfsdeckend ist.
Das machst DU Aniri bitte nicht.
Zitat von: Aniri am 26. März 2025, 21:18:23Ich habe die Bank-Kontobuchung des Gehaltseingangs vomm 29.01.2025 ausgedruckt, also nicht den Kontoauszug vom Januar 2025, nur die Buchung. Reicht dies für das Jobcenter? Warum benötigt das Jobcenter noch die Gehaltsabrechnung.
Zitat von: turbulent am 26. März 2025, 23:12:07Falls Du noch berechtigt wärst, bräuchten sie Dein Brutto und Dein Netto, um Freibeträge auszurechnen.
das passt.
Je nach dem wann dein erster Lohn zugeflossen ist und wie hoch dieser war hast du entweder noch Anspruch oder du musst von der Januarleistung etwas oder alles zurückzahlen.
Wenn du das also gemacht hast musst du nur noch abwarten und deswegen sollst du das was Turbulent machen würde nicht machen. Nebenbei interessiert ein JC/SB so eine Ansage überhaupt nicht.
MfG FN
Dankeschön.
Dann werde ich das so machen und nur die Gehaltsbuchung und nicht die Gehaltsabrechnung hinschicken. Das Brutto weiß das JC eh vom Arbeitsvertrag.
MFG
Zitat von: Aniri am 27. März 2025, 21:42:37Dann werde ich das so machen und nur die Gehaltsbuchung und nicht die Gehaltsabrechnung hinschicken.
Doch, du solltest auch die Gehaltsabrechnung hinschicken.
Aniri
Zitat von: Aniri am 27. März 2025, 21:42:37Das Brutto weiß das JC eh vom Arbeitsvertrag.
Die bringen es fertig es lieber noch einmal anzufordern bevor die einen Blick in deine Akte werfen.
deswegen:
Zitat von: Sheherazade am 28. März 2025, 08:36:34Doch, du solltest auch die Gehaltsabrechnung hinschicken.
Vergiß den glauben dass das JC auf deiner Seite ist oder für dich freiwillig etwas macht.
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
MfG FN
Was darf man auf der Gehaltsabrechnung schwärzen?
Nichts, warum auch.