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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jack Daniel am 27. März 2025, 08:25:08

Titel: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 27. März 2025, 08:25:08
Betreff: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen


Hallo zusammen,

meine Leistungen wurden bereits bewilligt, und ich habe den Bescheid schon erhalten. Trotzdem fordert das Jobcenter nachträglich eine genauere Aufschlüsselung der Mietkosten von meinem Vermieter.

das Jobcenter hat mich aufgefordert, eine Vermieterbescheinigung mit genauen Angaben zu Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten einzureichen. Mein Vermieter hat das Formular ausgefüllt, allerdings gibt es ein Problem:

Die Abschlagszahlung für Betriebskosten inkl. Heizkosten beträgt 105 €, aber der Punkt "Die Abschlagszahlung für Heizkosten beträgt" wurde nicht ausgefüllt. Das Jobcenter verlangt jedoch eine Einzelauflistung dieser Kosten.

Mein Mietvertrag enthält nur die gleichen Daten, die mein Vermieter bereits eingetragen hat. Mein Vermieter ist überfordert und weiß nicht, woher er die genaue Aufschlüsselung der Heizkosten entnehmen kann. Gibt es eine bestimmte Quelle, aus der er diese Infos nehmen kann? Vielleicht aus der letzten Nebenkostenabrechnung oder einer anderen Unterlage?

Die Daten was mein Vermieter  in der Vermieterbscheingung ausgefüllt hat :

Die Gesamtmiete beträgt inc. der Betriebs-undHeizkosten :Okt 2022 :360 euro
Die Grundmiete (Kaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten beträgt : +Stellplaetzt TG : 255 euro
Die Abschlagszahlung für Betriebskosten beträgt : inc Heizkosten :105 euro
Die Abschlagszahlung für Heizkosten beträgt : siehe Punkt oben : Die Abschlagszahlung für Betriebskosten beträgt : inc Heizkosten :105 euro


BTW das schreiben von denen hier :

Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung vom 06.03.2025
Guten Tag Herr Mustermann,
mit Schreiben vom 06.03.2025 habe ich Sie gebeten, bei der abschließenden Klärung Ihres Anspruches auf Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts mitzuwirken. Bisher liegen folgende Unterlagen nicht vor:
die mit Anschreiben vom 06.03.2025 anliegende Vermieterbescheinigung bitte ich vollständig vom Vermieter mit
Einzelangaben nach mtl. Grundmiete, mtl. Betriebskosten und mtl. Heizkosten ausfüllen und unterschreiben zu
lassen.
Die uns eingereichte Mietbescheinigung reicht nicht aus.
Bitte reichen Sie diese Angaben bei Ihrem Jobcenter bis 23.04.2025 ein.

Ich bin für jede Hilfe dankbar! 😊
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 27. März 2025, 10:15:34
Eine Vermieterbescheinigung ist unzulässig.
Hat das Bundessozialgericht entschieden
Ottokar hat dies in meinen Thread ausführlich beschrieben, den ich jetzt nicht zu Hand habe
Der Bundesdatenschutz hat dazu eine Weisung Ansage gemacht das die Jc das nicht dürfen ,Sie machen es trotzdem .
B 14 As 65/11 R. https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung
Aus der Betriebskostenabrechnung geht die Auflistung hervor .
Ich habe mich an den Bfdi gewandt und sogar da sitzen idioten
Erst als ich ausführlich deren Blödheit um die Nase geführt habe ,wird nun neu geprüft und gleichzeitig liegt eine Feststellungklage beim SG ob dies zulässig ist bei dritten personen anzufragen
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Sheherazade am 27. März 2025, 10:46:54
Zitat von: Jack Daniel am 27. März 2025, 08:25:08Mein Vermieter ist überfordert und weiß nicht, woher er die genaue Aufschlüsselung der Heizkosten entnehmen kann. Gibt es eine bestimmte Quelle, aus der er diese Infos nehmen kann? Vielleicht aus der letzten Nebenkostenabrechnung oder einer anderen Unterlage?

Ja, zum Beispiel. Irgendwoher muss er ja auch die Zahlen im Mietvertrag her haben, also errechnet haben.
 
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 27. März 2025, 18:24:17
100%

Update: ich bin erst kürzlich im bürgergeldbezug deswegen sorry für evt. Fehler

Folgender Plan :
Betreff: Vorsprache Leistungsbereich – Mietnachweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, den 1. April 2025 um 09:00 Uhr werde ich persönlich vorsprechen und meinen Mietvertrag vorlegen – obwohl Ihnen diese Informationen bereits vorliegen.

Sollte dies nicht ausreichen, weise ich darauf hin, dass mein Vermieter nicht verpflichtet ist, eine Mietbescheinigung auszustellen. Daher besteht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.

Zudem sind Ihnen die Höhe meiner Miete sowie meine Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Damit habe ich meine Mitwirkungspflicht bereits erfüllt. Eine erneute Anforderung dieser Daten verstößt gegen das Verbot der doppelten Datenerhebung (§ 3a BDSG).

Sollte es weiterhin zu unbegründeten Forderungen kommen, behalte ich mir ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

Herzliche Grüße gehen raus an Bimimaus5421 und Sheherazade! 😎

Mit freundlichen Grüßen an das JB
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Ottokar am 28. März 2025, 08:39:40
Die Erhebung von Daten, die von der freiwilligen Mitwirkungspflicht Dritter abhängig ist, ist generell unzulässig.
Wenn der Vermieter sich weigert eine Mietbescheinigung auszufüllen und auf den Mietvertrag verweist, ist das sein gutes Recht und dagegen kann man als Mieter nichts machen.
Hinzu kommt, dass das JC einen Leistungsbezieher nicht dazu zwingen darf, seinen Leistungsbezug gegenüber dem Vermieter zu offenbaren, was mit einer solchen Forderung vom JC unweigerlich passiert.
Zudem benötigt das JC keine Aufschlüsselung der Betriebskosten um festzustellen, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind, denn dabei zählt immer der Gesamtbetrag, also die Bruttowarmmiete.
Und die konkreten Betriebskosten ergeben sich ohnehin aus der Betriebskostenabrechnung, die man dem JC vorlegen muss.
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 28. März 2025, 20:53:01
Ottokar, danke dir für die Antwort!

Zitat: ,,Und die konkreten Betriebskosten ergeben sich ohnehin aus der Betriebskostenabrechnung, die man dem Jobcenter vorlegen muss."

Das ist ja interessant! Das Jobcenter hat meine Betriebskostenabrechnung also bereits vorliegen :wand:  . Könnte ich dann darauf bestehen, dass die Sachbearbeiterin mir diese vor Ort zeigt und erklärt, wie mein Vermieter die Kosten berechnet hat? Und wenn das nichts bringt, wäre es eine Option, mit dem Gang zum Sozialgericht zu drohen?
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Sheherazade am 29. März 2025, 08:48:44
Zitat von: Jack Daniel am 28. März 2025, 20:53:01Das ist ja interessant! Das Jobcenter hat meine Betriebskostenabrechnung also bereits vorliegen :wand: . Könnte ich dann darauf bestehen, dass die Sachbearbeiterin mir diese vor Ort zeigt und erklärt, wie mein Vermieter die Kosten berechnet hat?

Du hast da was falsch verstanden. Dein Vermieter müsste die Betriebskostenabrechnung erstellt haben (so wie jedes Jahr) und du müsstest die von deinem Vermieter bekommen haben (so wie jedes Jahr). Das Jobcenter kann die Betriebskostenabrechnung erst haben, wenn du sie nach Erhalt vom Vermieter eingereicht hast (wozu du verpflichtet bist).
 
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23
Termin heute wahrgenommen
:wand: Gedächtnisprotokoll D – 01.04.2025

Der Termin ist vorbei, aber mein Problem bleibt bestehen. Ich habe der Fachkraft erklärt, dass eine Vermieterbescheinigung nicht verpflichtend ist und die entsprechenden Paragraphen aus dem Forum erläutert. Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.

Dann kam der nächste WTF-Moment: Sie fragte mich allen Ernstes, ob mein Vermieter überhaupt echt sei?! Natürlich habe ich das mit einem klaren Ja beantwortet.

Ich habe ihr auch gesagt, dass sie die 105 Euro reine Kaltmiete sowie die Betriebskosten (BK) und Heizkosten (HZ) doch selbst berechnen könne. Sie bestätigte, dass sie es könnte, meinte aber, es sei nicht ihre Aufgabe. Zudem fragte sie mich, warum ich das wissen wolle. Ich habe höflich klargestellt, dass es mein gutes Recht sei, diese Informationen zu hinterfragen. Außerdem hat Sie betont, dass sie die Informationen von mir und nich von meinem  meinem Vermieter haben will.

Trotzdem fordert sie erneut eine Mietbescheinigung. Dabei gibt es keine rechtliche Grundlage, die meinen Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Aufgrund dieser offensichtlichen Unmöglichkeit besteht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht des Vermieterss.

Abgesehen davon sind ihr die Höhe meiner Miete sowie meine Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen bereits nachweislich bekannt. Meine Mitwirkungspflicht habe ich somit erfüllt. Eine erneute Forderung dieser Daten wäre unzulässig (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG).

Die Frist läuft bis zum 18.04.2025. Ich werde meinen Vermieter fragen, ob er in der ISTA-Abrechnung nachsehen kann. Allerdings vermute ich, dass am Ende nur der Gang zum Sozialgericht für endgültige Klarheit sorgt.

Quelle : https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung Grüße gehen raus an Bimimaus5421

Was denkt ihr?
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Sheherazade am 01. April 2025, 12:04:00
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Was denkt ihr?

Das solche Gespräche sinnlos sind, du hast nichts von ihren Behauptungen nachweisbar in der Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine schriftliche Antwort auf dein Schreiben aus Beitrag #3 zu verlangen.
 
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:12:43
Ja, ich habe dieses Gespräch tatsächlich als sinnlos empfunden.

Frage: Sollte ich vielleicht einen Brief oder eine E-Mail an das Jobcenter schreiben und – wie du sagst – eine schriftliche Antwort basierend auf Beitrag #3 verlangen?

so z.b :
Betreff: Schriftliche Stellungnahme zur Anforderung einer Mietbescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gespräch am 01.04.2025 wurde mir erneut eine Mietbescheinigung abverlangt, obwohl es keine rechtliche Grundlage gibt, die meinen Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Ich habe bereits sämtliche erforderlichen Nachweise über die Höhe meiner Miete sowie meiner Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen erbracht.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, mir eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Punkten zukommen zu lassen:

Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage beruht Ihre Forderung nach einer Mietbescheinigung?

Wie begründen Sie diese Anforderung, obwohl gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn eine Mitwirkung objektiv unmöglich ist?

Wie rechtfertigen Sie die erneute Datenerhebung, obwohl dies gemäß § 3a BDSG (Verbot der doppelten Datenerhebung) unzulässig ist?

Bitte senden Sie mir Ihre schriftliche Antwort bis spätestens 11.04.2025 zu. Sollte ich bis dahin keine rechtskonforme und nachvollziehbare Begründung erhalten, behalte ich mir vor, weitere Schritte, einschließlich einer Klärung vor dem Sozialgericht, in Erwägung zu ziehen.


BTW, was mir aufgefallen ist: Ist es eigentlich normal, dass man von Security-Leuten begleitet wird? 😳 Alle Türen in der Leistungsabteilung waren abgeschlossen – und sogar mit einem Türspion versehen! Ich dachte schon, ich betrete hier Area 51. 😂😂
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Rotti am 01. April 2025, 12:27:12
Zitat von: Jack Daniel am 27. März 2025, 08:25:08das Jobcenter hat mich aufgefordert, eine Vermieterbescheinigung mit genauen Angaben zu Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten einzureichen. Mein Vermieter hat das Formular
 ausgefüllt, allerdings gibt es ein Problem:
ein schreiben vom VM über die Auflistung der Aktuellen Nettomiete, Bruttomiete und Heizkosten einzel sowie die Gesamtkosten der Miete hätte voll ausgereicht, wenn du einen Mietvertrag dem JC schon vorgelegt hast.

Die Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, dient als Nachweis für das Einwohnermeldeamt und enthält Informationen darüber, wer eine bestimmte Wohnung zu welchem Zeitpunkt bezieht.
Diese Bescheinigung ist erforderlich, um sich an einem neuen Wohnort anzumelden.
Der Mieter ist verpflichtet, diese Bescheinigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt vorzulegen.

https://fs-steuerberater-berlin.de/steuernews_mandanten/may_2024/vermieterbescheinigung/

Benötigt man eine Vermieterbescheinigung für das Jobcenter?
Nein. Wollen Sie Leistungen beim Jobcenter beantragen, vor allem für die Kostenübernahme der Miete im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II, ist zwar oft ein Nachweis über die aktuelle Wohnsituation notwendig. Dies dient dem Jobcenter jedoch dazu, die Angemessenheit der Mietkosten zu überprüfen. Diese Information wird aber nicht mittels einer Vermieterbescheinigung, sondern durch eine sogenannte Mietbescheinigung an das Jobcenter weitergeleitet. Diese beiden ähnlich klingenden Dokumente dürfen also nicht verwechselt werden: Während die Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung lediglich für die Anmeldung bei Meldebehörden genutzt wird, gibt die Mietbescheinigung dem Jobcenter Auskunft über Details des Mietverhältnisses, wie Miete, Nebenkosten und Heizkosten.
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Sheherazade am 01. April 2025, 12:33:11
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:12:43Frage: Sollte ich vielleicht einen Brief oder eine E-Mail an das Jobcenter schreiben und – wie du sagst – eine schriftliche Antwort basierend auf Beitrag #3 verlangen?

Nicht nur vielleicht, sondern ganz bestimmt, das hättest du schon vor ein paar Tagen machen sollen.

Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:12:43BTW, was mir aufgefallen ist: Ist es eigentlich normal, dass man von Security-Leuten begleitet wird? 😳 Alle Türen in der Leistungsabteilung waren abgeschlossen – und sogar mit einem Türspion versehen! Ich dachte schon, ich betrete hier Area 51

Du verlierst dich schon wieder in Nebensächlichkeiten. Tatsächlich kann das je nach Wohnortregion ganz normal sein.
 
 
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:35:18
Ein Mietvertrag liegt dem Jobcenter bereits vor. Ich werde meinen Vermieter anschreiben und ihn um eine Auflistung der aktuellen Nettomiete, Bruttomiete sowie der Heizkosten (einzeln und gesamt) bitten.

Sollte ich ihm zusätzlich die Mietbescheinigung noch einmal schicken?

Das wusste ich nicht, @Sheherazade.

Zuätzlich werde ich dem JB das zukommen lassen :
Betreff: Schriftliche Stellungnahme zur Anforderung einer Mietbescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gespräch am 01.04.2025 wurde mir erneut eine Mietbescheinigung abverlangt, obwohl es keine rechtliche Grundlage gibt, die meinen Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Ich habe bereits sämtliche erforderlichen Nachweise über die Höhe meiner Miete sowie meiner Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen erbracht.

Daher fordere ich Sie hiermit auf, mir eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Punkten zukommen zu lassen:

Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage beruht Ihre Forderung nach einer Mietbescheinigung?

Wie begründen Sie diese Anforderung, obwohl gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht besteht, wenn eine Mitwirkung objektiv unmöglich ist?

Wie rechtfertigen Sie die erneute Datenerhebung, obwohl dies gemäß § 3a BDSG (Verbot der doppelten Datenerhebung) unzulässig ist?

Bitte senden Sie mir Ihre schriftliche Antwort bis spätestens 11.04.2025 zu. Sollte ich bis dahin keine rechtskonforme und nachvollziehbare Begründung erhalten, behalte ich mir vor, weitere Schritte, einschließlich einer Klage vor dem Sozialgericht, in Erwägung zu ziehen.


Ich denke, das ist alles, was ich gerade tun kann, oder?
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Rotti am 01. April 2025, 12:38:28
bist du denn beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt angemeldet ?
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:48:32
Klar, ich bin schon lange hier, es gibt keinen Umzug oder Ähnliches.Alles ganz normal angemeldet.

Einen neuen Bescheid habe ich bereits, davor hat auch alles funktioniert. Ich bin seit ca. einem Jahr im Bürgergeldbezug.


Deswegen verstehe ich das Ganze ehrlich gesagt nicht.
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Rotti am 01. April 2025, 13:01:25
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Termin heute wahrgenommen
:wand: Gedächtnisprotokoll D – 01.04.2025

Der Termin ist vorbei, aber mein Problem bleibt bestehen. Ich habe der Fachkraft erklärt, dass eine Vermieterbescheinigung nicht verpflichtend ist und die entsprechenden Paragraphen aus dem Forum erläutert. Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.

Dann kam der nächste WTF-Moment: Sie fragte mich allen Ernstes, ob mein Vermieter überhaupt echt sei?! Natürlich habe ich das mit einem klaren Ja beantwortet.

Ich habe ihr auch gesagt, dass sie die 105 Euro reine Kaltmiete sowie die Betriebskosten (BK) und Heizkosten (HZ) doch selbst berechnen könne. Sie bestätigte, dass sie es könnte, meinte aber, es sei nicht ihre Aufgabe. Zudem fragte sie mich, warum ich das wissen wolle. Ich habe höflich klargestellt, dass es mein gutes Recht sei, diese Informationen zu hinterfragen. Außerdem hat Sie betont, dass sie die Informationen von mir und nich von meinem  meinem Vermieter haben will.

Trotzdem fordert sie erneut eine Mietbescheinigung. Dabei gibt es keine rechtliche Grundlage, die meinen Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet. Aufgrund dieser offensichtlichen Unmöglichkeit besteht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht des Vermieterss.

Abgesehen davon sind ihr die Höhe meiner Miete sowie meine Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen bereits nachweislich bekannt. Meine Mitwirkungspflicht habe ich somit erfüllt. Eine erneute Forderung dieser Daten wäre unzulässig (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG).

Die Frist läuft bis zum 18.04.2025. Ich werde meinen Vermieter fragen, ob er in der ISTA-Abrechnung nachsehen kann. Allerdings vermute ich, dass am Ende nur der Gang zum Sozialgericht für endgültige Klarheit sorgt.

Quelle : https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung Grüße gehen raus an Bimimaus5421

Was denkt ihr?
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 12:48:32Klar, ich bin schon lange hier, es gibt keinen Umzug oder Ähnliches.Alles ganz normal angemeldet.

Einen neuen Bescheid habe ich bereits, davor hat auch alles funktioniert. Ich bin seit ca. einem Jahr im Bürgergeldbezug.


Deswegen verstehe ich das Ganze ehrlich gesagt nicht.
Dann kam der nächste WTF-Moment: Sie fragte mich allen Ernstes, ob mein Vermieter überhaupt echt sei?!
Das musst du dir ja nicht gefallen lassen solche Unterstellungen.
Wird einem Vermieter eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen vorgelegt, so wird diesem bekannt, dass der betroffene Mieter eine Sozialleistung beantragt hat oder erhält. Hierbei handelt es sich um ein schützenswertes Sozialdatum im Sinne des§ 67 Absatz 1 SGB X (Urteil des Bundessozialgerichts vorn 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R). Für diese Übermittlung eines Sozialdatums muss eine Übermittlungsbefugnis innerhalb Sozialgesetzbuches oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen (§§ 67b Absatz 1 Satz 1, 67d Absatz 1 SGB X).

Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 13:21:51
Ja, genau. Die nötigen Daten und Urteile habe ich hier: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung.

Ich denke, ich werde wie zuvor beschrieben vorgehen, eine Nacht darüber schlafen und dann abwarten. Den Spruch mit dem Vermieter habe ich einfach geschluckt, aber ich muss zugeben, dass es in mir brodelte.

Mir war auch sofort klar, dass diese Sprüche einer bestimmten Methodik folgen







Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Ottokar am 01. April 2025, 20:03:40
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.
So einen unsäglichen Unfug habe ich auch noch nicht gehört.
Da stellt sich für mich die Frage: ist das maßlose Inkompetenz oder maßlose Frechheit?
Natürlich gilt die Gesetzgebung überall in Deutschland, ebenso wie die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Bimimaus5421 am 01. April 2025, 21:37:13
Zitat von: Ottokar am 01. April 2025, 20:03:40
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 11:52:23Ihre Antwort: Ich sei ein Einzelfall, und die Urteile würden nicht für jedes Bundesland gelten – in meinem Fall also nicht anwendbar sein.
So einen unsäglichen Unfug habe ich auch noch nicht gehört.
Da stellt sich für mich die Frage: ist das maßlose Inkompetenz oder maßlose Frechheit?
Natürlich gilt die Gesetzgebung überall in Deutschland, ebenso wie die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Wohl beides Frechheit und maßlose Inkompetenz .
Wie man auf solche Absurde Idee kommen ? 🙈 In der Hoffnung Jack Daniel würde diese Lügen glauben ?
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 01. April 2025, 21:54:12
Naja, komm, wir alle wissen ganz genau: Deutschland hat fertig  :flag:
Titel: Aw: Problem mit Vermieterbescheinigung fürs Jobcenter – Einzelangaben fehlen
Beitrag von: Jack Daniel am 02. April 2025, 11:56:35
Betreff: Abschluss des Themas

Das Thema hat sich erledigt. Ich habe den folgenden Text (siehe Forum Seite 1) heute Nacht digital an das JB geschickt

Mitwirkung vom 01.04.2025
Hier: Vorlage Konkretisierung HK/BK Angaben

Guten Tag, Herr Mustermann,

bitte betrachten Sie die Mitwirkungsschreiben vom ........, ............ und ............... .2025 als gegenstandslos.

Danke an alle im Forum für die großartige Unterstützung – ihr seid super! 😊🚀
@Sheherazade : Du hattest Recht 
Das solche Gespräche sinnlos sind, du hast nichts von ihren Behauptungen nachweisbar in der Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine schriftliche Antwort auf dein Schreiben aus Beitrag #3 zu verlangen.