Hallo Zusammen,
Bürgergeldbezug.
Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen. Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.
Muss man Rechenschaft darüber ablegen wieviel Geld man z.B. für Lebensmittel usw ausgibt? Ist das zulässig? Muss man zwingend einen gewissen Betrag für Lebensmittel; Kleidung usw. ausgeben?
Darf man nicht selbst entscheiden für was man seinen Regelbedarf ausgibt oder eben nicht ausgibt?
Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Hallo Zusammen,
Bürgergeldbezug.
Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen. Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.
Muss man Rechenschaft darüber ablegen wieviel Geld man z.B. für Lebensmittel usw ausgibt? Ist das zulässig? Muss man zwingend einen gewissen Betrag für Lebensmittel; Kleidung usw. ausgeben?
Darf man nicht selbst entscheiden für was man seinen Regelbedarf ausgibt oder eben nicht ausgibt?
Der Blödsinn kommt mir bekannt vor
Der Regelsatz ist frei verfügbar
Das jc mal fragen ob Sie von Bargeld nichts gehört haben
Dir wäre kein Gesetz bekannt das du verpflichtet wärst deine Lebensmittel mit Ec Karte zu kaufen
4Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Paragraf 20 SGB 2
Jobcenter mitteilen ob sie den paragrafen 20 SGb 2 mit Hinweis darauf nicht kennen ?
Dann würde man eine Nachschulung der SB empfehlen
@ Bimimaus5421
Danke dir. Und wenn man ein Jahr sehr sparsam und zurückgezogen gelebt hat und wenig Ausgaben hatte, kann einem da ein Strick draus gedreht werden?
Es sollte noch glaubhaft sein, weil die fragen dürfen.
Wenn du das Geld hortest stellt sich die Frage von was lebst du.
Es macht auch Sinn um Fragen zu vermeiden das Geld entsprechend abzuheben
Bei dem niederen Regelsatz mit wenig Ausgaben zu argumentieren ist nicht sinnvoll.
Sehe ich auch so. Wenn du kein Geld abhebst, dann wird dir von anderer Seite geholfen und dann benötigst du kein Bürgergeld.
Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Ausgaben wurden auf den Kontoauszügen geschwärzt.
Dann kommen solche Unterstellungen und Nachfragen vom JC.
Wenn keine Barabhebungen oder Lastschriften für Einkäufe auf den Kontoauszügen ersichtlich sind, rechtfertigt das lt. unserer Justiz den Anfangsverdacht des Sozialleistungsbetruges.
Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen.
Bitte mal anonymisiert lesen lassen.
Zitat von: Ottokar am 28. März 2025, 08:31:32rechtfertigt das lt. unserer Justiz den Anfangsverdacht des Sozialleistungsbetruges.
:ironie:
richtig wenn man schon Schwarz arbeitet sollte auch kein Bürgergeld beantragt werden.
@Rotti
Ist das eine Unterstellung? Was wenn man eben ein Jahr nichts gekauft hat, keine Kleidung usw und die Wohnung nicht verlässt und eben nur das wichtigste an Lebensmitteln kauft weil es einem nicht gut geht. Soll man dafür bestraft werden? Gewisse Anschaffungen müssen dann halt nachgeholt werden. Meines Wissens gibt es eine gewisse Freiheit beim ausgeben von Leistungen.
Zitat von: Eva-Kathrin am 31. März 2025, 12:38:32Meines Wissens gibt es eine gewisse Freiheit beim ausgeben von Leistungen.
Lies bitte mal Beitrag #5 bevor du nur auf Unsinnsbeiträge antwortest, den Verdacht beim Jobcenter hast du mit deinen Schwärzungen selbst verursacht.
Zitat von: Simone- am 28. März 2025, 21:59:18Zitat von: Eva-Kathrin am 27. März 2025, 21:47:58Das Jobcener schreibt, auf den Kontoauszügen wäre nicht ersichtlich wie der Lebensunterhalt wie Lebensmittel usw. finanziert werden. Und man möge dazu Stellung nehmen.
Bitte mal anonymisiert lesen lassen.
Das Schreiben möchte ich hier ungern einstellen. Es trägt allerdings die Überschrift " Wir brauchen ihre Mithilfe".
Habe ich so noch nie gesehen, bedeutet es das die Antwort freiwillig ist oder wie kann man das verstehen?
Ohne den konkreten Inhalt des Schreibens zu kennen, kann dir niemand diese Frage korrekt beantworten.
Das wäre Glaskugellesen.
Du musst keine bestimmten Beträge für Essen oder Kleidung ausgeben, aber du solltest nachvollziehbar darlegen können, wie du über die Runden kommst.
Du kannst erklären, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Falls du z. B. von Vorräten gelebt hast, unterstützt wurdest oder sparsamer lebst, kannst du das einfach mitteilen.
Das Jobcenter hat kein Recht, eine bestimmte Mindesthöhe für Ausgaben zu verlangen. Es darf dich nicht zwingen, eine bestimmte Summe für Lebensmittel oder Kleidung auszugeben.
Schwärzungen auf Kontoauszügen sind erlaubt, aber sie dürfen nicht den Zweck der Prüfung verhindern. Wenn zu viele Infos fehlen, kann das Jobcenter nachfragen.
https://www.fr.de/verbraucher/empfaenger-von-buergergeld-koennen-kontoauszuege-schwaerzen-diese-details-muessen-nicht-offengelegt-werden-93644480.html
Jack Daniel
Zitat von: Jack Daniel am 01. April 2025, 14:24:12Du kannst erklären, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Falls du z. B. von Vorräten gelebt hast, unterstützt wurdest oder sparsamer lebst, kannst du das einfach mitteilen.
wenn du schon Tipps gibst dann doch bitte ohne das rot markierte denn das kann nach hinten losgehen!
Noch nie was von Unterstützungsvermutung gehört?
MfG FN
Zitat von: Eva-Kathrin am 01. April 2025, 14:12:49Es trägt allerdings die Überschrift " Wir brauchen ihre Mithilfe".
Habe ich so noch nie gesehen, bedeutet es das die Antwort freiwillig ist oder wie kann man das verstehen?
Nein, das ist nicht freiwillig, das soll nur irgendwie "freundlich" klingen ... :cool:
Diese neue Wortwahl ist bei mir schon relativ lange in den Schreiben.
Genauso wie man bei "Einladungen" zu Terminen nicht freiwillig entscheiden kann, obwohl normalerweise eine "Einladung" im Alltag /sozialen Umfeld etwas anderes suggeriert.
Zitat von: Ottokar am 28. März 2025, 08:31:32Wenn keine Barabhebungen oder Lastschriften für Einkäufe auf den Kontoauszügen ersichtlich sind, rechtfertigt das lt. unserer Justiz den Anfangsverdacht des Sozialleistungsbetruges.
für mich zielen solche Aussagen auf eine Bezahlkarte für alle in der Grundsicherung so ist dann kein angedachter Betrug mehr möglich.