Hallo zusammen,
Kurz gesagt habe ich die Frage, welche Anwalts-/Kosten ein Widerspruchsverfahren, gegen einen Bescheid, mit sich bringen kann, wenn man nicht im Bürgergeld bleibt, sondern eine Vollzeit Arbeit aufnimmt.
Zu meinem Fall:
Im Bescheid wurden Bargeldeinzahlungen aus Ersparnissen als Einkommen angerechnet.
Ich war bis 08/24 Aufstocker mit variirendem Einkommen. Die Bescheide haben Leistungen vorläufig bewilligt und nach 6 Monaten wurden alle Abrechnungen geprüft und dann kam die abschließende Bewillgung.
So habe ich zB von 1-6/24 zu viel Leistung erhalten, was korrekt berechnet und zurückgefordert wurde. 7-12/24 war es dann so, dass ich zum 31.08. gekündigt habe, dementsprechend ALG1 beantragt und das Jobcenter informiert habe, für ALG1 eine Sperre bekam und demnach das Jobcenter weiterhin für mich zuständg blieb.
Die Zahlungen wurden allerdings erst mitte November angepasst (a.G.v. Prüfung von Sperrzeit).
Das letzte Gehalt für August kam noch im August, allerdings kam im September ein Gehalt Korrektur von 1.39€ als Einkommen. Somit konnte über die September Leistungen erst im abschließenden Bescheid entschieden werden. Oktober und November Leistungen wurden mitte November nachgezahlt, nach neuem vorläufigem Bescheid.
Soweit wäre alles korrekt. Allerdings hatte ich von 01.09. bis 20.11. kein Geld auf dem Konto und habe dann Bargeld von zu Hause eingezahlt (Herkunft des Geldes war der Job und Bürgergeld, habe auch nachweislich mehr in Bar abgehoben, falls da mal wer fragt)
Also zuerst am 01.10. für Miete, etc 450€ eingezahlt. Dann für weitere Abbuchungen am 20.10. mit dem letzten Geld zur Bank und da Kleingeld Einzahlung außer betrieb war konnte ich nur einen 20€ Schein einzahlen. Was nicht genug war und darum am 21.10. das Kleingeld von 31.16€ eingezahlt (Kupfermünzen).
Zum 01.11. weiterhin kein Fortschritt in der Bearbeitung und somit, um die Miete zu Bezahlen, habe ich mir zur Überbrückung, von privater Person 600€ Darlehn aufgenommen.
Zu diesen 4 Kontoeingängen wurde ich dann am 17.01. gebeten schriftlich die Herkunft zu erklären/nachzuweisen.
Dies habe ich zunächst versäumt und letztlich um Fristverlängerung gebeten und mich informiert wie ich solche Herkünfte nachweise. Mir wurde mitgeteilt dass bereits ein weiterer Brief an mich unterwegs sei, woraufhin ich weiter abgewartet habe (Brief bis heute nicht angekommen).
Am 05.03.25 kam dann allerdings der abschließende Bescheid, in dem die Kontoeingänge als Einkommen angerechnet wurden. (Somit ca. 1000€ weniger Leistung für 7-12/24)
Es ließ sich nicht mehr nachverhandeln und ich entschied mich spontan übers Internet einen Anwalt für einen Widerspruch anzuheuern.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob der Widerspruch hier Chancen hat und wie es ablaufen könnte, besonders im Bezug auf Kosten wenn man jetzt Arbeit aufnimmt und Einkommen hat?
Es würde mich sehr freuen wenn jemand einen guten Rat oder Erfahrungen teilen kann.
Ich hoffe die Story ist einigermaßen klar geworden, stehe aber auch für Rückfragen bereit ;)
Schöne Grüße allerseits ;)
DankWafer
Zitat von: DankWafer am 28. März 2025, 08:16:54Es ließ sich nicht mehr nachverhandeln und ich entschied mich spontan übers Internet einen Anwalt für einen Widerspruch anzuheuern. Mir stellt sich jetzt die Frage ob der Widerspruch hier Chancen hat und wie es ablaufen könnte, besonders im Bezug auf Kosten wenn man jetzt Arbeit aufnimmt und Einkommen hat?
Was die Kosten angeht musst du schon den beauftragten RA fragen. Woher soll das hier jemand wissen.
Bei Prozesskostenbeihilfe wüsstest du es den das wird einem erklärt bevor man diese bewilligt bekommt.
Die Chancen können auf Erfolg stehen wenn du das beschriebene nachweisen kannst und du einen RA hast der in der ALG2 Materie spezialisiert oder zumindest gut informiert ist.
MfG FN
Hey, danke für deine Antwort.
Die geforderten Nachweise habe ich inzwischen nachgereicht. Da wird aber wohl erst bei Widerspruch wieder jemand reinschauen denke ich.
Das Problem war aus meiner Sicht die mangelnde Mitarbeit, also dass ich der Aufforderung nach Nachweisen nicht nachgekommen bin, und demnach nach Aktenlage entschieden wurde.
Ich habe im prinzip auf hartz4widerspruch.de meinen Bescheid etc. zum Prüfen und Wiederspruch einlegen hochgeladen.
Ich hoffe aber auch ein wenig dass das Jobcenter die nachgereichten Documente nochmal zur Kenntnis nimmt und etwas ändert.
MFG
Du hast jetzt die Unterlagen ohne Widerspruch ans Jobcenter geschickt? Oder an rightmart, damit die das als Anlage an den Widerspruch zum JC schicken? Der Widerspruch ist von rightmart schon erhoben worden?
Ich hatte die Nachweise bereits vorbereitet im Umschlag und war beim Jobcenter vor Ort um über den Bescheid zu sprechen. Persönliche Vorsprache war dann leider ohne Termin nicht möglich und ich habe den Umschlag eingeworfen.
Danach habe ich bei rightmart meinen Bescheid von 10 Seiten abfotografiert und entsprechende Erklärungen gemacht. Bisher habe ich eine Mail in der sie mitteilen, dass mein Bescheid derzeit auf Fehler geprüft werde und man meine Widerspruchsfrist im Blick habe.
Ich gedenke auch zur Absicherung am Montag 31.03., also am letzten Tag der frist, einen formlosen Einzeiler Widerspruch einzuwerfen.
Der rightmart würde ich gerne mehr Documente und meine Nachweise zukommen lassen sobald sie sich melden. Oder sollte ich die weiter Kontaktieren direkt?
Mach das mit dem eigenen Widerspruch.
Zu rightmart schreib ich weiter nichts. Mir ist kein Widerspruch von rightmart bekannt, der über Textbausteine hinaus geht und einen tatsächlichen Sachverhalt rügt.
Da dein Widerspruch, wenn er erfolgreich sein sollte, auf nachgeholter Mitwirkung beruht, wirst du wahrscheinlich die Kosten sowieso selbst tragen müssen.
Danke für die Tipps.
Am besten werde ich dann selber einen ausführlichen Widerspruch einrechen. So auf die schnelle bin ich mir allerdings noch nicht sicher wie dieser dann Aussieht, bzw was er beinhaltet.
Ich dachte auch dass der Bescheid nach Widerspruch, unter berücksichtigung der neuen Aktenlage, erneut geprüft wird und ich dann möglischerweise gute Chancen habe.
Aber wenn es abgelehnt wird frage ich mich wo das hinführen kann wenn man das Verfahren weiter betreiben müsste.
Du musst in Widerspruch gehen. Ein Überprüfungsantrag bringt in der Konstellation nichts. Zu viele zweitinstanzliche Gerichte haben schon geurteilt, dass nachgereichte Unterlagen im Überprüfungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden können. Das geht nur im Widerspruchsverfahren.
Du musst auch nicht viel schreiben. Einfach nur, dass Du gegen den Bescheid vom xxxx in Widerspruch gehst. Und dann was Du hier geschrieben hast:
Zitat von: DankWafer am 28. März 2025, 08:16:54hatte ich von 01.09. bis 20.11. kein Geld auf dem Konto und habe dann Bargeld von zu Hause eingezahlt (Herkunft des Geldes war der Job und Bürgergeld, habe auch nachweislich mehr in Bar abgehoben, falls da mal wer fragt) Also zuerst am 01.10. für Miete, etc 450€ eingezahlt. Dann für weitere Abbuchungen am 20.10. mit dem letzten Geld zur Bank und da Kleingeld Einzahlung außer betrieb war konnte ich nur einen 20€ Schein einzahlen. Was nicht genug war und darum am 21.10. das Kleingeld von 31.16€ eingezahlt (Kupfermünzen). Zum 01.11. weiterhin kein Fortschritt in der Bearbeitung und somit, um die Miete zu Bezahlen, habe ich mir zur Überbrückung, von privater Person 600€ Darlehn aufgenommen.
Für das Darlehen legst du einen Darlehensvertrag bei, für die Bareinzahlungen die Kontoauszüge mit den höheren Barabhebungen. Wenn du das noch nicht gemacht hast. Ansonsten darauf verweisen, dass du die Unterlagen am xxxx schon eingereicht hast.
So habe ich es nun gemacht.
Ich bin allerdings nicht auf de fehlende Mitwirkung eingegangen.
Wie lange dauert es wohl bis man was davon hört?
Zitat von: DankWafer am 31. März 2025, 14:32:03Wie lange dauert es wohl bis man was davon hört?
Ein Widerspruch sollte in 3 Monaten erledigt sein, weil du ansonsten Untätigkeitsklage erheben kannst. Wobei das auch darauf ankommt, ob das Jobcenter in dieser Zeit noch irgendwelche Fragen hat oder Unterlagen für den Widerspruch will.