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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44

Titel: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44
Hey ihr lieben  :flag:

Ich lebe zur Zeit noch in einer Mutter kind Einrichtung,mit meiner 3 Jährigen Tochter, kann aber in ein paar Monaten wieder in eine eigene Wohnung ziehen.
Ich lebe nun schon seit einem Jahr hier und besitze keinerlei Möbel oä.
Nur unsere Kleidung und privaten Sachen.
Ich habe schon seit ein paar Wochen nach Wohnungen geschaut und habe jetzt endlich eine Wohnung gefunden die ich anmieten könnte.
Nur leider ist die Wohnung um die 160€ zu teuer, die ich dann ja selbst tragen müsste.
Aber mein Ziel ist es natürlich nach der Eingewöhnung ( kita) meiner Tochter zumindest einen Teilzeit job auszuüben.
Übernimmt das Jobcenter die Wohnungs Erstausstattung für meine Tochter und mich (ü25) ?
Und werden mir die Umzugskosten genehmigt?
Die Kaution wird dann ja nur als Darlehen gewährt,da die Wohnung ja zu teuer ist oder?
Ich bin froh überhaupt eine Wohnung bekommen zu können,da kann ich leider keine Rücksicht auf die Miethöhe nehmen.

Des weiteren wäre meine Frage...

Die Wohnung könnte ich zum 01.05.2025 anmieten, das Jugendamt aber möchte das ich noch bis Juli Auf jeden Fall in der Einrichtung bleibe, solange möchte die Vermieterin aber nicht die Wohnung leer stehen lassen.
Gibt es da eine Lösung?
Die kosten für den Aufenthalt in der Mutter kind Einrichtung werden ja vom Jugendamt getragen.

So jetzt erstmal genug, mein kopf ist ziemlich voll und überfordert.

Liebe Grüße  :smile:
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: TripleH am 29. März 2025, 21:44:47
Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Und werden mir die Umzugskosten genehmigt?

Wenn die Wohnung zu teuer ist, nein.

Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Die Kaution wird dann ja nur als Darlehen gewährt,da die Wohnung ja zu teuer ist oder?

Eine Kaution wird in der Regel sowieso nur als Darlehen gewährt. Aber auch hier: wenn die Wohnung unangemessen ist, gibt es kein Darlehen.

Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Gibt es da eine Lösung?

Nein.

Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Übernimmt das Jobcenter die Wohnungs Erstausstattung für meine Tochter und mich (ü25) ?

Im Normalfall ja.
 
 
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. März 2025, 22:13:13
Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Ich lebe nun schon seit einem Jahr hier und besitze keinerlei Möbel oä.
Und werden mir die Umzugskosten genehmigt?


Wenn Du nur ein paar wenige Sachen hast und keine Möbel, denke ich mir, brauchst Du keine Umzugskosten.
Oder?
Also ist schon mal ein Punkt abgehakt.  :smile:

Die Kaution, so wie "TripleH" schon schrieb, würde ohnehin nur als Darlehen übernommen. Ob Du dann zeitnah an's JC abzahlst oder die Kaution in 3 Raten an den Vermieter, ist fast gleich.
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Eule25 am 30. März 2025, 12:58:08
Natürlich entstehen mir Umzugskosten, ich muss mir ja neue Möbel kaufen bei Kleinanzeigen oder sonst wo, die müssen ja auch irgendwie in die Wohnung kommen 😂 und 3 Raten ist wohl übertrieben, das wären a 500€ das Amt hingegen
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Sheherazade am 30. März 2025, 13:01:13
Deine Planung geht aber nur auf, wenn die neue Wohnung innerhalb der Angemessenheit liegt. Also wirst du noch weiter suchen müssen. Dann wird auch das Jugendamt zufrieden sein.
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. März 2025, 13:37:07
Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Ich lebe zur Zeit noch in einer Mutter kind Einrichtung,mit meiner 3 Jährigen Tochter, kann aber in ein paar Monaten wieder in eine eigene Wohnung ziehen.
Bist du schon im ALG 2 Bezug?

Denn wenn nein dann könnte es mit deinem Plan nach Kita Eingewöhnung wieder zu arbeiten auch klappen wenn die
Zitat von: Eule25 am 29. März 2025, 19:39:44Nur leider ist die Wohnung um die 160€ zu teuer, die ich dann ja selbst tragen müsste.

MfG FN
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Sheherazade am 30. März 2025, 13:46:03
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. März 2025, 13:37:07Bist du schon im ALG 2 Bezug?

Sollte sie sein. Die Finanzierung des Aufenthaltes im Mutter-Kind-Heim wird geteilt zwischen Jugendamt (Kind) und Bürgergeld (Elternteil). Kindergeld und Unterhalt geht ans Jugendamt. Das Elternteil ist im Bürgegeldbezug für Regelsatz und anteilige Miete.
 
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: TripleH am 30. März 2025, 15:05:59
Zitat von: Sheherazade am 30. März 2025, 13:46:03Die Finanzierung des Aufenthaltes im Mutter-Kind-Heim wird geteilt zwischen Jugendamt (Kind) und Bürgergeld (Elternteil).

Nein. Auch der Lebensunterhalt des Elternteils wird vom Jugendamt gezahlt. In der Rechtsprechung hat sich auch die Ansicht durchgesetzt, dass es sich dabei um einen stationären Aufenthalt handelt, der Leistungen nach dem SGB II ausschließt.


 
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Sheherazade am 30. März 2025, 15:17:31
Ah ok, danke, dann war ich noch auf einem alten Stand, vor einigen Jahren war das noch nicht so.
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 30. März 2025, 18:57:00
Zitat von: Eule25 am 30. März 2025, 12:58:08Natürlich entstehen mir Umzugskosten, ich muss mir ja neue Möbel kaufen bei Kleinanzeigen oder sonst wo, die müssen ja auch irgendwie in die Wohnung kommen 😂 und 3 Raten ist wohl übertrieben, das wären a 500€ das Amt hingegen

Das zählt dann eher zum Rahmen der Erstausstattumg.
Einen UMZUG mit Möbeln von einer Wohnung zur anderen sehe ich hier nicht.

3 Raten sind üblich. Informiere Dich einmal. Das sind nicht meine Regeln oder Ideen.  :zwinker:

... zumal das ganz schön viel wäre. Üblich sind 2,3 Kaltmieten als Kaution. Wie hoch wäre denn da Deine Kaltmiete?
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Rotti am 30. März 2025, 20:23:13
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. März 2025, 18:57:00Das zählt dann eher zum Rahmen der Erstausstattumg. Einen UMZUG mit Möbeln von einer Wohnung zur anderen sehe ich hier nicht.
das second Hand Kaufhaus liefert doch sicher Kostenlos
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 30. März 2025, 22:46:17
Zitat von: Rotti am 30. März 2025, 20:23:13
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. März 2025, 18:57:00Das zählt dann eher zum Rahmen der Erstausstattumg. Einen UMZUG mit Möbeln von einer Wohnung zur anderen sehe ich hier nicht.
das second Hand Kaufhaus liefert doch sicher Kostenlos

Das vielleicht nicht, aber wenn man für die Erstausstattung z. B. Gutscheine für den Fundus bekommt, dann ist vielleicht auch die Lieferung dabei.  :weisnich:
Andererseits ist das kein 100%-Erstattungs-Ding, jeder, der mit dem JC schon mal umgezogen ist, weiß sicherlich, dass man das eine oder andere dennoch selbst bezahlen muss.
Oder man bekommt die Kosten, evtl als Pauschale, erstattet, um sich einen Transporter zu leihen und paar Freunde zu bezahlen, die helfen.
Jaaaaa, und wenn man sowas nicht hat, hat man manchmal Pech.
Willkommen im JC-Kreis.
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Birgit63 am 31. März 2025, 07:22:13
Hier merkt man, wie weltfremd die junge Frau ist. 160,00 Euro einfach dazuzuzahlen, ohne dass sie überhaupt erstmal einen Job hat ist schon mal fast nicht machbar. Auch, dass evtl. Nachzahlungen dann nicht übernommen oder nur teilweise übernommen werden, muss Berücksichtigung finden. Hier sollte sich die junge Frau nochmal eingehend vom Jugendamt beraten lassen. Gerade wenn sie in einer Mutter-Kind-Einrichtung ist, sollte so eine Beratung doch möglich sein.
Titel: Aw: Wohnungs Erstausstattung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. März 2025, 12:42:03
Eule25
 
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. März 2025, 13:37:07Bist du schon im ALG 2 Bezug?

Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatErstausstattung
Bei einem Umzug, egal ob es sich um die erste Wohnung handelt oder die x-te, hat man An (weiterlesen..


Zitat von: Rotti am 30. März 2025, 20:23:13das second Hand Kaufhaus liefert doch sicher Kostenlos
Da würde ich nie einkaufen.
Es wird ja nur übernommen was man noch nicht hat und da sollte es schon brauchbar sein und bei Weißware sogar neuwertig bis neu.
Und das JC kann das auch nicht verlangen.

MfG FN