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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 31. März 2025, 14:16:06

Titel: Auch bei kurzer Ehe Anspruch auf Witwenrente
Beitrag von: selbiger am 31. März 2025, 14:16:06
Ein Witwer musste dem Gericht beweisen, dass er nur aus Liebe zu seinem Ehegatten geheiratet hat – Beweis schwierig – aber nicht unmöglich!

https://www.gegen-hartz.de/urteile/liebe-siegte-auch-bei-kurzer-ehe-anspruch-auf-witwenrente

ja ist schon irgendwie komisch was man alles versucht um das zahlen einer wittwenrente zu umgehen..
Titel: Aw: Auch bei kurzer Ehe Anspruch auf Witwenrente
Beitrag von: oldtom am 06. April 2025, 20:31:32
Naja, ich hatte auch einn Großonkel, der hat mit 99 Jahren geheiratet - und ist mit 100 verstorben.... :heul:

Titel: Aw: Auch bei kurzer Ehe Anspruch auf Witwenrente
Beitrag von: Konstantin am 06. April 2025, 21:01:35
Lol der war bestimmt reich und die Frau, die er geheiratet hat 25. :lachen:
Titel: Aw: Auch bei kurzer Ehe Anspruch auf Witwenrente
Beitrag von: oldtom am 06. April 2025, 21:15:50
Zitat von: Konstantin am 06. April 2025, 21:01:35Lol der war bestimmt reich und die Frau, die er geheiratet hat 25. :lachen:
Naja, geht so .. 2 Häuser hatte er wohl.. und seine Frau die polnische Pflegerin... auch nicht mehr so taufrisch... Erben war wohl wirklich das Hauptthema .. :schaem:

(Heißt ja immer Pflegekräfte verdienen so schlecht  LOL)