ZitatKassenärzte fordern eine Strafgebühr für Patienten, die gebuchte Arzttermine platzen lassen.
ZitatDamit nähmen sie anderen Patienten dringend benötigte Termine weg.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-04/01/aerzte-fordern-bis-zu-100-euro-strafe-fuer-terminschwaenzer
So wie die Patienten zu den Ärzten strömen in großer Anzahl könnte man fast sagen: Warum nimmt man nicht einfach schnell die nächsten Patienten dran und belässt es nicht einfach dabei? Ich kenne Ärzte da hält man nicht den Termin wenigstens ein kleines bisschen ein und das kommt schon mal öfters vor und man muss lange warten im Wartezimmer. Daraus schließe ich, es kann nicht immer alles nach Plan laufen, also kann man auch Patienten es auch nicht immer übel nehmen, dass sie einfach nicht auftauchen. Könnte sonstwas dahinterstecken, was keiner weiß. Manchmal ist aber auch die jeweilige Praxis schuld, wenn man einfach nicht den Anruf entgegennimmt für eine Terminabsage und man sich die Finger wund telefoniert. Und manchmal kann man auch schlicht verhindert sein, in eine andere Stadt z. B. zu fahren für eine Terminabsage. Und es könnte ja leichter gehen.
Wer schon mal beim Arzt war, wird wissen das die Patienten in der Reihenfolge drangenommen werden wie sie sich anmelden, egal ob Termin oder nicht. Das ist bloß wieder so eine Idee für extra Einnahmen für Ärzte ähnlich den IGEL-Leistungen.
lach..bei meiner hautärtztin ist das telefon ständig besetzt wenn sie sprechstunde hat,stundenlang ..ist keine sprechstunde ist die leitung frei..nur ran geht den auch keiner..nun habe ich bei einer anderen hautärztin einen termin bekommen..
alles andere ist wie nicht anders zu erwarten,nebenwirkung vom zuvielen medikamenten missbrauch mancher ärzte.. :wand:
Wenn schon Gebühren, dann sollten sie gefälligst von den Versicherten, die nicht zum Termin erscheinen, und nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenn wirklich 10-20% ihre Termine unentschuldigt platzen lassen, dann find ich das schon viel. Das sind mit Sicherheit nicht alles Leute, die nichts dafür können.
Aus meiner Sicht sollte der Betrag noch höher sein. Es kann nicht zuviel verlangt sein, einen Termin abzusagen.
Zitat von: Konstantin am 01. April 2025, 08:59:54wird wissen das die Patienten in der Reihenfolge drangenommen werden wie sie sich anmelden
Kommt schwer auf den Arzt an, manche nehmen Privatpatienten deutlich schneller dran.
Hier beim Hausarzt müssen die ohne Termin kommen, länger warten als welche mit.
Zitat von: selbiger am 01. April 2025, 09:25:29bei meiner hautärtztin ist das telefon ständig besetzt wenn sie sprechstunde hat
Kann hier nicht passieren, hier gibt es im ganzen LK schon lange keinen mehr :sad:
Aber beim Augenarzt klingelt das Telefon ständig, darum beneide ich die nicht gerade. (die gehen aber ans Telefon)
Bekommt man zwangsläufig mit, da auch mit Termin, unter einer Stunde, kommt man da nie raus.
Find ich völlig in Ordnung! Es ist schließlich nix dabei einen vereinbarten Termin abzusagen und damit für jemand anders freizumachen! :yes:
April, April :lachen:
es ist nicht verwunderlich das es leute gibt die gerne und alles über geldleistungen regeln wollen..aber allen anschein sind unsere ärzte hier der zeit weit vorus..hier muss man einen termin mindestens 2 tage vorher nochmals bestätigen das man diesen warnimmt..ansonsten wird dieser automatisch an einem weiterem patienen vergeben..und das ohne an das geld der leute gehen zu wollen..
ich bin strikt gegen alles was mit abzocken zu tun hat..wo letztlich nur ein einziger einen nutzen draus zieht..
Wenn man dann nicht mehr 45 Minuten warten muss bei Terminen, warum nicht ?
Zitat von: Ottokar am 02. April 2025, 10:46:58April, April :lachen:
Könnte das sein, wenn man guckt wann der Artikel rausgekommen ist? 0:01 am 1. April?
Die Zeitangabe ist ein erster Anhaltspunkt und wenn man nach dem Titel sucht, bekommt man dutzende Ergebnisse mit der selben Zeitangabe. Der Artikel wurde zentral gesteuert massenhaft verbreitet.
Bei normalen Berichterstattungen kommt sowas nicht vor, da greifen ein oder zwei Medien ein Thema auf, das sich dann weiter verbreitet. Zudem ist die Uhrzeit für einen nach einer Presseinformation erstellten Artikel äußert ungewöhnlich und die dpa verbreitet keine BILD Artikel.
aber heute in den medien wurde aber genau das angeprochen..scheint mir denn eher doch kein aprilscherz zu sein.. :weisnich:
Neu ist das Thema ja nun nicht und es soll auch am 1. April echte Nachrichtenmeldungen geben, auch wenn sie nur aufgewärmt werden.
ZitatEin schon länger diskutiertes Thema sind Ausfallgebühren für versäumte Termine. Einige Arztpraxen in Deutschland erheben sie bereits. Meist liegen sie im Bereich von 40 bis 50 Euro, wer aber wiederholt Termine versäumt, soll in Einzelfällen sogar mit bis zu 100 Euro zur Kasse gebeten werden. Doch die rechtliche Lage ist unübersichtlich.
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fordert schon länger eine Strafgebühr für Patienten, die unentschuldigt Arzttermine versäumen. Schließlich würden in einige Praxen bis zu 20 Prozent der Termine einfach nicht mehr wahrgenommen. Einspringen sollen in diesem Fall die Krankenkassen und dann eben 10 bis 20 Euro für versäumte Termine zahlen. Kaum vorstellbar, dass diese Ausgaben nicht zusätzlich von den Versicherten eingefordert werden würden.
Artikel vom 03.04.2025 (https://www.chip.de/news/Soll-bis-zu-100-Euro-kosten-Welche-Strafgebuehr-Patienten-bald-drohen-koennte_185463594.html)
Die Bild hat das schon mal 2024 thematisiert: https://www.bild.de/politik/inland/kampf-gegen-termin-schwaenzer-arzt-termin-verpasst-jetzt-droht-strafe-66dc1c18002bbc55dfa6be52
Hier behauptet die Bild am 01. April, dass bereits erste Medizinier diese Strafgebühr fordern würden:
https://www.bild.de/politik/inland/vorstoss-strafgebuehr-fuer-arzt-schwaenzer-stimmen-sie-ab-67eb90861fbfdc58b2a71f2d
und hier: https://www.bild.de/politik/inland/kassen-patienten-sollen-strafgebuehr-zahlen-67ea6324032de15943506569
Die Debatte ist nicht neu, eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht und ist auch nicht geplant.
Im Gegenteil: mit der Abschaffung des Hausarztbudgets sollen derartige Zusatzeinnahmen verhindert werden.
Das Thema ist absolut kein Aprilscherz.
https://www.chip.de/news/Soll-bis-zu-100-Euro-kosten-Welche-Strafgebuehr-Patienten-bald-drohen-koennte_185463594.html
Wenn Ärzte das einführen wollen, dann bitte auch Entschädigungen für Patienten die einen Termin haben und länger als eine halbe Stunde warten müssen. 10€ pro halbe Stunde, auszahlbar direkt am Tresen.
Zitat von: Konstantin am 03. April 2025, 10:19:33Das Thema ist absolut kein Aprilscherz.
Bin der gleichen Meinung, ist keiner, diese Forderung gibt es schon länger.
Bei bestimmten Untersuchungen/Behandlungen kann ich es auch nachvollziehen.
Aber nicht bei Standarztterminen, wo die Hütte eh voll ist und die Wartezeiten schon mal locker eine Stunde sind.
War kürzlich bei der Darmspiegelung, solche Termin muss man schon rechtzeitig absagen.
Sonst sitzt das Personal wirklich nur die Zeit ab.
Die ersten solcher Schilder, das ein nicht abgesagter Termin zu bezahlen sei, habe ich in einer Physiotherapie gesehen, das ist Jahre her.
Und seither schon hin und wieder in einigen Praxen.
Ein Therapeut, der mit seinem Patienten einen separaten schriftlichen Behandlungvertrag schließt (der Aushang von Praxis-AGB reicht dafür nicht, auch nicht bei ausschließlichen Terminpraxen), kann einzelvertraglich eine angemessene pauschale Terminausfallgebühr vereinbaren. In allen anderen Fällen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Dann kann lediglich Schadensersatz nach § 615 BGB gefordert werden, dazu muss der Arzt/Therapeut jedoch beweisen, welcher Vergütungsausfall ihm entstanden ist, sowie das und warum er diesen nicht durch eine andere Verwendung seiner Arbeitskraft mindern oder verhindern konnte. Angesichts der hohen Kosten eines Rechtsstreites im Vergleich zum eher geringen Streitwert lohnt sich das i.d.R. nicht.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Patient aus einem Grund dem fest vereinbarten Behandlungstermin fernbleibt, den der Patient zu verantworten hat und hätte vermeiden können. D.h. es muss die grundsätzliche Möglichkeit bestehen, dass der Patient den Termin hätte warnehmen können und ihn nicht rechtzeitig absagt, wobei als rechtzeitig 24 Stunden vor Terminbeginn gilt. Bei akuter Krankheit, Unfall etc. trifft das z.B. nicht zu.
Das eine Terminabsage die Praxis erreicht hat, muss der Patient belegen. Ob und wann der Behandler diese Absage zur Kenntnis nimmt, ist hingegen vollkommen unrelevant.
Zitat von: Ottokar am 04. April 2025, 09:14:18In allen anderen Fällen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
da hatte mir mein urologe gedroht..wen du nicht unterschreibst,kann ich sie leider nicht länger behandeln..das nenne ich erpressung..