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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gerhaard am 01. April 2025, 11:22:55

Titel: Frage nach Zwang
Beitrag von: Gerhaard am 01. April 2025, 11:22:55
Hallo:
Es heißt: Zukünfzig Reha Maßnahmen für befristete Erwerbsmindetungsrentner
Die Reha Maßnahmen sind auch für Bügergeld Leute geplant.
Weißt jemand, ob das mit Sanktionen belegt ist und damit Zwang ist?
Und müssen diese Beschlüsse der neuen Regierung durch den Bundestag und Bundesrat? wenn ja, wann könnte es als Gesetz in kraft treten?
Titel: Aw: Frage nach Zwang
Beitrag von: Gerhaard am 01. April 2025, 12:39:43
neben der ersten Frage das hier, dass die Bild Zeitung schreibt, es droht ein Flop beim Bürgergeld, was steht in dem Artikel? wer hat Bild + ?
https://www.bild.de/politik/inland/buergergeld-reform-ist-naechster-flop-jobcenter-angestellte-packt-aus-67e894d71fbfdc58b2a45b99
Titel: Aw: Frage nach Zwang
Beitrag von: Penny am 01. April 2025, 12:50:48
Die Bild sprach auch zuerst mit den toten  :grins:
Titel: Aw: Frage nach Zwang
Beitrag von: GoetzB am 01. April 2025, 14:37:59
Bild Stuß. entschlüsselt.

https://archive.is/i4nYx

Und solche Maßnahmen unterliegen der normalen Zumutbarkeit.
Deshalb können die für gesundheitlich eingeschränkte nicht erzwungen werden.
- als Angebot ja, aber nicht als Zwang.
Es gibt auch keine Zwangsbehandlungen.
Titel: Aw: Frage nach Zwang
Beitrag von: Gerhaard am 01. April 2025, 16:36:04
Das hört sich erstmal gut an.